Artenreiche Grünländer und Auen
Viele grundwassernahen Wirtschaftsflächen in Gütersloh sind traditionelle Grünlandstandorte, die allerdings nur noch teilweise im größeren Zusammenhang erhalten geblieben sind, z.B. in den Feuchtwiesenschutzgebieten „Am Lichtebach“ und „Große Wiese“. Anfang des 20. Jahrhunderts, zum Höhepunkt des „Grünlandbauerntums“, dürften Grünland und Acker ähnlich große Anteile der landwirtschaftlichen Fläche eingenommen haben.
Seither nimmt der Grünlandanteil kontinuierlich ab: Um 1970 wurden etwa 25 Prozent der Gütersloher Stadtfläche als Grünland genutzt, 2013 waren es nur noch circa 19 Prozent.
Der Arten- und Strukturreichtum des früheren Grünlandes lässt sich mit dem heutigen kaum noch vergleichen. Die ehemals große Bandbreite der Nährstoff- und Feuchteverhältnisse, eine Vielzahl von Kleinstrukturen (z.B. Senken, Blänken, Gräben, Hügel, Böschungen, Säume) sowie verschiedene Nutzungen (Mähwiesen mit unterschiedlicher Schnitthäufigkeit, Weiden mit verschiedenen Nutzungsintensitäten und Weidetierarten, Wechselweiden) hatten auch eine starke Differenzierung der Vegetation zur Folge, die von mageren trockenen Triften und Säumen bis hin zu Feucht- und Nasswiesen und Sümpfen reichte. Typisch für die Grünlandvegetation vor Einführung der Agrarchemie war ihre große Pflanzenvielfalt und der hohe Anteil krautiger Blütenpflanzen, die eine gleichfalls hohe Vielfalt an Tierarten nach sich zog, welche von Kleintieren (z.B. Schmetterlinge, Heuschrecken) bis zu zahlreichen Wiesenvögeln reichte. Letztere waren im Laufe des 19. Jahrhunderts vor allem aus den Moorgebieten und Flussauen in die Wiesen und Weiden eingewandert und fanden dort einen neuen Lebensraum mit zusagenden Bedingungen. Artenreiches Grün- und Weideland war somit in weiten Teilen des 19. und 20. Jahrhunderts ein sehr prägender Bestandteil der Gütersloher Kulturlandschaft.
Das bis heute verbliebene Grünland ist wesentlich arten- und strukturärmer und damit für die biologische Vielfalt weniger wertvoll als früher: durch Entwässerung, Herbizide, Düngung, Ein- und Nachsaaten, Einebnung, Pflegeumbrüche, Mehrfachschnitte, schwindende Beweidung sind die Standortbedingungen nur noch für sehr wenige Pflanzenarten (im Wesentlichen Wirtschaftsgräser) geeignet. Blütenpflanzen, Insekten oder Wiesenvögel sucht man vergebens. Sie haben sich nur noch eingeschränkt in Schutzgebieten erhalten, und selbst dort wurde in den letzten Jahren die Nutzungsintensität im Umfeld der Biogasanlagen erheblich gesteigert. Die artenreichen Lebensgemeinschaften des Grünlandes stehen unmittelbar vor dem Verschwinden.
Dennoch lohnt es sich, die verbliebenen Reste zu retten und die Zeugen einer früheren Kulturlandschaft für die Nachwelt ebenso zu erhalten, wie dies für die Heidelandschaft versucht wird. Denn noch gibt es Landwirte, die (häufig im Nebenerwerb) Grünland so bewirtschaften können, dass es nicht nur als „grüne Wüste“ erscheint. Entsprechende Förderangebote bei den Agrarumweltmaßnahmen oder in bestimmten Bewirtschaftungspaketen des Kreiskulturlandschaftsprogramms helfen dabei mit attraktiven Konditionen, zu denen der Kreis (Vertragsnaturschutz) und die Landwirtschaftskammer (Agrarumweltmaßnahmen) beraten. Vertragsabschlüsse im Kulturlandschaftsprogramm (Vertragsnaturschutz) sind auf einer definierten Flächenkulisse möglich, u.a. in und im weiteren Umfeld der Naturschutzgebiete, in der Niehorster Heide und in den Niederungen von Reiherbach/Röhrbach/Lutter, Krullsbach/Lichtebach, Reinkebach/Schlangenbach, Dalke/Menkebach, Ölbach/Wapel/Ems sowie in geschützten Biotopen. Solche Maßnahmen, die im Leitprojekt „Artenreiche Grünländer und Auen“ die Biologische Vielfalt fördern können, sind z.B.:
- Extensive Grünlandnutzung mit begrenztem Viehbesatz, Düngereinsatz und Umbruchverzicht
- Extensive Wiesennutzung
- Extensive Großbeweidungsprojekte
- Naturschutzgerechte Bewirtschaftung bzw. Pflege von spezifischen Grünlandbiotopen / kulturhistorischen Biotopen
- Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen mit und ohne Verbindung einer extensiven Unternutzung
- Ergänzendes Angebot im Vertragsnaturschutz: Heckenpflege
- Umwandlung von Acker in Grünland
- Umstellung auf ökologische Produktionsverfahren
- Gelegeschutz von Bodenbrütern (insbesondere Kiebitz und Großer Brachvogel)
- Beibehaltung der Weidenutzung in Steinkauzrevieren (besonders geeignet: ganzjährige Schafbeweidung)
- Vereinbarung mit dem Pächter zur extensiven Grünlandnutzung (z.B. über Vertragsnaturschutz, Agrarumweltmaßnahme)
- Wiedervernässung von Feuchtwiesenflächen
- Wiederaufnahme historischer Flößwiesennutzung
Einige vorbildliche Projektbeispiele (zum Teil Förderprojekte der Umweltstiftung Gütersloh) in Gütersloh sind:
- kreisweiten Wiesenvogelerfassung der Biostation GT/BI mit Unterstützung des Umweltamts und ehrenamtlicher Vogelfreunde
- Gelegeschutz für Brachvogel und Kiebitz u.a. durch Beratung und Information
- Amphibienschutzmaßnahmen (Artenschutzteiche, Krötenzäune, Straßensperren u.a.)
- Pflanzung und Pflege der echten Schwarzpappel in Auen
- Wiederbegründung von Grünland als Naturschutz- und Ausgleichsmaßnahme durch Naturschutzvereine und die Kommunen
- Anlage von Schmetterlingswiesen und Feldsteinbiotopen durch Naturschutzvereine und ehrenamtliche Naturfreunde
- Anlage und Pflege von Feuchtwiesen, Blänken und Teichen als Lebensraum für Amphibien, Weißstorch und Wiesenvogelarten im Naturschutzgebiet Große Wiese
Fördermöglichkeiten:
Vertragsnaturschutz (Kreis Gütersloh)
Agrarumweltmaßnahmen (Landwirtschaftskammer NRW)
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