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Kornblume (Centaurea cyanus)

Die Kornblume kommt in nahezu ganz Europa vor. Im Osten erstreckt sich ihr Verbreitungsgebiet bis Weißrussland, dem Kaukasus und dem Nordirak. Ursprünglich gehört sie nicht zu den in Mitteleuropa einheimischen Pflanzen.

Kornblume und Klatschmohn, Foto: Jürgen Albrecht
Kornblume und Klatschmohn, Foto: Jürgen Albrecht

Sie ist vermutlich mit Saatgut aus dem östlichen Mittelmeerraum eingeführt worden. Ihr gehäuftes Auftreten am Rande von Kornfeldern hat ihr bereits im Mittelalter ihren Trivialnamen verliehen.

Die Kornblume ist eine einjährige, krautige Pflanze, die Wuchshöhen zwischen 20 und 100 Zentimeter erreicht. Charakteristisch ist die auffallende Blaufärbung der Blütenkronen. Die Ultraviolettstrahlung der Sonne wird von den Blütenblättern stark reflektiert. Dadurch fallen die Pflanzen schon von Weitem auf. Die Blütezeit erstreckt sich von Juni bis Oktober.

In der Heilkunde wird die Kornblume zur Behandlung von Kopfschmerzen, Akne, Fieber, Husten und Insektenstichen verwendet. In der Imkerei ist sie aufgrund des hohen Zuckergehalts ihres Nektars eine geschätzte Pflanze.

Die Kornblume wird in Deutschland als nicht gefährdet angesehen und gehört auch nach der Bundesartenschutzverordnung nicht zu den besonders geschützten Pflanzen. Auch nach der Roten Liste für das Land NRW gilt die Kornblume in unserer Region nicht mehr als gefährdet. Früher war sie sehr häufig, dann aber wegen intensiver Landwirtschaft während der Nachkriegsjahre stark rückläufig, durch gezielte Schutzmaßnahmen wie Ackerrandstreifenprogramme nun wieder zunehmend mit zahlreichen Fundorten auch im Stadtgebiet (Kulbrock et al. 2011). Manchmal findet man sie auch angesät aus sogenannten Wildblumenmischungen.

Damit dürfte die Kornblume eines der wenigen Ackerwildkräuter sein, welches die Intensivierung der Landwirtschaft und die immer feinere Saatgutreinigung einigermaßen überstanden hat. Im Gegensatz dazu sind typische Wildkräuter gerade der Sandäcker aktuell vom Aussterben bedroht, z.B. der Lämmersalat.

Hilfsmaßnahmen:
Ackerwildkräuter sind nicht nur als Pflanzenarten mit einer interessanten Ausbreitungsgeschichte und kulturgeschichtlich großer Bedeutung erhaltenswert. Sie sind auch für gefährdete Tierarten der Feldflur von Bedeutung, z.B. für Feldlerche oder Rebhuhn und für vielerlei Insekten, und damit in der „artenreichen Feldflur“ unverzichtbare Basiselemente. Im Vertragsnaturschutz (Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Gütersloh) stehen aktuell verschiedene Förderangebote für die extensive Ackernutzung zur Verfügung, die diesen Arten zugute kommen, u.a. doppelter Saatreihenabstand, Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel, Ackerbrachen mit Selbstbegrünung, Blüh- und Schutzstreifen oder –flächen. Die Förderkulisse für den Schutz der Ackerlebensgemeinschaften umfasst das gesamte Kreisgebiet Gütersloh (Thiele 2015). Auch weitere Agrarumweltmaßnahmen (Uferrandstreifen, Blühstreifen, -flächen) und Maßnahmen im Greening sind geeignet (Stilllegung, Pufferstreifen, Zwischenfrüchte ohne Düngung und Pflanzenschutz). Es wäre wünschenswert, wenn möglichst viele Landwirte solche Maßnahmen umsetzen würden, um die bäuerliche Kulturlandschaft auch hinsichtlich ihrer Artenvielfalt zu erhalten.


Quellen: