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Bachforelle (Salmo trutta fario)

Bei der Bachforelle handelt es sich um einen zur Familie der Lachsfische zählenden Raubfisch.

Bachforelle
Bachforelle, Foto: Adobe Stock

Beschreibung und Lebensweise
Abhängig vom Nahrungsangebot werden die Fische 20 bis 80 cm lang. Das durchschnittliche Gewicht liegt bei etwa zwei Kilogramm, in Ausnahmefällen sind auch Gewichte von über 15 Kilogramm möglich. Bachforellen können bis zu 18 Jahre alt werden.
Sie besiedeln schnell fließende, sauerstoffreiche, kühle und klare Gewässer mit Kies- oder Sandgrund in fast ganz Europa.
Bachforellen sind sehr standorttreu, sie verlassen ihren Platz nur zur Fortpflanzung und auch nach Störungen kehren sie in der Regel an ihre angestammten Plätze zurück. Tagsüber sind die Fische im Uferschatten verborgen, mit dem Kopf gegen die Strömung.
Sie ernähren sich je nach Größe und Lebensraum vor allem von Insekten und im Wasser lebenden Insektenlarven, kleinen Fischen, kleineren Krebstieren sowie von Schnecken und anderen Wassertieren. Auch Kannibalismus wird bei Bachforellen oft beobachtet. Sie sind schnell schwimmende Jäger, nehmen aber in Flüssen und Bächen meist vorbeitreibende Beute auf.
Bachforellen laichen zwischen Oktober und Januar. Die Fischlarven schlüpfen nach zwei bis vier Monaten.
Die Bachforelle ist ein hervorragender Speisefisch.

Gefährdungen
Gemäß der Roten Liste 2011 für das Land Nordrhein-Westfalen gilt die Bachforelle landesweit in ihrem Bestand als ungefährdet. Sowohl der kurz- als auch der langfristige Bestandstrend zeigt keine Veränderungen.

Vorkommen in Gütersloh
Eine fischereibiologische Untersuchung der Dalke im Umfeld von insgesamt 8 Stauwehren im Jahr 1989 ergab keine Nachweise auf das Vorhandensein von Bachforellen. Dennoch darf die Bachforelle zu den in den hiesigen Gewässern vorkommenden Art gerechnet werden. Inwieweit die Bestände in der Vergangenheit auf Besatzmaßnahmen durch die örtlichen Fischereivereine zurückzuführen sind, ist nicht bekannt.
Im Zuge einer Besatzmaßnahme des Fischereivereins Rheda-Gütersloh in Kooperation mit dem Fachbereich Umweltschutz der Stadt Gütersloh wurden im Sommer 2019 insgesamt 25.000 junge Bachforellen zur Artenerhaltung in den Gewässern der Dalke, Wapel und des Ölbachs an insgesamt 21 Stellen, die geeignete Lebensraumstrukturen für Forellen bieten, freigelassen. In den kommenden Jahren wird zu überprüfen sein, ob die Besatzmaßnahmen erfolgreich waren und sich der Bestand der Forellen in den Gütersloher Bächen erholt und vermehrt hat.

Schutzmaßnahmen
Voraussetzung für den Schutz der in Gütersloh vorkommenden Bachforellen (und auch anderer Fischarten) ist die Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Gewässer.
Gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist dies für alle europäischen Gewässer bis spätestens 2027 umzusetzen. Bezogen auf das Beispiel Dalke bedeutet dies, dass alle nicht mehr benötigten Stauwehre entweder entfernt oder so hergerichtet werden, dass ein Fischaufstieg entgegen der Fließrichtung des Gewässers ermöglicht wird. Dort, wo ein Stauwehr unverzichtbar ist, ist ein Fischaufstieg über ein durchgängiges Umgehungsgerinne zu ermöglichen.
In den vergangenen Jahren wurden im Zuge von Renaturierungsmaßnahmen bereits eine ganze Reihe von Stauanlagen an der Dalke durch Sohlgleiten ersetzt (z.B. Neue Mühle, Putzhagen, Gabelsberger Weg, Wiesenstraße, Amtenbrinks Weg), oder sie wurden durch Umgehungsgerinne für Fische passierbar gemacht (z.B. Meiers Mühle / Eselsbach, Strangmühle). Auch das Wehr der Bandweberei Güth & Wolf verfügt über einen Fischpass. Schwer zu umgehen bleibt allein die Mühle Avenstroth, da die dortige frühere Mühlenumflut an der Kreuzung Verler Straße / Stadtring massiv überbaut worden ist.

Quellen:

  • https://de.wikipedia.org/wiki/Bachforelle
  • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Hg., 2011): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen, 4. Fassung, Band 2 – Tiere. LANUV-Fachbericht 36. Recklinghausen.
  • Späh, H. (1989): Fischereibiologische Untersuchung der Dalke. – Gutachten im Auftrag der Stadt Gütersloh (Tiefbauamt) v. 23.6.1989