G - Wasser
Daten zu den Themen Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer, Trinkwasser und zur Wasserrahmenrichtlinie finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ELWAS-WEB und des
Kreises Gütersloh
Kontakt und Informationen
- Herr Dr. Ulrich ZumkierFachbereichsleiterFriedrich-Ebert-Straße 54
33330 Gütersloh
G.1 Grundwasserstände
Informationen finden Sie beim LANUV NRW, Fachinformationssystem ELWAS und Kreis Gütersloh
Bearbeitungsstand: 07/2016
Dem Grundwasser kommt als wesentlicher Quelle des Trinkwassers und als wichtigem ökologischen Standortfaktor (z. B. Wasserversorgung der Pflanzen) eine besondere Bedeutung zu. Es steht im Blickpunkt öffentlichen Interesses. Im Folgenden wird grundsätzlich auf die Grundwasserverhältnisse in und um Gütersloh eingegangen.
Das Grundwasser steht im Raum Gütersloh und in der östlichen Münsterländischen Bucht allgemein relativ hoch an. Die anstehenden Lockergesteine wie Sande und Kiese sind grundwassergefüllt. Sie bilden den Grundwasserleiter, einen sogenannten Aquifer. Er ist in diesem Raum überwiegend etwa 10 bis 20 Meter mächtig. Unter diesem Aquifer befinden sich Festgesteine der Kreidezeit. Diese Mergel- und Kalkmergelsteine, die sogenannten Emschermergel, stauen das Grundwasser. Auf diesem Grundwasserstauer bewegt sich das Grundwasser dem Gefälle folgend von Ostnordost nach Westsüdwest in Richtung auf den Vorfluter Ems. Unter den mehrere hundert Meter mächtigen Emschermergeln befindet sich in den kreidezeitlichen Kalksteinen ein weiteres Grundwasservorkommen. Demzufolge bestehen also 2 voneinander getrennte Grundwasserstockwerke.
Begriffserläuterungen
In der Karte G.1.1 (in Bearbeitung) sind die Grundwassergleichen des oberen Grundwasserstockwerkes sowie die Grundwasserflurabstände vom Oktober 2002 dargestellt. Grundwassergleichen sind Linien gleicher Höhe der oberen Begrenzung des Grundwasserspiegels, angegeben in Meter über Normal Null (m ü. NN). Ihnen steht der Grundwasserflurabstand gegenüber. Dabei handelt es sich um die Differenz aus Geländehöhe (ebenfalls in m ü. NN) und Grundwasserspiegel.
Die Grundwassergleichenkarte stellt die Verhältnisse zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgrund von Interpolationen der Messstände an zahlreichen Messstellen dar. Die kartografische Darstellung der Grundwassergleichen unterschiedlicher Zeitpunkte kann unterschiedlich aussehen. Die Grundwassergleichenkarte liefert einige grundsätzliche hydrogeologische Informationen. Die Grundwasserfließrichtung ist unmittelbar ableitbar. Sie verläuft senkrecht zu den Grundwassergleichen. Darüber hinaus ist aufgrund der Scharung der Grundwassergleichen auf das Gefälle des Grundwasserspiegels und die Durchlässigkeit des Aquifers zu schließen. Je enger die Linien liegen, desto höher ist das Gefälle und desto geringer ist gleichzeitig die Durchlässigkeit.
Grundwassergleichen Oktober 2002
Die Darstellung vom Oktober 2002 zeigt, dass im Bereich der auch topografisch ausgeprägten Grundmoräne im Osten des Stadtgebietes (Friedrichsdorf/Avenwedde, vergleiche Karte B.9.1 - in Bearbeitung) die 1-Meter-Grundwassergleichen sehr dicht liegen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind in der Karte einige nicht dargestellt. Das Gefälle des Grundwassers ist in diesem Bereich recht hoch, zugleich ist aber auch die Durchlässigkeit des anstehenden Moränenmaterials gering (vergleiche die stauenden Pseudogleyböden in diesem Bereich, Kapitel E.1 - in Bearbeitung). Entsprechend den gleichmäßig gestalteten Gesteinsverhältnissen, liegen die Grundwassergleichen im übrigen Stadtgebiet in recht homogenen Abständen. Lediglich in den Gebieten von Blankenhagen und Spexard sowie im Bereich des Flugplatzes zeigen sich Aufweitungen.
Die eigentümlichen ringförmigen Grundwassergleichen in Spexard an der Neuenkirchener Straße, in Sürenheide sowie südwestlich von Kattenstroth knapp außerhalb des Stadtgebietes (Quenhorn) sind auf Grundwasserentnahmen zurückzuführen. Durch das Abpumpen bzw. Entnehmen von Grundwasser zur Trinkwassergewinnung entstehen sogenannte Entnahmetrichter. Der Grundwasserstand sinkt in der Umgebung der Entnahmestellen ab.
Weiterhin fällt bei der Betrachtung der Karte auf, dass die Grundwassergleichen entlang von Fließgewässern Ausbuchtungen entgegen der Fließrichtung zeigen. Das hängt damit zusammen, dass sich der Grundwasserspiegel auf die Fließgewässer einstellt. Da diese immer etwas tiefer liegen als das umgebende Gelände, das im Raum Gütersloh ebenfalls nach Westen abfällt, liegen hier auch die Grundwassergleichen etwas tiefer. Die Grundwasseroberfläche folgt weitgehend der Geländeoberfläche.
Jahreszeitliche Grundwasserschwankungen
Aufgrund des Wasserverbrauches der Vegetation und Verdunstung sinkt der Grundwasserspiegel im Sommer zum Herbst hin ab. In der Regel ist im Oktober/November der tiefste Grundwasserstand erreicht. Im Laufe des Winters füllen sich dann die Grundwasserspeicher wieder auf, so dass zu Beginn der Vegetationsperiode im April der höchste Grundwasserstand im Jahresverlauf erreicht ist. Die bisher besprochenen Grundwassergleichen vom Oktober 2002 zeigen jedoch entgegen der Regel einen vergleichsweise hohen Grundwasserstand an.
Grundwasserflurabstände
Die Karte G.1.1 (in Bearbeitung) zeigt über die Grundwassergleichen hinaus die große Schwankungsbreite der Grundwasserflurabstände im Gütersloher Stadtgebiet. Sie reicht von weniger als 40 Zentimeter insbesondere der Bachniederungen von Lichtebach, Lutter, Reinkebach, Dalke (östliches Stadtgebiet), Menkebach, Ölbach und Wapel bis über 2 Meter im Bereich der Kernstadt und in der Umgebung der Grundwasserentnahmestellen. Der Grundwasserflurabstand spielt nicht nur für mögliche Nutzungen in der Landwirtschaft eine Rolle (bei hohen Grundwasserständen ist nur Grünlandnutzung möglich), sondern auch im Hinblick auf die Regenwasserversickerung von öffentlichen und privaten Grundstücken. Diese ist im Bereich der blauen Darstellungen der Karte unmöglich, auf den grün dargestellten Flächen im Einzelfall zu prüfen und im Bereich der übrigen Flächen grundsätzlich möglich.
Grundwassermessstellen
Die Bezirksregierung Detmold beobachtet im Stadtgebiet Gütersloh mehrere Grundwassermessstellen. Die ungefähre räumliche Lage der Messstellen ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:
M 1 | Avenwedde |
M 2 | Spexard |
M 3 | Stadtzentrum |
M 4 | südwestliches Stadtgebiet, an der Grenze zu Rheda-Wiedenbrück |
M 5 | Pavenstädt |
Grundwasserstand
Der Topografie und der Grundwasserfließrichtung entsprechend ist die absolute Höhe über Normal Null der Grundwasserstände der Messstellen im Osten des Stadtgebietes höher als die der Messstellen im Westen. Die Grundwasserstände von 2000 bis 2015 werden in den folgenden 2 Diagrammen getrennt für die Monate April und Oktober dargestellt. Prinzipiell werden die höchsten Wasserstände zum Ende des Winters im April, die niedrigsten im Herbst (zum Ende des Wasserwirtschaftsjahres) erreicht. Insgesamt zeigen die Wasserstände über die Jahre hinweg einen parallelen Gang. Bei der Messstelle 3 ist sowohl im April als auch im Oktober seit 2010 ein leichtes Absinken des Grundwasserstandes in Bezug auf den vorherigen Verlauf festzustellen. Diese Messstelle wird allerdings seit 2013 nicht mehr gemessen. Weitere Tendenzen sind nicht erkennbar.
Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Grundwasserdatenbank NRW
Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Grundwasserdatenbank NRW
G.2 Grundwasseranalysen
Bearbeitungsstand: 10/2018
Gemäß § 19 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) ermitteln die zuständigen Behörden die Grundlagen des Wasserhaushalts. Für den Kreis Gütersloh ist die Bezirksregierung Detmold zuständig.
Grundwasserüberwachung
Grundwasserstände zu beobachten, Messdaten zu sammeln, zu speichern und auszuwerten und wasser- und abfallwirtschaftliche Planungen und Maßnahmen verfügbar zu machen, ist Aufgabe der Bezirksregierung Detmold.
