G - Wasser

Daten zu den Themen Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer, Trinkwasser und zur Wasserrahmenrichtlinie finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ELWAS-WEB und des
Kreises Gütersloh
Kontakt und Informationen
- Herr Dr. Ulrich ZumkierFachbereichsleiterFriedrich-Ebert-Straße 54
33330 Gütersloh
G.1 Grundwasserstände
Informationen finden Sie hier:
LANUK NRW,
Fachinformationssystem ELWAS
Grundwasserdatenbank NRW
Kreis Gütersloh
G.2 Grundwasseranalysen
Gemäß § 19 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) ermitteln die zuständigen Behörden die Grundlagen des Wasserhaushalts. Für den Kreis Gütersloh ist die Bezirksregierung Detmold zuständig.
Grundwasserüberwachung
Grundwasserstände zu beobachten, Messdaten zu sammeln, zu speichern und auszuwerten und wasser- und abfallwirtschaftliche Planungen und Maßnahmen verfügbar zu machen, ist Aufgabe der Bezirksregierung Detmold.
Kreis Gütersloh
In der staatlichen Verwaltungshierarchie nimmt der Kreis Gütersloh Aufgaben als Untere Wasserbehörde wahr. Bezogen auf das Grundwasser zählen dazu unter anderem
•die Einräumung von Rechten zur Entnahme von Grundwasser bis zu einer Menge von 600.000 Kubikmeter pro Jahr
•die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse zur zeitlich befristeten Entnahme von Grundwasser (z.B. Grundwassersanierungen oder Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen)
•die Genehmigung der Einleitung von Wasser in das Grundwasser (z.B. über Schluckbrunnen)
•die Anordnung von Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Grundwasserschäden
G.3 Öffentliche Wasserversorgung
Bearbeitungsstand: 10/2019
Wasserversorgungskonzept der Stadt Gütersloh
Das Landeswassergesetz NRW (LWG) vom 08.07.2016 hat in § 38 Abs. 3 für die Gemeinden die Pflicht zur Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes eingeführt. Das Wasserversorgungskonzept wurde 2018 bei der Bezirksregierung Detmold zur Prüfung vorgelegt. Mit Schreiben vom 24.10.2019 hat die Bezirksregierung ihren Prüfbericht vorgelegt und dazu folgendes mitgeteilt:
"Die Prüfung des Wasserversorgungskonzeptes ergab, dass die Stadt Gütersloh für ihr Stadtgebiet unter Berücksichtigung der Umsetzung der geplanten und bereits durchgeführten Maßnahmen eine langfristige Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung entsprechend der Pflichten nach § 38 Abs. 1 und 2 LWG NRW gewährleisten kann."
Das Wasserversorgungskonzept kann hier heruntergeladen werden.
Die Fortschreibung des Wasserversorgungskonzepts wurde fristgerecht Ende 2024 bei der Bezirksregierung Detmold eingereicht. Es befindet sich dort in der Überprüfung.
Quelle: Stadtwerke Gütersloh
G.4 Private Wasserversorgung
Der Großteil der Gütersloher Haushalte wird über das öffentliche Leitungsnetz mit Trinkwasser versorgt. Darüber hinaus gibt es jedoch auch private Trinkwasserbrunnen in Gütersloh.
Weitere Informationen bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Gütersloh.
G.5 Wasserschutzgebiete
Informationen finden Sie beim LANUK NRW und Fachinformationssystem ELWAS
G.6 Fließgewässer
Informationen finden Sie beim LANUK NRW und Fachinformationssystem ELWAS
Fließlänge auf Gütersloher Stadtgebiet
Die Fließlänge der Gewässer auf Gütersloher Stadtgebiet zeigt die folgende Tabelle. Die Dalke durchzieht das Stadtgebiet auf 15 Kilometer Länge. Sie quert es im Bereich seiner größten West-Ost-Ausdehnung. Das gilt mit Einschränkungen auch für den Reinkebach. Mit großem Abstand folgen Lutter und Ölbach in der Rangliste der Fließlängen. Ihre Werte sind mit über 7,5 Kilometer fast um die Hälfte kleiner. Die übrigen Fließgewässer weisen deutlich kürzere Fließlängen zwischen 0,9 und 5,9 Kilometer auf.
