Niederschlagswasserbeseitigung

Ohne Regen können wir nicht leben, aber "zuviel Regen ist kein Segen". Überschwemmungen, übergelaufene Keller, Umweltschäden. Wer zuviel Wasser hat, will es eigentlich nur loswerden. Bei tendenziell immer kleiner werdenden Baugrundstücken wird die Versickerung des Niederschlagswasser ein Problem - obwohl dies am umweltfreundlichtsten wäre.

Dachentwässerung über Rinne

Unter den folgenden Punkten möchten wir Ihnen die Möglichkeiten der Niederschlagswasserbeseitigung vorstellen und auf die gesetzlichen Randbedingungen hinweisen.

Die Versickerung von Niederschlagswasser

Versickerungsverfahren
Das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück zu beseitigen ist schon eine umweltfreundliche Sache und wird schon seit Jahrhunderten praktiziert.

Die heute gängigen Versickerungsverfahren sind:

  • die Muldenversickerung
  • die Rigolen- und Rohrversickerung
  • die Mulden-Rigolen-Versickerung
  • die Schachtversickerung und
  • kombinierte Systeme.

Eine kurze Beschreibung der Verfahren erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Gütersloh. Weitergehende Informationen zu den rechtlichen Vorgaben erhalten Sie ausserdem auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Genehmigungsbedürftigkeit

Sofern das Niederschlagswasser in einer Versickerungsanlage (Sickerschacht, Drainage, etc.) auf dem Grundstück versickert werden soll, ist gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Antragsformulare für eine wasserrechtliche Erlaubnis der Internetseite des Kreises Gütersloh. Dieser wasserrechtliche Erlaubnissantrag ist über die Stadt Gütersloh einzureichen. Der Antrag wird zuständigkeitshalber an den Kreis Gütersloh, Untere Wasserbehörde, 33324 Gütersloh zur Genehmigung weitergeleitet.

Wartung

Versickerungsanlagen haben nur eine begrenzte Lebensdauer, da sich Verschmutzungen vom Dach (Sand, Laub, Vogelkot etc.) in der Anlage ablagern, und diese somit über die Jahre hinweg verstopfen. Vorgeschaltete Reinigungseinrichtungen sind regelmäßig zu überprüfen und ggf. zu reinigen. Eine genaue Auflistung der Wartungsarbeiten enthält das Arbeitsblatt A 138 der DWA, oder ist in der wasserrechtlichen Erlaubniss aufgeführt.

Rechtliche Anforderungen und örtliche Bestimmungen

Regelungen im Bebauungsplan
Enthält der Bebauungsplan bzw. die Begründung zum Bebauungsplan Festlegungen zur Niederschlagswasserbeseitigung, so sind diese unbedingt einzuhalten. Von uns erhalten Sie im Fall einer Versickerungspflicht Angaben zum Grundwasserstand, zur Bodenbeschaffenheit und zu den Versickerungsmöglichkeiten. Die Art der zu wählenden Versickerungsanlage ist abhängig vom Grundwassserstand und den Bodenverhältnissen.

Da in Gütersloh in vielen Gebieten ein hoher Grundwasserstand vorhanden ist, kommen in der Regel nur flächige Versickerungsanlagen, wie z.B. Versickerungsmulden oder Rigolen, in Betracht. Informationen zu den möglichen Versickerungsanlagen und deren Vor- und Nachteile erhalten Sie bei uns, oder bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Gütersloh.

Ableitung von Niederschlagswasser auf öffentliche Flächen

Grundsätzlich darf das Niederschlagswasser von privaten Flächen von mehr als 5 m², wie zum Beispiel von Grundstückszufahren, Garagenvorplätzen, Stellplätzen, Hauseingängen usw., nicht auf die öffentlichen Verkehrsfläche abgeleitet werden (vgl. § 6 Abs. 15 der Technischen Entwässerungssatzung der Stadt Gütersloh, bzw. Nr 9.1 DIN 1986-100). Dies gilt auch für versickerungsfähig hergestellte Flächen (Rasengittersteine, "Öko-Pflaster" u.a.).

Geeignete bautechnische Maßnahmen können zum Beispiel sein:

  • Einbau von Entwässerungsrinnen bzw. Hofabläufen mit einem unterirdischen Anschluss an den städtischen Regenwasserkanal
  • Veränderung der Gefälleverhältnisse der befestigten Flächen mit Zuleitung des Niederschlagswassers in die privaten Grünflächen.

Der unterirdische Anschluss an den städtischen Regenwasserkanal ist bei der Stadt Gütersloh, Fachbereich Tiefbau, schriftlich zu beantragen. Die Kosten für den erforderlichen Anschluss an den städtischen Regenwasserkanal sind vom Grundstückseigentümer zu tragen.

Die unterirdische Ableitung von Niederschlagswasser (Drainage, Sickerschacht o.ä.) von befahrenen befestigten Flächen (PKW-Stellplätze, PKW-Zufahrten) ist nicht zulässig. Diese Flächen dürfen lediglich über die "belebte Bodenzone", d.h. oberirdisch, z.B. in einer flachen Mulde, versickert werden.

