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Genehmigungsverfahren

Sie wollen doch nur Ihr Abwasser loswerden und einen Anschluss an den Kanal. Und jetzt noch ein Antrag! Muss das denn sein? Keine Angst! Es ist halb so schlimm und Sie haben ja uns. Wir haben hier das Wichtigste für Sie zusammengestellt, und helfen Ihnen auch gerne persönlich weiter.

Hausschnitt Trennsystem

In der Technischen Entwässerungssatzung der Stadt Gütersloh werden Vorgaben zur Entwässerung privater Grundstücke gemacht. Hier finden sich unter anderem Regelungen zum Anschluss- und Benutzungszwang, Kontrollschächten auf den Grundstücken, Umgang mit Regenwasser, Anforderungen an die Einleitung von Stoffen in die Kanalisation und vieles mehr.
Daneben werden Anforderungen zur Genehmigungsbedürftigkeit von Entwässerungsanlagen gemacht. Grundsätzlich ist eine Anschlussgenehmigung einzuholen, wenn eine Grundstücksentwässerungsanlage erstmals an die städtische Kanalisation angeschlossen werden soll. Darüber hinaus kann aber auch eine Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage eine Entwässerungsgenehmigung erforderlich machen. Zumindest ist eine Anzeige gegenüber der Stadt Gütersloh erforderlich. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei uns.

Sofern Niederschlagswasser in einer Versickerungsanlage (Sickerschacht, Drainage, etc.) auf dem Grundstück versickert werden soll, ist weiterhin gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz eine wasserrechtliche Erlaubniss erforderlich.

In der hier herunterladbaren Broschüre haben wir die Tipps für Bauherren und Architekten bezüglich der Entwässerungsgenehmigung zusammen gefasst.

Die Antragstellung
Gleichzeitig mit einem Bauantrag für ein Neubauvorhaben ist ein Antrag auf Anschluss einer Grundstücksentwässerung an die öffentliche Kanalisation zu stellen. Diesen Antrag können Sie direkt mit dem Bauantrag bei der Stadt Gütersloh einreichen.

Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei uns, ob Besonderheiten bezüglich Ihres Anschlusses zu berücksichtigen sind. Als Planungshilfe erhalten Sie auch einen Kanalbestandsplan der öffentlichen Kanäle. Mögliche Anschlüsse sind in diesem Plan - sofern vorhanden - eingezeichnet. Anforderungen an die zu wählende Regenwasserbeseitigung enthält häufig der Bebauungsplan bzw. die Begründung zum Bebauungsplan.

Haben Sie lediglich vor, einen Anbau oder einen Umbau Ihres Hauses durchzuführen? Sie erhalten gerne auch Genehmigungspläne Ihrer bestehenden Entwässerungsanlage beim Fachbereich Tiefbau. Auf den alten Plänen sehen Sie die vorhandenen Leitungen und können somit besser planen.

Die Formulare und Antragsunterlagen
Das Antragsformular für einen Entwässerungsantrag erhalten Sie hier. Eine Auflistung der erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Sie ebenfalls hier.

Die Versickerung von Niederschlagswasser
Antragsformulare für eine wasserrechtliche Erlaubnis erhalten Sie beim Kreis Gütersloh, Abteilung Tiefbau, sowie auf der Internetseite des Kreises Gütersloh.

Dieser wasserrechtliche Erlaubnisantrag ist über die Stadt Gütersloh einzureichen. Der Antrag wird zuständigkeitshalber an den Kreis Gütersloh, Untere Wasserbehörde, 33324 Gütersloh zur Genehmigung weitergeleitet.