Fließlänge der Gewässer auf Gütersloher Stadtgebiet in Kilometer
| Gewässer | Fließlänge auf Stadtgebiet |
|---|---|
| Dalke | 15 |
| Welplagebach / Reinkebach | circa 13,9 |
| Lutter | 7,7 |
| Ölbach | 7,5 |
| Lichtebach | 5,9 |
| Reiherbach | 4,5 |
| Ems | 4,3 |
| Wapelbach | 3,6 |
| Menkebach | 1,3 |
| Hasselbach | 0,9 |
| Reckbach | 0 |
G .7 Gewässerbewertung
Informationen finden Sie beim LANUK NRW und Fachinformationssystem ELWAS
G.8 Gewässerunterhaltung, -ausbau und -renaturierung
Bearbeitungsstand: 04/2022
Organisation
Stadt Gütersloh verfügt über ein Gewässernetz von circa 408 Kilometer Länge, davon 14,6 Kilometer verrohrt. Nach § 91 Landeswassergesetz NRW obliegt die Unterhaltung der fließenden Gewässer den Gemeinden. Die Kreise können im Einvernehmen mit den Gemeinden die Unterhaltung von Gewässern übernehmen. Durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis und der Stadt Gütersloh aus dem Jahre 1982 wurde die Unterhaltung der größeren Fließgewässer Lutter, Dalke, Ems, Ölbach, Wapel, Knisterbach und Menkebach mit einer Länge von circa 40,9 Kilometer auf den Kreis Gütersloh übertragen. Etwa 7,4 Kilometer im Stadtgebiet werden vom Ölbach-Wasserverband unterhalten. Den Großteil von circa 276 Kilometer der Fließgewässer unterhält die Stadt Gütersloh in Eigenregie. Zu diesen rund 324,3 Kilometer in öffentlicher Unterhaltung kommen noch rund 84,1 Kilometer in privater Verantwortung, im Wesentlichen Landwirte. Seit der Übernahme der Gewässerunterhaltung durch den Fachbereich Grünflächen im Jahr 1998 wird etwa die Hälfte davon von städtischen Mitarbeitern unterhalten, die andere Hälfte ist an Privatfirmen vergeben. Grundlage ist ein Unterhaltungsplan.
Aufgaben und Ziele
Aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen (Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes 1986, zuletzt geändert 2002, und des Landeswassergesetzes 1979, zuletzt geändert 2005, EU-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 [EU-WRRL]) ist neben der Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss den Belangen des Naturhaushalts Rechnung zu tragen. Grundlage der Gewässerunterhaltung der Stadt Gütersloh ist die vom Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW herausgegebene »Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer in NRW« (Blaue Richtlinie).
Hauptziel der Gewässerunterhaltung ist die Herstellung des ordnungsgemäßen Abflusses (die gesicherte Vorflut) in bebauten und landwirtschaftlich genutzten Bereichen. Nach den gesetzlichen Maßgaben muss die Gewässerunterhaltung dabei aber auch das Ziel eines »guten Zustandes« der Fließgewässer gemäß EU-WRRL verfolgen. Dazu gehören die Erhaltung und Wiederherstellung eines angemessenen heimischen Pflanzen- und Tierbestandes, die Erhaltung und Verbesserung des Selbstreinigungsvermögens und die Beseitigung von Unrat.
Aufgabenschwerpunkte
Im Folgenden werden Prinzipien, Aufgaben und Beispiele der städtischen Gewässerunterhaltung dargestellt:
Hauptschwerpunkte sind die Böschungsmahd und das Entkrauten der Sohle. Sie erfolgen - in der Regel nur einmal jährlich - im Zeitraum von Juni bis Oktober, Hochstaudenfluren und Röhrichte bleiben weitgehend unberührt. Das Mähgut wird zur Sicherung des Abflusses aus dem Grabenbereich entfernt und entsorgt. Gleichzeitig wird dadurch auch einer Nährstoffanreicherung und den damit häufig verbundenen Brennnesselfluren entgegengewirkt. Diese Arbeiten finden auf insgesamt 197 Gewässer-Kilometern statt und haben damit den größten Anteil an den Gesamtarbeiten (circa 83 Prozent).
In den Wintermonaten Dezember bis Februar findet die Pflege von Ufergehölzen statt, das heißt zum einen die Anpflanzung, die der Beschattung zur Verhinderung der Verkrautung und der Böschungssicherung dient, zum anderen der abschnittsweise, differenzierte Rückschnitt (»auf den Stock setzen«) von Bäumen und Sträuchern.
Die Sicherung von Böschungen, das Freihalten von Durchlässen, das Entfernen von Treibgut sind ganzjährig anfallende Tätigkeiten.
Entsandungen stellen starke Eingriffe in das Gewässerleben dar und werden deshalb nur bei ungenügendem Wasserabfluss abschnittsweise durchgeführt.
Grabenfräsen kommen wegen ihrer negativen Auswirkungen auf die Gewässerfauna nicht mehr zum Einsatz. An nahezu allen Gewässern wird seit 2001 mit Mähkörben gearbeitet, die sich als naturverträglicher und wirtschaftlicher erwiesen haben.
An den mehr oder weniger ständig wasserführenden Gräben ist eine routinemäßige Gewässerunterhaltung oft nicht erforderlich, solange der Wasserabfluss gewährleistet ist.
