Gewerbebetriebe stehen häufig in der Kritik. Anwohner ärgern sich über die Abgase, den Lärm und überhaupt, warum sind die gerade hier? Dabei sind sie für unseren Wirtschaftsstandort Deutschland unverzichtbar und garantieren uns Wohlstand und Arbeitsplätze. Und auch bei der Abwasserbeseitigung haben Gewerbebetriebe bestimmte Anforderungen zu erfüllen, damit das "Miteinander" funktioniert.
Gewerbebetriebe, welche mit gefährlichen Stoffen (z. B. Schwermetalle, Lösungsmittel oder chlorierte Verbindungen) arbeiten, müssen einiges tun, damit die Umwelt nicht geschädigt wird. Wenn ein Betrieb Abwasser direkt in den städtischen Kanal einleitet hat er die Regeln der "Technischen Entwässerungssatzung der Stadt Gütersloh" einzuhalten.
Produktionsprozesse sind heutzutage so ausgerichtet, dass die gefährlichen Stoffe erst gar nicht in das Abwasser gelangen. Ist dies für die Herstellung unvermeidbar, ist der Betrieb in der Regel verpflichtet eine Vorreinigung des Abwassers in einer Abwasserbehandlungsanlage durchzuführen. Damit sichergestellt wird, dass diese Abwasserbehandlungsanlagen auch funktionieren, wird das Abwasser vom Betrieb und von der Stadt Gütersloh regelmäßig überprüft.
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