Grundwasserabsenkung beim Bauen

Durch die geologischen Gegebenheiten liegt in vielen Gebieten von Gütersloh ein recht hoher Grundwasserstand vor. Bei der Durchführung von Baumaßnahmen in diesen Gebieten, wird in der Regel eine bauzeitliche Grundwasserabsenkung erforderlich.

Grundwasserabsenkung Baugrube

Die Grundwasserabsenkung sollte so geplant werden, dass es im Umfeld zu keiner Beeinträchtigung kommt (z.B. bei Gebäuden, Gehwegen, Bäumen, Gewässern).

 Auf dieser Seite erhalten Sie wichtige Informationen und die erforderlichen Formulare.

Wohin mit dem Grundwasser?

•  Eine Versickerung auf dem eigenen Grundstück kommt nur in den wenigsten Fällen in Betracht. Hier ist vorher zu prüfen, ob die örtlichen Bedingungen (Fläche und sickerfähiger Boden) vorhanden und unerwünschte Vernässungen nicht zu befürchten sind.
• Befindet sich ein Fließgewässer in der Nähe der Baustelle, kann das Grundwasser nach Genehmigung dorthin abgeleitet werden. Voraussetzung ist hier, dass das Gewässer gesichert wird und bestimmte chemische Parameter eingehalten werden.
• Eine Einleitung in den städtischen Regenwasserkanal kann erfolgen, wenn ein hydraulisch ausreichend bemessener Regenwasserkanal vorhanden ist.

Schnittdarstellung einer Grundwasserabsenkung
Schnittdarstellung einer Grundwasserabsenkung

Erforderliche Genehmigungen/ Anzeigen

• Im Vorfeld ist mit der Unteren Wasserbehörde (UWB), Kreis Gütersloh, abzuklären, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Grundwasserentnahme erforderlich ist.
• Die Einleitung des Grundwassers ins Gewässer ist mit der UWB, Kreis Gütersloh, abzustimmen, ggf. ist eine Genehmigung zu beantragen.
• Sollte das Grundwasser dem städtischen Regenwasserkanal zugeführt werden ist eine Anzeige bzw. Antrag zur Erteilung einer Anschluss- und Benutzungsgenehmigung an die öffentliche Abwasseranlage bei der Stadt Gütersloh, Fachbereich Tiefbau, zu stellen.
• Bei Arbeiten im öffentlichen Bereich ist eine gesonderte Sperrgenehmigung bei der Stadt Gütersloh, Fachbereich Ordnung, zu beantragen.
• Eine Grundwasserentnahme/ -Einleitung  ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Grundwasserabsenkung bei der UWB, Kreis Gütersloh, bzw. beim Fachbereich Tiefbau zu beantragen.

Anzeige oder Antrag zur Genehmigung?

Handelt es sich bei dem Bauvorhaben um ein Einfamilienhaus so reicht eine Anzeige beim Fachbereich Tiefbau aus. Soll ein größeres Bauvorhaben realisiert werden, ist eine Anschluss- und Benutzungsgenehmigung beim Fachbereich Tiefbau zu beantragen.
Mit der Einleitung des Grundwassers in die städtische Abwasseranlage darf erst nach örtlicher Abstimmung und anschließender Freigabe durch den Fachbereich Tiefbau, begonnen werden. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Erforderliche Angaben im Anzeige-/ Antragsformular

• Angaben zum Antragsteller, Baugrundstück, Bauherren sowie ausführender Firma
• Angaben zum Durchführungszeitraum und Einleitmenge
• Sollten schädliche Stoffe eigeleitet werden, sind Angaben zur Art und Dimensionierung der Vorbehandlung, bzw. zum Hersteller und der Typenbezeichnung erforderlich
• Lageplan im Maßstab 1:500. Im Lageplan sind Straßenkanäle, der Entnahmebereich, die Einleitstelle mit den entsprechenden Leitungen darzustellen.

Darstellung einer Grundwasserabsenkung, Lageplan
Lageplan Grundwasserabsenkung

Grundwasser mit schädlichen Stoffen

Sollte das einzuleitende Grundwasser durch Schadstoffe verunreinigt sein bzw. eine starke Trübung durch einen hohen Eisen-/ Mangan-Gehalt aufweisen, so ist das Grundwasser vor der Einleitung vorzubehandeln. Darüber hinaus sind die Grenzwerte der Technischen Entwässerungssatzung der Stadt Gütersloh einzuhalten.

Falsch: Grundwasserableitung über einen Gehweg
Falsch: Grundwasserableitung über einen Gehweg
Falsch: Grundwasserableitung auf die Straße
Falsch: Grundwasserableitung auf die Straße
 
 
 

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Der Bürgermeister
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh

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T: +49 5241 / 82-1
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