D Natur und Landschaft
Das LANUV betreibt eine Vielzahl an Infosystemen und Datenbanken zur Information der Öffentlichkeit und der Landesbehörden und Kommunen. Darüber hinaus liefert das LANUV Daten für landes- und bundesweite Infosysteme. Einige Infosysteme sind nur oder teilweise nur für Behörden und Kommunen zugänglich.
Kontakt und Informationen
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33330 Gütersloh
- Frau Melissa BalkenohlFriedrich-Ebert-Straße 54
33330 Gütersloh
D.1 Landschaftsgeschichte
Bearbeitungsstand: 01/2022
Der nachfolgende Überblick über die Landschaftsgeschichte des Raumes beginnt mit der naturräumlichen Ausstattung. Grundlage sind die vorgegebenen geologischen Verhältnisse. Geprägt wurden sie von den Vorgängen der letzten Eiszeiten. Sie bestimmen die geomorphologische und geologische Ausstattung bis heute.
Geologie
Große Teile des Stadtgebietes von Gütersloh werden von Sanden der Niederterrasse, stellenweise aber auch von Schmelzwassersand bedeckt. Beides sind Ablagerungen fließenden Wassers. Teilweise kommen aber auch Geschiebelehminseln der lehmig-sandigen Grundmoräne vor (von Gletschern transportiertes Material), die oft von Flugsanddecken oder Nachschüttsanden überlagert sind. Treten diese Grundmoränenbereiche auch geomorphologisch als langgestreckte, flache Hügel hervor, so spricht man von Drumlins (z. B. im Nordosten des Stadtgebietes; vergleiche Karte E.9.1 - in Bearbeitung). In den Niederungen sind sandig-lehmige Bachablagerungen aus der Nacheiszeit anzutreffen.
Natürliche Vegetation
Aus den beschriebenen Substraten haben sich die Böden entwickelt, die in Kapitel E.1 (in Bearbeitung) dargestellt sind. Sie sind mit ihrem Angebot an Wasser und Nährstoffen ein entscheidender Standortfaktor für die natürliche Vegetation. Diese wird, abgesehen von kleinen Bereichen besonderer Standorte, von verschiedenen Waldgesellschaften aufgebaut (siehe Beitrag und Karte des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL))
In der Nacheiszeit dominierten zunächst Kiefern-Birkenwälder (10.000-8.800 vor Christus), die später (ab 7.000-6.000 vor Christus) von Eichenmischwäldern abgelöst werden. Heute stellen die im Folgenden vorgestellten Formationen die potentielle natürliche Vegetation im Stadtgebiet dar. Damit bezeichnet man diejenige Vegetation, die sich nach Nutzungsaufgabe durch den Menschen an einem Standort einstellen würde.
Bachbegleitend, in den grundwasserbeeinflussten und periodisch überfluteten Auenbereichen, sind der Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald und der Erlen-Eichen-Birkenwald die natürlichen Waldgesellschaften. In den breiten Niederungen treten Erlenbrüche auf.
Auf den höher gelegenen und relativ trockenen Standorten sind verschiedene Assoziationen der bodensauren Eichenwälder die potentiell natürliche Vegetation. Die extrem basen- und nährstoffarmen Quarzsandböden und sandigen Kiesböden werden vom trockenen Eichen-Birkenwald besiedelt.
Die schwach anlehmigen Sand- oder Kiesböden der Grundmoräneninseln tragen als potentiell natürliche Waldgesellschaft den trockenen Buchen-Eichenwald. Hier tritt die Buche besonders hervor, während die Stieleiche nur dann vermehrt auftritt, wenn die Geschiebelehminseln im Untergrund Stauhorizonte bilden und jahreszeitlich für wechselnde Feuchtigkeit des Bodens sorgen.
Diese natürlichen Waldgesellschaften wurden durch die Nutzung und Bewirtschaftung des Menschen nachhaltig beeinflusst und weitgehend beseitigt. Die Traubenkirschen-Erlen-Eschenwälder und die Erlen-Eichen-Birkenwälder sowie die Erlenbrüche der Niederungen werden heute überwiegend als Grünland und in zunehmendem Maße bereits als Acker bewirtschaftet.
Die Lagen der trockenen Ausbildungen der Eichen-Birkenwälder bzw. Buchen-Eichenwälder sind aktuell großflächige Ackerschläge. Lediglich kleine Waldreste in der Form von Feldgehölzen oder Bauernwäldern sind von der ursprünglich flächendeckenden Bewaldung übriggeblieben.
Landschaftsentwicklung
Die Besiedlung und Bewirtschaftung des Menschen orientierte sich zunächst an natürlichen Gunstfaktoren. Die ältesten Dörfer finden sich auf den leicht lehmigen Böden, während die mageren Sandböden sowie die Nassböden anfangs gemieden wurden.
Später folgte die weitere Landerschließung durch zusätzliche Rodungen zur Gewinnung von weiterem Ackerland. Gleichzeitig wurden die vorhandenen Wälder intensiv genutzt (z. B. zur Weide des Viehs), bis sie schließlich durch Übernutzung verheideten. Der Höhepunkt der Heideflächen-Verbreitung ist um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhunderts erreicht. Um 1800 werden 56 Prozent des Naturraumes von Heiden bedeckt. Entsprechend sind die Anteile der anderen Nutzungsformen nur relativ gering (vergleiche Abbildung unten).
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts nahm der Anteil des Grünlandes durch die Bildung von Wassergenossenschaften und die Organisation der Heidekultivierung zu. Mit finanzieller Unterstützung des Staates wurden Wasserläufe reguliert, Sumpfwiesen trockengelegt und magere Wiesen bewässert. Im Altkreis Wiedenbrück wurden beispielsweise von 1899 bis 1904 etwa 2.100 Hektar Ödland kultiviert.
Spätestens ab den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts kam es aufgrund des Strukturwandels und der EG-Agrarreform zu einer weiteren Intensivierung der Grünlandbewirtschaftung. Neue Flurbereinigungsverfahren ermöglichten die Entwässerung von Parzellen. Verstärkter Gewässerausbau und zunehmende Grünlandumbrüche führten zu einer grundlegenden Änderung des Landschaftsbildes.
Vergleich Landschaftsausschnitt 1822/1998
Besonders deutlich wird die Landschaftsentwicklung der letzten 180 Jahre an einem direkten Vergleich eines Landschaftsausschnittes damals und heute. Beispielhaft für den Raum Pavenstädt zeigen die folgenden Abbildungen einen solchen Vergleich. Zur besseren Orientierung sind jeweils dieselben beiden Höfe mit einer roten Zahl markiert.
Die Farben haben folgende Bedeutung:
rosa Heideflächen
hellbraun Ackerflächen
dunkelbraun Gärten, auf der aktuellen Karte auch Gartenbaubetriebe
hellblau Wald und Feldgehölze
blassgrün Wiese
grün Weide, auf der aktuellen Karte auch nicht näher spezifiziertes Grünland
weiß Siedlungsflächen und sonstige Nutzungen
Bei der Betrachtung der Kartenausschnitte fällt zunächst die weite Verbreitung der Heideflächen auf der Karte vom Anfang des 19. Jahrhunderts auf. Einzelne Höfe mit ihren umgebenden Ackerflächen sowie Wald- und Grünlandflächen sind darin wie Inseln eingestreut. Heute werden diese Flächen fast vollständig als Acker oder Grünland genutzt. Beide letztgenannten Nutzungsformen konnten ihren Flächenanteil auch generell deutlich ausdehnen. Die Heide ist dagegen aus der heutigen Landschaft völlig verschwunden.
Schon damals vorhandene Ackerflächen haben ihre Nutzung bis heute behalten. Das ist besonders im Westen des Kartenausschnittes sowie rund um die Höfe augenfällig. Zusätzlich als Acker bewirtschaftet werden dagegen neben ehemaligen Heideflächen auch Teile der Waldflächen.
Der Waldanteil ist trotz seiner schon damals geringen Ausdehnung zurück¬gegangen. Die Waldschwerpunkte haben sich jedoch bis heute erhalten, wenngleich es in geringem Umfang auch Neuanlagen gegeben hat. Allerdings sind in der aktuellen Darstellung auch Feldgehölze und Baumgruppen enthalten.
Eine heute weit verbreitete intensive Nutzungsform im Pavenstädter Raum ist der Gartenbau. Dieser existierte um 1822 noch nicht. Der Gartenbau zeigt in Pavenstädt den Schwerpunkt seiner Verbreitung im gesamten Stadtgebiet.
Besonders auffallend sind auch die enorm vergrößerte Ausdehnung des Straßen- und Wegenetzes sowie der Siedlungen heute im Vergleich zu früher. Zwar haben sicher bereits zu Anfang des letzten Jahrhunderts mehr Verbindungen bestanden als auf der Karte zu erkennen, doch ist die Zunahme unverkennbar. Der Siedlungsdruck auf die freie Landschaft zeigt sich am östlichen Rand des Auschnittes und im Süden im Bereich "Venn" (heute Ostermanns Weg/Im Fenne).
Zusammenfassung
Die am Beispiel Pavenstädt verdeutlichte Landschaftsentwicklung kann als exemplarisch für das gesamte Stadtgebiet gelten. Die gemachten Ausführungen zeigen die große Dynamik, die es in der Entwicklung der Landschaft und im Aussehen des Landschaftsbildes immer gegeben hat. Die Entwicklung der Kulturlandschaft hatte zunächst eine Differenzierung in verschiedenste Pflanzengesellschaften (Burrichter 1977) und damit eine Lebensraumbereicherung der ursprünglichen Waldlandschaft zur Folge. Während des Heidebauerntums wurde die Landschaft dann stark verändert und natürliche Lebensräume gingen nahezu vollständig verloren.
Das Grünlandbauerntum schuf eine vielfältige, parkähnliche Kulturlandschaft (Burrichter 1977, Müller-Wille 1960). Je stärker jedoch extensive und vielfältige Wirtschaftsformen durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft verloren gingen (z. B. durch Mechanisierung, Flurbereinigung, EG-Milchkontingentierung, Ausweitung der Ackeranteile), desto stärker wurden Vegetations- und Lebensraumverarmung erkennbar. Die heutigen Flächenanteile verschiedener Nutzungen am gesamten Stadtgebiet zeigt die Abbildung oben (vergleiche auch Kap. E.2 in Bearbeitung).
Quellen:
• Burrichter, E. (1973): Die potentielle natürliche Vegetation in der Westfälischen Bucht, Siedlung und Landschaft in Westfalen, Heft 8
• Burrichter, E. (1977): Vegetationsbereicherung und Vegetationsverarmung unter dem Einfluss prähistorischer Menschen, Natur und Heimat 37, Seite 46 - 52
• Müller-Wille, W. (1960): Natur und Kultur in der oberen Emssandebene - Decheniana 113 (2), Seite 323 - 344
• Schluckebier, Georg-Wilhelm (1984): Gütersloh und seine Bauernschaften im Kartenbild um 1822, Rekonstruktion nach dem Urkataster
D.2 Geschützte Gebiete
Bearbeitungsstand: 01/2022
Nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) und Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) können bestimmte Gebiete und Einzelobjekte festgesetzt werden, die dem Schutz von Natur und Landschaft dienen sollen.
Naturschutzgebiete (NSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
- wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
- wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
Naturdenkmäler (ND) sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.
Geschützte Landschaftsbestandteile (LB) sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
- zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
- zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
- wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
Am 07.04.2021 trat der Landschaftsplan Gütersloh in Kraft. Er umfasst das Gebiet der Stadt Gütersloh sowie kleine Teile der Gemeinde Herzebrock-Clarholz (Emsniederung im Naturschutzgebiet Flugplatz Gütersloh) und der Stadt Verl (Dalkeniederung im Naturschutzgebiet Große Wiese). Das Plangebiet ist etwa 112,65 km² groß. Zu den landschaftlichen Besonderheiten zählen eine Vielzahl kleiner und mittlerer Bäche, die das Gebiet von Osten nach Westen durchfließen mit den zum Teil grünlandgeprägten, feuchten Bachauen. Andererseits finden sich im Stadtgebiet trockene Dünen, Heiderelikte und Trockenrasen. Auch der ehemalige Flugplatz Gütersloh, ein Nationales Naturerbe, ist Teil des Plangebiets.
Die Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale sowie Geschützte Landschaftsbestandteile sind in Karte D.2.1 (in Bearbeitung) dargestellt. Bodendenkmale, die auch eine andere rechtliche Grundlage haben, werden in Kapitel E.5 (in Bearbeitung) behandelt.
Naturschutzgebiete
In der Stadt Gütersloh gibt es sechs Naturschutzgebiete. Sie weisen insgesamt eine Größe von etwa 750 Hektar auf. Das entspricht einem Flächenanteil von ca. 9 Prozent.
Die Naturschutzgebiete konzentrieren sich zum einen mit ca. 394 ha (ca. 5 % der NSG-Flächen) auf die Feuchtgrünlandkomplexe. Die bestehenden Naturschutzgebiete „Große Wiese“ (NSG 2.1.1), Am Lichtebach“ (NSG 2.1.2) und „Spexard“ (NSG 2.1.3), die Ende der 1980er und in den 1990er Jahren durch Verordnung der Bezirksregierung im Rahmen des Feuchtwiesenschutzprogrammes als Naturschutzgebiete ausgewiesen wurden, wurden durch den Landschaftsplan Gütersloh arrondiert und erweitert. Der feuchte bis nasse Grünlandkomplex östlich der Steinhagener Straße im Bereich „Käsebrook“ wurde aufgrund des Vorkommens landesweit stark gefährdeter Pflanzenarten sowie als Refugial- und Vernetzungsbiotop neu unter Schutz gestellt werden (NSG 2.1.6). Der andere Schwerpunkt bei der Festsetzung von Naturschutzgebieten liegt hingegen auf den sandig- trockenen, mageren Lebensraum- und Biotoptypen. Hierzu gehören die beiden neuen Naturschutzgebiete, die den großflächigen Kulturlandschaftskomplex aus Wald und mageren Offenlandbiotopen im Bereich „Niehorster Heide“ (NSG 2.1.4, ca. 98 ha Fläche) und das großflächige Mosaik aus mageren, artenreichen Glatthaferwiesen und Sandtrockenrasen-gesellschaften auf dem „Flugplatz Gütersloh“ (NSG 2.1.5, ca. 257 ha) umfassen. Die Entwicklung der Gebiete soll im Wesentlichen durch vertragliche Regelungen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes bzw. durch Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen erfolgen. Im Vergleich zur Ausgangssituation sieht der Landschaftsplan Gütersloh damit eine Neuausweisung von Naturschutzgebieten auf einer Fläche von 414 ha vor. Eine Rücknahme von Naturschutzgebieten erfolgt nicht.
Das Naturschutzgebiet „Große Wiese“ (ca. 250 ha) ist durch einen offenen, von zahlreichen Entwässerungsgräben durchzogenen Feuchtgrünlandkomplex charakterisiert. Diesererinnert aufgrund des Mosaiks aus vielfältigen Gehölzstrukturen an die historische, kleinbäuerliche Kulturlandschaft. Trotz der Entwässerungsmaßnahmen hat sich der naturgemäß geringe Grundwasserflurabstand bereichsweise nicht wesentlich verändert, wie die weite Verbreitung von Feucht- und Nassgrünländern zeigt. Meist handelt es sich um Feuchtweiden, darüber hinaus sind zerstreut Flutrasen und Feuchtwiesen ausgeprägt. Die große faunistische Bedeutung des Naturschutzgebietes wird u. a. am Vorkommen gefährdeter hygrophiler Heuschrecken-Arten (u. a. Wiesen-Grashüpfer, Sumpf-Grashüpfer, Sumpfschrecke) sowie am Vorkommen von Limikolen (Großer Brachvogel, Kiebitz) deutlich. An den Grabenrändern, wo die Bewirtschaftung weniger intensiv und der Boden stärker durchnässt ist, wachsen seltene Pflanzenarten der Roten Liste. Von großer floristischer und faunistischer Bedeutung sind auch die zahlreichen, naturnahen Blänken, die in den letzten Jahren im Osten des Gebietes angelegt wurden. Viele artenreiche Feuchtgrünlandflächen haben sich aufgrund der intensiven Bewirtschaftung zu artenarmen Grünlandflächen entwickelt.
Gemäß § 23 BNatSchG ist die Festsetzung erforderlich zum Schutz, zur Erhaltung und Entwicklung eines großen, zusammenhängenden, offenen, landschaftsraumtypischen und kulturhistorisch bedeutsamen Feuchtgrünlandkomplexes und seiner Lebensgemeinschaften mit zahlreichen seltenen und gefährdeten Pflanzenarten. Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist ebenso erforderlich zum Schutz, Erhalt und zur Entwicklung eines zusammenhängenden, offenen Grünlandkomplexes als Brut-,Nahrungs-, Rast- und Lebensraum zahlreicher seltener und gefährdeter Vogelarten, insbesondere für Wat- und Wiesenvögel sowie Amphibien, Heuschrecken, Tagfalter und Libellen. Die Festsetzung erfolgt auch zum Schutz und Erhalt bzw. zur Entwicklung und Wiederherstellung eines naturnahen Abschnittes der Dalke mit ihren auentypischen Lebensgemeinschaften.
Das Naturschutzgebiet „Am Lichtebach“ (ca. 113 ha) ist ein großes, zusammenhängendes Feuchtwiesenschutzgebiet im Bereich der Lichtebachaue. Sandige, oft anmoorige Bachablagerungen bestimmen den geologischen Untergrund im Gebiet, hohe Grundwasserstände kennzeichnen die feuchten und sogar nassen Grünlandflächen. Pflanzenarten wie Wasser-Greiskraut und Fadenbinse finden optimale Bedingungen. Herausragende Pflanzenvorkommen (u. a. Sonnentau) sind vielfach an den Entwässerungsgräben konzentriert. Die gleichfalls große faunistische Bedeutung der Feucht- und Nasswiesen am Lichtebach wird u. a. am Vorkommen gefährdeter hygrophiler Heuschrecken-Arten (u. a. Sumpf-Grashüpfer, Sumpfschrecke) sowie am Brutvorkommen des Großen Brachvogels deutlich. Die Teichanlagensind für Amphibien und Libellen von großer Bedeutung. Sie haben sich naturnah entwickelt und zeigen neben einer Unterwasser-Vegetation auch flache Uferzonen mit breiten Schilfröhrichten.
Gemäß § 23 BNatSchG ist die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Am Lichtebach“ zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen seltener und gefährdeter sowie landschafts- raumtypischer, wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung eines zusammenhängenden, offenen, überwiegend extensiv genutzten Grünlandbereiches erforderlich. Der von unterschiedlichen Vernässungsgraden geprägte Grünlandbereich hat besondere Bedeutung als Brut-, Nahrungs-, Rast- und Lebensraum für eine Vielzahl seltener und
gefährdeter Vogelarten, insbesondere für Wat- und Wiesenvögel (Limikolen) sowie für Amphibien, Libellen und Heuschrecken. Teilflächen des Gebietes sind aufgrund des floristischen Arteninventars von besonderer vegetationskundlicher Bedeutung. Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist ebenso aus naturwissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen als Zeugnis der historischen bäuerlichen Kulturlandschaft mit traditioneller Grünlandbewirtschaftung erforderlich, ferner insbesondere zur Erhaltung und Förderung von Pflanzengesellschaften des extensiv genutzten Feuchtgrünlandes auf basenarmen Sandböden sowie aufgrund der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit eines großen zusammenhängenden Feuchtwiesengebietes erforderlich.
Das Naturschutzgebiet „Spexard“ (ca. 11 ha) prägen Grünland und Acker als Offenlandbiotope sowie ein feuchter Eichen-Birkenwald, der eine Feuchtgrünlandfläche umgibt. Der Feuchtgrünlandanteil ist durch Entwässerung und / oder Intensivnutzung rückläufig. Der feuchte, strukturreiche Eichen-Birkenwald ist dagegen naturnah ausgebildet und entspricht weitgehend der potenziellen natürlichen Vegetation.
Gemäß § 23 BNatSchG ist die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Spexard“ erforderlich zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer, wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung eines feuchten Grünlandbereiches und eines Eichen-Birkenwaldes mit Heidefragmenten als Refugiallebensraum und Trittsteinbiotop in einer intensiv genutzten Agrarlandschaft sowie zur Wiederherstellung feuchter Grünlandgesellschaften auf ackerbaulich genutzten Flächen. Teilflächen des Gebietes sind aufgrund des floristischen Arteninventars von besonderer vegetationskundlicher Bedeutung. Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist ebenso erforderlich aus naturwissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen, insbesondere zur Erhaltung und Förderung von Pflanzengesellschaften des extensiv genutzten Feuchtgrünlandes auf feuchten Talsandböden sowie wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes.
Das Naturschutzgebiet „Niehorster Heide“ (ca. 98 ha) setzt sich aus einem großflächigen Kulturlandschaftskomplex aus Wald und mageren Offenlandbiotopen zusammen. Die Gehölzbestände sind naturraumtypische und schichtenreiche Birken- und Kiefernmisch- wälder mit stetiger Beimengung von Vegetationselementen des trockenen Birken- Eichenwaldes. Die Offenlandbereiche setzen sich aus einem Mosaik aus Heide- und Sandmagerrasen sowie magerem Grünland zusammen. Eine Besonderheit und wichtigen Lebensraum stellen die mageren Sandwege mit ihrer speziellen Flora und Fauna dar. Auf dem ehemaligen NATO-Tanklager-Gelände haben sich trockene Calluna-Heideflächen sowie Sandmagerrasen und örtlich Borstgrasrasen entwickelt. Kleinflächig bildeten sich auf weiteren Flächen durch Pflegemaßnahmen verschieden alte Heidestadien, Silbergrasfluren und Kleinschmielen-(Pionier)rasen aus. Das Gebiet weist eine sehr hohe Zahl bemerkenswerter Tierarten nährstoffarmer Offenlandbiotope auf, darunter Heidelerche und Baumpieper, magerrasentypische Heuschreckenarten sowie die Feldgrille mit einem sehr hohen Individuenbestand.
