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Bauschutt und Renovierungsabfälle

Eine sorgfältige Trennung und Sortierung von Bauschutt, Baumischabfällen und Renovierungsabfällen ist gesetzlich vorgeschrieben und kann darüber hinaus auch Geld sparen.

Bauschutt, Renovierungsabfälle

Bauschutt, Baumisch- und Renovierungsabfälle gehören nicht zum Sperrmüll, sondern können durch private Entsorgungsunternehmen abgefahren oder selbst zu Recyclinganlagen gebracht werden. Kleinmengen dieser Abfälle aus privaten Haushalten können - getrennt gehalten - zu den Öffnungszeiten am Entsorgungspunkt Gütersloh, Carl-Zeiss-Straße 58 gegen Gebühr entsorgt werden.  

Man unterscheidet zwischen Bauschutt, Baumischabfall/Renovierungsabfall, Erdaushub, Wertstoffen (Folien, sauberes Styropor, unbehandeltes Holz) und Schadstoffen (z.B. Bauchemikalien, flüssige Farb- und Lackreste, Dichtungsmassen, Holzschutzmittel, Reinigungsmittel und ähnliches). Schadstoffe sind gesondert zu entsorgen!

Nur bei sorgfältiger Trennung der Materialien, am besten gleich auf der Baustelle, ist eine spätere Verwertung bzw. sachgerechte Entsorgung möglich, die nebenbei auch viel Geld sparen kann.

TIPP!
- Nutzen Sie auch bei kleineren Bauarbeiten unterschiedliche Sammelgefäße oder Mulden mit Trennwänden, sodass gleich vor Ort sortiert werden kann.

- Halten Sie beauftragte Handwerker und Lieferanten dazu an, auf unnötiges Verpackungsmaterialien zu verzichten, bzw. es kostenlos zurückzunehmen.

Bauschutt - Renovierungsabfälle