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Wasser, Trinkwasser

Einfach den Hahn aufdrehen und schon fließt es aus der Leitung: Sauberes Trinkwasser ist für uns Europäer selbstverständlich. Dabei vergessen wir im Alltag schnell, wie wichtig es ist, dass wir selbst durch unser Verhalten einen Beitrag zur Wasserreinhaltung leisten müssen, durch...

Trinkwasser
  • einen sparsamen Umgang mit diesem kostbaren Lebensmittel
  • einen verantwortungsbewussten Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
  • den Einsatz von umweltverträglichen Wasch- und Reinigungsmittel und durch ihre genaue Dosierung gemäß der Wasserhärte Informationen zur Wasserhärte finden sie bei den Stadtwerken Gütersloh (siehe unten)
  • einen Verzicht auf den Einsatz von Desinfektionsmitteln in Privathaushalten
  • eine ordnungsgemäße Entsorgung von Schadstoffen und schadstoffhaltigen Haushaltsprodukten. Sie gehören auf keinem Fall ins Abwasser

Übrigens, das Waschen von Autos mit Pflegemitteln oder mit schaumbildenden, brennbaren oder ölauflösenden Zusätzen ist auf Verkehrsflächen und Anlagen verboten, da das Schmutzwasser unter Umständen ungeklärt über die Regenwasserkanalisation in unsere Gewässer gelangen kann. Das Abspülen mit klarem Wasser ist dagegen erlaubt, da dies mit starken Regengüssen vergleichbar ist.

Die Umweltstiftung Gütersloh hat entlang der Dalke einen Wassererlebnispfad eingerichtet. Die umfangreichen Informationen zum Pfad und zur ökologischen und ökonomischen Bedeutung des Wassers finden Sie hier. Umweltpädagogischen Medien für Kindergärten und Grundschulen zum Thema Wasser siehe Rubrik Umweltpädagogik.

Weitere Informationsquellen:

  • zur Qualität des Gütersloher Trinkwassers, zum Thema Blei- und Kupferrohre, zu Hausinstallationen, zum Härtegrad des Wasser und vieles mehr: Internetseiten der Stadtwerke Gütersloh:
    www.stadtwerke-gt.de/wasser.0.html
  • zum Thema Hausbrunnen / Eigenwasserversorgung: Untere Wasserbehörde, Telefon 0 52 41 / 85 26 02
  • zum Thema Abwasser z.B. Dichtheitsprüfung von privaten Schmutzwasserleitungen: www.abwasser.guetersloh.de
  • zum Thema Abwasserklärung / Kläranlage Putzhagen: Herr Menke, Telefon 0 52 41 / 82 33 01

Wasserversorgungskonzept der Stadt Gütersloh

Das Landeswassergesetz NRW (LWG) vom 8.7.2016 hat in § 38 Abs. 3 für die Gemeinden die Pflicht zur Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes eingeführt. In seinem Erlass vom 11. April 2017 hat das Umweltministerium NRW betont, dass die Vorlagepflicht für das Konzept ausschließlich bei der Gemeinde liegt, „die sich mit der Vorlage die Darstellung und damit die Anforderungen der Wasserversorgung z.B. in Bezug auf Investitionen, Flächen, Schutzmaßnahmen und Versorgungssicherheit zu eigen macht.“

Das Wasserversorgungskonzept war erstmalig zum 1.1.2018 aufzustellen und ist danach alle 6 Jahre fortzuschreiben. Der Ausschuss für Umwelt und Ordnung hat in seiner 17. Sitzung am 12.06.2017 (Drs. 144/2017) die Pflicht zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Erstellung des Konzepts beauftragt.

Den Aufbau und die inhaltlichen Anforderungen an das Wasserversorgungskonzept hat das Umweltministerium NRW ebenfalls durch den Erlass vom 11.04.2017 festgelegt.

Die Bezirksregierung Detmold hat im Oktober 2019 dazu u.a. folgendes mitgeteilt:
Die Prüfung des Wasserversorgungskonzeptes ergab, dass die Stadt Gütersloh für ihr Stadtgebiet unter Berücksichtigung der Umsetzung der geplanten und bereits durchgeführten Maßnahmen eine langfristige Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung entsprechend der Pflichten nach § 38 Abs. 1 und 2 LWG NRW gewährleisten kann.