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Straßenendausbauhöhen

Weit vor dem Endausbau einer Straße stellt sich die Frage nach den geplanten Endausbauhöhen, denn Gebäude sind zu planen oder private Zufahrten zu erstellen.

Zum Zeitpunkt der Errichtung der Baustraße liegt für die aktuellen Neubaugebiete bereits eine vollständige Straßenplanung vor. Für Architekten und Bauherren ist diese die Basis für Höhenauskünfte, die im Fachbereich Tiefbau der Stadt Gütersloh abgefragt werden können.

Schließlich möchte niemand vor seinem Grundstück später eine erhebliche Höhendifferenz zur neuen Straße überwinden müssen, weil die Straßenendausbauhöhe nicht zur Höhe seiner privaten Grundstückszufahrt passt.

Die notwendigen Auskünfte und Planunterlagen hält der Fachbereich Tiefbau der Stadt Gütersloh im Bereich Straßenneubau für Sie bereit. Sie erhalten einen Lageplan mit den Höhenangaben an der jeweiligen Grundstücksgrenze (Hinterkante Gehweg oder Fahrbahn).

Die Höhenangaben sind absolute Höhen die sich auf "Normal Null" beziehen. Um diese Höhen in die Örtlichkeit übertragen zu können, benötigen Sie Angaben über die amtlichen Höhenfestpunkte in der Nähe Ihres Grundstücks, erhältlich beim Fachbereich Bauordnung und Vermessung der Stadt Gütersloh.

Wichtige Hinweise zur Vermeidung von Fehlern!
Die praktizierte Variante:
"Baustraßenhöhe bzw. Kanaldeckelhöhe plus 15cm = Straßenendausbauhöhe" ist falsch!

Beachten Sie bitte, dass Kanaldeckelhöhen keine amtlich geprüften Höhenangaben sind. Für deren Richtigkeit übernimmt der Fachbereich Tiefbau keine Gewähr! Die Deckelhöhen können sich im Laufe der Entstehung eines Neubaugebietes geändert haben. Sie entsprechen auch nicht den zu erwartenden Straßenendausbauhöhen!

Der Fachbereich Tiefbau der Stadt Gütersloh behält sich außerdem in Bezug auf die herausgegebenen Straßenendausbauhöhen Abweichungen durch bauliche Zwänge von +/- 5cm vor!

Deshalb wird empfohlen:
Stellen Sie Ihre Zufahrt erst nach dem Endausbau der Straße endgültig her!
Oder bleiben Sie vorher mit dem Ausbau Ihrer Grundstückszufahrt, Parkplatzfläche und ähnlicher Bauwerke wenigstens mit einem Abstand von 1 Meter von der Grundstücksgrenze zurück, um die zuvor genannten Höhendifferenzen bei der endgültigen Fertigstellung anpassen zu können.

Später notwendige Angleichungsarbeiten der privaten, befestigten Flächen werden nicht auf Kosten der Stadt Gütersloh ausgeführt!