Wie schütze ich mein Haus vor Wasser?

Durch den von uns verursachten Klimawandel müssen wir auch in Zukunft häufiger mit andauernden Regenperioden und Starkregenereignissen rechnen. Überschwemmungen, Hochwasser und veränderte Grundwasserstände sind schon gegenwärtig. Wasser kann in unsere Gebäude eindringen und Schäden hervorrufen. Welche Maßnahmen sind im Notfall kurzfristig sinnvoll und möglich und wie können wir unsere Objekt in Zukunft vor Schäden schützen?
Kurzfristige Maßnahmen
Ist Wasser in Ihr Gebäude eingedrungen, heißt es schnell handeln, um nachhaltige Schäden an der Bausubstanz und Ihrem Eigentum zu verhindern. Hierbei sollte jedoch die eigene Sicherheit stets an erster Stelle stehen!
Läuft der Kellerraum mit Wasser voll, sollte, bevor weitere Maßnahmen eingeleitet werden, immer zunächst der Strom abgeschaltet werden, um das Risiko eines Stromschlages zu beseitigen. Betreten Sie den Raum nur, wenn der Wasserstand nicht zu hoch ist. Achten Sie darauf, dass die Türen geöffnet bleiben. Türen, die durch einströmendes Wasser zugedrückt werden, sind durch den entstehenden Druckunterschied nur schwer oder gar nicht mehr zu öffnen. In einer solchen Situation besteht Lebensgefahr. Betreten Sie den Keller nicht alleine. Eine zweite Person kann im Notfall Hilfe holen. Waren Gefahrenstoffe im Keller gelagert, die nun eine Gefährdung darstellen können wie Heizöl aus dem Heizöltank? In diesem Fall sollte Rücksprache mit einem Sachverständigen oder der Feuerwehr gehalten werden.
Um möglicherweise entstandene Schäden gegenüber Ihrer Versicherung geltend machen zu können, ist es notwendig, diese zu dokumentieren (Fotos, Zeugen, Notizen).
Versuchen Sie mit einfachen Mitteln den Wasserzufluss zu stoppen oder zu reduzieren (z. B. Sandsäcke, Steine, etc.). Bringen Sie Ihre Sachen ins Erdgeschoss oder stellen Sie diese in Regale oder erhöht auf. Lassen Sie sich durch weitere Personen helfen. Leihen Sie sich ggf. notwendige Dinge (z. B. Pumpen) von Nachbarn und Freunden. Bei Rissen oder punktuellen Undichtigkeiten an der Wand können Aufnehmer an der Wand festgeklemmt werden und so das Wasser direkt in Gefäße abgeleitet wird. Nachdem kein Wasser mehr in den Keller gelangt, sollten Sie den Keller vollständig entfeuchten, damit keine Folgeschäden auftreten (z. B. Schimmelbildung, Bauwerksschäden). Neben dem Lüften der Kellerräume sind ggf. Trocknungsgeräte erforderlich. Feste Einbauten (z. B. Wandverkleidungen) sind zu begutachten und ggf. zu entfernen.
Wichtig: Der Einsatz von Pumpen durch die Feuerwehr ist erst ab einem Wasserstand von mindestens 20 cm möglich. Zudem kann die Feuerwehr besonders in flächendeckenden Krisensituationen, nicht sofort überall helfen und muss daher ihre Einsätze priorisieren.
Langfristige Maßnahmen
Ursachenforschung
Um Ihr Eigentum langfristig vor Schäden durch eindringendes Wasser zu schützen, sollte zunächst die Ursache für den Wassereintritt identifiziert werden. Hierdurch können die Maßnahmen zielführend angepasst werden.
In Gebäude eingedrungenes Wasser kann hierbei zumeist auf die folgenden Ursachen zurückgeführt werden:

Oberflächenwasser (z. B. austretendes Hochwasser aus Gewässern, überflutete Flächen nach Starkregenereignissen)
Bei langanhaltenden oder besonders starken Regenereignissen sowie Überflutungen kann sich Wasser auf dem Grundstück sammeln und dann oberflächlich dem Gebäude zufließen. Tiefer gelegene Grundstücke sind hier stärker gefährdet.
