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Tiere in der Landschaft

Mit dem 1. März eines Jahres beginnt die Brutzeit der Vögel – eine besondere und sehr anstrengende Zeit für die Tiere, die umso mehr auf Rücksicht durch den Menschen und deren Vierbeiner angewiesen sind!

Rehkitz
Junges Rehkitz, Foto: Volker Sandfort

Die ersten Gesänge der überwinternden Singvögel laden nach der langen Winterpause wieder zu Freizeitaktivitäten in der Natur ein. Währenddessen bereiten sich die Vögel auf eine anstrengende Brutzeit vor, damit der eigene Nachwuchs den Bestand sichern kann. In dieser Zeit sind die Vögel sehr sensibel gegenüber Störungen. Besonders betroffen davon sind die am Boden brütenden Feldvögel wie Kiebitz, Großer Brachvogel oder Feldlerche. Aber auch bei Rehen oder Feldhasen kann eine Störung zum Verlassen des Nachwuchses führen. Kommt es in einem Bereich wiederholt zu Störungen, kann es passieren, dass der Ort in den kommenden Jahren als Brut- oder Setzplatz gemieden wird. Vor allem bei den heimischen Vögeln wäre dies fatal, da ihr Bestand hierdurch noch weiter abnehmen würde.

Deshalb gilt es vor allem bei Aktivitäten in Wald und Feld sich rücksichtsvoll zu verhalten, insbesondere, wenn Hunde mit dabei sind.

Um diese negativen Beeinträchtigungen zu verhindern, erinnert der Fachbereich Umweltschutz deshalb an die Schutzvorschriften, die es zum Schutz der Tier- und Vogelwelt zu beachten gilt:

  • Innerhalb des bebauten Gebietes der Stadt Gütersloh besteht eine grundsätzliche Pflicht, Hunde anzuleinen. Dies gilt ebenso für Grün- und Erholungsanlagen, auf Wander- und Spazierwegen, Spiel- und Sportflächen sowie für Gärten und Friedhöfe.
  • Hunde sind in ausgewiesenen Schutzgebieten (Naturschutzgebieten und Geschützten Landschaftsbestandteilen) ganzjährig anzuleinen.
  • In der freien Landschaft außerhalb der Schutzgebiete dürfen Hunde nur unter ständiger Aufsicht ohne Leine auf Straßen und Wegen laufen; das Anleinen wird allerdings insbesondere während der Brutzeit empfohlen. Wiesen und Felder im Privateigentum dürfen von Hunden ohne die Erlaubnis des Eigentümers oder Pächters nicht genutzt werden.
  •  Im Wald abseits der Wege gilt eine ganzjährige Anleinpflicht.
  • Tipp: Im Stadtgebiet gibt es zwei spezielle Hundewiese an der Buschstraße und an der Bultmannstraße, auf der Hunde frei und unangeleint laufen dürfen. Diese Hundewiesen dürfen von jedem Hund genutzt werden!
  • Zum Schutz der brütenden Vögel ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzten Grünflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig sind schonende Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Auch Katzen stellen besonders während der Brutzeit ein Problem für die Vogelwelt dar. Hier empfiehlt es sich, die Katze zwischen April und Juni möglichst häufig im Haus zu lassen und nur kurzen Freigang zu gewähren, da in dieser Zeit die Jungvögel flügge werden und ein leichtes Opfer sind. Insbesondere bei Beobachtung von Jungvögeln und warnenden Altvögeln im Garten sollte die Katze im Haus bleiben. Ergänzend dazu kann am Halsband der Katze ein Glöckchen befestigt werden, welches die Vögel aufmerksam macht und sodass sie rechtzeitig flüchten können. Außerdem sollte der Spiel- und Jagdtrieb der Katze während der Brutzeit so gut es geht durch viel Zuwendung und Spiel mit dem Menschen weitgehend befriedigt werden.

Gleichzeitig weist der Fachbereich Umweltschutz darauf hin, generell junge Wildtiere nicht anzufassen. Die Muttertiere reagieren sehr empfindlich auf menschliche Gerüche und nehmen ihre eigenen Jungtiere dann nicht mehr an. Auch ein Umsetzen von jungen Wildtieren - zu deren eigenem Schutz oder weil sie eine Gefahrenquelle darstellen - sollte nur durch sachkundige Personen erfolgen. Am besten ist es, in solch einem Falle den zuständigen Revierpächter zu informieren. Falls dieser nicht bekannt ist, kann man bei der Kreispolizeibehörde Gütersloh unter Telefon 0 52 41 / 86 90 den Namen und die Rufnummer des zuständigen Jagdausübungsberechtigten erfahren.

Genießen Sie den Frühling und gönnen Sie dieses Vergnügen auch unseren Wildtieren! Tragen Sie durch besonnenes Verhalten dazu bei, dass wir auch noch in Zukunft Hasen beobachten, Lerchen jubilieren und Kiebitzjunge auf ihren wackligen Beinchen beobachten können. Was wäre ein Frühling ohne sie?

Kiebitzküken
Kiebitzküken, Foto: Andreas Schäfferling