Unterhaltungsmaßnahmen
Durch die Unterhaltungsmaßnahmen wird ein sicherer und für das Gewässer möglichst schonender Abfluss gewährleistet. Eine Verbesserung des ökologischen Zustandes wird dadurch noch nicht erreicht. Dazu müssen weitere Maßnahmen hinzukommen, die in erster Linie der Optimierung der Gewässerstrukturen dienen. Zu nennen sind hier beispielsweise:
die Beseitigung von Querbauwerken wie Durchlässen, Abstürzen und Sohlschwellen und
die Reduzierung der Räum-, Mäh- und Böschungssicherungsmaßnahmen auf das zur Sicherstellung des Abflusses unbedingt erforderliche Maß.
Solche weitergehenden Maßnahmen tragen aktiv zur Verbesserung der Lebensraumstrukturen der Gewässerorganismen bei. Hier bestehen zukünftig sicher noch zahlreiche Möglichkeiten für die Gewässerunterhaltung.
Uferrandstreifen
Eine wesentliche Voraussetzung für eine naturnahe Entwicklung von Fließgewässern im Rahmen der Unterhaltung ist ein ausreichend breiter Uferstreifen. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Gütersloh 1992 das Uferrandstreifenprogramm ins Leben gerufen.
Über Pachtverträge (zurzeit 0,09 Euro pro Quadratmeter) oder Ankäufe werden Flächen entlang der Gewässer mit einer Mindestbreite von 5 Meter einer extensiven, schonenden landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Mit den Eigentümern werden in der Regel zusätzlich Pflegeverträge abgeschlossen, in denen unter anderem Zeitpunkt, Umfang und Art und Weise der Pflegemaßnahme geregelt werden. Bisher sind 26 Verträge mit einer Fläche von etwa 9,2 Hektar abgeschlossen worden.
Durch eine differenzierte, ökologisch ausgerichtete Gewässerunterhaltung sollen zukünftig wertvolle Biotope gesichert, Mittel eingespart und Bürger für die Bedeutung von Fließgewässern sensibilisiert werden. Der hohen Bedeutung der Gewässer und ihres Umfeldes als Lebensraum und Ausbreitungsachse wurde auch durch deren Darstellung als Kernzone der Biotopverbundflächen in der Biotopverbundplanung Rechnung getragen (vergleiche Kapitel D.4). Zudem sind im Flächennutzungsplan je 100 Meter breite Schutzstreifen entlang der Gewässer dargestellt. In diesen Zonen soll die Entwicklung der Landschaft für Natur- und Erholungsnutzung gefördert werden. Weitere bauliche Nutzungen sollen vermieden werden.
Fließgewässerinformationssystem (FIGÜ)
Um den Zielen sowohl unter ökonomischen wie auch ökologischen Aspekten gerecht werden zu können, wurde von den Fachbereichen Grünflächen und Umweltschutz ein Fließgewässerinformationssystem (FIGÜ) aufgebaut. Alle Daten zu den Fließgewässern und Gräben werden abschnittsweise erfasst (in der Regel 100 Meter) und in einer Geo-Datenbank gespeichert. Die Daten sind auch an mobilen Systemen im Gelände nutzbar. Die Karte G.8.1 stellt die Unterhaltungszuständigkeiten und Uferrandstreifen dar.
Quellen:
Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (1999): Richtlinie für die naturnahe Unterhaltung und den naturnahen Ausbau der Fließgewässer in NRW
Staatliches Umweltamt Bielefeld (StUA Bielefeld; Hrsg.) (2001): Daten zur Fließgewässerstationierung und oberflächige Einzugsgebiete, digitale übermittelte Auszüge, verändert
G.9 Kleingewässer / Uferrandstreifen
Bearbeitungsstand: 04/2018
Kleingewässer stellen für weite Bevölkerungsgruppen die »Biotope« schlechthin dar. Sie sind im Bewusstsein besonders präsent, und ihre Neuanlage gilt als typische Aufgabe des Naturschutzes. Wenngleich es natürlich eine Vielzahl anderer Biotoptypen gibt, die das gleiche Maß an Aufmerksamkeit verdienen, so sind die Kleingewässer doch von besonderer Bedeutung.
Bedeutung
Das hat mehrere Gründe. Kleingewässer stellen in weiten Landschaftsteilen die einzigen Stillgewässer überhaupt dar. Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, die auf Ruhigwasserzonen angewiesen sind, benötigen ein genügend dichtes Netz derartiger Gewässer für ihr Überleben (Biotopverbund, vergleiche Kapitel D.4). Eine besondere Eigenart von Kleingewässern liegt auch darin, dass es das typische Kleingewässer nicht gibt, sondern dass Faktoren wie Grundwasserstand und damit Wasserspiegelschwankungen, geologischer Untergrund und Nährstoffangebot ganz unterschiedliche Ausprägungen bedingen. Zahlreiche Kleingewässer in einem Landschaftsraum bedeuten somit in der Regel eine Vielfalt des Biotopangebotes und damit zumindest potenziell auch eine Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten.