Grundwasserqualität
Neben der Erhebung der vorgenannten hydrografischen Daten hat die Grundwasserbeschaffenheit einen hohen Stellenwert. Ab 1984 wurde deshalb vom Land NRW die landesweite Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit aufgebaut und betrieben. Die Bezirksregierung Detmold ist hier für die Planung des regionalen Messnetzes, die Durchführung der Probenahmen und Analytik sowie für die Dokumentation und Auswertung der Messdaten zuständig. Ziel der Grundwasserbeschaffenheitsüberwachung ist:
•das Erkennen lang- und kurzfristiger Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit
•das Erkennen flächenhafter und punktförmiger Belastungen
•die Formulierung von Gegenmaßnahmen und Sanierungsmöglichkeiten
Kreis Gütersloh
In der staatlichen Verwaltungshierarchie nimmt der Kreis Gütersloh Aufgaben als Untere Wasserbehörde wahr. Bezogen auf das Grundwasser zählen dazu unter anderem
•die Einräumung von Rechten zur Entnahme von Grundwasser bis zu einer Menge von 600.000 Kubikmeter pro Jahr
•die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse zur zeitlich befristeten Entnahme von Grundwasser (z.B. Grundwassersanierungen oder Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen)
•die Genehmigung der Einleitung von Wasser in das Grundwasser (z.B. über Schluckbrunnen)
•die Anordnung von Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Grundwasserschäden
Grundwasser-Messstellen
Auf dem Gebiet der Stadt Gütersloh sind insgesamt 19 Grundwassermessstellen, von denen bei 12 Messstellen nur die Wasserstände regelmäßig kontrolliert werden. Bei 7 Messstellen werden darüber hinaus regelmäßige Grundwasseranalysen erstellt. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Umfang der Untersuchung
Lage der Grundwassermessstelle | Untersuchungsumfang |
Osnabrücker Landstraße | monatliche Wasserstandsmessungen seit 1949 |
Carl-Bertelsmann-Straße | monatliche Wasserstandsmessungen seit 1949 |
Möllenbrocksweg (B195) | wöchentliche Wasserstandsmessungen von 1949 bis Juni 2000 |
Mönkeweg | 1962 - 1989: halbjährliche Wasserstandsmessungen |
Münsterlandstraße | 1962 - 1989: halbjährliche Wasserstandsmessungen |
Reithallenweg | 1962 - 1989: halbjährliche Wasserstandsmessungen |
Lutterweg | 1962 - 1989: halbjährliche Wasserstandsmessungen |
Flughafen | 1962 - 1989: halbjährliche Wasserstandsmessungen |
Herzebrocker Straße (C046) | 1962 - 1989: halbjährliche Wasserstandsmessungen |
Bruder-Konrad-Straße | 1962 - 1977: halbjährliche Wasserstandsmessungen |
Brockhäger Straße | 1964 - 1989: halbjährliche Wasserstandsmessungen |
Luise-Hensel-Straße | 1964 - 1989: halbjährliche Wasserstandsmessungen |
Sürenheider Straße | 1964 - 1989: halbjährliche Wasserstandsmessungen |
Am Hüttenbrink | 1964 - 1989: halbjährliche Wasserstandsmessungen |
Schneckenweg (3 Messstellen) | *seit 1985: mindestens eine Grundwasseranalyse pro Jahr |
Carl-Bertelsmann-Straße | 1985 - 2014: mindestens eine Grundwasseranalyse pro Jahr |
Herzebrocker Straße (Multilevel-Brunnen) – C05 | 5 Analysen im Zeitraum 1993 bis 2007 |
Weitere Grundwasseranalysen werden durch Gewerbebetriebe, bei denen durch die Art des Betriebes Grundwasserverunreinigungen durch Störungen im Betriebsablauf nicht ausgeschlossen werden können, veranlasst. Zu diesen Betrieben zählen z.B. die Sonderabfallbehandlungsanlage der Firma Zimmermann, das Kompostwerk und die Kläranlage Putzhagen.
Erfassung Grundwassermessstelle
Im Jahr 2000 hat der Fachbereich Umweltschutz damit begonnen, sämtliche im Stadtgebiet Gütersloh bekannten Grundwassermessstellen systematisch in einer Datenbank zu erfassen, um die örtliche Grundwassersituation besser darstellen und bewerten zu können. Ergänzend dazu wurde die genaue Lage der Messstellen vor Ort dokumentiert und in Karten übertragen. Nach den durchgeführten Recherchen haben die nachfolgend genannten Behörden und Institutionen Grundwassermessstellen in Gütersloh errichtet:
•Stadt Gütersloh
•Stadtwerke Gütersloh GmbH
•Kreis Gütersloh
•Bezirksregierung Detmold (vormals Staatliches Umweltamt Bielefeld)
•Gütersloher Betriebe
Darüber hinaus lagen Hinweise über weitere Messstellen vor, die jedoch keinem Betreiber zugeordnet werden konnten. Die Datenbank umfasst derzeit circa 600 aktuell vorhandene Messstellen und Brunnen. Sofern Erkenntnisse über weitere Messstellen vorliegen, wird die Datenbank weiter ergänzt (siehe Übersichtskarte unten).
Grundwasserbelastungen
Da das hiesige Trinkwasser ausschließlich aus Grundwasservorkommen in und um Gütersloh gewonnen wird, ist jegliche Form von Einträgen schädlicher Stoffe zu vermeiden. Allerdings ist in der Vergangenheit wenig sorgsam mit dem Grundwasser umgegangen worden, mit der Folge, das bis in die heutige Zeit das Grundwasser an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet zum Teil deutlich belastet und für eine Trinkwassernutzung gänzlich ungeeignet ist. Verursacht wurden diese Grundwasserverunreinigungen vor allem durch ehemalige Mülldeponien (oft wurde der Müll direkt in das offen anstehende Grundwasser gekippt) und durch gewerbliche und industrielle Tätigkeiten. Als besonders gefährlich für das Grundwasser hat sich dabei der Umgang mit Lösemitteln (z.B. Chlorierte Kohlenwasserstoffe – CWK) erwiesen. Diese Stoffe dringen tief in das Grundwasser ein, bilden mit dem Grundwasserstrom oft Kilometer lange Schadstofffahnen und müssen teilweise mehrere Jahre lang saniert werden. Im Jahr 2007 befanden sich 4 CKW-Schadensfälle durch die Verursacher bzw. durch den Kreis Gütersloh in der laufenden Sanierung. Die Sanierung von 4 weiteren Schadensfällen konnte bis dahin abgeschlossen werden. Aber auch nach Abschluss der Sanierung verbleiben Reste von CKW im Grundwasser, die in Jahrzehnte dauernden Prozessen auf natürlichem Wege abgebaut werden müssen.
Hinzu kommt eine verbreitete diffuse Beeinträchtigung des Grundwassers durch verschiedene Stoffe, unter anderem durch alte Hausgruben, undichte Kanäle, et cetera. Weitere Beeinträchtigungen des Grundwassers entstehen durch intensive landwirtschaftliche Düngung.
Hintergrundbelastung
Eine Untersuchung darüber, welche Stoffgehalte im Grundwasser als Hintergrundbelastung anzusehen sind, liegt leider nicht vor. Die vorliegenden Grundwasseranalysen wurden überwiegend im Umfeld von Altablagerungen, Altstandorten und CKW-Schadensfällen durchgeführt. Auch liegen nur allgemeine Statistiken über die Grundwasserqualität bei den circa 3.000 Hausbrunnen und deren räumliche Verteilung im Stadtgebiet vor. Auffallend ist allerdings, dass das Grundwasser in Gütersloh in weiten Teilen durch hohe Eisen- und Mangan-Gehalte aus natürlichen Quellen „belastet“ ist. Für eine erste Einschätzung der Hintergrundbelastung sollen die Analysen aus den Messstellen des Landesgrundwasserdienstes herangezogen und mit den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung (TVO 2018) verglichen werden. Die Proben zu den in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Analysewerten wurden zwischen September 2017 und Mai 2018 entnommen. Alle Gehalte sind – außer beim pH-Wert (Messgröße für die saure oder alkalische Reaktion in einer Lösung, z.B. in Wasser. Bei einem pH-Wert > 7 bis 14 Spricht man von Basen oder Laugen. Lösungen mit einem pH-Wert < 7 bis 0 sind Säuren.) – in mg/l angegeben. Die Leitfähigkeit ist in MilliSiemens pro Meter (mS/m) angegeben.
Parameter | B195 082 | C044 268 | C046 347 | C047 426 | C057 789 | Grenz- wert TVO |
pH-Wert | 7,3 | 4,6 | 7,1 | 7,2 | 7,2 | 6,5 bis 9,5 |
Leitfähig- keit | 87 | 38 | 47 |
| 82 | 279 bei 25° |
Ammonium | 0,55 | < 0,06 | < 0,06 | 0,28 | 0,26 | 0,5 |
Nitrat | 1,33 | 3,28 | 66,41 | < 1,33 | 1,46 | 50 |
Chlorid | 68 | 86 | 11 | 30 | 47 | 250 |
Sulfat | 100 | 24 | 47 | 50 | 100 | 250 |
Bor | < 0,03 | < 0,03 | 0,066 | 0,055 | 0,042 | 1 |
Eisen | 4,5 | 0,36 | 0,043 | 8,0 | 1,6 | 0,2 |
Mangan | 0,31 | 0,043 | 0,0083 | 1,3 | 1,0 | 0,05 |
Nitrit | < 0,07 | < 0,07 | < 0,07 | < 0,07 | < 0,07 | 0,5 |
Kalium | 1,2 | 7,0 | 21,0 | 3,2 | 5,1 |
|
Magnesium | 4,2 | 2,1 | 3,4 | 8,1 | 4,5 |
|
Calcium | 160 | 15 | 63 | 170 | 140 |
|
Die gemessenen Werte für Leitfähigkeit, Nitrit, Bor, Chlorid und Sulfat sind in allen Analysen unauffällig und erfüllen die Anforderungen der TVO. Lediglich für Ammonium in der Messstelle B195 und für Nitrat in der Messstelle C046 wird der TVO-Grenzwert überschritten. Für die Stoffe Kalium, Magnesium und Calcium sind in der TVO keine Grenzwerte festgelegt. Während in den Messstellen C044 und C057 der Kalium-Gehalt leicht erhöht und in der Messstelle C046 deutlich erhöht ist, sind alle übrigen Gehalte als unauffällig zu bezeichnen.
Auf Grund der örtlichen Lage der Messstellen B195, C044 und C046 dürften die erhöhten Werte bzw. Grenzwertüberschreitungen auf Einflüsse aus landwirtschaftlicher Düngung zurückzuführen sein.
Überschreitungen der Grenzwerte bei dem Parameter Mangan liegen in den Messstellen B 195, C047 und C057 vor. Außer in der Messstelle C046 wird der Grenzwert für Eisen in allen anderen Messstellen überschritten. Es handelt sich hierbei jedoch um geogen bedingte Gehalte, die auch im Rohwasser der Gütersloher Wasserwerke vorkommen und dort in entsprechenden Aufbereitungsanlagen entfernt werden (vergleiche Kapitel G.3).
Die zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vom Land NRW aufgestellten Gewässersteckbriefe (MUNLV 2008) stufen beide Grundwasser-Teileinzugsgebiete, an denen Gütersloh Anteile hat (Grundwasserkörper 3_07 und 3_08), hinsichtlich ihres chemischen Zustandes beim Nitrat als „schlecht“ ein (Qualitätsnorm ist die Konzentration 50 Milligramm pro Liter Nitrat, entsprechend dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung); die übrigen quantitativen und qualitativen Bewertungsparameter (z.B. Pflanzenschutzmittel und sonstige chemische Stoffe wie Schwermetalle, Lösungsmittel oder Salze) werden dagegen als „gut“ eingestuft.