Gemäß § 23 BNatSchG ist die Festsetzung erforderlich zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von seltenen und zum Teil gefährdeten Pflanzengesellschaften der nährstoffarmen, trockenen Offenlandbiotope sowie nährstoffarmer Säume an Wäldern, Wegen und Grünland. Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist ebenso erforderlich zur Erhaltung und Entwicklung einer mit Grünland, Feldgehölzen, Hecken reich ausgestatteten ostmünsterländischen Parklandschaft sowie wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit der Flächen.
Das Naturschutzgebiet „Flugplatz Gütersloh“ Der Militärflugplatz Gütersloh befindet sich auf einem ehemaligen Dünengelände am Nordrand der Emsaue. Die Dünenerhebungen sind mit dem Militärflugplatzbau 1935 eingeebnet worden. Auf dem Flugfeld und den umliegenden Flächen hat sich aufgrund der ausschließlich militärischen Nutzung und der daran angepassten Pflege unter Verzicht jeglicher Düngung ein großflächiges Mosaik aus mageren, artenreichen Glatthaferwiesen und Sandtrockenrasengesellschaften entwickelt. Am Südwestrand reicht die Start-/Landebahn bis in die Emsaue hinein. Die begradigte Ems verläuft angrenzend an das Flugplatzgelände in einem Regelprofil innerhalb einer intensiv genutzten Agrarlandschaft. Hier bieten sich gute Voraussetzungen für eine naturnahe Emsauenentwicklung. Westlich der Ems schließen sich Bruchwald im Naturschutzgebiet Mersch und Sandmagerrasen am kleinen Mühlenfeld sowie weitere Ackerflächen in der Emsaue an.
Auf dem Flugplatz handelt es sich um äußerst artenreiche Mähwiesen (FFH-Lebensraumtyp 6510 mit 40 ha), bei denen die Obergräser kaum noch vorhanden sind und die niedrigwüchsigen Arten, u.a. Arznei-Thymian und Arten der Sandtrockenrasen, überwiegen. Diese leiten über zu den artenreichen Ausbildungen der Heidenelken-Trockenrasen (Diantho-Armerietum), die auf dem Flugplatzgelände großflächig ausgebildet sind und durch den farbenprächtigen Blühaspekt mit Heidenelke, Bergsandglöckchen und Glockenblume sehr auffällig sind. Diese artenreichere Heidenelkengesellschaft wird begleitet von artenärmeren, jedoch auch gesetzlich geschützten Straußgrasrasen mit Rotem Straußgras und Sand-Straußgras, die überleiten zu den ebenfalls gesetzlich geschützten
Silbergrasfluren, die die Pioniergesellschaften auf offenen Sandböden darstellen. In den Silbergrasfluren sind u.a. der vom Aussterben bedrohte Feld-Beifuß (Artemisia campestris) und der stark gefährdete Ausdauernde Knäuel (Scleranthus perennis) zu finden. Eine Besonderheit sind die im Südwesten des Flugplatzes vorhandenen Borstgrasrasen (gesetzlich geschützt und prioritärer FFHLebensraumtyp 6230 mit 2,6 ha), die für den Naturraum vergleichsweise artenreich ausgebildet sind (u.a. Vorkommen der gefährdeten Arten Juncus squarrosus, Ophioglossum vulgatum, Carex panicea und Briza media).
Insgesamt wurden bisher 44 Pflanzenarten der Roten Liste bzw. Vorwarnliste NRW auf dem Flugplatz gefunden, davon stehen 11 auf der Vorwarnliste, 21 sind in NRW gefährdet (RL 3), 5 sind in NRW stark gefährdet (RL 2) und 1 Art ist in NRW vom Aussterben bedroht (RL 1). Bei Kartierungen der Avifauna wurden im Jahr 2013 71 Vogelarten nachgewiesen, davon stehen 28 Arten auf der Roten Liste der gefährdeten Arten, wobei 4 Arten vom Aussterben bedroht und 4 Arten stark gefährdet sind. Bemerkenswert sind insbesondere die Brutvorkommen von Rohrweihe, Großer Brachvogel, Wiesenpieper und Feldlerche. Ein besonderes wertgebendes Merkmal für die nachgewiesenen Vogelarten stellt neben den Boden- und Vegetationsverhältnissen die überwiegend ungestörte und unzerschnittene Weiträumigkeit des Offenlandes dar.
Gemäß § 23 BNatSchG ist die Festsetzung erforderlich zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere des einzigartigen Mosaiks verschiedenster düngeempfindlicher Trocken- und Magerrasengesellschaften. Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist ebenso erforderlich zur Erhaltung und Förderung der Heidenelkengesellschaft als ein prägendes Element der historischen Emsauenlandschaft, insbesondere der sandigen Flussterrassen, sowie zur Erhaltung und Förderung artenreicher Borstgrasrasen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna. Die Festsetzung erfolgt auch zur Wiederherstellung und eigendynamischen Entwicklung naturnaher Emsabschnitte mit ihren auentypischen Lebensgemeinschaften. Als Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie sind vorhanden: Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510); Borstgrasrasen (6230).
Das Naturschutzgebiet „Käsebrook“ wird durch einen offenen, bereichsweise feuchten bis nassen Grünland-Komplex auf überwiegend anmoorigen Auensanden charakterisiert. Das Feuchtgrünland ist überwiegend mäßig artenreich ausgebildet. Hervorzuheben sind Vorkommen der landesweit stark gefährdeten Faden-Binse im mittleren Gebietsteil. Lokal sehr nasse Bereiche werden von Sumpfdotterblumenwiesen oder Flutrasen eingenommen. Bereichsweise kommen auch frische bis feuchte, mäßig artenreiche Glatthaferwiesen vor, die im Norden einige Magerkeitszeiger aufweisen, darunter den landesweit gefährdeten Teufelsabbiss.
Gemäß § 23 BNatSchG ist die Festsetzung erforderlich zur Erhaltung und Entwicklung eines landschaftsraumtypischen Feuchtgrünland-Komplexes als Refugial- und Vernetzungsbiotop in einer intensiv genutzten Agrarlandschaft. Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist ebenso erforderlich zur Erhaltung und Entwicklung eines zusammenhängenden, zunehmend extensiv genutzten Grünland-Komplexes als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
Weitere Fach- und Sachinformationen zu den Naturschutzgebieten NRW finden Sie auf der Seite des LANUV NRW:
http://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/start
Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete umfassen 83 % des Plangebietes und gliedern sich in das LSG 2.2.1 „Kulturlandschaft Gütersloh“ (ca. 5.823 ha) und LSG 2.2.2 „Gütersloher Bachläufe“ (ca. 740 ha). Die Landschaftsschutzgebiete dienen dem großräumigen Schutz der Naturgüter, der landschaftlichen Eigenart und Schönheit und des Erholungswertes der Landschaft. Im LSG 2.2.1 soll die charakteristische kleinteilige Parklandschaft des Ostmünsterlandes gesichert und weiterentwickelt werden. Das LSG 2.2.2 berücksichtigt die besonderen Funktionen der Fließgewässer und Auen als Gliederungs- und Biotopverbundelemente.
Naturdenkmale
Im Landschaftsplan Gütersloh sind 6 Objekte als Naturdenkmal ausgewiesen. Es handelt sich um 5 einzelne, markante Stieleichen sowie einen Dünenhügel an der Straße „Am Stellbrink“.
Geschützte Landschaftsbestandteile
17 Geschützte Landschaftsbestandteile mit einer Flächengröße von insgesamt ca. 227 ha (ca. 3 % des Plangebietes) dienen insbesondere der Sicherung und Entwicklung von Feuchtgrünland, Kleingewässern und typischen Bachauenkulturlandschaften als Trittstein- und Vernetzungsbiotope. Ferner sollen durch die Ausweisung als Geschützte Landschaftsbestandteile landschaftsraum-typische Dünen, Trocken- und Magerrasenstandorte sowie kulturhistorisch bedeutsame Wallanlagen erhalten und gesichert werden.
Weitere Informationen zum Landschaftsplan Gütersloh und den Schutzgebieten finden Sie unter
https://www.kreis-guetersloh.de/themen/umwelt/landschaftsplaene/landschaftsplan-guetersloh/
Geschützte Biotope
Neben diesen speziell abgegrenzten und festgesetzten Schutzgebieten bzw. Einzelobjekten gibt es auch bestimmte Biotope, die ohne besondere formelle Schutzausweisung generell nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz bzw. nach § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW (früher § 62 Landschaftsgesetz NRW) geschützt sind. Maßnahmen und Handlungen, die zu einer nachhaltigen oder erheblichen Beeinträchtigung oder zu einer Zerstörung dieser Biotope führen können, sind verboten.
Folgende Bereiche sind vom LANUV NRW als schutzwürdige Biotope eingestuft:
- das „Mischwäldchen Im großen Brooke westlich Gütersloh-Niehorst“ (Brockhäger Straße),
- das „Feuchtgrünland am Krupploch in Niehorst“,
- Teilflächen der NSG-Erweiterung Am Lichtebach und östlich angrenzende Bereiche des Landschaftsschutzgebietes in der Gemarkung Hollen
- Teilflächen der „Brookwiese am Krullsbach in Isselhorst“
- das „Feuchtwiesengebiet Käsebrook bei Isselhorst“,
- Teilflächen des „Grünlandes bei Hof Sundermann nordöstlich Isselhorst“
- Teilflächen des „Grünlandkomplexes bei Hof Göwert östlich Isselhorst“
- Teilflächen der „Lutter westlich Isselhorst“.
Darüber hinaus gibt es in Gütersloh zahlreiche Biotope, die zwar den landesweit gültigen Anforderungen an ein »§-30-Biotop« hinsichtlich der Größe oder Ausdehnung nicht genügen, die aber für den Landschaftsraum Gütersloh von besonderer Bedeutung sind und daher als sogenanntes »besonders schutzwürdiges Biotop« erfasst wurden.
Weitere Fach- und Sachinformationen zu den gesetzlich geschützten Biotopen in NRW finden Sie auf der Seite des LANUV NRW:
http://p62.naturschutzinformationen.nrw.de/p62/de/start
Landesentwicklungsplan und Gebietsentwicklungsplan
Gebiete und Flächen, die zwar keinem Schutz im engeren Sinne unterliegen, für die es aber bestimmte landesplanerische Zielvorgaben hinsichtlich ihrer Nutzung gibt, sind landesweit im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) und regional im Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den Regierungsbezirk Detmold Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld: Stadt Bielefeld, Kreise Gütersloh, Herford, Lippe und Minden-Lübbecke ausgewiesen.
Weitere Informationen zum Landesentwicklungsplan finden Sie unter
https://www.wirtschaft.nrw/landesplanung.
Weitere Informationen zum Gebietsentwicklungsplan finden Sie unter
https://www.bezreg-detmold.nrw.de/teilabschnitt-oberbereich-bielefeld
D.3 Kataster
Bearbeitungsstand: 01/2022
Eine Reihe von Daten, die Natur und Landschaft betreffen, sind in Gütersloh flächenmäßig und inhaltlich erfasst und in einer Form gesichert, die eine katastermäßige Auswertung möglich macht. Die nachfolgend vorgestellten Daten werden alle von der Stadt Gütersloh vorgehalten und im Rahmen ihres Umweltinformationssystems (UIS) digital genutzt und ausgewertet.