Der Anschluss an den städtischen Regenwasserkanal

Genehmigungsbedürftigkeit
Ein Anschluss an den städtischen Regenwasserkanal ist genehmigungsbedürftig. mehr»

Kosten für den Anschluss
Der Regenwasser-Anschlusskanal ist im öffentlichen Straßenbereich, zwischen dem Hauptkanal in der Straße und der privaten Grundstücksgrenze, privat. Die Erstellung, Wartung und Instandhaltung dieses Anschlusses darf allerdings im öffentlichen Bereich nur durch die von der Stadt Gütersloh beauftragten Firmen durchgeführt werden. Die Stadt Gütersloh ist hier berechtigt, die Herstellungs-, Wartungs- und Instandsetzungskosten vom Grundstückseigentümer ersetzen zu lassen.

Niederschlagswassergebühren
Die Einleitung von Niederschlagswasser in den öffentlichen Regenwasserkanal ist gebührenpflichtig.

Es gibt für Sie jedoch Möglichkeiten, diese Gebühr möglichst gering zu halten. Versuchen Sie so wenig wie möglich auf Ihrem Grundstück zu versiegeln/bebauen. Verkleinern Sie doch Ihre Hofflächen oder legen Sie das Gefälle so an, dass das Niederschlagswasser auf Ihrem Grundstück versickern kann. Auch die Verwendung von versickerungsfähigen Materialien (Rasengittersteine, Schotter, Drainpflaster, "Öko-Pflaster" etc.) kann helfen, die Gebühr zu reduzieren.

Die Regenwassernutzung

Die Regenwassernutzung ist in Gütersloh grundsätzlich erwünscht.
Zur Regenwassernutzung gehört unter anderem die die Nutzung des Regenwassers für:

  • die Gartenbewässerung
  • die Toilettenspülung
  • die Waschmaschine

Neben ökologischen Vorteilen können Sie ggf. Niederschlagswassergebühren sparen, sofern ein Überlauf am städtischen Regenwasserkanal vorhanden ist. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Regenwassernutzungsanlage für die Nutzung der Toilettenspülung und/oder Waschmaschine ausreichend bemessen sein muss. Damit das benutzte Regenwasser bei der Schmutzwassergebühr berücksichtigt werden kann, benötigen Sie allerdings einen zusätzlichen Wasserzähler. Dieser Zähler ist bei der Stadt Gütersloh mit einem Formular anzumelden.

Bitte berücksichtigen Sie, dass gemäß der seit dem 1. Januar 2003 geltenden Trinkwasserverordnung der Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage vom Nutzer dem Gesundheitsamt, Kreis Gütersloh, 33324 Gütersloh zu melden ist.

Das Gründach

Durch Pflanzen auf dem Dach können zusätzliche Grünflächen in der Stadt geschaffen werden. Auf Gründächern anzutreffende Kleintiere wie Schmetterlinge oder Wildbienen sind an anderen Orten in der Stadt meist kaum noch zu beobachten. Gründächer verbessern zudem das Stadtklima und tragen zur Luftreinhaltung bei.

Auf Wohnhäusern wirken sie wie Dämmmatten. Dies kann dazu beitragen, im Winter Heizkosten einzusparen, und bei Sommerhitze die Temperatur in der Wohnung zu senken.
Gründächer sind aber nicht nur ein Beitrag für den Umweltschutz, sie können auch zur Entspannung der Seele dienen. Wer möchte nicht gerne morgens statt auf ein graues, tristes Garagendach zu sehen, eine blühende Blumenwiese genießen? Wenn die Statik des Daches ausreicht, lässt sich so ein Gründach auch noch nachträglich anlegen.

Die Dachhaut wird vor den Sonnenstrahlen geschützt, so dass die Lebensdauer der Abdichtung um ein mehrfaches steigt. Schrägdächer lassen sich bis zu einem Neigungswinkel von 35 Grad begrünen.

Und auch Solarstromanlagen können auf Gründächern installiert werden. Untersuchungen haben sogar gezeigt, dass die Energieausbeute höher sein kann als bei einer Montage auf einem konventionellen Dach.

Die Kosten für ein Gründach liegen durchschnittlich bei 30 bis 40 €/m². Hinzu kommen die Kosten für eine stabile Unterkonstruktion. Eine Landesförderung gibt es jedoch seit einiger Zeit nicht mehr, dafür können aber Kosten durch den Bau einer kleineren Versickerungsanlage eingespart werden. Ist das Gründach am städtischen Regenwasserkanal angeschlossen, mindert sich die Regenwassergebühr um 70% für diese Fläche.

Gründächer werden von Firmen des Garten- und Landschaftsbaus, sowie von darauf spezialisierten Dachdeckerbetrieben angelegt. Zahlreiche Informationen und Anbieter für Materialien zum Selbstbau sind auch im Internet (z.B. www.gebaeudegruen.info) verfügbar.

