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Uferschwalbe (Riparia riparia)

Die Uferschwalbe ist ein weit verbreiteter und gebietsweise häufiger Brutvogel im Tiefland von Westeuropa bis zur Pazifikküste Asiens sowie in Nordamerika.

Uferschwalbe
Uferschwalbe, Foto: Andreas Schäfferling

Verbreitung und Lebensform
Sie bleibt in Mitteleuropa von Mai bis September im Brutgebiet. Teilweise bereits schon ab August verlassen die Langstreckenzieher das Brutgebiet, um in Zentralafrika, Nordwestafrika bzw. in Südamerika zu überwintern.
Die Uferschwalbe ist ein Koloniebrüter. Zur Brutzeit werden von ihr Flussufer, Küsten sowie - als Ersatzlebensräume in der Kulturlandschaft - Lehm- und Kiesgruben besiedelt. Aufgrund ihrer Ansprüche an den Nistplatz, der Bedingungen in den Überwinterungsgebieten und der dichten Besiedlung in Mitteleuropa ist sie mittlerweile sehr lückenhaft verbreitet und nur noch unregelmäßig als Brutvogel zu beobachten.
Uferschwalben haben ein bis zwei Jahresbruten in der Zeit von Mai bis Juli. Ein Gelege besteht aus drei bis fünf, manchmal auch sechs Eiern. Die Eier werden von beiden Eltern 14 bis 16 Tage lang bebrütet. Nach 18 bis 23 Tagen sind die Jungvögel flügge.

Nahrung
Getrunken und gebadet wird im Flug. Zur Nahrungssuche werden bevorzugt Gewässer und Feuchtwiesengebiete angeflogen, die auch bis zu 10 km von der Brutkolonie entfernt sein können. Die Tiere fliegen sehr niedrig über dem Wasser und schnappen nach Insekten. Sie können dabei Geschwindigkeiten von bis zu 50 km/h erreichen.

Bestände und Bedrohung
Uferschwalben sind nach der Bundesartenschutzverordnung streng geschützt. Die Tiere dürfen nicht verletzt oder getötet und insbesondere zur Brutzeit nicht an ihren Lebensstätten aufgesucht und gestört werden. Wesentlich für den Erhalt der Art bei uns ist, dass die in Abbaugebieten angesiedelten Brutkolonien vor der Zerstörung durch weitere Abtragungen geschützt werden. Die durch menschliche Aktivitäten entstandenen Brutplätze in den Abgrabungsbereichen sind oft durch den Fortgang der Arbeiten in ihrem Bestand bedroht. Durch Verfüllung, Rekultivierung oder Freizeitnutzung gehen viele dieser „Sekundär-Lebensräume“ wieder verloren.
In Deutschland umfasste die Population im Zeitraum 1995 bis 1999 zwischen 106.000 und 210.000 Brutpaare. Auf Grund von Naturschutzmaßnahmen findet man in NRW größere Brutvorkommen an natürlichen Flussstandorten vor allem an Ruhr und Lippe. Landesweit brüteten 1998 etwa 5.000 Brutpaare in 200 Kolonien. Die Hauptvorkommen im Kreis Gütersloh liegen in Sandabgrabungen, sowohl an Steilkanten der Gewässer selbst, als auch an länger abgelagerten Erdhaufen mit Kantenabbrüchen. Innerhalb der Stadt Gütersloh gibt es einen Nachweis mit mehr als 10 Individuen aus dem Zeitraum 1995 bis 2004. Nach der Roten Liste NRW 2011 gilt die Art als mäßig häufig vorkommend. Auch wegen der vorgenannten Gefährdungen ist sie landesweit auf der Vorwarnliste.
Die Bestände der Uferschwalbe können kurzfristig stark schwanken. Die Bestandsentwicklungen werden dabei in hohem Maße durch die Niederschlagsmenge im Überwinterungsgebiet beeinflusst.

Schutzmaßnahmen
„Da auch die natürlichen Brutplätze der Uferschwalbe in steilen Flussufern durch die Dynamik der Flüsse oft nur für eine Saison konstant bleiben und dann neue Uferbereiche besiedelt werden müssen, kann die Uferschwalbe sehr schnell neu entstandene Abgrabungen besiedeln. Wesentlich für den Erhalt der Uferschwalbe ist die Sicherung der Brutbereiche in diesen Abbaugebieten. Hier sollten die Betreiber der Gruben durch Gespräche und Informationen dazu gebracht werden, dass keine Brutkolonien zerstört werden. Schon während der Abbauphase sollte festgelegt werden, ob und wo ein Steilwandbereich erhalten werden kann, um eine längerfristige Besiedlung durch die Uferschwalbe und auch den Eisvogel zu gewährleisten. Sinnvoll ist, derartige Festlegungen schon im Genehmigungsverfahren festzuschreiben. Wichtig ist auch ein Schutz der Brutorte vor Störungen durch Freizeitaktivitäten (spielende Kinder, Angler, Motocross). An frei zugänglichen Bereichen können auch Informationstafeln mit Hinweisen für Besucher hilfreich sein.
Weiter vorangetrieben werden sollte auch die Renaturierung von Flussläufen und die Schaffung von Prallhängen, an denen sich natürliche Brutmöglichkeiten ergeben.“ (Artenschutzhandbuch Kreis Gütersloh)

Quellen