Dazu gehören die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erfassten und als wertvoll erachteten Biotope ebenso wie die regelmäßig von der Biologischen Station Gütersloh/Bielefeld e. V. erhobenen und digital aufbereiteten Wiesenvogel-Daten. Beide Datenbestände werden im Folgenden exemplarisch dargestellt. Aber auch die Fundorte anderer seltener und geschützter Tiere und Pflanzen und die geschützten und schutzwürdigen Biotope (vergleiche Kapitel D.2) zählen dazu. Darüber hinaus sind beispielsweise die Ergebnisse einer Biotoptypenerfassung (vergleiche Kapitel D.4) sowie Lage und Abgrenzung aller in der Vergangenheit im Rahmen von ökologischen Gutachten bewerteten Flächen verfügbar.
Biotopkataster
Das LANUV führt ein regelmäßig fortgeschriebenes landesweites Biotopkataster. Darin sind Biotope und Biotopkomplexe enthalten, die aufgrund ihrer floristischen, faunistischen oder auch ihrer ästhetischen (Landschaftsbild!) Bedeutung als schutzwürdig eingestuft werden. Die Erfassung dient der reinen Information. Ein Schutz der entsprechenden Flächen ist damit mit Ausnahme der §-30-Biotope (vergleiche
Kapitel D.2) nicht verbunden.
Die einzelnen nach Homogenitätskriterien abgegrenzten Biotopstrukturen werden anhand eines standardisierten Erfassungsbogens detailliert beschrieben. Dabei wird jeder Fläche eine Bezeichnung zugeordnet, die sich aus dem Kürzel BK, der Nummer des Messtischblattes (TK 25), auf dem die Fläche liegt, und einer laufenden Nummer zusammensetzt. Erfasst werden z. B. Strukturmerkmale wie Größe, Naturraum, Biotoptypen, ausgewählte Pflanzen und Tiere sowie Pflanzengesellschaften. Eine allgemeine Beschreibung rundet die Angaben ab.
Weitere Fach- und Sachinformationen zu den schutzwürdigen Biotopen NRW finden Sie auf der Seite des LANUV NRW:
http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/start
Flächengrößen und -anteile
Auf dem Gebiet der Stadt Gütersloh wurden derartige Biotope auf einer Gesamtfläche von circa 1.142 Hektar kartiert. Das kommt einem Flächenanteil am Stadtgebiet von etwa 10 Prozent gleich (vergleiche Karte D.3.1 - in Bearbeitung). Die Flächengrößen reichen von 400 Quadratmeter bei einem kleinen Großseggenried bis 228 Hektar beim Grünlandkomplex "Große Wiese". Die mittlere Flächengröße beträgt 14 Hektar; über 70 Prozent der Flächen sind kleiner als 10 Hektar, 30 Prozent sogar kleiner als 1 Hektar. Mit rund 300 Hektar befindet sich etwa ein Viertel der Flächen innerhalb von Naturschutzgebieten . (Zahlen prüfen!)
Flächenarten
Biotopkatasterflächen sind vor allem in den Auen von Lichtebach/Steinbach, Lutter, Schlangenbach, Dalke ("Große Wiese"), Ölbach, Wapel und Ems kartiert worden. Es handelt sich großenteils um Grünlandkomplexe mit wechselnden Anteilen von Feucht- und Nasswiesen. Ihre besondere Bedeutung erlangen sie durch die Vielzahl gefährdeter, häufig auf Feuchtwiesen spezialisierter Arten von Pflanzen und Tieren. Ebenfalls in das Kataster aufgenommen sind Komplexe einer reich gegliederten, mit Hecken und Feldgehölzen, z.um Teil auch Wäldern durchsetzten bäuerlichen Kulturlandschaft sowie naturnahe Kleingewässer, Magerrasen und andere mehr.
Wiesenvögel
Der Bestand der auf große Grünlandbereiche angewiesenen Wiesenvögel wird seit 1989 von der Biologischen Station Gütersloh/Bielefeld e. V. systematisch erfasst. Seitdem gibt es jährlich kreisweite Kartierungen, die den Wiesenvogel-Bestand dokumentieren.
Zu den regelmäßig untersuchten Arten zählen im Kreisgebiet Gütersloh Großer Brachvogel, Bekassine, Austernfischer, Uferschnepfe, Kiebitz und Steinkauz, die turnusmäßig alle drei Jahre flächendeckend erfasst werden. Im Stadtgebiet Gütersloh sind von ehemals circa 8 brütenden Wiesenvogelarten nur noch drei übrig geblieben: Großer Brachvogel, Kiebitz und Steinkauz. Die Bekassine hat Mitte der neunziger Jahre ihren letzten Brutplatz in Spexard durch Bebauung verloren, andere typische Wiesenvögel wie Wiesenpieper, Braunkehlchen und Wachtel waren schon spätestens in den achtziger Jahren verschwunden. Zuletzt 2020 wurden wieder 2 Paare des Wiesenpiepers auf dem Flughafen entdeckt, dem zweiten Brutplatz im gesamten Kreis neben der ebenfalls wiederbesiedelten Rietberger Emsniederung . Die Schafstelze erscheint in den letzten Jahren wieder vereinzelt, jedoch eher in Getreideschlägen. Der Verlust an Flächen (insbesondere Grün- und Weideland) und landschaftlicher Kleinstrukturen in Verbindung mit der Intensivierung der landwirtschaftlichen Bodennutzung in den letzten Jahrzehnten haben zu diesem Artenrückgang beigetragen. Die Ausweisung von Feuchtwiesenschutzgebieten (vergleiche Kapitel D.2) und der Vertragsnaturschutz im Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Gütersloh (vergleiche Kapitel D.8) sind ein Versuch, den weiteren Rückgang aufzuhalten.
Witterungs- und zum Teil auch erfassungsbedingt schwankt die Zahl der Wiesenvogelreviere im Stadtgebiet. Dennoch ist als Tendenz unverkennbar, dass seit Anfang der 1990er Jahre die Anzahl der Reviere der 3 verbliebenen Arten von circa 150 auf zuletzt unter 90 (Zahl prüfen!) zurückgegangen ist. Die allermeisten Reviere stellt der Kiebitz, der inzwischen allerdings überwiegend auf Ackerflächen brütet und den noch dramatischeren Absturz der eigentlichen Wiesenvögel damit teilweise verdeckt. Der Gesamtbestand im Stadtgebiet lag 2021 bei 43 Paaren. In den letzten drei Jahren schwankte die Zahl der brütenden Kiebitze zwischen 31 (2019) und 52 (2020). Vergleiche mit den Wiesenvogel-Zählungen aus den 1990er Jahren mit 143 Paaren (1991) bzw. 139 Paaren (1995) verdeutlichen, dass der Brutbestand drastisch zurückgegangen ist.
Der Große Brachvogel weist mit aktuell (2021) mit 5 Revieren eine überschaubare Anzahl an Brutpaaren auf, die nur durch intensive Schutzmaßnahmen der Biologischen Station gehalten werden konnten.
Beim Steinkauz ist besonders in den letzten 4 Zählperioden eine Aufwärtstendenz erkennbar. Dies ist vermutlich gleichfalls eine Folge von Schutzmaßnahmen, die in diesem Fall vor allem durch das städtische Umweltamt vorangetrieben werden (Niströhren, Information der Revierinhaber). Unverzichtbare Partner beim Wiesenvogelschutz (Nestschutz) sind die Landwirte. Trotz einzelner Erfolge sieht die Zukunft der ehemals landschaftstypischen "ökologischen Gilde" der Wiesenbrüter insgesamt im Stadtgebiet düster aus.
Die Karte D.3.2 (in Bearbeitung) zeigt einen Auszug aus dem Kataster mit den Reviernachweisen für die Arten Großer Brachvogel, Kiebitz, Schafstelze und Steinkauz der Jahre 2013 bis 2014 (Aktuelle Karte!). Schwerpunkte der Wiesenvogelverbreitung im Stadtgebiet von Gütersloh sind die Auenbereiche von Lichtebach, Lutter, Reinkebach, Dalke und Ölbach.
Gerade besonders störungsempfindliche Arten mit großer Fluchtdistanz wie der Große Brachvogel konzentrieren sich stark auf die Naturschutzgebiete oder deren unmittelbare Nähe. Hier sind auch insgesamt die größten Revierdichten der dargestellten Wiesenvogelarten vorhanden. Auffallend ist das weitgehende Fehlen von Wiesenvögeln im südwestlichen Stadtgebiet zwischen Blankenhagen und Kattenstroth – sicher eine Folge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung mit geringem Grünland- und hohem Ackeranteil.
D.4 Biotopverbundsystem
Bearbeitungsstand: 05/2022
Die heutige Landschaft unterliegt einem starken Nutzungsdruck von vielen Seiten (vergleiche Kapitel D.1, E.2 (in Bearbeitung)). Das hat eine Verarmung an Lebensräumen zur Folge. Die verbleibenden Lebensräume werden zunehmend isoliert. Sie sind oft untereinander von den verschiedenen Organismen nicht mehr erreichbar. Dies wird als Verinselung bezeichnet. Daraus resultieren Probleme wie genetische Verarmung und Unterschreitung der Mindestflächengrößen für die Überlebensfähigkeit von Populationen. Hier liegt eine wichtige Ursache für die heutige starke Gefährdung bzw. das Aussterben vieler Arten (siehe Abbildung 1).
Gefährdung von Arten und Lebensräumen
Ziel des Biotopverbunds ist es, gefährdete Lebensraumtypen (Biotoptypen) oder für bedrohte Arten wertvolle Biotope zu erhalten und durch zusätzliche Flächen so zu ergänzen, dass in ihnen Tier- und Pflanzenpopulationen auf Dauer überleben können.
Konzept Biotopverbund
Das Konzept des Biotopverbundes gründet sich auf vier Hauptbestandteile:
1. Großflächige Lebensräume. Sie bilden die Kernzonen des Verbundes.
2. Trittsteine zwischen den großflächigen Lebensräumen als Verbindungselemente.
3. Korridore als Wanderwege. Sie verbinden großflächige Lebensräume und Trittsteine.
4. Nutzungsextensivierung auf allen Flächen. Dadurch wird die Isolationswirkung herabgesetzt.
Biotopverbund Gütersloh
Die Stadt Gütersloh hat im Jahre 1997 eine Biotopverbundplanung in Auftrag gegeben. Sie umfasste zunächst die Analyse der abiotischen Verhältnisse wie beispielsweise Grundwasserflurabstände, Topographie, Böden et cetera zur Feststellung des ökologischen Potenzials.
Als Beispiel einer Auswertung ist die Karte D.4.1 (in Bearbeitung) angefügt, die den Grundwasserflurabstand im gesamten Stadtgebiet aufzeigt. Dabei fallen besonders die hohen Grundwasserstände im Bereich der Auen sowie große Flurabstände auf flachen Geländerücken oder bei größerer Entfernung zu Fließgewässern auf.