Jedoch kann generell über ungesicherte Gebäudeöffnungen (z. B. Lichtschächte, Lüftungsschächte, Türen, Tore und Fenster) Wasser in das Gebäude gelangen. Verstärkt wird dieses Problem durch große versiegelte Flächen und die Geländetopographie (z. B. Hanglage).
Grundwasser / Schichtenwasser
Steigt der Grundwasserspiegel über das Niveau der Gründungssohle eines Gebäudes, kann das Wasser aufgrund des Drucks durch undichte Stellen oder Wandöffnungen in das Gebäude eindringen. Hierbei spricht man auch von drückendem Grundwasser.
Auch Schichtenwasser oder Staunässe, welche durch langanhaltende Niederschläge auftritt, kann in das Gebäude eindringen. Die Folgen sind hierbei identisch denen durch Oberflächenwasser.
Rückstau aus der Versickerungsanlage
Das Sammeln von Niederschlagswasser in Versickerungsanlagen wie zum Beispiel Mulden und Rigolen ist ein ökologisch sinnvoller Umgang mit Niederschlagswasser.
Versickerungsanlagen stellen jedoch auch eine Gefahrenquelle dar.
Ist eine Versickerungsanlage nicht ausreichend dimensioniert oder übersteigt die Regenmenge eines Ereignisses die bei der Dimensionierung angenommene Wassermenge, reicht das vorgehaltene Speichervolumen nicht aus, um das bei einem Regenereignis anfallende Wasser schnell genug zu versickern bzw. davor zwischen zu speichern. Hierdurch kann es dann zu einem oberirdischen Abfluss oder Rückstau über die Rohrverbindungen zum Gebäude kommen.
Dieses Phänomen kann jedoch auch eintreten, wenn eine Versickerungsanlage durch schlechte Wartung nicht mehr sachgemäß funktioniert. Versickerungsanlagen haben durch Verschmutzungen und Ablagerungen eine begrenzte Lebensdauer und sind daher regelmäßig zu warten.
Ist die Versickerungsanlage jedoch in der Vergangenheit so errichtet worden, dass die Zugänglichkeit und Wartung nicht gewährleistet sind, ist eine Nachbesserung ggf. in Kombination mit einer größeren Dimensionierung sinnvoll. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist hier der Kreis Gütersloh, die Untere Wasserbehörde.
Verstopfungen bzw. Überlastungen der Kanalisation
Niederschlagswasserkanalisation
Die städtische Niederschlagswasserkanalisationanalisation ist gemäß den geltenden technischen Regelwerken für das anfallende Wasser für 3- bzw. 5-jährige Regenereignisse dimensioniert. Eine Überlastung der Kanalisation wird damit planmäßig in Kauf genommen, um nicht einen unverhältnismäßig hohen finanziellen und betrieblichen Aufwand zu betreiben. Das kommt auch Ihren Abwassergebühren zugute!
Da es durch den Klimawandel jedoch häufiger zu stärkeren und nur kurzfristig vorhersagbaren Regenereignissen kommen kann, kann es auch häufiger zu einer Überlastung der Kanalisation kommen. Hierbei kann die Kanalisation das Wasser nicht mehr aufnehmen und ableiten. Es folgt eine planmäßige Ableitung des Wassers über die Straßenoberfläche und ein Rückfluss (Rückstau) in die privaten Leitungen.
Dies ist ein normaler Vorgang, weil das Kanalnetz nach dem Prinzip kommunizierender Röhren funktioniert, das heißt: Der Wasserspiegel gleicht sich an. Ist ein Grundstück nicht gegen einen solchen Rückstau gesichert, kann es zu Kellerüberflutungen kommen.