Kleingewässer leisten weiterhin auch einen wichtigen Beitrag zu funktionierenden terrestrischen Ökosystemen. Ein Beispiel ist der saisonale Biotopwechsel von Arten, die verschiedene Lebensräume benötigen. Hier seien exemplarisch Libellen und Amphibien genannt. Amphibien pflanzen sich im Frühjahr im bzw. am Gewässer fort, halten sich im Sommer und Winter aber in unterschiedlichen terrestrischen Biotoptypen auf. Weiterhin sind bestimmte Arten auf Kleingewässer als ausschließlichen Lebensraum angewiesen. Dazu zählen unter anderem verschiedene Kleinkrebse und Insekten. Schließlich weisen zahlreiche Pflanzenarten insbesondere an den sehr selten gewordenen Kleingewässern mit nährstoffarmen Verhältnissen Verbreitungsschwerpunkte auf.
Gefährdungen
Kleingewässer unterliegen zahlreichen Gefährdungen. In den 70er Jahren wurden regional unterschiedlich Rückgänge von 50 bis 90 Prozent registriert (FELDMANN 1980). Ursachen liegen in der Zerstörung bzw. Beseitigung der Gewässer im Zuge landwirtschaftlicher Nutzung, in der Überfrachtung mit Nährstoffen (Eutrophierung), im Besatz mit Fischen zwecks fischereilicher Nutzung und in der zunehmenden Versauerung. Eutrophierung und Versauerung sind auf landwirtschaftliche Düngung, von der Nährstoffe über Oberflächen- und Grundwasser in die Stillgewässer gelangen, und auf Luftverschmutzung, die sich über die Niederschläge auf die Gewässer auswirkt, zurückzuführen.
Amphibien
Karte G.9.1 Schwerpunkte der Amphibienverbreitung

Kleingewässer haben eine besondere Bedeutung für Amphibien. Im Rahmen einer Kleingewässerkartierung auf Gütersloher Stadtgebiet im Jahre 1995 wurden daher nicht nur die Gewässer selbst, sondern auch vorhandene Amphibien erfasst. Dabei wurden über 280 Kleingewässer registriert. Dazu zählen neben Tümpeln auch kleinere Teiche und Gräben. An 116 (= 41 Prozent) dieser Gewässer sind Amphibien nachgewiesen worden (vergleiche Karte G.9.1). Dabei handelt es sich überwiegend um Vorkommen von Grasfrosch und Erdkröte, die an 88 bzw. 57 dieser Amphibiengewässer anzutreffen sind (entspricht 76 bzw. 49 Prozent). Nur je 3 Mal konnten Berg- und Teichmolch nachgewiesen werden (= 2,6 Prozent). Schwerpunkte der Amphibienverbreitung in Gütersloh sind der Nordwesten des Stadtgebietes (Hollen), der Nordosten zwischen Reiherbach und Friedrichsdorf, der Südwesten entlang der Wapel und Sundern im Bereich der Dalke.
Auf ihren saisonalen Wanderungen ziehen Amphibien auf mehr oder weniger direktem Weg. Bei Überquerung von Straßen kommt es dabei immer wieder zu massenhaftem Überfahren der Tiere durch Kraftfahrzeuge. In Gütersloh gibt es 25 besondere Gefahrenstellen, die ebenfalls in Karte G.9.1 dargestellt sind. Hier werden gegebenenfalls besondere Schutzmaßnahmen, wie das Aufstellen von Schutzzäunen oder das Sperren der Straße durchgeführt. Die zur Hauptwanderzeit der Amphibien im Frühjahr zeitweilig gesperrten Straßen sind im Plan ebenfalls gekennzeichnet (Stand 2018: Piepenbrocks Weg, Plümers Weg, Siekstraße und Am Röhrbach). Im Falle der Schutzzäune werden die am Weiterkommen gehinderten Tiere unter erheblichem Kontroll- und Personalaufwand von meist ehrenamtlichen Helfern eingesammelt und sicher über die Straße transportiert.
Quelle:
Feldmann, R. (1980): Landschaftliche und biologische Bedeutung der Kleingewässer der Münsterschen Bucht - LÖLF-Mitteilungen 5; Seite 116 - 117
G.10 Überschwemmung
Informationen finden Sie beim Fachbereich Tiefbau, Stadt Gütersloh
Bearbeitungsstand: 11/2018
Bei größeren Fließgewässern, die bei Hochwasser überflutet werden können, unterscheidet man zwischen natürlichen und gesetzlichen Überschwemmungsgebieten. (Karte der Überschwemmungsgebiete NRW)
Natürliche Überschwemmungsgebiete
Natürliche Überschwemmungsgebiete sind die Bereiche entlang von Fließgewässern, die bei Hochwasserereignissen überflutet werden. Im Naturzustand treten Flüsse mehr oder weniger regelmäßig über die Ufer und ihr Wasser fließt bei großen Hochwässern unter Nutzung der gesamten Auenfläche ab. Bei schwachem Gefälle des betreffenden Fließgewässers, wie es z. B. bei den Bächen und Flüssen auf Gütersloher Stadtgebiet der Fall ist, können solche Überflutungen mehrere Wochen andauern. Der Ermittlung von natürlichen Überschwemmungsgebieten wird häufig ein 100-jährliches Regenereignis zugrunde gelegt.