An derartige Auswertungen schloss sich die detaillierte Kartierung aller Biotoptypen im Außenbereich an. Dazu wurden etwa 12.000 Objekte von Ackerflächen über Wegesäume bis hin zu Wäldern erfasst. Eine gruppierte Darstellung der über 100 verschiedenen Biotoptypen zeigt die Karte D.4.2 (in Bearbeitung).
Bewertung
Maßstäbe bei der Bewertung der Biotoptypen aus ökologischer Sicht waren:
• Alter und Ausprägung
• Seltenheit
• Gefährdung
• Artenvielfalt
• Schutzstatus.
Die Biotope wurden in 4 Wertigkeitsklassen eingeteilt:
• Biotope höchster Wertigkeit (Naturschutzgebiete, naturnahe Wälder, Trockenrasen und Zwergstrauchheiden)
• Biotope hoher Wertigkeit (Wallhecken, Hochhecken, Gehölzstreifen, Obstwiesen)
• Biotope mittlerer Wertigkeit (Wälder mit nicht standortgerechten und einheimischen Arten, Pappelwald, Intensivgrünland, Fischteiche)
• Biotope geringer Wertigkeit (Acker, strukturarme Zier- und Nutzgärten)
Eine Darstellung dieser Bewertung enthält die Karte D.4.3 (siehe oben). Sie zeigt deutlich
• den geringen Flächenanteil und die geringe absolute Flächengröße der höchstwertigen Biotoptypen (z. B. naturnahe Wälder, Trockenrasen)
• die Dominanz mittlerer Wertigkeiten (z. B. Intensivgrünland)
• die Deckungsgleichheit der geringsten Wertigkeitsklasse mit den intensiv genutzten Äckern.
Neben dem Status quo wurde auch die Entwicklungsfähigkeit der jeweiligen Biotoptypen im Hinblick auf den Biotopverbund bewertet. Sie bildeten die Grundlage für die erarbeitete Kulisse der Biotopverbundflächen. Dabei handelt es sich um weitgehend zusammenhängende Bereiche, die aktuell oder potenziell für den Biotopverbund wertvoll sind. Hier bestehen die besten Möglichkeiten für den Arten- und Individuenaustausch. Häufig gruppieren sich die Flächen um zentral liegende Fließgewässer (siehe Karte D.4.4 - in Bearbeitung).
Die Biotopverbundflächen gliedern sich in drei Bestandteile:
• großflächige, naturnahe Kernzone (stabile Dauerlebensräume mit hoher Wertigkeit)
• Randzone 1 (abgestufte Bedeutung für den Biotopverbund, jedoch sollten flächendeckende Maßnahmen auf erheblichen Flächenanteilen stattfinden)
• Randzone 2 (als Puffer zu Intensivnutzungen, z.B. Gewässerrandstreifen als Schutz vor Nährstoffeinträgen)
Im Stadtgebiet wurden insgesamt 39 Biotopverbundflächen abgegrenzt. Sie erreichen zusammen eine Größe von circa 4.017 Hektar (Stand 2002; siehe Aufstellung des Flächenumfangs weiter unten). Die Kernzonen machen davon Hälfte aus (vergleiche Karte D.4.4 in Bearbeitung). Detaillierte Informationen zu den Flächen enthalten eigene Datenblätter. Darin sind auch die individuell formulierten Entwicklungsziele enthalten, aus denen aus ökologischer Sicht anzustrebende Maßnahmen entwickelt wurden.
Mögliche Maßnahmen
Vernetzung der Lebensräume der Niederungen und Auen
• Erhalt und Wiederherstellung der Grünlandnutzung
• Entwicklung von Gewässerrandstreifen
• Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Gewässer
• Strukturanreicherung der Niederungslandschaften (z. B. durch Kopfbäume, v.a. Kopfweiden)
• stärkere Strukturierung intensiv genutzter und ausgeräumter Landschaftsteile durch Säume, Randstreifen, Hecken und ähnliches
Eine übersichtliche Darstellung der großräumigen Zusammenhänge der komplexen Planungskarte sowie eine Reihe von Zusatzinformationen enthält die Konzeptkarte (vergleiche Karte D.4.5 in Bearbeitung).
Überregionaler Biotopverbund
• die Verbundachsen und Ausbreitungskorridore setzen sich außerhalb des Stadtgebietes fort
• Verbundachsen sind in der Flächenkulisse des Kulturlandschaftsprogrammes des Kreises Gütersloh sowie im Landesentwicklungsplan dargestellt
• ähnliche Darstellungen in einigen Nachbarkommunen (vergleiche Zielkonzept Naturschutz der Stadt Bielefeld)
Konfliktpotenzial
Planerisches Konfliktpotenzial besteht vor allem in Hinblick auf die Landwirtschaft (Befürchtung einer Wegnahme von Flächen, unterliegen starker Restriktionen) und auf städtebauliche Planung. Lösungen dazu werden fallbezogen in enger Abstimmung mit Landnutzern und Stadtplanung erarbeitet.
Flächenumfang
Die Biotopverbundkulisse umfasst etwa 4.000 Hektar (siehe folgende Abbildung). Zwei Drittel davon unterliegen bereits aktuell begrenzten Planungsmöglichkeiten, da der Flächennutzungsplan (FNP) hier schon bestimmte Darstellungen aufweist. Dazu gehören z. B. die Bachniederungen, die Flächen für Wald, Überschwemmungsgebiete. Außerhalb der Verbundflächen weist der FNP noch etwa 1.400 Hektar Flächen auf, die ebenfalls eingeschränkten Planungsmöglichkeiten unterliegen.
Zu den FNP-Flächen mit eingeschränkten Planungsmöglichkeiten gehören Naturschutzgebiete, Abgrabungen, Bachniederungen, Wald, Altablagerungen, Grünflächen, Überschwemmungsgebiete, Flächen für Ausgleich, zu schützende Landschaftsteile, Wasser; Überschneidungen der Flächen sind berücksichtigt. Die Verbundkulisse beinhaltet auch einen Anteil von Verkehrsflächen, landwirtschaftlichen Hoflagen, Lagerplätzen usw.
Umsetzung
Die Umsetzung der vorliegenden Planung basiert auf:
• freiwilliger Basis
• privatem Engagement der Grundeigentümer
• Förderprogrammen in der Landwirtschaft (vergleiche Kapitel D.8)
• Naturschutzsonderprogrammen
• Optimierungen im Rahmen der Realisierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (vergleiche Kapitel D.6).
Vertragsnaturschutz
• eine Aufnahme von Biotopverbundflächen in das Kulturlandschaftsprogramm wurde vorerst auf die Kernzone und eine Flächenobergrenze von 1.000 Hektar begrenzt
• der Vertragsnaturschutz ermöglicht auf freiwilliger Basis eine finanzielle Entschädigung für Ertragseinbußen auf Grund von Einschränkungen bei der Landbewirtschaftung
• Kontakte zu geschulten Beratungsstellen vermittelt der Fachbereich Umweltschutz der Stadtverwaltung oder die Abteilung Umwelt der Kreisverwaltung
Eine Kurzfassung der wichtigsten Ergebnisse der Biotopverbundplanung zum Download ist auf der Internetseite der Stadt Gütersloh zu finden.
Quelle:
Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) (2015): Artenschutz-Report 2015, Tiere und Pflanzen in Deutschland, Bonn
NZO-GmbH (2000): Biotopverbundplanung Stadt Gütersloh, Bielefeld
D.5 Masterplan Grün + Freiraum
Weiterführende Informationen Masterplan Grün + Freiraum
D.6 Ausgleichsflächen / Kompensation von Eingriffen
Bearbeitungsstand: 08/2022
Eingriffe
Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft müssen auf der Grundlage der §§ 14 - 17 Bundesnaturschutzgesetz sowie der §§ 30 - 34 Landesnaturschutzgesetz NRW ausgeglichen werden. Als Eingriffe gelten Veränderungen der Gestalt oder der Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können. Dazu zählen unter anderem Abgrabungen, der Ausbau von Gewässern, die Beseitigung von Hecken und der Bau von Straßen. Aber auch die Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten aufgrund von Bebauungsplänen gehört dazu.
Vermeidbare Beeinträchtigungen sind grundsätzlich zu unterlassen. Ist eine Beeinträchtigung unvermeidlich, ist sie innerhalb einer bestimmten Frist auszugleichen. Der Ausgleich oder Ersatz muss so erfolgen, dass keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushalts zurückbleibt und das Landschaftsbild wiederhergestellt oder neu gestaltet ist.
Ist ein Ausgleich am Ort des Eingriffs nicht möglich, muss der Verursacher an anderer Stelle Maßnahmen durchführen, die die gestörten Funktionen von Natur und Landschaft gleichwertig wiederherstellen. Das sind sog. Ersatzmaßnahmen. Sollten auch Ersatzmaßnahmen nicht möglich sein, ist ein Ersatzgeld zu zahlen, das zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet werden muss.
Umfang der Kompensation
Die Stadt Gütersloh ist insbesondere als Aufsteller von Bebauungsplänen Eingriffsverursacher. Sie verfügt über verschiedene Flächen im gesamten Stadtgebiet, die sie für Ausgleichsmaßnahmen heranzieht.
Die Ausgleichsmaßnahmen der Stadt zielen im Wesentlichen auf eine ökologische Optimierung von Grünlandflächen (z. B. Schaffung von Feuchtwiesen, Anlage von Feuchtbiotopen), die Gewässerrenaturierung (z.B. Dalke) und die Anlage von Heideflächen und Trockenrasen. Daneben wird der Waldanteil durch Aufforstungen erhöht. Ferner werden zahlreiche Obstwiesen neu angelegt. Die Maßnahmen werden zu etwa 80 Prozent von der Stadt selbst umgesetzt. Bei ca. 20 Prozent kümmert sich der Vorhabenträger darum. Die Kontrolle erfolgt in jedem Fall durch die Stadt selbst (Fachbereich Grünflächen).
Bis 2022 sind insgesamt 144,5 Hektar Ausgleichsflächen im Stadtbereich Gütersloh angelegt worden. Davon sind 18 Hektar noch keinem Eingriff zugeordnet.
Seit dem Jahr 2000 besteht in Gütersloh eine Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen. Sie ist die Grundlage für eine Umlage der Kosten auf die Bauherren. Die reinen Herstellungskosten (ohne Grunderwerb) lagen im Mittel zwischen 1,00 und 5,00 Euro.
Kompensationsflächenkataster
Die in den städtischen Planverfahren anfallenden Ausgleichsflächen werden in einem Kompensationsflächenkataster von der Stadt Gütersloh, Fachbereich Grünflächen, verwaltet. Hier sind alle relevanten Informationen gespeichert. Darunter sind neben den Stammdaten wie Flächengröße und Lage auch Daten zur ökologischen Ausstattung und mögliche bzw. bereits durchgeführte Maßnahmen. Diese Datenbank ermöglicht schnelle Aktualisierungen und die Effizienzkontrolle durchgeführter Maßnahmen.
Weitere Kompensationsflächen im Außenbereich werden vom Kreis Gütersloh, Untere Naturschutzbehörde erfasst. Hierbei handelt es sich überwiegend um kleinere Ausgleichs- und Ersatzflächen im Zuge von Einzelgenehmigungen bei Vorhaben im Außenbereich. Der Kreis ist auch katasterführende Behörde gemäß § 34 Landesnaturschutzgesetz NRW.
