E Boden
Für die Aufgabenerfüllung nach dem BBodSchG, dem LBodSchG sowie für staatliche und kommunale Planungen werden Informationen über die stoffliche Belastung sowie über die Schutzwürdigkeit und Empfindlichkeit von Böden benötigt. Gemäß dem Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 6 LBodSchG) werden diese Informationen in einem Bodeninformationssystem geführt. Das LANUV wertet die Daten regelmäßig aus und veröffentlicht sie z.B. in Fachberichten oder auf Fachveranstaltungen.
Kontakt und Informationen
- Herr Dr. Ulrich ZumkierFachbereichsleiterFriedrich-Ebert-Straße 54
33330 Gütersloh
- Herr Hans-Bernd Hensen