Aus diesem Grund müssen solche Abläufe auch gegen Rückstau gesichert sein. In der Regel sind die Entwässerungsobjekte (Abläufe der Kellerniedergänge, Lichtschächte, etc.) an einen Pumpenschacht außerhalb des Gebäudes anzuschließen. Das Wasser wird hier mittels Hebeanlage über die Rückstauebene gepumpt, bevor es der nachgelagerten Entwässerung (Versickerung, Regenwasserkanal) zugeführt wird.
Schmutzwasserkanalisation
Das auf die Straße geleitete Niederschlagswasser gelangt über die Schachtdeckel auch in die Schmutzwasserkanalisation und kann hier zur gleichen Problematik führen. Sind Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene nicht gegen diesen Rückstau gesichert, kann so Wasser in das Gebäude eindringen. Entwässerungsobjekte im Keller und besonders tiefliegende Hauseingänge, Keller und Souterrainwohnungen unterhalb der Rückstauebene sind hier vom Wasser bedroht. Eine Rückstausicherung ist aus diesem Grund nach den technischen Regelwerken verpflichtend einzubauen. Neben starken Regenereignissen können auch Verstopfungen im Kanalsystem zu einem Rückstau des Schmutzwassers in die privaten Leitungen führen.
Lassen Sie sich von Ihrem Architekten bzw. Ihrer Architektin oder Fachplanenden (Installateur oder Installateurin) genau erklären, wie der Rückstauschutz bei Ihnen normgerecht eingebaut wird! Unterstützung erhalten Sie auch bei den zertifizierten Fachbetrieben der Innung Heizung, Klima, Sanitär.
Schadhafte private Grund- und Anschlussleitungen
Intakte Grundleitungen schützen Ihr Haus vor Feuchteschäden. Wasser, das aus undichten Grund- oder Anschlussleitungen austritt oder aufgrund einer defekten Leitung (z. B. Rohrbruch) zurückstaut, bietet ein weiteres Schadenspotential. Hier kann das Wasser nahe der Außenwände austreten und von dort die Bausubstanz schädigen. So kann es sinnvoll sein, seine privaten Leitungen auf Schäden untersuchen und ggf. erneuern zu lassen. Gerne stellen wir Ihnen hierfür die uns vorliegenden Unterlagen aus der Hausakte zur Verfügung.
Individuelle Information durch die Stadt
Gerne stehen wir hier als Fachbereich Tiefbau beratend zur Seite oder stellen Ihnen die uns vorliegenden Unterlagen aus der Hausakte
zur Verfügung. Zudem können wir, falls notwendig, die Kontrolle der
städtischen Kanalisation veranlassen. Sollten Sie den Verdacht haben,
dass die Grundstücksanschlusskanäle schadhaft
sind, sollten Sie diese ggf. prüfen lassen. Die Untersuchung (z. B.
mittels Kanalkamera) der Anschlusskanäle im öffentlichen Bereich führt
die Stadt auf Antrag durch. Die Kosten für die Untersuchung sind der
Stadt nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand im Anschluss zu
ersetzen. Im ersten Schritt wenden Sie sich zur Überprüfung des öffentlichen Kanals
an die Kanalreinigung.
Maßnahmen
Um den Eintritt von Wasser auch längerfristig verhindern zu können, kommen unter anderem folgende bauliche Maßnahmen in Betracht:
Einbau wasserdichte Kellerfenster
Alte bzw. undichte Kellerfenster können als Schwachstelle zum Eintritt von Wasser in das Gebäude führen. Hier kann der Einbau wasserdichter Kellerfenster zielführend sein. Es wird zwischen wasserdichten und hochwasserbeständigen Fenstern unterschieden. Während bei wasserdichten Fenster über einen Zeitraum von 24 h kein Wasser eintreten darf, dürfen bei hochwasserbeständigen Fenstern 10 l/h durchsickern. Der Einbau neuer Kellerfenster kann außerdem den Einbruchsschutz der Immobilie verbessern und bietet dabei keine Nachteile gegenüber Isolierfenstern.
