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Niederschlagswasserbeseitigung

Wohin mit dem auf den befestigten Flächen anfallenden Regenwasser?

Zuerst eine Anmerkung:
Für das auf Ihrem Grundstück anfallende Regenwasser sind Sie alleine zuständig!

Bei Ihnen anfallendes Niederschlagswasser darf nicht auf öffentliche Flächen abgeleitet werden (siehe hier»).Sie können es auf Ihrem Grundstück versickern lassen, anderweitig nutzen, oder aber auch einen Anschluss an das öffentliche Regenwasserkanalnetz beantragen.

Weitere wichtige Informationen hierzu erhalten sie auf den Seiten der Stadtentwässerung. Hier finden Sie auch die notwendigen rechtlichen Informationen zur Regenwasserentsorgung.