Gesetzliche Überschwemmungsgebiete
Gesetzliche Überschwemmungsgebiete werden demgegenüber von der oberen Wasserbehörde (Regierungspräsident) nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz bzw. § 112 Landeswassergesetz ausgewiesen. Sie sollen zur Sicherung von leistungsfähigen Fließquerschnitten möglichst von Bebauung freigehalten werden und dienen darüber hinaus der Sicherstellung des Abflusses und der Erhaltung von Retentionsräumen (Rückhalteräumen) zur Minderung von Hochwasserspitzen im weiteren Verlauf.
Die gesetzlichen Überschwemmungsgebiete orientieren sich zwar an den natürlichen, stimmen jedoch nicht unbedingt mit ihnen überein, weil bestimmte Bereiche bereits bebaut sind. Auch sind die Gewässer häufig so stark ausgebaut, dass eine natürliche Überflutung der Aue weitgehend ausgeschlossen ist. Die Unterscheidung von gesetzlichen und natürlichen Überschwemmungsgebieten ist deswegen von Bedeutung, weil bestimmte Maßnahmen in diesen Bereichen laut Landeswassergesetz genehmigungspflichtig werden, sofern sie einen relevanten Umfang erreichen. Ausnahmen können von der unteren Wasserbehörde (Kreisverwaltung) zugelassen werden.
Zu den genehmigungspflichtigen Maßnahmen zählen:
- die Erhöhung oder Vertiefung der Erdoberfläche, die Herstellung,
- Veränderung oder Beseitigung von Anlagen und
- die Anlage von Baum- oder Strauchpflanzungen.
Die Überschwemmungsgebiete im Kreis Gütsersloh sind in der interaktiven Karte G.10.1 im Kap. "Heutige Überschwemmungsgebiete im Kreis Güstersloh" dargestellt (Stand 2015).
Hochwasserrisiko-Managementplanung
Mit der europäischen „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ aus dem Jahr 2007 wird die Entwicklung und Umsetzung von Hochwasserrisiko-Managementplänen bis 2015 gefordert. Seit März 2010 sind die Regelungen im deutschen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verbindlich verankert.
Hochwasserrisiko-Management geht dabei über den reinen Hochwasserschutz hinaus. Es umfasst langfristige raumplanerische Ziele ebenso wie das Ziel eines koordinierten Vorgehens während eines Hochwassers und die Schadensnachfolge. Die verschiedenen Disziplinen, die in einer Region für den Hochwasserschutz arbeiten oder betroffen sein können (Wasserwirtschaft, Raumplanung, Bauleitplanung, Ver- und Entsorgung, Denkmalschutz, Katastrophenschutz, Wirtschaft et cetera), sollen enger kooperieren und mit dem Hochwasserrisiko-Managementplan ein gemeinsames Maßnahmenpaket schnüren.
Die Federführung für das Hochwasserrisiko-Management liegt bei den Landesbehörden. Sie erarbeiten mit den zuständigen Akteuren (z.B. Kommunen, Kreise, Wasser- und Deichverbände) einen gemeinsamen Plan zur Minimierung der Hochwasserrisiken. In den Planungsprozess werden auch interessierte Stellen wie z.B. Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaft, Naturschutz oder Bürgerinitiativen einbezogen.
Als erster Schritt im Rahmen der Hochwasserrisiko-Managementplanung wurde 2011 die sogenannte vorläufige Bewertung abgeschlossen. Dabei erfolgte eine Bestandsaufnahme der Gewässerabschnitte, bei denen möglicherweise ein signifikantes Hochwasserrisiko besteht. Nur Gewässer mit einem möglichen signifikanten Hochwasserrisiko und die zugehörigen Einzugsgebiete wurden im weiteren Verlauf näher betrachtet.
Für das Gütersloher Stadtgebiet wurde für die folgenden 9 Gewässer ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko festgestellt:
- Lutter,
- Reiherbach,
- Welplagebach (bezeichnet den Schlangen-/ Reinkebach),
- Ems,
- Wapelbach,
- Dalkebach,
- Menkebach,
- Knisterbach und
- Ölbach.
Anschließend wurden bis 2013 aus den gewonnenen Ergebnissen Gefahrenkarten für Hochwasser mit geringer, mittlerer und hoher Wahrscheinlichkeit sowie Risikokarten erstellt. Gefahrenkarten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. Die Federführung bei der Erstellung der Hochwassergefahren- und -risikokarten liegt bei der jeweiligen Bezirksregierung.
