Eine Autowäsche auf dem eigenen Grundstück mit klarem Wasser ist zwar nach örtlichem Recht erlaubt, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Doch wie so oft ist nicht alles, was erlaubt ist, auch sinnvoll.
Wenn man sein Waschwasser von dem Privatgrundstück auf die Straße und damit in die städtische Regenwasserkanalisation laufen ließe, würde es ungereinigt in den nächsten Bach oder Graben fließen. Damit beginge man eine Ordnungswidrigkeit, denn das Wasser
ist nach § 54 (1) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch den Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert worden, somit nun Schmutzwasser. Dieses müsste nach der Technischen Entwässerungssatzung der Stadt Gütersloh (TES) dem öffentlichen Schmutzwasserkanal zugeführt werden. Dies gilt auch bei einer Wäsche ohne jegliche Reinigungsmittel.
Würde das Waschwasser auf dem Grundstück einfach in den Boden versickern, könnten Schadstoffe über den Boden in das Grundwasser gelangen. Die Folge wären unnötige Belastungen des Grundwassers, aus dem doch auch zukünftig sauberes Trinkwasser gewonnen werden soll.
Wir empfehlen deshalb, sein Auto in einer der zahlreichen nahegelegenen Waschanlagen zu waschen. Hierbei wird die Umwelt sogar doppelt geschont. Das Wasser wird mehrfach zur Wagenwäsche genutzt und dadurch Wasser eingespart. Die Waschanlagen bereiten das Wasser auf und verwenden es so lange im Kreislauf, bis es nicht mehr genutzt werden kann. Danach gelangt es über die Schmutzwasserkanalisation in die öffentlichen Kläranlagen, wo es nach aufwendiger Reinigung in die Lutter bzw. Dalke gelangt.
Das Argument, dass bei Regen das Auto ja auch abgewaschen wird und Schmutzwasser in die Gewässer oder in den Boden gelangt, kann grundsätzlich nicht gelten. Denn, ist ein Auto erst einmal in der Waschanlage gewesen, sind kaum noch Schmutzpartikel auf dem Auto vorhanden, die in die Flüsse gelangen. Und mal ganz ehrlich: Wer reinigt sein Auto nur mit klarem Wasser?