Hofentwässerung

Nach der Technischen Entwässerungssatzung der Stadt Gütersloh (TES) ist es nicht zulässig, dass das Niederschlagswasser von privaten Grundstücken oberirdisch auf die öffentliche Straße abgeleitet wird. Befahrene befestigte Flächen (PKW-Stellplätze, PKW-Zufahrten) dürfen darüber hinaus nur oberirdisch (z.B. in einer flachen Mulde, Grünfläche oder Beet) versickert werden. Ist eine Versickerung des Regenwassers auf dem eigenen Grundstück nicht möglich, so ist es über einen unterirdischen Anschluss an den städtischen Regenwasserkanal abzuleiten. Eine Niederschlagswassergebühr müsste in diesem Fall entrichtet werden.

Entwässerungsrinne:
Mit einer Entwässerungsrinne besteht gerade bei großen Hofflächen eine gute Möglichkeit das Regenwasser sicher abzuführen. Entwässerungsrinnen bestehen aus einem ovalen oben geöffneten Gehäuse mit einem Gitterrost. Über diese Entwässerungrinne, kann das Regenwasser z.B. in eine Versickerungsmulde laufen.

Versickerung im Beet:
Eine einfache und kostengünstige Variante ist die seitliche Ableitung des Regenwassers in ein angrenzendes Beet. Hierbei hat die Hoffläche ein seitliches Gefälle, so dass das Regenwasser nicht zur Straße, sondern seitlich abfließt. Die Beetfläche muss in einem angemessenen Verhältnis zur befestigten Fläche stehen, so dass das  Niederschlagswasser der befestigten Fläche auch aufgenommen werden kann. Eine Berechnungshilfe zur erforderlichen Beetfläche hierzu erhalten Sie hier.

Pflasterrinne:
Mit einer Pflasterrinne wird das Regenwasser am Rande der Grundstücksgrenze aufgefangen. Das Regenwasser fließt in ein angrenzendes Beet, eine Grünfläche oder eine Versickerungsmulde. Eine Pflasterrinne hat in der Mitte eine Tiefe von 1,0 - 3,0 cm.

Genehmigung:
Wird das Regenwasser auf dem Grundstück versickert, so muss eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt werden. Der Antrag wird über die Stadt Gütersloh bei der unteren Wasserbehörde, Kreis Gütersloh, eingereicht.

Wird ein Anschluss an den Kanal gewünscht, so muss ein Entwässerungsantrag eingereicht werden.

Tipp:
Verwenden Sie weitestgehend wasserdurchlässige Pflasterarten. Hierdurch kann die angeschlossene Versickerung reduziert werden und es lassen sich beim Anschluss an den städtischen Regenwasserkanal Gebühren sparen.

Regenklärbecken

Sollen 10 oder mehr befestigte Pkw-Stellplätze (Beton, Pflasterung, Asphalt, etc.) erstellt werden, ist ein Regenklärbecken einzuplanen.

Das Regenklärbecken besteht in der Regel aus einem Schacht mit Schlammfang und Tauchwand oder Tauchrohre in dem eine mechanische Reinigung erfolgt (siehe Abbildung). Das Regenklärbecken ist so einzubauen, dass nur das Oberflächenwasser der Pkw-Stellplätze und der Pkw-Zufahrten eingeleitet wird.Das Dachflächenwasser darf nicht über das Regenklärbecken abgeleitet werden. Die Größe des Regenklärbeckens ist von der angeschlossenen Hoffläche abhängig. Die Berechnungsformel hierzu kann beim Fachbereich Tiefbau oder auf der Internetseite der Stadt Gütersloh abgerufen werden (Stichwort: Hofentwässerung). Weiterhin kann eine Retention des Regenwassers (Staukanäle, Regenrückhaltebecken) erforderlich sein, damit die Einleitungsbegrenzung eingehalten werden kann. Eine Regenklärung ist auch erforderlich, wenn das abfließende Oberflächenwasser von den Stellplätzen in einer Versickerungsanlage versickert werden soll.

Überflutungsnachweis

Starkregenereignisse können nicht immer vollständig von der Kanalisation der Stadt Gütersloh aufgenommen werden, so dass es zu Überflutungen von Gelände, Straßen und Gebäuden kommen kann.
Bei Bauvorhaben, bei denen mehr als 800 m² befestigte Flächen erstellt werden sollen, ist ein Überflutungsnachweis gemäß 14.9.2 ff. DIN 1986-100 und eine Bemessung im Rahmen des Entwässerungsantrages vorzulegen.
Beim Überflutungsnachweis wird abhängig von der befestigten Fläche (Dach- und Hoffläche) ein Rückhaltevolumen ermittelt. Dieses Rückhaltevolumen muss auf dem Grundstück nachgewiesen werden. In der Regel kann dieses Volumen auf den Hofflächen oder in Mulden erstellt werden. Die Einstauhöhe auf den befestigten Hofflächen beträgt in der Regel nur wenige Zentimeter. Das Niederschlagswasser wird dann bei starken Regenereignissen (bis 30-jährige Ereignisse) zurückgehalten und nach dem Ereignis dem städtischen Regenwasserkanal oder der Versickerung zugeführt. Sodass keine Schäden am Gebäude oder den Nachbargrundstücken entstehen.

 
 
 

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