Auf der Grundlage der Hochwassergefahren- und -risikokarten wurden bis 2015 Hochwasserrisiko-Managementpläne erarbeitet. die die Gefahrenlagen bewerten und vorbeugende Maßnahmen zur Verminderung von Schäden mit Prioritäten und Zuständigkeiten enthalten. Handlungsbereiche sind Flächenvorsorge, natürlicher Wasserrückhalt, technischer Hochwasserschutz, Bau-, Risiko-, Informations-, Verhaltensvorsorge, Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz, Hochwasserbewältigung und Regeneration. Die Maßnahmen in den Managementplänen umfassen einen sechsjährigen Umsetzungszeitraum bis 2021.
Der für Gütersloh geltende Hochwasserrisikomanagementplan Ems NRW (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz 2015) ist im Internet unter der Seite "Flussgebiete NRW" veröffentlicht. Dort können auch die kommunalen Steckbriefe mit den entsprechenden Maßnahmen heruntergeladen werden.
Heutige Überschwemmungsgebiete in Gütersloh
Die Karte G.10.1 (in Bearbeitung) zeigt die heutigen natürlichen Überschwemmungsgebiete auf dem Gebiet der Stadt Gütersloh. Sie stellen die auf einer rechnerischen Simulation beruhenden Flächen dar, die bei einem sogenannten 100-jährlichen Regenereignis, d. h. bei einem statistisch gesehen alle 100 Jahre auftretenden Regenereignis, überflutet würden. Auffallend sind die großen Überflutungsflächen im Bereich der Lutter, die offensichtlich auf Rückstau oberhalb von Straßendurchlässen zurückzuführen sind. Sowohl oberhalb der Brockhäger und der Holler Straße in Blankenhagen wie auch oberhalb der Haller Straße in Isselhorst ergeben sich derartige große Rückstauflächen. Ähnliche Effekte sind an den anderen Fließgewässern in Gütersloh ebenfalls zu beobachten, so z. B. an der Wapel (Herzebrocker Straße), am Ölbach (A 2) und an der Dalke (Sürenheider Straße). Daneben gibt es aber auch Bereiche, an denen kaum oder keine Überflutungen erwartet werden müssen. Besonders auffallend ist dies an der Dalke im Bereich der Kernstadt und in Teilen von Sundern. Auch an der Lutter in Isselhorst gibt es derartige Abschnitte. In diesen Teilen sind die Gewässer besonders stark und leistungsfähig ausgebaut. Über die genannten Überschwemmungsflächen hinaus weisen insbesondere Ems, Wapel- und Ölbach relativ gleichmäßig breite natürliche Überschwemmungsgebiete auf.
Historische Überschwemmungsgebiete in Gütersloh
In der Karte G.10.1 In Bearbeitung) sind weiterhin die historischen natürlichen Überschwemmungsgebiete dargestellt. Das sind solche Bereiche, die in historischer Zeit regelmäßig überflutet wurden. Sie wurden um 1910 vom Königlichen Meliorationsbauamt in Minden erhoben, also zu einer Zeit, zu der bereits Regulierungsmaßnahmen in erheblichem Umfang stattgefunden hatten. Es zeigt sich, dass sie erheblich von den heutigen Überschwemmungsgebieten abweichen, z. B. weil in Bereichen, in denen die heutigen Überschwemmungsgebiete breiter sind, vermutlich damals keine baulichen Hindernisse, wie zum Beispiel Straßendurchlässe, bestanden haben, die einen Rückstau hätten zur Folge haben können. In Bereichen, in denen die Ausdehnung der früheren Überschwemmungsgebiete die der heutigen übertrifft, spielen wahrscheinlich zwischenzeitlich erfolgte Ausbaumaßnahmen eine Rolle, die einen schnelleren Hochwasserabfluss zur Folge haben. Zudem haben sich die Vorflutverhältnisse oftmals geändert. Auch gibt es verstärkt Zuflüsse aus der Niederschlagsentwässerung (vergleiche Zunahme der Siedlungsfläche, Kapitel E.2).
Ausbaumaßnahmen und Gefährdungspotenzial
Die Ausbaumaßnahmen wie Begradigung und regelmäßige Profilierung haben ökonomische Schäden durch Überflutungen von Siedlungs- und Kulturflächen in bestimmtem Maße und räumlich begrenzt verhindert. Sie führten aber häufig zu umso größeren Problemen in flussabwärts liegenden Bereichen, da große ehemalige Retentionsflächen nicht mehr genutzt wurden: Fließt ein Gewässer aufgrund seines Ausbaus rascher ab, werden weniger Flächen überflutet und können damit nicht als Retentionsraum zum Schutz der unterhalb liegenden Bereiche (Siedlungen et cetera) genutzt werden. Einzelne Siedlungen und Gebäude innerhalb der Aue können darüber hinaus im Hochwasserfall den Abfluss behindern. Diese Gefahren waren auch für Gütersloh schon 1872 (!) bekannt. Zur Kultivierung von kaum genutztem Ödland und zur Verhinderung von unvorhersagbaren Fluten, die auf Ausbaumaßnahmen zurückzuführen waren, wurden im oberen Emsgebiet eigens Wasserverbände gegründet. Sie regelten Be- und Entwässerung, den Ausbau und die Unterhaltung der Fließgewässer. In Teilen Güterslohs ging damals jede dritte Ernte durch Sommerhochwässer verloren (Archiv Kreis Gütersloh: Regensberg 1872).
