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Bachneunauge (Lampetra planeri)

Der Name Neunauge ist auf eine ungenaue historische Beschreibung zurückzuführen. Fälschlicherweise wurden neben dem eigentlichen Auge auch die Nasenöffnung und die sieben seitlichen Kiemenspalten als Augen angesehen.

Bachneunauge
Bachneunauge, Urheber: Adobe Stock

Der aalartige langgestreckte Körper der Neunaugen hat sich in den letzten 500 Millionen Jahren kaum verändert. Sie zählen damit zu den ältesten noch lebenden Wirbeltieren. Streng biologisch gesehen gehören sie auch nicht zu den Fischen, sondern zu den Rundmäulern.

Vorkommen und Aussehen
Das Bachneunauge ist über ganz Mitteleuropa, im Osten bis zur Wolga verbreitet und lebt stationär als Standfisch in kleineren Bächen und den Oberläufen von Flüssen.

Die nur bleistiftdünnen Tiere erreichen eine Körperlänge von etwa 15 Zentimeter, selten bis zu 20 Zentimeter. An der Oberseite sind sie dunkelblau bis dunkelgrün gefärbt; über ein gelbliches Weiß an den Flanken geht die Färbung fließend in ein reines Weiß an der Bauchseite über.

Lebensraum und Lebensweise
Bachneunaugen benötigen sauerstoffreiches Wasser und unverschlammte sandig-kiesige Substrate und kommen deshalb nur in unbelasteten naturnah strukturierten Fließgewässern vor. Sie sind dort oft mit der Groppe und der Bachforelle vergesellschaftet.

Die meiste Zeit seines Lebens (3 bis 5 Jahre) verbringt das Bachneunauge im Larvenstadium. Die geschlüpften Larven, Querder genannt, sind blind. Sie vergraben sich im sandigen Sediment, wobei der Kopf, der das für die Ernährung notwendige Plankton fischt, frei bleibt. Die Umwandlungsphase vom Querder zum erwachsenen Bachneunauge kann bis zu einem Jahr dauern. In dieser Zeit bilden sich die Geschlechtsorgane, Hornzähne und Augen, während der Darm degeneriert. Der Körperbau dieses adulten Stadiums ist vor allen Dingen auf die Fortpflanzung ausgerichtet. Der Verdauungstrakt ist bald funktionslos, Nahrung wird nicht mehr aufgenommen. Die Eier werden zwischen Ende März und Juli innerhalb weniger Tage und gruppenweise an sandig-kiesigen Stellen der Bachsohle in kleinen Laichgruben in der Nähe ihres eigenen Geburtsortes abgelegt; dazu legen die Bachneunaugen auf ihrer Laichwanderung bis zu mehreren Kilometern zurück. Nach der Eiablage und Besamung sterben die Elterntiere.

Bestände und Gefährdungen
Nach der Roten Liste 2011 für NRW werden die Bestände des Bachneunauges als stabil angesehen und gelten mittlerweile wieder als ungefährdet. Lediglich für das Tiefland, das auch die Großräume Westfälisches Tiefland und Westfälische Bucht umfasst, wird eine Gefährdung unbekannten Ausmaßes angenommen, d.h., die vorhandenen Informationen reichen für eine begründete Zuordnung zu einer bestimmten Gefährdungskategorie nicht aus.

Im Kreisgebiet Gütersloh beschränkt sich die Verbreitung des Bachneunauges auf die Sandbäche in der Senne. Einzelne Beobachtungen von Querdern lassen jedoch vermuten, dass das Bachneunauge auch in anderen Flüssen im Kreisgebiet vorkommt. Bei einer Befischung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen im Jahr 2008 konnte ein Bachneunauge in der Dalke oberhalb der Einmündung des Wapelbachs nachgewiesen werden. Dies ist ein Indiz für eine gute Wasserqualität, allerdings versperren noch einige Wehre die weitere Ausbreitung in den Oberlauf der Dalke, wo viele geeignete Laichhabitate liegen würden.

Weitere Gefährdungen für die Bestände des Bauchneunauges sind unangemessene Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern. Durch Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen werden die lebensnotwendigen Feinsedimentbänke ausgeräumt. Um einer weiteren Vernichtung seiner Lebensräume entgegenzuwirken, ist das Bachneunauge in den Anhang der FFH-Richtlinie aufgenommen worden.

Schutzmaßnahmen
Voraussetzung für den Schutz des Bachneunauges (und auch anderer Fischarten) ist die Reinhaltung und die Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Gewässer. Gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist dies für alle europäischen Gewässer bis spätestens 2027 umzusetzen. Bezogen auf das Beispiel Dalke bedeutet dies, dass alle nicht mehr benötigten Stauwehre entweder entfernt oder so hergerichtet werden, dass ein Fischaufstieg entgegen der Fließrichtung des Gewässers ermöglicht wird. Dort, wo ein Stauwehr unverzichtbar ist, ist ein Fischaufstieg über ein durchgängiges Umgehungsgerinne zu ermöglichen. Näheres zum Fischaufstieg siehe Aal-Portrait.

Die Gewässerunterhaltung kann entscheidenden Einfluss auf die Lebensräume der Neunaugen nehmen. Sie sollte deshalb so schonend wie möglich erfolgen. Die Entkrautung sollte möglichst ohne Grundberührung erfolgen, so dass ein circa 10 Zentimeter hoher „Pflanzensockel“ stehen bleibt. Auch eine nur teilweise Mahd trägt zum Schutz der Querder bei. Grundräumungen sollten in Neunaugen-Lebensräumen weitmöglichst ganz unterbleiben. Wo sie unvermeidbar sind, sollten sie durch Fischereivereine oder –biologen begleitet werden, um Querder zu entnehmen (Elektrobefischung, Durchsuchen des Baggergutes). Schonender als eine flächige Grundräumung ist in jedem Fall die Sedimententnahme aus speziell angelegten Sandfängen. Bei einer Besiedlung der Sandfänge mit Querdern als Sekundärlebensraum sollte auch hier die obere Sedimentschicht (circa 20 Zentimeter) abgefischt oder vorsichtig abgetragen und umgelagert oder ausgelesen werden.


Quellen: