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Laub / Laubsammlung

Im Sommer angenehmer Schattenspender wird das Laub für viele Menschen im Herbst zum Problem, wenn es in Massen von den Bäumen fällt.

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Wer ist für die Entsorgung der Blätter zuständig?
Grundsätzlich ist jeder Eigentümer für die Entsorgung aller Blätter auf seinem Grundstück verantwortlich. Dabei spielt es keine Rolle ob das Laub aus der Nachbarschaft oder von einer öffentlichen Grünfläche in den Garten, Vorgarten oder die Grundstückszufahrt geweht wurde. Dieses Laub kann über das Kompostwerk, oder den Entsorgungspunkt Gütersloh einer Verwertung zugeführt werden.

Was ist mit den Gehwegen, Radwegen und Straßen?
Straßen und Gehwege sauber zu halten ist die gemeinsame Aufgabe von Stadt und Grundstückseigentümern. Wer wo zu reinigen hat, ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt geregelt.

Im gesamten Stadtgebiet gilt: Die Radwege werden von der Stadt sauber gehalten, die Reinigung der Gehwege ist Sache der Eigentümer der anliegenden Grundstücke. Zu dieser Reinigungspflicht zählt grundsätzlich auch die Entsorgung des bei der Reinigung anfallenden Materials (z.B. Kehricht, Unkraut, Laub, Hundekot usw.). Darüber hinaus wird ca. ein Drittel der Gütersloher Straßen mit Kehrmaschinen einmal pro Woche gereinigt, die Reinigung der restlichen Zweidrittel aller Straßen liegt in der Verantwortung der Eigentümer der anliegenden Grundstücke.

In der Straßenreinigungssatzung sind die Verantwortungsbereiche detailliert festgelegt und in sogenannten Reinigungsklassen definiert. Ein Straßenverzeichnis im Anhang zur Satzung gibt Auskunft über die Reinigungsklasse der jeweiligen Straße.

Da einige Gütersloher Bürgerinnen und Bürger im Herbst bei der Erfüllung ihrer Reinigungspflichten wegen größerer Laubmengen auf Gehwegen vor erhebliche Probleme gestellt werden, wurde vor einigen Jahren für solche "Härtefälle" eine kostenlose Laubsammlung eingeführt.

Wie funktioniert es?
Nach einer persönlichen Registrierung (vor Ort bei Abholung der Säcke) im Fachbereich Stadtreinigung in der Goethestr. 16, werden für das betreffende Grundstück einmalig pro Jahr 3 Laubsäcke ausgegeben, die an der angegebenen Adresse insgesamt 3 x geleert werden. Diese Säcke sind ausdrücklich nur für das Laub vorgesehen, das von städtischen Bäumen auf öffentliche Fläche fällt. Laub von privaten Flächen, beispielsweise aus dem Vorgarten, der Einfahrt oder dem Garten, egal ob es von privaten oder städtischen Bäumen stammt darf nicht über diese Sammlung entsorgt werden.

Die Ausgabe dieser Laubsäcke beginnt in der Regel am 1. Oktober jeden Jahres beim Fachbereich Stadtreinigung in der Goethestr. 16.

Die Leerung der Laubsäcke erfolgt in diesem Jahr im folgenden Zeitraum:
Mo. 30.10. - Fr. 08.12.2023
Bitte stellen Sie die Laubsäcke in dem genannten Zeitraum jeweils ab 7:00 Uhr zur Leerung bereit. Jede Adresse wird insgesamt 3 x angefahren.

Die Laubsäcke sollen zur schnelleren Leerung offen bereitgestellt werden. Bitte nicht zubinden oder zukleben. Die Säcke werden von den Mitarbeitern der Stadtreinigung ausgeleert und die leeren Säcke werden zur weiteren Verwendung zurückgelegt.

Dies ist ein freiwilliges Angebot der Stadtverwaltung, das mit erheblichen Kosten und personellem Aufwand verbunden ist und von allen Gebührenzahlern mitfinanziert wird. Daher ist es auch nicht möglich Laub von privaten Flächen einzusammeln, auch wenn das Laub nicht von Ihren eigenen Bäumen stammt.

Außerdem gibt es im Rahmen der jährlich im Herbst stattfindenden Gartenabfallaktion die Möglichkeit, an insgesamt 4 Terminen Gartenabfall, Laub und ähnliches kostenlos am Kompostwerk anzuliefern. Zusätzlich findet an einem Termin im Herbst noch eine Sammlung von Grünabfällen an mehr als 80 Standorten im Stadtgebiet statt.