G.3 Öffentliche Wasserversorgung
Bearbeitungsstand: 10/2019
Wasserversorgungskonzept der Stadt Gütersloh
Das Landeswassergesetz NRW (LWG) vom 08.07.2016 hat in § 38 Abs. 3 für die Gemeinden die Pflicht zur Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes eingeführt. Das Wasserversorgungskonzept wurde 2018 bei der Bezirksregierung Detmold zur Prüfung vorgelegt. Mit Schreiben vom 24.10.2019 hat die Bezirksregierung ihren Prüfbericht vorgelegt und dazu folgendes mitgeteilt:
"Die Prüfung des Wasserversorgungskonzeptes ergab, dass die Stadt Gütersloh für ihr Stadtgebiet unter Berücksichtigung der Umsetzung der geplanten und bereits durchgeführten Maßnahmen eine langfristige Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung entsprechend der Pflichten nach § 38 Abs. 1 und 2 LWG NRW gewährleisten kann."
Das Wasserversorgungskonzept kann hier heruntergeladen werden.
Wassergewinnung
Die Versorgung der Gütersloher Bürger mit Trinkwasser in ausreichender Menge und einwandfreier Qualität hat die Stadt Gütersloh ihren
Stadtwerken als Aufgabe übertragen. Eine Ausnahme hierbei bilden das frühere Gemeindegebiet Isselhorst, in dem die Trinkwasserversorgung durch einen eigenen Wasserbeschaffungsverband geregelt wird, sowie circa 3.000 Haushalte überwiegend im Außenbereich von Gütersloh, die aus eigenen Hausbrunnen Trinkwasser gewinnen.
Die Stadtwerke Gütersloh GmbH betreiben zur Erfüllung ihrer Aufgabe 3 Wasserwerke. Dies sind:
•Wasserwerk Langer Weg mit dem Wassergewinnungsgebiet Spexard,
•Wasserwerk Nordrheda-Ems mit den Wassergewinnungsgebieten Rhedaer Forst und Sudheide,
•Wasserwerk Quenhorn mit dem Wassergewinnungsgebiet Quenhorn.
Zur Trinkwassergewinnung fördern die Stadtwerke Grundwasser aus 45 Kiesschüttungsbrunnen aus Tiefen zwischen circa 15 und 25 Metern. Der Untergrund besteht aus feinen bis mittleren Sanden und teilweise auch aus Kies. In diesen wasserführenden Schichten befindet sich das Grundwasser. Darunter liegt eine wasserundurchlässige Mergelschicht.
Vertikalbrunnen bestehen - vereinfacht gesagt - aus langen, in den Untergrund eingebrachten Rohren, die in Höhe der grundwasserführenden Schicht Eintrittsöffnungen besitzen. Durch diese kann das Grundwasser einströmen. Durch eine elektrische Unterwasserpumpe wird das Wasser zur Aufbereitung ins Wasserwerk gefördert.
Bei einem Horizontalbrunnen liegen die mit Schlitzen versehenen Filterrohre in der grundwasserführenden Schicht horizontal im Untergrund. Bei den Stadtwerken Gütersloh besitzt jeder Horizontalbrunnen 4 Filterstränge von jeweils 30 Metern Länge. Die Förderleistung kann das Mehrfache eines Vertikalbrunnens betragen.
Quelle: Stadtwerke Gütersloh
Quelle: Stadtwerke Gütersloh
Wasserrechte
Wasserrechte sind die Voraussetzung für die Entnahme von Grundwasser. Die Verleihung der Wasserrechte erfolgt als Bewilligung oder Erlaubnis durch die Bezirksregierung Detmold, das stärkere Recht stellt die Bewilligung dar. Hierin sind die maximalen Grundwasser-Entnahmemengen stündlich, täglich und jährlich für jede Wassergewinnungsanlage geregelt.
Vorbedingungen für die Verleihung eines Wasserrechtes sind vorherige Untersuchungen und Berechnungen, mit denen das Grundwasservorkommen und die jährliche Grundwasserneubildungsrate bestimmt werden. Unter anderem wird mehrere Jahre vor Beginn einer geplanten Wasserförderung an hierfür errichteten Beobachtungspegeln die Höhe des Grundwasserstandes aufgezeichnet.
Die Menge an Grundwasser, die jährlich entnommen wird, darf das langjährige Mittel der Grundwasserneubildung nicht überschreiten, damit die Grundwasservorräte auf Dauer erhalten bleiben.
In der Regel werden Wasserrechte langfristig für 20 bis 30 Jahre vergeben, um die dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Investitionen wirtschaftlich zu sichern. Danach muss neu beantragt werden, wobei neuere Erkenntnisse oder z. B. klimatische Veränderungen bei der Höhe des neu zu gewährenden Wasserrechtes berücksichtigt werden.
Wasserrechte sind unter anderem mit der Auflage verbunden, monatliche Messungen des Grundwasserstandes an einer vorgeschriebenen Anzahl von Messpegeln vorzunehmen und an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Dies dient der Kontrolle der Grundwasserentwicklung. Ständig sinkende Grundwasserstände würden bedeuten, dass mehr Wasser entnommen wird als nachgebildet werden kann. In den Wassergewinnungsgebieten der Stadtwerke Gütersloh GmbH ist kein weiteres Absinken des Grundwasserstandes in Folge der Trinkwasserentnahme zu beobachten.
Wasseraufbereitung
Das in Gütersloh und Umgebung gewonnene Grundwasser enthält aufgrund der geologischen Bedingungen Eisen und Mangan - Stoffe, die dem Wasser ein unästhetisches Aussehen und einen unangenehmen Geruch verleihen und unter anderem zu Verfärbungen der Wäsche führen können. Nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen wird Mangan für die Zubereitung von Säuglingsnahrung aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt, Eisen ist gesundheitlich unbedenklich.
In den Wasserwerken werden in Schnellfilteranlagen Eisen und Mangan in 2 Stufen entfernt (vergleiche Betriebsschema). Während der 1. Aufbereitungsstufe wird dem Rohwasser Sauerstoff aus der Luft zugeführt. Eisen bildet mit dem Sauerstoff braune Flocken, die im Filter zurückgehalten werden. Anschließend wird das Wasser in einer Riesleranlage unter erneuter Zufuhr von Luft verrieselt. Hierbei entweicht Kohlensäure (CO2) und der pH-Wert wird angeglichen. In der 2. Aufbereitungsstufe wird mit Hilfe des erneut zugeführten Sauerstoffs Mangan ausgeflockt und abfiltriert.
Das aufbereitete Trinkwasser wird über drehzahlgeregelte Pumpen dem Bedarf entsprechend in das Trinkwassernetz abgegeben. Aus korrosionstechnischen Gründen wird dem Wasser Phosphat zugesetzt (siehe Seite G. 3-6) Das Grundwasser ist von Natur aus keimarm, so dass auf den Zusatz von Chlor im Normalbetrieb verzichtet werden kann.
Quelle: Stadtwerke Gütersloh
Speicheranlagen
Von der zentralen Trinkwasserversorgung wird erwartet, dass sie Wasser nicht nur in guter Qualität, sondern auch stets in genügender Menge darbietet. Wegen des schwankenden Bedarfs ist die Abgabe von Wasser über einen Zeitraum von 24 Stunden sehr ungleichmäßig, auch sind deutliche jahreszeitliche Unterschiede festzustellen.
Die Bedarfsspitzen am Morgen und am Abend sind über direkte Aufbereitung und Förderung ins Netz allein nicht abzudecken. Hierzu dienen die Reinwasserbehälter, die vorrangig in den Schwachlastzeiten aufgefüllt werden. Mit dieser Reserve können auch etwaige Betriebsstörungen ausgeglichen werden. Außerdem muss jederzeit Feuerlöschwasser zur Verfügung gestellt werden können.
Das Wasserwerk Langer Weg besitzt einen Behälter mit 4.000 Kubikmeter, das Wasserwerk Nordrheda-Ems 2 mit je 2.000 Kubikmeter und das Wasserwerk Quenhorn 2 Behälter mit je 2.000 Kubikmeter Speichervolumen
Trinkwasserqualität
Nach den Vorschriften der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist das von der öffentlichen Wasserversorgung gelieferte Trinkwasser chemisch und bakteriologisch zu untersuchen. Art und Häufigkeit der Untersuchungen sind vorgeschrieben. Durchgeführt werden diese Untersuchungen von einem unabhängigen, akkreditierten Labor.
Die Vorgaben der Trinkwasserverordnung beschreiben den Mindestumfang der notwendigen Untersuchungen. Zur Gewährleistung einer jederzeit hygienisch und chemisch einwandfreien Trinkwasserqualität sind vom Wasserversorger zwangsläufig zahlreiche weitere Untersuchungen vorzunehmen, wie z. B.:
•Überwachung der Wassereinzugsgebiete mittels Vorfeldmessstellen,
•regelmäßige Kontrolle der Förderbrunnen,
•laufende Überwachung der Aufbereitungsvorgänge in den Wasserwerken,
•Dokumentation der Beschaffenheit des abgegebenen Trinkwassers,
•Kontrolle der Trinkwasserqualität im Rohrnetz und beim Verbraucher.
Diese umfangreichen Aufgaben werden vom SWG-eigenen Labor für Trinkwasser und Umweltschutz wahrgenommen. Auch dieses Labor ist akkreditiert und stellt somit seine Kompetenz regelmäßig unter Beweis. Die Stadtwerke Gütersloh erfüllen mit diesen zusätzlichen Untersuchungen ihre Sorgfaltspflicht und Verantwortung gegenüber Bürgern und Behörden.
Die Trinkwasseruntersuchung umfasst neben der Analyse der natürlichen Inhaltsstoffe des Wassers, wie Eisen, Mangan, Härtebildnern und Neutralsalzen, auch die Prüfung auf unerwünschte Stoffe, wie Schwermetalle, Nitrat, PAK [Abk. für Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe. Gruppe von ringförmigen Kohlenwasserstoffverbindungen, deren Molekülgerüst aus mehreren miteinander verbundenen Benzolringen besteht. Sie sind in der Umwelt weit verbreitet (Immissionen aus Verbrennungen, aber auch aus natürlichen Quellen). Zahlreiche PAK gelten als krebserzeugend] und Pflanzenschutzmittel. Zur Information interessierter Kunden halten die Stadtwerke Gütersloh eine Zusammenfassung der Analysenergebnisse bereit. Diese jährlich aktualisierte Liste beschreibt die Trinkwasserqualität der drei Gütersloher Wasserwerke und stellt jeweils die Mittelwerte aus den Untersuchungen eines Kalenderjahres dar.
