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Tiere am Haus und im Garten

Überraschend vielfältig kann die Natur direkt vor unserer Haustür sein - wenn alle ein bisschen mithelfen! Es gibt eine große Zahl von Tier- und Pflanzenarten, die sich speziell an den "Lebensraum Stadt" angepasst haben und (fast) nur dort vorkommen.

Viele Tierarten haben sich als "Kulturfolger" dem Menschen angeschlossen, leben in seiner Nähe und sind Teil des menschlichen Wohnumfeldes geworden. Diese über Generationen entwickelte "Lebensgemeinschaft" wird aber zunehmend brüchig: Viele ehemals vertraute Arten wurden selten, weil sich ihr und unser Lebensraum verändert hat.
Moderne Häuser bieten weniger Schlupfwinkel als die Gebäude früherer Zeiten. Heute schließen die Dachziegel dicht, finden sich im Bereich von Traufe und Ortgängen kaum noch Schlupflöcher in verborgene Hohlräume. Dachluken sind verschlossen, Fassaden müssen sauber bleiben und sind für Kletterpflanzen tabu.
Die Nahrungsgrundlage unserer „Mitbewohner“ ist gleichfalls schmaler geworden, denn die Gartennutzung hat sich verändert: Hühner- und Taubenhaltung sind stark zurückgegangen, Pferdeäpfel und Misthaufen verschwunden, Brachflächen sind Zierrasen gewichen, Ziergärten haben die Nutzgärten abgelöst, und viele „moderne“ Gartenpflanzen sind zwar bunt, aber für Insekten uninteressant.
An beiden „Fronten“ können Naturfreunde helfen, wenn sie wieder mehr Leben in und ans Haus holen wollen. Die folgenden Seiten stellen Ihnen einige „Mitbewohner“ unserer Stadt vor und geben Tipps, wie Gütersloher Bürgerinnen und Bürger zu deren Erhaltung beitragen können.

Sie wollen noch mehr für Vögel und Fledermäuse tun?
Hier einige Vorschläge:

Schonen Sie bei der Gebäudesanierung vorhandene Brutplätze: Grundsätzlich ist es ganzjährig (!) gesetzlich verboten, die Nester bzw. Nist- und Zufluchtstätten geschützter Vogelarten (das sind praktisch alle einheimischen Arten!) zu zerstören oder in der Brutzeit den Zugang dazu (z.B. durch Gerüste, Netze, Folien) zu behindern (siehe rechtlicher Hinweis unten). Sprechen Sie über Ausnahmen von diesen Verboten mit der Naturschutzbehörde des Kreises Gütersloh!
Nutzen Sie die Gelegenheiten beim Neubau, Umbau oder der Sanierung von Gebäuden für die Montage von Nisthilfen an Stellen, die Sie später nicht mehr gut erreichen!
Lassen Sie vor allem in den Monaten April und Mai Ihre Katze am besten nicht aus dem Haus oder zumindest nicht unbeaufsichtigt ins Freie.
Gestalten Sie Ihren Garten naturnah, verzichten Sie auf Gifte. Tipps zum naturnahen Garten finden Sie hier.
Hängen Sie Nistkästen so auf, dass Katzen keinen Zugang haben: an Fassaden oder freihängend an Seitenästen und mindestens 2 Meter über dem Boden.
Machen Sie Glasscheiben vogelsicher.
Wenn Sie Vögel füttern, dann richtig!
Erhalten Sie wertvolle Lebensräume in der Landschaft, wenn Sie als Grundeigentümer, Forst- oder Landwirt die Gelegenheit dazu haben.
Schließen Sie sich einem Naturschutzverein an, lernen Sie die Vielfalt der Arten kennen!
Spenden Sie Geld für den Naturschutz!


Rechtlicher Hinweis:
Nach § 44 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG ist es verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten von wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Dies betrifft bei Vögeln solche Nester und Quartiere, die nur vorübergehend verlassen sind und von ihren ursprünglichen Benutzern später regelmäßig wieder genutzt werden. Dazu gehören u.a. Schwalben und Mauersegler. Von diesem Verbot sind nach § 45 Absatz 7 BNatSchG Ausnahmen und nach § 67 BNatSchG Befreiungen möglich, die bei Gebäudesanierungen außerhalb der Brutzeit regelmäßig mit der Auflage, Nester umzusetzen oder ersatzweise Nisthilfen anzubringen, in Betracht kommen. Zuständig für die Erteilung von Ausnahmen ist die untere Naturschutzbehörde des Kreises Gütersloh (Ansprechpartner Herr Bierbaum: T.Bierbaum@kreis-guetersloh.de, Telefon 0 52 41 / 85 2712).

Das Verbot des § 44 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG ist bußgeldbewehrt. Bei einzelnen Nestern von Arten, deren Erhaltungszustand vom Landesamt für Umwelt (LANUV) als günstig eingeschätzt wird, können Verwarngelder in Betracht kommen, bei mehreren Nestern, Brutkolonien und gefährdeten Arten sind empfindliche Geldbußen festzusetzen.