Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Private Wasserzähler bei Eigenwasserförderung, Gartenwasserzähler

Die auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen nicht messbaren Wassermengen sowie die zurückgehaltenen messbaren Wassermengen sind spätestens bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist gegen den Veranlagungsbescheid geltend zu machen. Der Nachweis der zurückgehaltenen nicht messbaren Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Der Abzug der auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen messbaren Wassermengen (Absatz 1 Satz 3 der Schmutzwassersatzung in der aktuellen Fassung) ist nur bei der Verwendung von einer durch die Stadt Gütersloh anerkannten und registrierten Wassermesseinrichtungen möglich.

Frischwasser, welches zum Befüllen von Schwimmbecken (Pools) verwendet wurde, ist vom Frischwasserabzug ausgeschlossen.

Wird es versäumt Wassermengen zu melden, so wird die abzurechnende Wassermenge bei Eigenwasserförderung bzw. bei Regenwassernutzungsanlagen aus den Vorjahreswerten geschätzt. Zurückgehaltene Wassermengen (Gartenwasser) werden nicht berücksichtigt.

Wasserzähler

Das notwendige Formular zur Anmeldung/Wechsel oder Ausbau eines Wasserzählers können Sie als PDF-Dokument aus dem Downloadbereich herunterladen und ausfüllen, sowie danach per E-Mail oder im Postversand an die Stadt Gütersloh mit den erforderlichen Anlagen senden.

Bei Darstellungsproblemen oder Problemen mit dem Ausfüllen des interaktiven PDF-Formulars empfehlen wir die Benutzung des Adobe Acrobat Reader XI.