Die Grenzwerte der TrinkwV werden für alle Parameter bei den Stadtwerken Gütersloh mit großem Sicherheitsabstand eingehalten. Auch der Nitratgehalt bleibt, dank verschiedener landwirtschaftlicher Kooperationsmaßnahmen in den Einzugsgebieten (siehe Seite G. 3-6), bei allen 3 Wasserwerken unter dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 50 Milligramm pro Liter. Das Gütersloher Trinkwasser ist daher von ausgezeichneter Qualität.
Zu gelegentlichen Beschwerden aus der Bevölkerung führt allerdings der recht hohe Gehalt an Härtebildnern. Mit einer Gesamthärte von 16 - 19° dH (deutscher Härte) bzw. 2,9 - 3,5 mmol Calciumcarbonat pro Liter ist das Wasser dem Härtebereich "hart" zuzuordnen. Die damit verbundenen Kalkablagerungen an Armaturen und Sanitäreinrichtungen werden von manchen Kunden als Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit des Wassers empfunden. Der Einbau von privaten Enthärtungsanlagen ist allerdings bei der vorliegenden Gesamthärte weder aus wirtschaftlichen noch aus ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll.
Die Qualität des Gütersloher Trinkwassers auf einen Blick: (langjährige Mittelwerte)
| | Langer Weg/ | Nordrheda-Ems | Quenhorn | Grenzwert lt. |
Aluminum |
mg/l |
0 |
0 | 0 | 0,2 |
Ammonium |
mg/l |
0 |
0 | 0 | 0,5 |
Antimon |
µg/l |
0 |
0 | 0 | 5 |
Arsen |
µg/l |
0 |
0 | 0 | 10 |
Basekapazität |
µg/l |
0,43 |
0,42 | 0,40 |
|
Benzo(a)pyren |
µg/l |
0 |
0 | 0 | 0,01 |
Benzol |
µg/l |
0 |
0 | 0 | 0,01 |
Bor |
mg/l |
0 |
0 | 0 | 1 |
Blei |
µg/l |
0 |
0 | 0 | 10 |
Cadmium |
µg/l |
0 |
0 | 0 | 3 |
Calcium |
mg/l |
117 |
106 | 128 |
|
Chlorid |
mg/l |
48,8 |
35,7 | 38,6 | 250 |
Chrom |
µg/l |
0 |
0 | 0 | 50 |
Cyanid |
mg/l |
0 |
0 | 0 | 0,05 |
1,2 Dichlorethan |
µg/l |
0 |
0 | 0 | 3 |
Eisen |
mg/l |
0,04 |
0,01 | 0 | 0,2 |
elektr. Leitfähikeit 20°C |
mS/cm |
736 |
672 | 759 | 2500 |
Färbung |
1/m |
0,5 |
0,2 | 0,3 | 0,5 |
Flourid |
mg/l |
0,06 |
0 | 0,05 | 1,5 |
Gesamthärte |
°d |
17,4 |
16,1 | 19,1 |
|
Gesamthärte |
mmol CaCO3/l |
3,12 |
2,88 | 3,39 |
|
Härtebereich | |
hart |
hart | hart |
|
Hydrogencarbonat |
mg/l |
269 |
244 | 283 |
|
Kalium |
mg/l |
4,1 |
4,9 | 6,4 |
|
Karbont-Härte |
°d |
12,5 |
11,4 | 13,1 |
|
Kupfer |
mg/l |
0 |
0,15 | 0,02 | 2 |
Magnesium |
mg/l |
4,6 |
5,4 | 5,5 |
|
Mangan |
mg/l |
0 |
0 | 0 | 0,05 |
Natrium |
mg/l |
25,9 |
22,2 | 21,2 | 200 |
Nickel |
µg/l |
0,8 |
0,4 | 0,4 | 20 |
Nitrat |
mg/l |
10,8 |
18,3 | 9,9 | 50 |
Nitrit |
mg/l |
0 |
0 | 0 | 0,5 |
PAK 1) |
mg/l |
0 |
0 | 0 | 0,0001 |
PBSM 2) (gesamt) |
mg/l |
0 |
0 | 0 | 0,0005 |
(einzeln. Substanz) |
mg/l |
0 |
0 | 0 | 0,0001 |
Phosphat gesamt |
mg/l |
0,29 |
0,2 | 0,56 | 6,7 |
pH-Wert | |
7,33 |
7,29 | 7,39 | 6,5 < pH < 9,5 |
Quecksilber |
µg/l |
0 |
0 | 0 | 1 |
Sauerstoff |
mg/l |
7,0 |
7,1 | 9,9 |
|
Säurekapazität |
mmol/l |
4,45 |
4,06 | 4,68 |
|
Sulfat |
mg/l |
62,6 |
63,4 | 84,3 | 250 |
TOC 3) |
mg/l |
6,2 |
3,1 | 4,9 |
|
Trichlorethen und |
µg/l |
0 |
0 | 0 | 10 |
Trihalogenmethane |
mg/l |
0,00003 |
0 | 0,00013 | 0,05 |
Trübung |
NTU |
0,29 |
0,06 | 0,01 | 1 |
Uran |
mg/l |
0,001 |
0,001 | 0,001 | 0,01 |
Vinylchlorid |
µg/l |
0 |
0 | 0 | 0,5 |
•1) PAK = Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe
•2) PBSM = Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel
•3) TOC = gesamter organischer Kohlenstoff
Den Wasserwerken können im Regelfall folgende Versorgungsbereiche zugeordnet werden:
Avenwedde-Mitte, Innenstadt (südlich der Bahnlinie), nördliches Spexard, Sundern: Langer Weg
Innenstadt (nördlich der Bahnlinie), Kattenstroth, Pavenstädt, südliches Spexard: Nordrheda-Ems
Avenwedde-Bahnhof, Blankenhagen, Friedrichsdorf, Nordhorn: Quenhorn
(Betriebsbedingt kann es zeitweilig zu Änderungen der Versorgungsbereiche kommen)
Quelle: Stadtwerke Gütersloh
Kupferaustrag aus Hausinstallationen und Phosphatdosierung
Seit circa 30 Jahren werden Hausinstallationen zur Trinkwasserversorgung in Gütersloh üblicherweise in Kupferrohr verlegt. Kupfer hat in Abhängigkeit von der Beschaffenheit des verwendeten Trinkwassers die Neigung, bei längerer Stagnation des Wassers in geringen Teilen in Lösung zu gehen. Das vom Wasserwerk gelieferte Wasser ist praktisch kupferfrei, eine Anreicherung mit Kupfer erfährt es allerdings durch Kupfermaterialien, die vor dem Jahr 2000 in Hausinstallationen überwiegend eingesetzt wurden. Um mögliche gesundheitliche Auswirkungen hierdurch zu vermeiden, wurden mit der DIN 50930 Teil 6 im August 2001 die Einsatzbereiche für metallische Werkstoffe neu definiert mit der Konsequenz, dass im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Gütersloh ungeschütztes Kupfer als Werkstoff für Hausinstallationen nicht mehr eingesetzt werden darf.
Dieser Austrag führt zu einer Aufkonzentration des Kupfers in der städtischen Kläranlage. Um eine landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlamms weiterhin zu ermöglichen, wird dem Trinkwasser Phosphat zudosiert. Phosphat führt zu einer optimalen Schutzschichtausbildung in Trinkwasserleitungen und reduziert so den Kupferaustrag. Eine deutliche Senkung des Kupfergehaltes im Klärschlamm ist seitdem zu beobachten. Das dem Trinkwasser zugesetzte Phosphat ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff; die natürlichen Phosphatgehalte in der Nahrung übersteigen den Phosphatzusatz zum Trinkwasser um ein Vielfaches. Weitere Informationen hierzu hält die Kundenberatung der Stadtwerke Gütersloh GmbH bereit.
Der Kupfer-Grenzwert der Trinkwasserverordnung für eine wöchentliche Durchschnittsprobe beträgt 2 Milligramm pro Liter. Dieser Wert wird in Gütersloh ohne Probleme eingehalten.
Kooperation Landwirtschaft / Wasserwirtschaft
Zum Schutz des Trinkwassers vor unerwünschten Stoffen, insbesondere aus der Landwirtschaft (Nitrat, Pflanzenschutzmittel) kooperieren die SWG seit 1989 mit den in den Schutzgebieten tätigen Landwirten. Die Nitratgehalte des Gütersloher Trinkwassers konnten durch diese Aktivitäten in den letzten Jahren gesenkt werden (siehe unten stehende Abbildung).
Quelle: Stadtwerke Gütersloh
Wasserverteilung
Mit Hilfe von drehzahlgeregelten Pumpen wird das Wasser ins Rohrnetz gepumpt und erreicht die Kunden mit einem gleichmäßigen Druck von 4 bar. Etwa 5,2 Millionen Kubikmeter Wasser verteilen die Stadtwerke Gütersloh jedes Jahr, wobei neben der Stadt Gütersloh die Gemeinde Herzebrock-Clarholz komplett mit Trinkwasser versorgt wird und die Stadt Harsewinkel eine Teillieferung erhält.
Die Wasserverteilung zum Kunden erfolgt über ein mehr als 500 Kilometer langes, weitverzweigtes Rohrnetz, hier sind Rohre der Durchmesser 50 bis 500 Millimeter als Hauptleitungen verlegt. Die Versorgung geschieht über rund 20.000 Hausanschlüsse.
Lage der Wasserwerke und Trinkwasserverteilungssystem in Gütersloh:
Quelle: Stadtwerke Gütersloh
Wegen des in Richtung Friedrichsdorf ansteigenden Geländes und der teilweise weiten Entfernungen werden im Netz 3 Druckerhöhungsanlagen betrieben, die für einen genügenden Druck am Hausanschluss der Verbraucher in Avenwedde und Friedrichsdorf und in Teilen von Spexard sorgen. Eine Anlage zur Druckerhöhung und -regelung befindet sich an der Hülsbrockstraße und 2 Anlagen in der Straße "Am Anger".
Der Wasserturm im Herzen der Stadt Gütersloh, der aus den Gründerjahren der zentralen Wasserversorgung um 1888 stammt, wird nicht mehr für die Wasserversorgung genutzt. Er steht heute unter Denkmalschutz.
Die Trinkwasserabgabe in Gütersloh ist in den letzten Jahren trotz steigender Einwohnerzahlen fast stagnierend (vergleiche Abbildung unten), der Pro-Kopf-Verbrauch liegt im Schnitt bei etwa 122 Liter pro Einwohner und Tag. Der Wasserverbrauch der Eigenversorger ist in diesen Zahlen nicht enthalten; weitere Daten dazu siehe Kapitel G.4.