Neben dem Einbau neuer Fenster gibt es verschiedene Varianten die Fenster nachzurüsten, wie zum Beispiel Acrylschotts, Magnetschotts, Alu-Aufbauten oder automatische Hochwasserschotts.
Welche Alternative am besten zu Ihren Kellerfenstern passt, ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig, wie den vorhandenen Abständen, der Nutzung des Raumes und dem damit verbundene Licht und Frischluftbedarf.
Abdichtung Kellerwände und -böden
Bei der Abdichtung von Kellerwänden und -böden wird zwischen der Innen- und Außenabdichtung unterschieden. Je nach technischer Machbarkeit, räumlicher Zugänglichkeit und finanziellen Möglichkeiten, bieten beide Verfahren Vor- und Nachteile.
Durch die notwendigen Erdarbeiten zur Anbringung einer Außenabdichtung ist diese zumeist mit höheren Kosten verbunden. Da diese jedoch auch das Mauerwerk vor der Vernässung schützt und somit die Wärmedämmung der Wand aufrechterhalten wird, ist dieser Mehraufwand durchaus gerechtfertigt. Sollte eine Grundwasserabsenkung hierfür erforderlich sein, finden Sie weitere Informationen zum Vorgehen und erforderlichen Genehmigungen auf der verlinkten Seite.
Der Einsatz einer Innenabdichtung ist hingegen interessant, wenn es durch örtliche Gegebenheiten wie Bebauung nicht möglich ist, eine Außenabdichtung vorzunehmen. Nachträgliche Bohrungen oder das Einschlagen von Nägeln können die Innenabdichtung jedoch beschädigen. Außerdem ist eine Innenabdichtung nicht auf allen Oberflächen technisch umsetzbar.
Das Verfahren zur Abdichtung der Kellerräume sollte jedoch generell auf die individuelle Problemstellung angepasst werden. Eine Beratung durch einen Sachverständigen, um die für Ihre Problemstellung passende Technik zu finden, ist hier ratsam. Bei gemauerten Kelleraußenwänden ist das Sanierungsverfahren in jedem Fall durch einen Sachverständigen festzulegen, da hier nicht alle Verfahren zielführend sind.
Aufkantung bzw. Abdichtung von Kellerlichtschächten
Da die Böden im Erdgeschoss häufig ebenerdig sind, liegen Kellerfenster zumeist unter der Geländeoberkante und sind durch einen Lichtschacht zugänglich. Hierdurch wird jedoch auch ein Zufluss von Oberflächenwasser zu den Kellerfenstern begünstigt. Eine Aufkantung von 15 bis 30 cm über der Geländeoberkante kann das Wasser am Eindringen in die Lichtschächte hindern.
Die Sohle des Lichtschachtes selbst sollte zudem unterhalb des Kellerfensters liegen, um eindringendes Wasser unterhalb des Fensters zu sammeln und dann über einen Ablauf versickern zu können. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass bei hohen Grundwasserständen das Wasser auch von der Sohle aus in den Lichtschacht gelangen kann. Abhilfe schafft hier der Anschluss der Lichtschachtentwässerung an eine Hebeanlage, die das anfallende Wasser über die Rückstauebene dem Entwässerungssystem zuführt. In einzelnen Fällen kann auch die komplette Abdichtung des Schachtes inklusive des Ablaufes sinnvoll sein, wenn das Wasser zumeist über den Ablauf in den Schacht gelangt.
Bei der Umsetzung dieser Maßnahme sollte beachtet werden, dass eine Aufkantung der Lichtschächte auch eine Stolpergefahr mit sich bringen kann. In einigen Fällen bietet sich hier eine alternativ flächengleiche Abdichtung der Lichtschachtabdeckung an. Die Belüftung wird hier durch einen aufgekanteten Lüftungsspalt oder durch ein Entlüftungsrohr sichergestellt.
Reinigung / Vergrößerung und Erneuerung der Versickerungsanlage
Die mit dem Niederschlagswasser eingetragenen Verschmutzungen und Sedimente können zu einer Verstopfung des Systems führen und damit eine Versickerung des Wassers behindern. Dies kann zudem zu unangenehmen Gerüchen führen.