Regenwasserrückhaltung
Zur Reduktion der Hochwasserlast, also Reduktion der Menge des abfließenden Wassers, können Regenwasserversickerung und –retention einen entscheidenden Beitrag leisten. Daher wird in Gütersloh bei der Ausweisung von Baugebieten darauf geachtet, dass Regenwasser möglichst grundstücksnah versickert, zurückgehalten oder genutzt wird. Bei bereits bestehenden Gebäuden und Flächen bestehen ebenfalls derartige Möglichkeiten, allerdings ist der Aufwand hier deutlich höher. Anfallendes Regenwasser größerer Bereiche kann in Regenwasserrückhaltebecken zwischengespeichert und zeitlich versetzt an das Abwasserkanalnetz bzw. die Gewässer abgegeben werden.
Landschaftsökologische Funktionen
Neben der Retentionsfunktion erfüllen die regelmäßigen Überflutungen der Auen weitere wichtige landschaftsökologische Funktionen. Die lange überstauten und langsam wieder trocken fallenden Flächen bieten ganz spezifische Lebensbedingungen für viele Organismen. Beispielsweise sind an lange mit Wasser bespannten Flutmulden [Bodensenken in der Nähe von Fließgewässern, durch die bei Hochwasser ein Teil der Wasserfracht außerhalb des Gewässerbettes abfließt] und Feuchtwiesensenken zahlreiche Pflanzen und Tiere (z. B. Kiebitz und Großer Brachvogel) angepasst. Mit dem Ausbleiben der Überstauungen sind an die Feuchtbereiche angepasste Arten sehr selten geworden bzw. ganz verschwunden.
Schwermetalle in Böden der Überschwemmungsgebiete
In die Böden der Überschwemmungsgebiete wurden und werden mit dem Hochwasser neben anderen Schweb- und Inhaltsstoffen auch Schwermetalle eingetragen. In den heute nicht mehr überfluteten ehemaligen Überschwemmungsgebieten auf Gütersloher Stadtgebiet sind die Nickel-, Zink-, Kupfer- und Arsenkonzentrationen in den Oberböden auf Ackerstandorten um rund 30 Prozent höher als außerhalb. Bei Grünlandstandorten ist nur die Nickelkonzentration höher. Die Konzentrationen der übrigen Schwermetalle sind dagegen bei Grünlandstandorten in den Überschwemmungsgebieten eher niedriger als außerhalb, besonders bei Chrom und Zink (vergleiche Kapitel E.7). Diese Anreicherungen von Schwermetallen sind in der Vergangenheit auf nicht oder nur mangelhaft gereinigte Abwässer, die in die Fließgewässer eingeleitet wurden, zurück zu führen. Die Differenzen bei den Schwermetallkonzentrationen zwischen Acker- und Grünland entstanden durch die Unterschiede beim chemischen Verhalten der Böden wie auch durch deren Bewirtschaftungsformen. Die ermittelten Konzentrationswerte liegen alle unterhalb eines gesundheitlich bedenklichen Niveaus.
G.11 Niederschlagsentwässerung
Informationen finden Sie beim Fachbereich Tiefbau, Stadt Gütersloh.
G.12 Schmutzwasserreinigung
Das in Gütersloh anfallende Abwasser wird in den beiden Kläranlagen Putzhagen und Obere Lutter in Isselhorst gereinigt. Das Verbandsklärwerk Obere Lutter ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Städte Bielefeld und Gütersloh. Etwa 15 Prozent der dort behandelten Abwässer stammen aus den Gütersloher Ortsteilen Isselhorst, Friedrichsdorf, Avenwedde-Bahnhof, Hollen und Niehorst. 85 Prozent kommen aus Bielefeld. Der weitaus größte Teil des Gütersloher Abwassers, etwa 85 Prozent, wird in Putzhagen gereinigt.
G.13 Indirekteinleiter
Um Aufschluss über den Stand der Abwasserqualität zu erhalten, werden seit 1988 sogenannte Indirekteinleiterkontrollen durchgeführt. Unter Indirekteinleitern sind Betriebe zu verstehen, die ihre Abwässer in das Kanalnetz der Stadt entlassen. Von dort gelangen sie in die Kläranlage.