Quelle: Stadtwerke Gütersloh
Wasserversorgungskonzept der Stadt Gütersloh
Das Landeswassergesetz NRW (LWG) vom 08.07.2016 hat in § 38 Abs. 3 für die Gemeinden die Pflicht zur Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes eingeführt. Das Wasserversorgungskonzept wurde 2018 bei der Bezirksregierung Detmold zur Prüfung vorgelegt. Mit Schreiben vom 24.10.2019 hat die Bezirksregierung ihren Prüfbericht vorgelegt und dazu folgendes mitgeteilt:
"Die Prüfung des Wasserversorgungskonzeptes ergab, dass die Stadt Gütersloh für ihr Stadtgebiet unter Berücksichtigung der Umsetzung der geplanten und bereits durchgeführten Maßnahmen eine langfristige Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung entsprechend der Pflichten nach § 38 Abs. 1 und 2 LWG NRW gewährleisten kann."
Das Wasserversorgungskonzept kann hier heruntergeladen werden.
G.4 Private Wasserversorgung
Der Großteil der Gütersloher Haushalte wird über das öffentliche Leitungsnetz mit Trinkwasser versorgt. Darüber hinaus gibt es jedoch auch private Trinkwasserbrunnen in Gütersloh.
Weitere Informationen bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Gütersloh.
G.5 Wasserschutzgebiete
Informationen finden Sie beim LANUV NRW und Fachinformationssystem ELWAS
G.6 Fließgewässer
Informationen finden Sie beim LANUV NRW und Fachinformationssystem ELWAS
Fließlänge auf Gütersloher Stadtgebiet
Die Fließlänge der Gewässer auf Gütersloher Stadtgebiet zeigt die folgende Tabelle. Die Dalke durchzieht das Stadtgebiet auf 15 Kilometer Länge. Sie quert es im Bereich seiner größten West-Ost-Ausdehnung. Das gilt mit Einschränkungen auch für den Reinkebach. Mit großem Abstand folgen Lutter und Ölbach in der Rangliste der Fließlängen. Ihre Werte sind mit über 7,5 Kilometer fast um die Hälfte kleiner. Die übrigen Fließgewässer weisen deutlich kürzere Fließlängen zwischen 0,9 und 5,9 Kilometer auf.
Fließlänge der Gewässer auf Gütersloher Stadtgebiet in Kilometer
Gewässer | Fließlänge auf Stadtgebiet |
---|---|
Dalke | 15 |
Welplagebach / Reinkebach | circa 13,9 |
Lutter | 7,7 |
Ölbach | 7,5 |
Lichtebach | 5,9 |
Reiherbach | 4,5 |
Ems | 4,3 |
Wapelbach | 3,6 |
Menkebach | 1,3 |
Hasselbach | 0,9 |
Reckbach | 0 |
G .7 Gewässerbewertung
Informationen finden Sie beim LANUV NRW und Fachinformationssystem ELWAS
G.8 Gewässerunterhaltung, -ausbau und -renaturierung
Bearbeitungsstand: 04/2022
Organisation
Stadt Gütersloh verfügt über ein Gewässernetz von circa 408 Kilometer Länge, davon 14,6 Kilometer verrohrt. Nach § 91 Landeswassergesetz NRW obliegt die Unterhaltung der fließenden Gewässer den Gemeinden. Die Kreise können im Einvernehmen mit den Gemeinden die Unterhaltung von Gewässern übernehmen. Durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis und der Stadt Gütersloh aus dem Jahre 1982 wurde die Unterhaltung der größeren Fließgewässer Lutter, Dalke, Ems, Ölbach, Wapel, Knisterbach und Menkebach mit einer Länge von circa 40,9 Kilometer auf den Kreis Gütersloh übertragen. Etwa 7,4 Kilometer im Stadtgebiet werden vom Ölbach-Wasserverband unterhalten. Den Großteil von circa 276 Kilometer der Fließgewässer unterhält die Stadt Gütersloh in Eigenregie. Zu diesen rund 324,3 Kilometer in öffentlicher Unterhaltung kommen noch rund 84,1 Kilometer in privater Verantwortung, im Wesentlichen Landwirte. Seit der Übernahme der Gewässerunterhaltung durch den Fachbereich Grünflächen im Jahr 1998 wird etwa die Hälfte davon von städtischen Mitarbeitern unterhalten, die andere Hälfte ist an Privatfirmen vergeben. Grundlage ist ein Unterhaltungsplan.
Aufgaben und Ziele
Aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen (Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes 1986, zuletzt geändert 2002, und des Landeswassergesetzes 1979, zuletzt geändert 2005, EU-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 [EU-WRRL]) ist neben der Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss den Belangen des Naturhaushalts Rechnung zu tragen. Grundlage der Gewässerunterhaltung der Stadt Gütersloh ist die vom Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW herausgegebene »Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer in NRW« (Blaue Richtlinie).
Hauptziel der Gewässerunterhaltung ist die Herstellung des ordnungsgemäßen Abflusses (die gesicherte Vorflut) in bebauten und landwirtschaftlich genutzten Bereichen. Nach den gesetzlichen Maßgaben muss die Gewässerunterhaltung dabei aber auch das Ziel eines »guten Zustandes« der Fließgewässer gemäß EU-WRRL verfolgen. Dazu gehören die Erhaltung und Wiederherstellung eines angemessenen heimischen Pflanzen- und Tierbestandes, die Erhaltung und Verbesserung des Selbstreinigungsvermögens und die Beseitigung von Unrat.
Aufgabenschwerpunkte
Im Folgenden werden Prinzipien, Aufgaben und Beispiele der städtischen Gewässerunterhaltung dargestellt:
Hauptschwerpunkte sind die Böschungsmahd und das Entkrauten der Sohle. Sie erfolgen - in der Regel nur einmal jährlich - im Zeitraum von Juni bis Oktober, Hochstaudenfluren und Röhrichte bleiben weitgehend unberührt. Das Mähgut wird zur Sicherung des Abflusses aus dem Grabenbereich entfernt und entsorgt. Gleichzeitig wird dadurch auch einer Nährstoffanreicherung und den damit häufig verbundenen Brennnesselfluren entgegengewirkt. Diese Arbeiten finden auf insgesamt 197 Gewässer-Kilometern statt und haben damit den größten Anteil an den Gesamtarbeiten (circa 83 Prozent).
In den Wintermonaten Dezember bis Februar findet die Pflege von Ufergehölzen statt, das heißt zum einen die Anpflanzung, die der Beschattung zur Verhinderung der Verkrautung und der Böschungssicherung dient, zum anderen der abschnittsweise, differenzierte Rückschnitt (»auf den Stock setzen«) von Bäumen und Sträuchern.
Die Sicherung von Böschungen, das Freihalten von Durchlässen, das Entfernen von Treibgut sind ganzjährig anfallende Tätigkeiten.
Entsandungen stellen starke Eingriffe in das Gewässerleben dar und werden deshalb nur bei ungenügendem Wasserabfluss abschnittsweise durchgeführt.
Grabenfräsen kommen wegen ihrer negativen Auswirkungen auf die Gewässerfauna nicht mehr zum Einsatz. An nahezu allen Gewässern wird seit 2001 mit Mähkörben gearbeitet, die sich als naturverträglicher und wirtschaftlicher erwiesen haben.
An den mehr oder weniger ständig wasserführenden Gräben ist eine routinemäßige Gewässerunterhaltung oft nicht erforderlich, solange der Wasserabfluss gewährleistet ist.
Unterhaltungsmaßnahmen
Durch die Unterhaltungsmaßnahmen wird ein sicherer und für das Gewässer möglichst schonender Abfluss gewährleistet. Eine Verbesserung des ökologischen Zustandes wird dadurch noch nicht erreicht. Dazu müssen weitere Maßnahmen hinzukommen, die in erster Linie der Optimierung der Gewässerstrukturen dienen. Zu nennen sind hier beispielsweise:
die Beseitigung von Querbauwerken wie Durchlässen, Abstürzen und Sohlschwellen und
die Reduzierung der Räum-, Mäh- und Böschungssicherungsmaßnahmen auf das zur Sicherstellung des Abflusses unbedingt erforderliche Maß.
Solche weitergehenden Maßnahmen tragen aktiv zur Verbesserung der Lebensraumstrukturen der Gewässerorganismen bei. Hier bestehen zukünftig sicher noch zahlreiche Möglichkeiten für die Gewässerunterhaltung.
Uferrandstreifen
Eine wesentliche Voraussetzung für eine naturnahe Entwicklung von Fließgewässern im Rahmen der Unterhaltung ist ein ausreichend breiter Uferstreifen. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Gütersloh 1992 das Uferrandstreifenprogramm ins Leben gerufen.
Über Pachtverträge (zurzeit 0,09 Euro pro Quadratmeter) oder Ankäufe werden Flächen entlang der Gewässer mit einer Mindestbreite von 5 Meter einer extensiven, schonenden landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Mit den Eigentümern werden in der Regel zusätzlich Pflegeverträge abgeschlossen, in denen unter anderem Zeitpunkt, Umfang und Art und Weise der Pflegemaßnahme geregelt werden. Bisher sind 26 Verträge mit einer Fläche von etwa 9,2 Hektar abgeschlossen worden.
Durch eine differenzierte, ökologisch ausgerichtete Gewässerunterhaltung sollen zukünftig wertvolle Biotope gesichert, Mittel eingespart und Bürger für die Bedeutung von Fließgewässern sensibilisiert werden. Der hohen Bedeutung der Gewässer und ihres Umfeldes als Lebensraum und Ausbreitungsachse wurde auch durch deren Darstellung als Kernzone der Biotopverbundflächen in der Biotopverbundplanung Rechnung getragen (vergleiche Kapitel D.4). Zudem sind im Flächennutzungsplan je 100 Meter breite Schutzstreifen entlang der Gewässer dargestellt. In diesen Zonen soll die Entwicklung der Landschaft für Natur- und Erholungsnutzung gefördert werden. Weitere bauliche Nutzungen sollen vermieden werden.
Fließgewässerinformationssystem (FIGÜ)
Um den Zielen sowohl unter ökonomischen wie auch ökologischen Aspekten gerecht werden zu können, wurde von den Fachbereichen Grünflächen und Umweltschutz ein Fließgewässerinformationssystem (FIGÜ) aufgebaut. Alle Daten zu den Fließgewässern und Gräben werden abschnittsweise erfasst (in der Regel 100 Meter) und in einer Geo-Datenbank gespeichert. Die Daten sind auch an mobilen Systemen im Gelände nutzbar. Die Karte G.8.1 stellt die Unterhaltungszuständigkeiten und Uferrandstreifen dar.