Eine störungsfreie Funktion von Versickerungsanlagen ist, wie auch bei anderen technischen Anlagen, nur durch regelmäßige Pflege und Wartung zu gewährleisten. Hier können Maßnahmen, wie die Entfernung von Störstoffen, Ablagerungen oder Bewuchs sowie die Wiederherstellung der Durchlässigkeit der Bodenschichten notwendig sein. So kann die Lebensdauer der Anlage deutlich verlängert und eine ordnungsgemäße Versickerung des Niederschlagswassers wiederhergestellt werden.
Bei einer zu kleinen Dimensionierung der Versickerungsanlage, kann es zu Überstau- und Vernässungsschäden an Gebäuden kommen. Eine Prüfung der Dimensionierung und ggf. Erweiterung der Anlage ist hier zielführend. Bei der Erweiterung oder Erneuerung der Versickerungsanlage sollte vorher die Untere Wasserbehörde (Kreis Gütersloh) kontaktiert werden und eine Wasserrechtliche Erlaubnis eingeholt werden.
Objektschutz ist ein vielfältiges Thema. Häufig sind mehrere Maßnahmen umzusetzen. Sie sollten dann eine sinnvolle Reihenfolge festlegen (Kosten-Nutzen-Verhältnis).
Eine rein pumpengestützte Entwässerung des Kellers sollte nicht als langfristige Lösung herangezogen werden. Zum einen darf das gepumpte Wasser nicht der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden und zum anderen ist eine elektrisch betriebene Pumpe störanfällig (Stromausfall, Defekt).
Um den für Sie passenden Lösungsansatz zu finden, ist es ratsam, dass Sie einen Experten in die Planung mit einbeziehen. Über die Internetseite der IHK Ostwestfalen können Sie nach geeigneten Sachverständigen suchen.
Außerdem bietet die Verbraucherzentrale NRW weiterführende Informationsmaterialien und ein Beratungsangebot zum Thema Objektschutz gegen Starkregen und Hochwasser an. Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihre Immobile für zukünftige Risiken ausreichend abgesichert ist, können die Fachleute zum Thema Versicherungen der Verbraucherzentrale NRW Sie unabhängig beraten. Die nächstgelegene Beratungsstelle mit diesem Beratungsangebot ist die Beratungsstelle Bielefeld. Das Angebot steht dort auch für die Bevölkerung aus dem Kreis Gütersloh zur Verfügung. Termine für eine Beratung dort können auch über die Beratungsstelle in Gütersloh vereinbart werden.
Lassen Sie sich Zeit bei der Auswahl einer Maßnahme und informieren Sie sich ausführlich. Holen Sie sich mehrere Angebote ein und lassen Sie sich eine Referenzliste vom Anbieter geben. Überzeugen Sie sich, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt, der Ihnen auch schriftlich garantiert, dass die eingesetzte Maßnahme den gewünschten Erfolg erzielt.
Zudem empfehlen wir jedem Eigentümer und jeder Eigentümerin dringend mit seinem Versicherungsunternehmen zu klären, inwieweit die bisher abgeschlossenen Versicherungen auch in Fällen wie steigendem Grundwasser oder oberflächlich abfließendem Wasser greifen.
Generell bleibt festzuhalten, dass es nicht empfehlenswert ist, Wertgegenstände oder empfindliche und elektronische Geräte in gefährdeten Räumen, wie dem Keller, zu lagern. So kann ein finanzieller, aber auch ein emotionaler Schaden verhindert werden.
Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, sich vorab die benötigten Utensilien, wie Pumpen, Nass-Trocken-Sauger, Bodentücher (Aufnehmer) und Wasserabzieher (Flitsche) vorsorglich für den Fall der Fälle zu beschaffen. Bei flächendeckenden hohen Wasserständen könnten die Utensilien bei den örtlichen Händlern schnell ausverkauft sein.