Ausblick
Bereiche, in denen in Zukunft vorrangig Ausgleichsmaßnahmen anzuordnen sind, werden im Flächennutzungsplan der Stadt dargestellt. Im engeren Umfeld des Stadtkerns sind eher landschafts- und erholungsbezogene, im weiteren Umfeld eher naturbezogene Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen. Schwerpunkte bilden die Gewässerachsen mit ihren Auen, in denen Natur und Erholungsnutzung im Einklang erhalten und entwickelt werden sollen sowie potentielle Heideflächen im Nordwesten der Stadt.
D. 7 Baumschadenbewertung / Baumschutzrichtlinie
Bearbeitungsstand: 04/2022
Bäume sind ein wichtiges ökologisches, gestalterisches, aber auch finanziell wertvolles Element in Städten. Ihrem Schutz und Erhalt gilt besonderes Augenmerk. Aus diesem Grund werden Bäume in Gütersloh regelmäßig kontrolliert und durch eine Baumschutzrichtlinie und eine Baumschutzsatzung auch besonders geschützt.
Baumkontrolle
Wichtig ist zunächst die Kenntnis des Zustandes der vorhandenen Bäume. Bereits 1991 hat die Stadt Gütersloh ein Gutachten zur Schadensbewertung der Gütersloher Straßenbäume in Auftrag gegeben. Fest etabliert hat sich zudem die eigene Kontrolle der Bäume durch den Fachbereich Grünflächen, die aufgrund der Verkehrssicherungspflicht unerlässlich ist. Dazu wurde ein eigenes EDV-System angeschafft, in dem die Bäume erfasst werden. Mittlerweile werden dort insgesamt 75.980 Bäume geführt. Ca. 55.000 Bäume, darunter 29.500 Straßenbäume, werden regelmäßig kontrolliert und durch spezielle Untersuchungsmethoden überprüft. Bei besonders wertvollen Einzelbäumen wird zusätzlich ein externer Sachverständiger hinzugezogen.
Bislang wurden in erster Linie Straßenbäume erfasst, außerdem Bäume in Grünanlagen sowie Bäume auf und an Spielplätzen und Schulen etc. Einige der erfassten Bäume unterliegen nicht der regelmäßigen Kontrolle (zum Beispiel Privatbäume). In geschlossenen Beständen und waldartigen Flächen findet in der Regel keine Einzelbaumerfassung statt.
Über aktuelle Baumfällungen informiert der Fachbereich Grünflächen auf der Seite Baumfällungen im Stadtgebiet.
Es dominieren die einheimische Arten wie Eiche, Birke, Erle, Buche, Hainbuche und Kiefer, da sie an die natürlichen Bodenverhältnisse (relativ hoher Grundwasserstand, sandiges Substrat, vergleiche Kapitel D.1) angepasst sind. Dazu tragen insbesondere die vielen Wirtschaftswege bei, an denen die meisten Bäume nicht gepflanzt wurden, sondern sich von selbst angesiedelt haben. Auf der anderen Seite gibt es in den Wohn- und Durchgangsstraßen die "typischen" Straßenbäume wie Linde, Ahorn, Kastanie und Platane. Diese sind nicht alle heimisch, aber an die harten Bedingungen an Straßen relativ gut angepasst (außer Ahorn). Nichteinheimische Ziergehölze mit hohen Bodenansprüchen (wie der Tulpenbaum) sind nur vereinzelt vertreten. Ebenso solche Arten, die für die Pflanzung an Straßen ungeeignet sind (z.B. Götterbaum wegen Ausläuferbildung).
Aktuelle Daten liefert der Bericht zum Zustand der Straßenbäume in Gütersloh und zu geplanten Maßnahmen für eine Weiterentwicklung des Baumbestandes aus dem Jahr 2020.
Die Baumschutzsatzung in ihrer aktuellen Fassung vom 28.11.2008 stellt alle Baumarten mit Ausnahme von Pappeln und Erlen unter Schutz, sofern sie
- aufgrund der Festsetzungen eines Bebauungsplans zu erhalten sind,
- als einstämmige Bäume in 1 Meter Höhe einen Stammumfang von mindestens 100 Zentimeter oder
- als mehrstämmige Bäume in 1 Meter Höhe eine Summe aller Stammumfänge von mindestens 150 Zentimeter aufweisen.
D.8 Kulturlandschaftsprogramm/Vertragsnaturschutz
Bearbeitungsstand: 05/2022
Die Landschaft des Gütersloher Raumes wird durch die aus landwirtschaftlicher Nutzung hervorgegangenen Strukturelemente und Biotoptypen geprägt. Ohne Nutzung würden ertragsschwache, aber ökologisch und ästhetisch wertvolle Bestandteile, wie beispielsweise die blütenreichen Feuchtwiesen, aus der Landschaft weiter verschwinden.
Um landwirtschaftlich Beschäftigten Anreize zu geben, ökologisch besonders wertvolle Flächen naturverträglich weiter zu bewirtschaften, gibt es die Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz bzw. das Kulturlandschaftsprogramm. Die finanziellen Mittel dafür stammen von der EU, dem Land NRW und dem Kreis bzw. kreisfreien Städten. Auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien können Kreise und kreisfreie Städte ihre eigenen "Kulturlandschaftsprogramme" aufstellen. Diese konkretisieren die Förderziele der Rahmenrichtlinien für das Gebiet des Kreises bzw. der Kommune und definieren die mögliche Förderkulisse. Für die Stadt Gütersloh gilt das Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Gütersloh.
Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Gütersloh wickelt als Ansprechpartner vor Ort mit umfassender Hilfe und Beratung das Programm des Landes ab.
Im Einzelnen soll erreicht werden,
• den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln zu verringern,
• die Lebensbedingungen für besonders und streng geschützte Pflanzen und Tiere zu verbessern und zu erweitern,
• vom Aussterben bedrohte lokale Haustierrassen zu erhalten,
• pflanzengenetische Ressourcen zu sichern,
• qualitativ hochwertige, umweltschonend bzw. ökologisch erzeugte Nahrungsmittel zu produzieren,
• die ökologischen Leistungen der Landwirtschaft zu honorieren.
Die Naturschutz- und Extensivierungspolitik basiert auf dem bewährten Prinzip der Kooperation und Vertragspartnerschaft zwischen Behörde und Landwirtschaft. Die Teilnahme am Kulturlandschaftsprogramm ist freiwillig. Es werden Verträge mit ein- bzw. fünfjähriger Laufzeit angeboten, die für alle Beteiligten eine verlässliche Basis darstellen.
Bei der Ermittlung der Zuwendungshöhen wurden folgende Kriterien berücksichtigt:
• Ertragsrückgang bzw. -ausfall infolge der Bewirtschaftungsauflagen,
• verschlechterte Aufwuchsqualität,
• verringerter Arbeitsaufwand bei geringeren Erträgen und Nutzungsgängen.
Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Gütersloh
Das Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Gütersloh ist in das Landesprogramm eingebunden. Ziele des Vertragsnaturschutzes innerhalb des Kulturlandschaftsprogrammes im Kreis Gütersloh sind:
• Honorierung ökologischer Leistungen bei der Landbewirtschaftung,
• Bewahrung und Entwicklung der §-30-Biotope und der Naturschutzgebiete,
• freiwillige Mitwirkung der Grundeigentümer und Bewirtschafter,
• Erschließung der Landes- und EU-Förderung für die Gütersloher Landwirte.
Die Förderkulisse für Grünland wird im Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Gütersloh festgelegt. Hierzu zählen auch alle Naturschutzgebiete und geschützten Biotope gem. § 30 BNatschG. Zusätzlich sind weitere Flächen aufgenommen worden, wenn sie zum Biotopverbund und zur Vernetzung von wertvollen Lebensräumen beitragen. Die Förderung von Streuobstwiesen ist unabhängig von der Kulisse im ganzen Gebiet möglich. Auch die Ackerförderung ist grundsätzlich möglich, falls gefährdete Arten vorkommen.
Mithilfe des KULAP können damit auch nachhaltig und langfristig die Festsetzungen des Landschaftsplanes Gütersloh gesichert werden.
Beispiele für Vertragsaspekte
Dazu werden auf freiwilliger Basis Verträge mit Bewirtschaftern abgeschlossen, in denen die Art der Bewirtschaftung bzw. die einzelnen durchzuführenden Pflegemaßnahmen sowie die Höhe des finanziellen Ausgleiches detailliert festgesetzt werden. Die Höhe der aktuellen Prämien ist bei der Unteren Naturschutzbehörde zu erfragen.
Beispiele für die Inhalte sogenannter Vertragspakete könnten sein:
• die extensive Schnittnutzung (maximal zweimalige Mahd),
• die Standweide mit beschränkter Anzahl Großvieheinheiten pro Hektar,
• die Kombination der beiden vorgenannten Aspekte,
• Pflegemaßnahmen (einmalige Mahd pro Jahr),
• Neuanlage und Pflege von Streuobstwiesen, sofern sie innerhalb einer festgelegten Flächenkulisse liegen.
Die Vergütung bemisst sich nach der Größe der Fläche, für die ein Bewirtschaftungsvertrag abgeschlossen wird, und dem Inhalt der Bewirtschaftungspakete.
An den Kosten beteiligen sich die EU und das Land in unterschiedlichem Umfang. Die restlichen Kosten sind vom Kreis aufzubringen.
Nähere Auskünfte zum Kulturlandschaftsprogramm erteilt die Abteilung Umwelt des Kreises Gütersloh (Frau Pagenkemper, Telefon: 0 52 41 / 85 27 17) sowie die Biologische Station Gütersloh/Bielefeld e.V.. Als direkter Ansprechpartner vor Ort steht auch Franz-Josef Tegelkamp aus Clarholz zur Verfügung (Telefon: 0 52 45 / 55 37). Herr Tegelkamp ist selbst Landwirt und auf Teilflächen seines Betriebes Vertragsnehmer des Kulturlandschaftsprogrammes.
Weitere Informationen zum Vertragsnaturschutz stehen auf den Seiten der Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) Verfügung. Das i. d. R. jährlich fortgeschriebene Anwenderhandbuch des LANUV NRW gibt einen Überblick über die Maßnahmen.
Informationen und eine Karte finden Sie auf den Seiten Vertragsnaturschutz beim Kreis Gütersloh.
D.9 Wald
Bearbeitsstand: 05/2022
Dem Wald gilt von jeher besondere Aufmerksamkeit. Seine vielfältigen Funktionen als Holzlieferant, als Ort der Jagd, in früherer Zeit als Weide für das Vieh und heute als klimabeeinflussender und lufthygienischer Faktor sowie als Erholungsraum haben immer Interesse hervorgerufen.