Quellen:
Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (1999): Richtlinie für die naturnahe Unterhaltung und den naturnahen Ausbau der Fließgewässer in NRW
Staatliches Umweltamt Bielefeld (StUA Bielefeld; Hrsg.) (2001): Daten zur Fließgewässerstationierung und oberflächige Einzugsgebiete, digitale übermittelte Auszüge, verändert
G.9 Kleingewässer / Uferrandstreifen
Bearbeitungsstand: 04/2018
Kleingewässer stellen für weite Bevölkerungsgruppen die »Biotope« schlechthin dar. Sie sind im Bewusstsein besonders präsent, und ihre Neuanlage gilt als typische Aufgabe des Naturschutzes. Wenngleich es natürlich eine Vielzahl anderer Biotoptypen gibt, die das gleiche Maß an Aufmerksamkeit verdienen, so sind die Kleingewässer doch von besonderer Bedeutung.
Bedeutung
Das hat mehrere Gründe. Kleingewässer stellen in weiten Landschaftsteilen die einzigen Stillgewässer überhaupt dar. Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, die auf Ruhigwasserzonen angewiesen sind, benötigen ein genügend dichtes Netz derartiger Gewässer für ihr Überleben (Biotopverbund, vergleiche Kapitel D.4). Eine besondere Eigenart von Kleingewässern liegt auch darin, dass es das typische Kleingewässer nicht gibt, sondern dass Faktoren wie Grundwasserstand und damit Wasserspiegelschwankungen, geologischer Untergrund und Nährstoffangebot ganz unterschiedliche Ausprägungen bedingen. Zahlreiche Kleingewässer in einem Landschaftsraum bedeuten somit in der Regel eine Vielfalt des Biotopangebotes und damit zumindest potenziell auch eine Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten.
Kleingewässer leisten weiterhin auch einen wichtigen Beitrag zu funktionierenden terrestrischen Ökosystemen. Ein Beispiel ist der saisonale Biotopwechsel von Arten, die verschiedene Lebensräume benötigen. Hier seien exemplarisch Libellen und Amphibien genannt. Amphibien pflanzen sich im Frühjahr im bzw. am Gewässer fort, halten sich im Sommer und Winter aber in unterschiedlichen terrestrischen Biotoptypen auf. Weiterhin sind bestimmte Arten auf Kleingewässer als ausschließlichen Lebensraum angewiesen. Dazu zählen unter anderem verschiedene Kleinkrebse und Insekten. Schließlich weisen zahlreiche Pflanzenarten insbesondere an den sehr selten gewordenen Kleingewässern mit nährstoffarmen Verhältnissen Verbreitungsschwerpunkte auf.
Gefährdungen
Kleingewässer unterliegen zahlreichen Gefährdungen. In den 70er Jahren wurden regional unterschiedlich Rückgänge von 50 bis 90 Prozent registriert (FELDMANN 1980). Ursachen liegen in der Zerstörung bzw. Beseitigung der Gewässer im Zuge landwirtschaftlicher Nutzung, in der Überfrachtung mit Nährstoffen (Eutrophierung), im Besatz mit Fischen zwecks fischereilicher Nutzung und in der zunehmenden Versauerung. Eutrophierung und Versauerung sind auf landwirtschaftliche Düngung, von der Nährstoffe über Oberflächen- und Grundwasser in die Stillgewässer gelangen, und auf Luftverschmutzung, die sich über die Niederschläge auf die Gewässer auswirkt, zurückzuführen.
Amphibien
Karte G.9.1 Schwerpunkte der Amphibienverbreitung
Kleingewässer haben eine besondere Bedeutung für Amphibien. Im Rahmen einer Kleingewässerkartierung auf Gütersloher Stadtgebiet im Jahre 1995 wurden daher nicht nur die Gewässer selbst, sondern auch vorhandene Amphibien erfasst. Dabei wurden über 280 Kleingewässer registriert. Dazu zählen neben Tümpeln auch kleinere Teiche und Gräben. An 116 (= 41 Prozent) dieser Gewässer sind Amphibien nachgewiesen worden (vergleiche Karte G.9.1). Dabei handelt es sich überwiegend um Vorkommen von Grasfrosch und Erdkröte, die an 88 bzw. 57 dieser Amphibiengewässer anzutreffen sind (entspricht 76 bzw. 49 Prozent). Nur je 3 Mal konnten Berg- und Teichmolch nachgewiesen werden (= 2,6 Prozent). Schwerpunkte der Amphibienverbreitung in Gütersloh sind der Nordwesten des Stadtgebietes (Hollen), der Nordosten zwischen Reiherbach und Friedrichsdorf, der Südwesten entlang der Wapel und Sundern im Bereich der Dalke.
Auf ihren saisonalen Wanderungen ziehen Amphibien auf mehr oder weniger direktem Weg. Bei Überquerung von Straßen kommt es dabei immer wieder zu massenhaftem Überfahren der Tiere durch Kraftfahrzeuge. In Gütersloh gibt es 25 besondere Gefahrenstellen, die ebenfalls in Karte G.9.1 dargestellt sind. Hier werden gegebenenfalls besondere Schutzmaßnahmen, wie das Aufstellen von Schutzzäunen oder das Sperren der Straße durchgeführt. Die zur Hauptwanderzeit der Amphibien im Frühjahr zeitweilig gesperrten Straßen sind im Plan ebenfalls gekennzeichnet (Stand 2018: Piepenbrocks Weg, Plümers Weg, Siekstraße und Am Röhrbach). Im Falle der Schutzzäune werden die am Weiterkommen gehinderten Tiere unter erheblichem Kontroll- und Personalaufwand von meist ehrenamtlichen Helfern eingesammelt und sicher über die Straße transportiert.
Quelle:
Feldmann, R. (1980): Landschaftliche und biologische Bedeutung der Kleingewässer der Münsterschen Bucht - LÖLF-Mitteilungen 5; Seite 116 - 117
G.10 Überschwemmung
Informationen finden Sie beim Fachbereich Tiefbau, Stadt Gütersloh
Bearbeitungsstand: 11/2018
Bei größeren Fließgewässern, die bei Hochwasser überflutet werden können, unterscheidet man zwischen natürlichen und gesetzlichen Überschwemmungsgebieten. (Karte der Überschwemmungsgebiete NRW)
Natürliche Überschwemmungsgebiete
Natürliche Überschwemmungsgebiete sind die Bereiche entlang von Fließgewässern, die bei Hochwasserereignissen überflutet werden. Im Naturzustand treten Flüsse mehr oder weniger regelmäßig über die Ufer und ihr Wasser fließt bei großen Hochwässern unter Nutzung der gesamten Auenfläche ab. Bei schwachem Gefälle des betreffenden Fließgewässers, wie es z. B. bei den Bächen und Flüssen auf Gütersloher Stadtgebiet der Fall ist, können solche Überflutungen mehrere Wochen andauern. Der Ermittlung von natürlichen Überschwemmungsgebieten wird häufig ein 100-jährliches Regenereignis zugrunde gelegt.
Gesetzliche Überschwemmungsgebiete
Gesetzliche Überschwemmungsgebiete werden demgegenüber von der oberen Wasserbehörde (Regierungspräsident) nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz bzw. § 112 Landeswassergesetz ausgewiesen. Sie sollen zur Sicherung von leistungsfähigen Fließquerschnitten möglichst von Bebauung freigehalten werden und dienen darüber hinaus der Sicherstellung des Abflusses und der Erhaltung von Retentionsräumen (Rückhalteräumen) zur Minderung von Hochwasserspitzen im weiteren Verlauf.
Die gesetzlichen Überschwemmungsgebiete orientieren sich zwar an den natürlichen, stimmen jedoch nicht unbedingt mit ihnen überein, weil bestimmte Bereiche bereits bebaut sind. Auch sind die Gewässer häufig so stark ausgebaut, dass eine natürliche Überflutung der Aue weitgehend ausgeschlossen ist. Die Unterscheidung von gesetzlichen und natürlichen Überschwemmungsgebieten ist deswegen von Bedeutung, weil bestimmte Maßnahmen in diesen Bereichen laut Landeswassergesetz genehmigungspflichtig werden, sofern sie einen relevanten Umfang erreichen. Ausnahmen können von der unteren Wasserbehörde (Kreisverwaltung) zugelassen werden.
Zu den genehmigungspflichtigen Maßnahmen zählen:
- die Erhöhung oder Vertiefung der Erdoberfläche, die Herstellung,
- Veränderung oder Beseitigung von Anlagen und
- die Anlage von Baum- oder Strauchpflanzungen.
Die Überschwemmungsgebiete im Kreis Gütsersloh sind in der interaktiven Karte G.10.1 im Kap. "Heutige Überschwemmungsgebiete im Kreis Güstersloh" dargestellt (Stand 2015).
Hochwasserrisiko-Managementplanung
Mit der europäischen „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ aus dem Jahr 2007 wird die Entwicklung und Umsetzung von Hochwasserrisiko-Managementplänen bis 2015 gefordert. Seit März 2010 sind die Regelungen im deutschen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verbindlich verankert.
Hochwasserrisiko-Management geht dabei über den reinen Hochwasserschutz hinaus. Es umfasst langfristige raumplanerische Ziele ebenso wie das Ziel eines koordinierten Vorgehens während eines Hochwassers und die Schadensnachfolge. Die verschiedenen Disziplinen, die in einer Region für den Hochwasserschutz arbeiten oder betroffen sein können (Wasserwirtschaft, Raumplanung, Bauleitplanung, Ver- und Entsorgung, Denkmalschutz, Katastrophenschutz, Wirtschaft et cetera), sollen enger kooperieren und mit dem Hochwasserrisiko-Managementplan ein gemeinsames Maßnahmenpaket schnüren.
Die Federführung für das Hochwasserrisiko-Management liegt bei den Landesbehörden. Sie erarbeiten mit den zuständigen Akteuren (z.B. Kommunen, Kreise, Wasser- und Deichverbände) einen gemeinsamen Plan zur Minimierung der Hochwasserrisiken. In den Planungsprozess werden auch interessierte Stellen wie z.B. Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaft, Naturschutz oder Bürgerinitiativen einbezogen.
Als erster Schritt im Rahmen der Hochwasserrisiko-Managementplanung wurde 2011 die sogenannte vorläufige Bewertung abgeschlossen. Dabei erfolgte eine Bestandsaufnahme der Gewässerabschnitte, bei denen möglicherweise ein signifikantes Hochwasserrisiko besteht. Nur Gewässer mit einem möglichen signifikanten Hochwasserrisiko und die zugehörigen Einzugsgebiete wurden im weiteren Verlauf näher betrachtet.
