Für die Aufgabenerfüllung nach dem BBodSchG, dem LBodSchG sowie für staatliche und kommunale Planungen werden Informationen über die stoffliche Belastung sowie über die Schutzwürdigkeit und Empfindlichkeit von Böden benötigt. Gemäß dem Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 6 LBodSchG) werden diese Informationen in einem Bodeninformationssystem geführt. Das LANUV wertet die Daten regelmäßig aus und veröffentlicht sie z.B. in Fachberichten oder auf Fachveranstaltungen.
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Weiter Informationen beim Kreis Gütersloh, Abteilung Naturschutz
Weitere Informationen bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Gütersloh
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Weitere Informationen beim Kreis Gütersloh, Abteilung Abfall und Boden
Umfangreiche Informationen zum Thema Altlasten in Nordrhein-Westfalen finden Sie auch auf den Web-Seiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.
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