Walddefinition
Nach der Forstgesetzgebung (Bundes-Waldgesetz, Landesforstgesetz) versteht man unter Wald »jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche«. Als Wald gelten auch mit dem Wald verbundene Flächen wie Waldwiesen, Holzlagerplätze, Waldwege etc. Dazu kommen noch Wallhecken und mit Forstpflanzen bestandene Windschutzstreifen und -anlagen. Ausdrücklich nicht um Wald handelt es sich bei sogenannten Feldgehölzen, also in der Flur oder im bebauten Gebiet liegende Baumgruppen, Baumreihen usw., bei Weihnachtsbaumkulturen sowie bei zum Wohnbereich gehörenden Parkanlagen. Insbesondere bei den Feldgehölzen ist der Übergang zum Wald nicht immer deutlich. Waldflächen fallen nicht unter den Schutz der in Gütersloh bestehenden Baumschutzsatzung (vergleiche Kapitel D.7).
Waldanteil
Auf dem Gebiet der Stadt Gütersloh waren im Januar 2019 774 Hektar katastermäßig als Waldfläche erfasst (1990: 750,7 ha; 2001: 745,9 ha, 2015: 934,2 ha ). Das sind 6,9 Prozent der gesamten Stadtfläche. Zum Vergleich: Kreisweit beträgt der Anteil 13,4 Prozent, landesweit 27 Prozent und bundesweit 32 Prozent. Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich um ein Stadtgebiet handelt, muss Gütersloh als waldarm bezeichnet werden.
So stuft der Landesentwicklungsplan NRW Gemeinden mit einem Waldflächenanteil von unter 25 Prozent in ländlich strukturierten Gegenden, in Verdichtungsräumen von unter 15 Prozent als waldarm ein und fordert eine Waldvermehrung. Dazu kommt in Gütersloh die kleinteilige Struktur des Waldes. Größere zusammenhängende Waldflächen fehlen, wenn man von den Forsten in Spexard und Niehorst absieht, sodass der Eindruck der Waldarmut noch verstärkt wird.
Waldstruktur in Gütersloh
Wie ist nun der Gütersloher Wald aufgebaut? Die bei der Forstverwaltung verfügbaren Daten beziehen sich auf den gesamten Zuständigkeitsbereich des Regionalforstamtes und sind daher zur stadtweiten Analyse der Gütersloher Verhältnisse nicht geeignet. Dazu wurden Daten, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Landschaftsplanes erhoben wurden, herangezogen (vergleiche Kapitel D.10).
Von der Biotoptypenkartierung wurde im Wesentlichen der Außenbereich der Stadt erfasst, so dass lediglich etwa 82 Prozent der im Kataster als Wald erfassten Fläche einbezogen werden können. Die fehlenden 18 Prozent liegen entweder innerhalb des nicht kartierten Bereiches (z. B. Parkflächen in der Stadt, wenngleich diese rechtlich nicht unter Waldbegriff fallen) oder sind auf methodische Unterschiede bei der Einstufung als Wald zwischen Kataster und Biotoptypenkartierung bei der Einstufung als Wald zurückzuführen. So können z. B. Aufforstungsflächen im Kataster als Wald erfasst sein, während die Kartierung aus dem Jahr 2015 noch die reale Nutzung erfasst.
Trotzdem gibt die Biotoptypendarstellung der Wälder sicherlich einen guten und wohl auch repräsentativen Überblick über die Waldartenzusammensetzung in der Stadt.
Im Rahmen der Kartierung wurden die Biotoptypen nach einem vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) entwickelten Schlüssel erfasst. Er umfasst allein 72 verschiedene Waldbiotoptypen, von denen über 40 in Gütersloh nachgewiesen wurden. Sie sind in der folgenden Abbildung aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammengefasst worden.
Bei der Betrachtung der Abbildung fällt zunächst der große Flächenanteil der Kiefern- bzw. Kiefernmischwälder vorwiegend mit einheimischen Laubhölzern auf. Dabei handelt es sich ganz überwiegend um Kiefernbestände, denen in wechselnden Anteilen Eichen, teilweise auch Birken beigemischt sind.
Die Bestandsbegründung mit den auch auf armen Sandböden recht schnellwüchsigen Kiefern erfolgte größtenteils zur Zeit der Industrialisierung, als der Holzbedarf stark anstieg. Aufgeforstet wurden in diesem Zusammenhang häufig alte Heideflächen.
Flächenmäßig mit großem Abstand folgen die Eichen- bzw. Eichenmischwälder. Hier sind oftmals Kiefern beigemischt, obwohl die Eiche die dominierende Baumart dieses Waldtyps ist. Den nächst bedeutenden Anteil nehmen die Buchenwälder ein, gefolgt von den Birken- und Erlenwäldern. Fichtenforste sind in Gütersloh nur von nachgeordneter Bedeutung. Schließlich gibt es noch einige weitere Waldflächen, wie z. B. Ahorn- oder Pappelwälder. Auffällig ist auch der mit 22 ha verhältnismäßig hohe Anteil an Aufforstungsflächen.
Laub-Nadelwald-Verteilung
Fasst man die vorkommenden Waldtypen nach ihrem Natürlichkeitsgrad weiter zusammen, zeigt sich wiederum der hohe Anteil der eigentlich naturraumfremden Nadelhölzer (siehe Abbildung unten; vergleiche auch die Ausführungen zur potenziellen natürlichen Vegetation im Kapitel D.1). Auf etwa der Hälfte der Waldflächen kommen Kiefern- und Fichtenwälder vor. Für naturnahe bodenständige Wälder, die ausschließlich aus naturraumtypischen Arten aufgebaut sind, bleibt ein Anteil von 30 Prozent. Andererseits bedeutet die dargestellte Verteilung, dass bereits aktuell auf etwa 45 Prozent der Fläche aufgrund des Vorhandenseins von bodenständigen Laubhölzern innerhalb der Nadelwaldflächen mindestens das Potenzial für einen Umbau in naturnahe Bestände vorhanden ist.
Ein kurzer Vergleich mit dem gesamten Zuständigkeitsbereich des Regionalforstamtes Ostwestfalen-Lippe (OWL) verdeutlicht zusätzlich den hohen Nadelwaldanteil in Gütersloh. Zu den Flächenanteilen des Regionalforstamtes OWL gehört etwa der Teutoburger Wald mit seinem hohen Anteil an Buchenbeständen, aber auch Flächen der sandigen, nährstoffarmen Senne mit ihren dominierenden Kiefernwäldern.
Landesweit ist der Nadelwaldanteil dagegen erhöht aufgrund der ausgedehnten Fichtenforste, die insbesondere die Mittelgebirgslagen prägen (Sauerland, Eifel). Allerdings ist bei dieser Betrachtung zu berücksichtigen, dass es methodische Unterschiede zwischen dem mehrfach erwähnten LÖBF-Schlüssel und der forstwirtschaftlichen Einstufung Laub-/Nadelwald gibt.
Waldtyp* | Regionalforstamt OWL | Land NRW |
---|---|---|
Laubwald | 63 Prozent | 58 Prozent |
Nadelwald | 37 Prozent | 42 Prozent |
Baumartenanteile RFA OWL und NRW in 2014, Forstlicher Fachbeitrag für den Regionalplan der Bezirksregierung Detmold (2018)
Waldbesitzverteilung
Der Wald in Gütersloh ist ganz überwiegend in privater Hand. Nur etwa 10 Prozent sind in öffentlichem Besitz (Stadt und Land). Für die zuständigen Flächen des Regionalforstamtes OWL liegt hingegen der Privatwaldanteil mit 58 Prozent auf vergleichbarem Niveau wie für das Bundesland NRW (63 Prozent Privatwald).
Besitz | Land NRW | Regionalforstamt OWL | Kreis Gütersloh |
---|---|---|---|
privat | 63 Prozent | 58 Prozent | circa 90 Prozent |
öffentlich | 37 Prozent | 42 Prozent | circa 10 Prozent |
Quelle: Regionalforstamt OWL (Datenabfrage 2019)
Waldumwandlungen und Ersatzaufforstungen in OWL 2021
Im Zuständigkeitsbereich des Regionalforstamtes Ostwestfalen-Lippe wurden im Jahr 2021 5,6 Hektar Waldfläche in größtenteils Bauland (4,0 ha), landwirtschaftliche Nutzfläche (0,7 ha) oder Sport-, Freizeit- und Parkanlagen (0,5 ha) umgewandelt. Entsprechend diesem Verlust an Waldflächen wurden 9,5 Hektar Ersatzaufforstungen genehmigt. Weitere 21,8 Hektar kamen im Zuge von Erstaufforstungen z. B. in Form von Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft außerhalb von Waldflächen oder durch zusätzliche Flächen für die Verbesserung der Brennholzversorgung hinzu.
| Waldumwandlung (ha) | Ersatzaufforstungen (ha) | Erstaufforstungen (ha) | Waldvermehrung (ha) |
---|---|---|---|---|
OWL | 5,6 | 9,5 | 21,8 | 16,2 |
Stadt Gütersloh | 0 | 0 | 1,9 | 1,9 |
Forstverwaltung / Forstplanung
Die forstwirtschaftliche Betreuung der Waldflächen in Gütersloh erfolgt durch das Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe. Da es sich überwiegend um relativ kleine Waldflächen handelt, haben sich zahlreiche Waldbesitzende zu einer Forstbetriebsgemeinschaft zusammengeschlossen. Zweck ist die Verbesserung der Möglichkeiten hinsichtlich der Waldbewirtschaftung. Die Beratung des Waldeigentums ist zweigeteilt: Einerseits steht der zuständige Förster mit kostenlosem Rat und Anleitung zur Verfügung, andererseits wird für die sogenannte tätige Mithilfe nach einem Katalog Gebühren erhoben; für die Mitglieder in der Forstbetriebsgemeinschaft kann diese wiederum durch Förderung durch das Land NRW reduziert werden.
Ziel der Beratungs- und Betreuungstätigkeit des Regionalforstamtes ist neben der Erzielung eines wirtschaftlichen Nutzens der Eigentümer vor allem die Gestaltung eines möglichst naturnahen und sicheren Bestandsaufbaues. Dazu werden eine naturnahe Bewirtschaftung mit Verzicht auf Kahlschläge, Naturverjüngung durch vorhandene Bäume insbesondere im Hinblick auf naturnahe, abwechslungsreich aufgebaute Waldbestände sowie ein ungleichaltriger Bestandsaufbau angestrebt.
Ziele und Maßnahmen werden jeweils für einen bestimmten Zeitraum (10 bis 20 Jahre) im Forstbetriebsplan festgelegt. Er enthält unter anderem
- die Nutzungsplanung aufgrund der objektiven jährlichen Nutzungsmöglichkeit,
- die Alters- bzw. Stärkeklassenübersicht,
- den Erläuterungsbericht,
- das Betriebsbuch mit den Bestandesblättern,
- die Forstbetriebskarte.
Neben den beratenden Tätigkeiten ist ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit der Forstämter das Wahrnehmen hoheitlicher Aufgaben. Dazu zählen insbesondere die Sicherung der Waldfunktionen und die Walderhaltung.
Kontakt:
Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe
Bleichstraße 8
32423 Minden
Telefon: 0571 83 78 60
Forstbetriebsbezirk (FBB) Gütersloh
Herr Schütz
Tel. 0171 5 87 30 65
Waldschäden
Seit Jahrzehnten sind Waldschäden bekannt, die auf Luftverschmutzung und »Sauren Regen« zurückzuführen sind. Große Teile des Waldes sind davon betroffen.