Für das Gütersloher Stadtgebiet wurde für die folgenden 9 Gewässer ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko festgestellt:
- Lutter,
- Reiherbach,
- Welplagebach (bezeichnet den Schlangen-/ Reinkebach),
- Ems,
- Wapelbach,
- Dalkebach,
- Menkebach,
- Knisterbach und
- Ölbach.
Anschließend wurden bis 2013 aus den gewonnenen Ergebnissen Gefahrenkarten für Hochwasser mit geringer, mittlerer und hoher Wahrscheinlichkeit sowie Risikokarten erstellt. Gefahrenkarten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. Die Federführung bei der Erstellung der Hochwassergefahren- und -risikokarten liegt bei der jeweiligen Bezirksregierung.
Auf der Grundlage der Hochwassergefahren- und -risikokarten wurden bis 2015 Hochwasserrisiko-Managementpläne erarbeitet. die die Gefahrenlagen bewerten und vorbeugende Maßnahmen zur Verminderung von Schäden mit Prioritäten und Zuständigkeiten enthalten. Handlungsbereiche sind Flächenvorsorge, natürlicher Wasserrückhalt, technischer Hochwasserschutz, Bau-, Risiko-, Informations-, Verhaltensvorsorge, Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz, Hochwasserbewältigung und Regeneration. Die Maßnahmen in den Managementplänen umfassen einen sechsjährigen Umsetzungszeitraum bis 2021.
Der für Gütersloh geltende Hochwasserrisikomanagementplan Ems NRW (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz 2015) ist im Internet unter der Seite "Flussgebiete NRW" veröffentlicht. Dort können auch die kommunalen Steckbriefe mit den entsprechenden Maßnahmen heruntergeladen werden.
Heutige Überschwemmungsgebiete in Gütersloh
Die Karte G.10.1 (in Bearbeitung) zeigt die heutigen natürlichen Überschwemmungsgebiete auf dem Gebiet der Stadt Gütersloh. Sie stellen die auf einer rechnerischen Simulation beruhenden Flächen dar, die bei einem sogenannten 100-jährlichen Regenereignis, d. h. bei einem statistisch gesehen alle 100 Jahre auftretenden Regenereignis, überflutet würden. Auffallend sind die großen Überflutungsflächen im Bereich der Lutter, die offensichtlich auf Rückstau oberhalb von Straßendurchlässen zurückzuführen sind. Sowohl oberhalb der Brockhäger und der Holler Straße in Blankenhagen wie auch oberhalb der Haller Straße in Isselhorst ergeben sich derartige große Rückstauflächen. Ähnliche Effekte sind an den anderen Fließgewässern in Gütersloh ebenfalls zu beobachten, so z. B. an der Wapel (Herzebrocker Straße), am Ölbach (A 2) und an der Dalke (Sürenheider Straße). Daneben gibt es aber auch Bereiche, an denen kaum oder keine Überflutungen erwartet werden müssen. Besonders auffallend ist dies an der Dalke im Bereich der Kernstadt und in Teilen von Sundern. Auch an der Lutter in Isselhorst gibt es derartige Abschnitte. In diesen Teilen sind die Gewässer besonders stark und leistungsfähig ausgebaut. Über die genannten Überschwemmungsflächen hinaus weisen insbesondere Ems, Wapel- und Ölbach relativ gleichmäßig breite natürliche Überschwemmungsgebiete auf.
Historische Überschwemmungsgebiete in Gütersloh
In der Karte G.10.1 In Bearbeitung) sind weiterhin die historischen natürlichen Überschwemmungsgebiete dargestellt. Das sind solche Bereiche, die in historischer Zeit regelmäßig überflutet wurden. Sie wurden um 1910 vom Königlichen Meliorationsbauamt in Minden erhoben, also zu einer Zeit, zu der bereits Regulierungsmaßnahmen in erheblichem Umfang stattgefunden hatten. Es zeigt sich, dass sie erheblich von den heutigen Überschwemmungsgebieten abweichen, z. B. weil in Bereichen, in denen die heutigen Überschwemmungsgebiete breiter sind, vermutlich damals keine baulichen Hindernisse, wie zum Beispiel Straßendurchlässe, bestanden haben, die einen Rückstau hätten zur Folge haben können. In Bereichen, in denen die Ausdehnung der früheren Überschwemmungsgebiete die der heutigen übertrifft, spielen wahrscheinlich zwischenzeitlich erfolgte Ausbaumaßnahmen eine Rolle, die einen schnelleren Hochwasserabfluss zur Folge haben. Zudem haben sich die Vorflutverhältnisse oftmals geändert. Auch gibt es verstärkt Zuflüsse aus der Niederschlagsentwässerung (vergleiche Zunahme der Siedlungsfläche, Kapitel E.2).
Ausbaumaßnahmen und Gefährdungspotenzial
Die Ausbaumaßnahmen wie Begradigung und regelmäßige Profilierung haben ökonomische Schäden durch Überflutungen von Siedlungs- und Kulturflächen in bestimmtem Maße und räumlich begrenzt verhindert. Sie führten aber häufig zu umso größeren Problemen in flussabwärts liegenden Bereichen, da große ehemalige Retentionsflächen nicht mehr genutzt wurden: Fließt ein Gewässer aufgrund seines Ausbaus rascher ab, werden weniger Flächen überflutet und können damit nicht als Retentionsraum zum Schutz der unterhalb liegenden Bereiche (Siedlungen et cetera) genutzt werden. Einzelne Siedlungen und Gebäude innerhalb der Aue können darüber hinaus im Hochwasserfall den Abfluss behindern. Diese Gefahren waren auch für Gütersloh schon 1872 (!) bekannt. Zur Kultivierung von kaum genutztem Ödland und zur Verhinderung von unvorhersagbaren Fluten, die auf Ausbaumaßnahmen zurückzuführen waren, wurden im oberen Emsgebiet eigens Wasserverbände gegründet. Sie regelten Be- und Entwässerung, den Ausbau und die Unterhaltung der Fließgewässer. In Teilen Güterslohs ging damals jede dritte Ernte durch Sommerhochwässer verloren (Archiv Kreis Gütersloh: Regensberg 1872).
Regenwasserrückhaltung
Zur Reduktion der Hochwasserlast, also Reduktion der Menge des abfließenden Wassers, können Regenwasserversickerung und –retention einen entscheidenden Beitrag leisten. Daher wird in Gütersloh bei der Ausweisung von Baugebieten darauf geachtet, dass Regenwasser möglichst grundstücksnah versickert, zurückgehalten oder genutzt wird. Bei bereits bestehenden Gebäuden und Flächen bestehen ebenfalls derartige Möglichkeiten, allerdings ist der Aufwand hier deutlich höher. Anfallendes Regenwasser größerer Bereiche kann in Regenwasserrückhaltebecken zwischengespeichert und zeitlich versetzt an das Abwasserkanalnetz bzw. die Gewässer abgegeben werden.
Landschaftsökologische Funktionen
Neben der Retentionsfunktion erfüllen die regelmäßigen Überflutungen der Auen weitere wichtige landschaftsökologische Funktionen. Die lange überstauten und langsam wieder trocken fallenden Flächen bieten ganz spezifische Lebensbedingungen für viele Organismen. Beispielsweise sind an lange mit Wasser bespannten Flutmulden [Bodensenken in der Nähe von Fließgewässern, durch die bei Hochwasser ein Teil der Wasserfracht außerhalb des Gewässerbettes abfließt] und Feuchtwiesensenken zahlreiche Pflanzen und Tiere (z. B. Kiebitz und Großer Brachvogel) angepasst. Mit dem Ausbleiben der Überstauungen sind an die Feuchtbereiche angepasste Arten sehr selten geworden bzw. ganz verschwunden.
Schwermetalle in Böden der Überschwemmungsgebiete
In die Böden der Überschwemmungsgebiete wurden und werden mit dem Hochwasser neben anderen Schweb- und Inhaltsstoffen auch Schwermetalle eingetragen. In den heute nicht mehr überfluteten ehemaligen Überschwemmungsgebieten auf Gütersloher Stadtgebiet sind die Nickel-, Zink-, Kupfer- und Arsenkonzentrationen in den Oberböden auf Ackerstandorten um rund 30 Prozent höher als außerhalb. Bei Grünlandstandorten ist nur die Nickelkonzentration höher. Die Konzentrationen der übrigen Schwermetalle sind dagegen bei Grünlandstandorten in den Überschwemmungsgebieten eher niedriger als außerhalb, besonders bei Chrom und Zink (vergleiche Kapitel E.7). Diese Anreicherungen von Schwermetallen sind in der Vergangenheit auf nicht oder nur mangelhaft gereinigte Abwässer, die in die Fließgewässer eingeleitet wurden, zurück zu führen. Die Differenzen bei den Schwermetallkonzentrationen zwischen Acker- und Grünland entstanden durch die Unterschiede beim chemischen Verhalten der Böden wie auch durch deren Bewirtschaftungsformen. Die ermittelten Konzentrationswerte liegen alle unterhalb eines gesundheitlich bedenklichen Niveaus.
G.11 Niederschlagsentwässerung
Informationen finden Sie beim Fachbereich Tiefbau, Stadt Gütersloh.
G.12 Schmutzwasserreinigung
Das in Gütersloh anfallende Abwasser wird in den beiden Kläranlagen Putzhagen und Obere Lutter in Isselhorst gereinigt. Das Verbandsklärwerk Obere Lutter ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Städte Bielefeld und Gütersloh. Etwa 15 Prozent der dort behandelten Abwässer stammen aus den Gütersloher Ortsteilen Isselhorst, Friedrichsdorf, Avenwedde-Bahnhof, Hollen und Niehorst. 85 Prozent kommen aus Bielefeld. Der weitaus größte Teil des Gütersloher Abwassers, etwa 85 Prozent, wird in Putzhagen gereinigt.
G.13 Indirekteinleiter
Um Aufschluss über den Stand der Abwasserqualität zu erhalten, werden seit 1988 sogenannte Indirekteinleiterkontrollen durchgeführt. Unter Indirekteinleitern sind Betriebe zu verstehen, die ihre Abwässer in das Kanalnetz der Stadt entlassen. Von dort gelangen sie in die Kläranlage.
Informationen finden Sie beim Fachbereich Tiefbau, Stadt Gütersloh.
G.14 Klärschlammentsorgung und -analysen
Informationen finden Sie beim Fachbereich Tiefbau, Stadt Gütersloh.