Zur Quantifizierung der Schäden werden jährlich Untersuchungen durchgeführt, die das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen jährlich im Waldzustandsbericht veröffentlicht.
Auch wenn es im Jahr 2021 in den Sommermonaten überdurchschnittlich hohe Niederschläge verzeichnet wurden, konnte der Negativtrend der vorangegangenen drei Dürrejahre nicht gestoppt werden. Der Baumanteil mit deutlicher Kronenverlichtung sinkt um vier Prozentpunkte auf 40 Prozent. Bei den schwach verlichteten Bäumen ist eine geringfügige Verbesserung eingetreten, sie sinkt um einen Prozentpunkt auf 32 Prozent. In der Klasse der nicht verlichteten Bäume dagegen erhöht sich der Anteil von fünf Prozentpunkten auf 28 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr verbessert sich der Zustand des Waldes leicht. Eine Entwarnung ergibt sich hieraus allerdings nicht, die Schadprozente liegen nur knapp unter dem Niveau des Jahres 2019. Seit Beginn der Waldzustandserhebung 1984 befinden sich unsere Wälder in jedem der Jahre 2018 bis 2021 in einem schlechteren Zustand als in einem beliebigen anderen Jahr.
Die einzelnen Baumarten sind allerdings von der Entwicklung in unterschiedlichem Maß betroffen.
Im Jahr 2021 konnte sich die Buche nach der deutlichen Verschlechterung ihres Kronenzustandes in 2020 Jahr wieder erholen. Ursache hierfür sind das Ende der dreijährigen Dürreperiode und die geringe Fruktifikation der Buche in 2021. Die Werte liegen knapp unter dem zweitschlechtesten Kronenzustand seit der Waldbestandserhebung.
Nach der leichten Erholung der Eiche in 2020 hat sich der Zustand 2021 wieder verschlechtert. Zwar hat die Eiche durch ihr tief reichendes Wurzelsystem in den letzten drei Jahren keine starke Beeinträchtigung durch den Wasserstress wie die Buche erfahren, hat aber auch nicht unter der anschließend erfolgten verbesserten Wasserversorgung profitiert. Insgesamt haben Schäden durch die Eichenfraßgesellschafft und der Befall mit Eichenmehltaupilz zugenommen.
Die Fichte konnte sich als Sorgenkind in den Wäldern Nordrhein-Westfalens 2021 trotz der häufigen Niederschläger und auch geringer Temperaturen im Sommer nicht erholen. Der Fichtenborkenkäfer weist – trotz der Verluste des vergangenen Winters - immer noch eine so hohe Populationsdichte auf, um vitale Flächen flächenweise absterben zu lassen.
Die Kiefer weist von unseren Hauptbaumarten die geringste Dynamik bezüglich Schadentwicklung auf. Nachdem der Kronenzustand der Kiefer 2020 den schlechtesten Wert seit Beginn der Waldzustandserhebung erreicht hatte, konnte sie sich 2021 wieder leicht erholen.
Historie
Historisch hat der Wald vielfältige Wandlungen erfahren (vergleiche auch das Kapitel D.1 - Landschaftsgeschichte). Diese hingen vor allem mit der Nutzungsform zusammen. So wurde der Wald seit dem Mittelalter als Huteweide genutzt (z. B. Eichelmast), aber auch zur Entnahme von Streu sowie von Bau- und Brennholz. Das führte zu einer Devastierung des Waldes: übermäßiger Nährstoffentzug sowie die genannten Nutzungen führten zu einer Auflichtung und schließlich Verheidung (vergleiche Kapitel D.1). Später erfolgte eine Aufforstung der Heideflächen, im Gütersloher Raum insbesondere mit der Kiefer, um schnell wieder erntefähiges Holz zu erlangen.
Waldfunktionen
Heute steht ein anderes Spektrum an Ansprüchen an den Wald im Vordergrund:
• Bereitstellung von Holz (Bauholz, Spannholz, Papierholz, Brennholz),
• Bereitstellung von Arbeitsplätzen
• Erholungsraum,
• Klimaschutz und Luftreinhaltung,
• Boden- und (Grund-)Wasserschutz, Sicherung der Trinkwasserversorgung
• Immissionsschutz (z. B. Lärmschutz an Vrekehrswegen),
• Lebensraum für Pflanzen und Tiere,
• Prägung des Landschaftsbildes
Sie alle können aber nur nachhaltig betrieben werden, wenn die ökologischen Belange in ausreichendem Maß berücksichtigt werden. Das Streben nach naturnaher Struktur und Artenreichtum ist vor diesem Hintergrund der einzig gangbare Weg (vergleiche auch die o. g. Ziele der Forstverwaltung).
Wald in der Stadt
Neben den Wäldern »im engeren Sinn« im Außenbereich der Stadt, bestehen insbesondere in Form der Parks in Gütersloh Waldflächen. Dazu zählen u. a. der Stadtpark und Mohns Park (Landschaftspark Blankenhagen). Zukünftig sollen im Bereich des sogenannten Landschaftsparks Blankenhagen zwischen Kahlertstraße und Blankenhagen zusätzliche Waldflächen entwickelt werden. Es geht allerdings nicht um eine reine Waldbegründung, im Vordergrund steht vielmehr die Erholung. Von den vorgesehenen 49 Hektar Parkfläche sollen 11 Hektar zu Wald und circa 2,6 Hektar zu »waldartigen Flächen mit Hainen« entwickelt werden. Auf weiteren 17 Hektar sind naturnahe Extensivflächen und Feuchtbiotope geplant. Für die aktive Naherholung soll mit etwa 30 Hektar der Löwenanteil zur Verfügung gestellt werden.
Die Umsetzung des Landschaftsparks Blankenhagen wurde vom Umweltausschuss des Rates der Stadt Gütersloh 1996 beschlossen. Derzeit sind einige Waldflächen über Ausgleichsmaßnahmen realisiert. Der Landschaftspark ist wesentlicher Bestandteil der Grünplanung der Stadt und kann darüber hinaus wichtige Funktionen im Biotopverbund übernehmen (vergleiche Kapitel D.4).
Wald-Biotopverbund
Der Aspekt des Biotopverbundes ist gerade bei den oftmals kleinteiligen, zersplitterten Waldflächen in Gütersloh von enormer Bedeutung. Um das Überleben von Waldarten zu gewährleisten, kommt neben der Schaffung möglichst großer zusammenhängender Waldflächen der Sicherstellung eines Austausches zwischen den vorhandenen Teilflächen einerseits über sog. Trittsteinbiotope wie beispielsweise Feldgehölze und andererseits über verbindende Elemente wie Hecken oder Gehölzstreifen eine entscheidende Bedeutung zu.
Aus diesem Grund war und ist dieses Thema im Rahmen der Biotopverbundplanung der Stadt ausführlich behandelt worden (vergleiche Kapitel D.4).
Eine Unterstützung und Entwicklung der Ausbreitungskorridore von Waldarten soll gerade in den Teilen des Stadtgebietes vorangetrieben werden, wo sich Waldflächen häufen und von daher ein besonderes Potenzial vorhanden ist. Dazu gehören der Raum nördlich von Niehorst, das Gebiet um Friedrichsdorf, Kattenstroth und der südliche Teil von Spexard (vergleiche Karte D.4.5 - in Bearbeitung).
Wald als Ökosystem
Der Wald als Biotop bietet zahlreichen Pflanzen und Tieren Nahrung und Lebensraum. Er ist auf mind. 95 Prozent der Fläche des Landes die ursprüngliche und natürliche Vegetationsform und damit die stabile Lebensgemeinschaft. Hier ermöglichen komplexe ökologische Zusammenhänge eine große Elastizität und Regenerationskraft nicht nur für das Ökosystem selbst, sondern auch für den Naturhaushalt ganzer Gebiete. Aufgrund des menschlichen Eingreifens ist der Wald auf das heutige Maß zurückgedrängt worden. Wie er sich nach dessen Aufhören unter verschiedenen Standortbedingungen entwickeln würde, ist in Kapitel D.1 dargestellt (potenzielle natürliche Vegetation).
Die Entwicklung eines naturnahen oder gar natürlichen Waldes erfordert sehr lange Zeiträume; das durchschnittliche Alter, das Buchen oder gar Eichen natürlicherweise erreichen, liegt bei mehreren 100 Jahren.
Das Struktur- und Lebensraumangebot im Wald ist vielfältig. Besondere Erwähnung verdient beispielsweise das Totholz. Es kann sowohl stehend als auch liegend in unterschiedlichen Stärken vorkommen. Stehend bietet es zum Beispiel Nistmöglichkeiten für den seltenen Schwarzspecht und in der Folge beispielsweise für Hohltaube, Dohle und entsprechend spezialisierte Fledermäuse. Darüber hinaus läuft eine Vielzahl von Lebens- und Zersetzungsvorgängen am Totholz ab, in die Hunderte von Insekten- und zahlreiche Pilzarten eingebunden sind. In Naturwaldzellen in NRW hat KÖHLER (1991) allein 352 ausschließlich auf Totholz angewiesene Käferarten nachgewiesen!
Informationen zu den Themen "Waldbewirtschaftung in Nordrhein-Westfalen" und "FSC-Label" sind zu finden unter www.waldinfo.nrw.de,
www.wald-und-holz.nrw.de und www.fsc-deutschland.de.
Quellen:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschu Waldzustandsbericht, MULNV NRW 2019
Köhler, F. (1991): Anmerkungen zur ökologischen Bedeutung des Alt- und Totholzes in Naturwaldzellen - Erste Ergebnisse der faunistischen Bestandserhebungen zur Käferfauna an Totholz in nordrhein-westfälischen Naturwaldzellen - Naturschutzzentrum Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Ökologische Bedeutung von Alt- und Totholz in Wald und Feldflur – NZ NRW-Seminarberichte (Recklinghausen), Heft 10: 14–18.
D.10 Landschaftsplan
Bearbeitungsstand: 04/2021
Der Landschaftsplan Gütersloh umfasst das Gebiet der Stadt Gütersloh sowie kleine Teile der Gemeinde Herzebrock-Clarholz (Emsniederung im Naturschutzgebiet Flugplatz Gütersloh) und der Stadt Verl (Dalkeniederung im Naturschutzgebiet Große Wiese). Das Plangebiet ist etwa 112,65 km² groß. Zu den landschaftlichen Besonderheiten zählen eine Vielzahl kleiner und mittlerer Bäche, die das Gebiet von Osten nach Westen durchfließen mit den zum Teil grünlandgeprägten, feuchten Bachauen. Andererseits finden sich im Stadtgebiet trockene Dünen, Heiderelikte und Trockenrasen. Auch der ehemalige Flugplatz Gütersloh, ein Nationales Naturerbe, ist Teil des Plangebiets.
Der Landschaftsplan Gütersloh trat am 07.04.2021 in Kraft.
Er beinhaltet:
- Entwicklungsziele für die Landschaft
- Festsetzungen besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft
- Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen.
Zum Landschaftsplan gehören zwei Karten (Entwicklungsziele / Festsetzungen) und ein Textteil, diese können Sie auf der Seite des Kreises Gütersloh einsehen: Landschaftsplan Gütersloh.