G.15 Kooperation mit der Landwirtschaft
Stickstoffproblematik
Nitrat ist ein wichtiger Pflanzennährstoff und wird daher in der Landwirtschaft und im gewerblichen und privaten Gartenbau als Dünger eingesetzt. Durch Auswaschung kann Nitrat ins Grund- und Trinkwasser gelangen. Im menschlichen Körper kann unter bestimmten Bedingungen aus Nitrat Nitrit entstehen. Um gesundheitliche Beeinträchtigungen hieraus zu verhindern, wurde der Grenzwert für Trinkwasser (Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001) auf 50 Milligramm pro Liter festgelegt. Darüber hinaus schwächen regelmäßige hohe Einträge von organischem und anorganischem Dünger die Selbstreinigungskraft der Böden und führen zu verschiedenen Folgewirkungen.
Für den Boden als Nutzpflanzenstandort spielt die Versorgung mit Stickstoff (= N) wie oben dargestellt eine entscheidende Rolle. Die richtige Dosierung trägt entscheidend zum Ernteertrag bei. Dabei ist wichtig, dass der Stickstoff in der optimalen Menge für den Boden und für die Pflanzen zur Verfügung gestellt wird, da sonst einerseits die Pflanzen Schaden nehmen können und andererseits die große Gefahr der Auswaschung besteht.
Nmin-Analysen
Um die dem Bedarf angepasste Düngermenge zu ermitteln, sind sogenannte Nmin-Analysen hilfreich. Dabei wird die im Boden vorhandene Menge an mineralischem Stickstoff (Nitrat und Ammonium) vor der Aussaat oder während der Vegetation analytisch bestimmt. Nach der Ernte ermöglichen sie eine Kontrolle, ob die gesteckten Ziele eingehalten werden. Für die im Herbst noch im Boden verbleibende Menge Stickstoff besteht die Gefahr der Auswaschung in das Grundwasser, da vor allem Nitrat schnell in tiefere und damit im Frühjahr nicht mehr für die Pflanzen erreichbare Bodenschichten verlagert werden kann
Kooperation Landwirtschaft / Wasserwirtschaft
Seit 1992 besteht zwischen den im Kooperationsgebiet wirtschaftenden Landwirten, der Kreisstelle Gütersloh der Landwirtschaftskammer NRW, dem landwirtschaftlichen Kreisverband Gütersloh und den Stadtwerken Gütersloh (SWG) als örtlichem Wasserversorger eine Kooperationsvereinbarung, die unter anderem auf die Reduktion des Nitrateintrags in das Grundwasser abzielt. Aktuell sind in diese Kooperation 70 Prozent der 1.955 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche innerhalb der Wasserschutzgebiete einbezogen.
Die der Kooperation beigetretenen Landwirte verpflichteten sich auf freiwilliger Basis unter anderem dazu, Düngepläne und Nährstoffbilanzen erstellen zu lassen (letztere seit 1997 auch durch Düngeverordnung vorgeschrieben), Pflanzenschutzmittel fachgerecht anzuwenden und die anfallende Gülle inner- bzw. überbetrieblich nach guter fachlicher Praxis zu verwerten. Im Gegenzug führen die SWG die Analysen, die Beratung und die Erstellung der Nährstoffbilanzen kostenfrei durch, stellen sie unmittelbar zur Verfügung und fördern Investitionen, die dem Schutz von Grundwasser und Boden dienen
Kooperation Landwirtschaft / Stadt Gütersloh
Diese bisher auf die Wasserschutzgebiete beschränkte Kooperation wurde im Jahre 2001 durch einen Vertrag zwischen der Landwirtschaft in der Stadt Gütersloh, dem landwirtschaftlichen Kreisverband Gütersloh, der Kreisstelle Gütersloh der Landwirtschaftskammer NRW und der Stadt Gütersloh auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Gemäß Beschluss des Umweltausschusses wurde dieser Vertrag zunächst für die Dauer von 5 Jahren geschlossen und inzwischen zum fünften Mal um weitere fünf Jahre bis zum 31.12.2028 verlängert.
Die Teilnahme der einzelnen Landwirte an der Kooperation ist freiwillig. Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass verschiedene Angebote in Anspruch genommen werden können. Die Angebote der Stadt Gütersloh umfassen dabei die Beprobung und Analyse von Boden und Wirtschaftsdünger, die Untersuchung des Grundwassers und die Dünge- und Anbauberatung einschließlich der Erstellung der Nährstoffbilanzen gemäß Düngeverordnung. Derzeit sind 105 Landwirte (Stand: 31.12.2023) Mitglieder der Kooperation. Das Kooperationsgebiet außerhalb der Wasserschutzgebiete umfasst zurzeit eine Fläche von 3.564 Hektar, davon circa 2.972 Hektar im Stadtgebiet Gütersloh.
Die nachfolgende Karte zeigt die Kooperationsflächen Landwirtschaft / Stadt Gütersloh.
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2015
Nmin-Ergebnisse in Wasserschutzgebieten
Im Folgenden werden vergleichend die Nmin-Ergebnisse der Kooperation in den Wasserschutzgebieten und der stadtweiten Kooperation dargestellt. Für die Kooperation Stadt Gütersloh liegen Ergebnisse für die Jahre 2001 bis 2015 vor. Bei der Betrachtung der durchgeführten Bodenanalysen wird zwischen Mais- und Getreideäckern unterschieden. Die Nmin-Werte unter Grünland sind in diesem Zusammenhang von untergeordneter Bedeutung, da hier eine sehr gute Stickstoffbindung durch die Pflanze stattfindet und die Nmin-Werte auch bei konventioneller Düngung in der Regel niedrig sind. Auf den in den Wasserschutzgebieten der Stadtwerke Gütersloh GmbH und auch im Stadtgebiet Gütersloh vorherrschenden leichten Sandböden findet eine sehr schnelle Verlagerung der Restnitratgehalte durch die Herbst- und Winterniederschläge statt. Es zeigt sich, dass durch die Kooperationen ein erheblicher Rückgang der auswaschungsgefährdeten Stickstoff-Vorräte (Rest-Nitratwerte zum Vegetationsende im Herbst) erreicht werden konnte. Das selbst gesteckte Ziel lautet, 30 bis 40 Kilogramm pro Hektar und Jahr auswaschbares Nitrat nicht zu überschreiten. Dieser Wert lässt langfristig die Einhaltung des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung für Nitrat (50 Millogramm pro Liter) erwarten. Dieses Ziel konnte bisher nicht in allen Fällen erreicht werden. Die Durchschnittswerte für Nmin nach der Getreideernte liegen seit 1990 zwischen 30 und 50 Kilogramm Stickstoff pro Hektar.
Einzelne erhöhte Restnitratgehalte nach der Ernte von Getreide sprechen für eine nicht angepasste, erhöhte Spätdüngung bei einzelnen Betrieben. Hier besteht in der Zukunft weiterhin erhöhter Beratungsbedarf, während die Mehrheit der landwirtschaftlichen Betriebe in den Wasserschutzgebieten den Aufwand an Dünger dem Bedarf anpasst.
Die Gesamt-Stickstoff-Düngung von Mais zum Ende des Monats Mai sollte den Sollwert von 160 bis 180 Kilogramm pro Hektar und Jahr nicht überschreiten. Diese Düngungsempfehlung der Landwirtschaftskammer NRW beinhaltet auch den im Bodenvorrat befindlichen Stickstoff (Nmin) zum Düngungszeitpunkt und deckt sich somit mit Angaben in der wissenschaftlichen Literatur.
Da die Gefahr der vorzeitigen Auswaschung von Stickstoff auch im Frühjahr gegeben ist, wird in der Kooperation daher darauf geachtet, dass die Düngung zu Mais erst kurz vor der Aussaat erfolgt. Die anfänglich sehr hohen Restnitratgehalte nach der Mais-Ernte (Größenordnung 1990/91: 140 - 160 Kilogramm Stickstoff pro Hektar) konnten durch die Maßnahmen in der Kooperation reduziert werden und bewegen sich nun zwischen 50 und 70 Kilogramm Stickstoff pro Hektar (siehe unten stehende Abbildung).
*für 2002 keine Daten vorhanden; Quelle: SWG
Eine bedarfsgerechte und grundwasserschonende Stickstoff-Düngung wird immer wieder durch unvorhersehbare klimatische Schwankungen erschwert. Dies zeigen die stark schwankenden Nmin-Ergebnisse der einzelnen Jahre. Vollkommenen Schutz für das Grundwasser kann daher die Kooperation auch langfristig nicht bieten. Die Stadtwerke Gütersloh GmbH hat daher die besonders auswaschungsgefährdeten Standorte ermitteln lassen und fördert auf diesen Flächen schwerpunktmäßig Extensivierungen und den Anbau von grundwasserschonenden Fruchtarten. Den positiven Einfluss der Kooperation mit der Landwirtschaft zeigen die rückläufigen bzw. konstant niedrigen Nitratgehalte in den Trinkwässern der Wasserwerke Langer Weg, Nordrheda-Ems und Quenhorn (siehe unten stehende Abbildung).
Quelle: SWG TrinkwV = Trinkwasserverordnung
Einzelheiten zu Ergebnissen und Maßnahmen sind den jährlichen Kooperationsberichten der SWG zu entnehmen. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es auch eine Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft auf Kreisebene gibt. Dazu zählt unter anderem das Wasserschutzgebiet Isselhorst sowie die Kooperation im Stadtgebiet Harsewinkel. Die hier ermittelten Ergebnisse lagen in den letzten Jahren auf ähnlichem Niveau wie im Bereich der kommunalen Kooperation.
Stickstoff-Verbrauch Bundesrepublik
Der Jahresverbrauch von Stickstoff-Mineraldünger in der Bundesrepublik Deutschland lag im Wirtschaftsjahr 2016/2017 bei rund 101 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche (Statistisches Bundesamt, 2017).
Neben der mineralischen Düngung stammen Einträge aus Wirtschaftsdünger, Futtermitteln, atmosphärischer Deposition und anderen Quellen. Der Überschuss, der zum Teil von Bakterien denitrifiziert (zu gasförmigen Verbindungen abgebaut), zum anderen Teil aber ausgewaschen wird, betrug 2015 auf landwirtschaftlichen Nutzflächen rund 100 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr (http://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/landwirtschaft/naehrstoffeintraege-aus-der-landwirtschaft). Angestrebt werden laut Umweltbundesamt 70 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr
Quelle:
Statistisches Bundesamt (2013): Produzierendes Gewerbe, Düngemittelversorgung, Wirtschaftsjahr 2012/2013, Wiesbaden