Informationen finden Sie beim Fachbereich Tiefbau, Stadt Gütersloh.
G.14 Klärschlammentsorgung und -analysen
Informationen finden Sie beim Fachbereich Tiefbau, Stadt Gütersloh.
G.15 Kooperation mit der Landwirtschaft
Kooperation mit der Landwirtschaft
Qualitativ hochwertiges Trinkwasser ist keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis einer umfassenden Vorsorge. Und die beginnt in Gütersloh schon bevor das Grundwasser an die Oberfläche gefördert wird. Kooperationen mit den in den Wasserschutzgebieten aber auch im ganzen Stadtgebiet ansässigen Landwirten sind dabei ein besonders wichtiger Baustein. Denn: Eine gewässerverträgliche Landwirtschaft wirkt sich unmittelbar auf die Qualität des Grundwassers aus.
Ziel der Kooperation mit der Landwirtschaft
Besonders im Focus der Kooperationsarbeit steht die Minimierung von Stickstoff-(N-) Überhängen. Stickstoff ist ein wichtiger Pflanzennährstoff und wird daher in der Landwirtschaft und im Gartenbau, aber auch im privaten Bereich als Dünger eingesetzt. Durch Auswaschung als Nitrat (NO3) kann Stickstoff ins Grund- und Trinkwasser gelangen. Im menschlichen Körper kann unter bestimmten Bedingungen aus Nitrat Nitrit (NO2) entstehen. Um gesundheitliche Beeinträchtigungen – besonders für Säuglinge - hieraus zu verhindern, wurde der Nitrat-Grenzwert im Trinkwasser Mitte der 80er Jahre auf 50 Milligramm pro Liter (vorher 90 mg/l) herabgesetzt. Dieser Grenzwert ist auch in der 2023 novellierten Trinkwasserverordnung beibehalten worden.
Für Nutzpflanzen spielt die Versorgung mit Stickstoff eine entscheidende Rolle. Die richtige Dosierung trägt entscheidend zum Ernteertrag bei. Dabei ist wichtig, dass Stickstoff sowohl in der optimalen Menge als auch zum richtigen Zeitpunkt den Pflanzen zur Verfügung steht, da sonst einerseits die Pflanzen Schaden nehmen können und andererseits die Gefahr der Auswaschung groß ist.
Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft in den Wasserschutzgebieten (WSG)
Bereits seit 1992 besteht zwischen den in den Wasserschutzgebieten wirtschaftenden Landwirten, der Kreisstelle Gütersloh der Landwirtschaftskammer NRW, dem landwirtschaftlichen Kreisverband Gütersloh und den Stadtwerken Gütersloh GmbH (SWG) als örtlichem Wasserversorger eine Kooperationsvereinbarung, die unter anderem auf die Reduktion des Nitrateintrags in das Grundwasser abzielt. Aktuell sind in diese Kooperation fast 80 Prozent der rund 1.800 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche innerhalb der Wasserschutzgebiete einbezogen.
Kooperation Landwirtschaft/Stadt Gütersloh
Nach dem bewährtem Vorbild der Kooperationen in den Wasserschutzgebieten wurde im Jahr 2001 durch einen Vertrag zwischen der Landwirtschaft in der Stadt Gütersloh, dem landwirtschaftlichen Kreisverband Gütersloh, der Kreisstelle Gütersloh der Landwirtschaftskammer NRW und der Stadt Gütersloh für das gesamte Stadtgebiet – außerhalb der Wasserschutzgebiete – ins Leben gerufen. Auch bei dieser Kooperation liegt das Hauptaugenmerk auf der Reduktion des Nitrateintrags ins Grundwasser.
Gemäß Beschluss des Umweltausschusses wurde dieser Vertrag zunächst für die Dauer von 5 Jahren geschlossen und inzwischen zum sechsten Mal bis zum 31.12.2028 verlängert.
Die Teilnahme der einzelnen Landwirte an der Kooperation ist freiwillig. Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass verschiedene Angebote in Anspruch genommen werden können. Die Angebote der Stadt Gütersloh umfassen dabei die Beprobung und Analyse von Boden und Wirtschaftsdünger, die Untersuchung des Grundwassers und die Dünge- und Anbauberatung einschließlich der Erstellung der N-Obergrenzenberechnung gemäß Düngeverordnung. Derzeit sind 104 Landwirte (Stand: 31.12.2024) Mitglied der Kooperation. Das betreute Gebiet außerhalb der Wasserschutzgebiete umfasst zurzeit eine Fläche von 3.885 Hektar, davon befinden sich ca. 3.140 Hektar im Stadtgebiet Gütersloh.
Die den Kooperationen beigetretenen Landwirte verpflichteten sich auf freiwilliger Basis unter anderem dazu, Düngebedarfsermittlungen, Düngepläne und Nährstoffbilanzen bzw. N-Obergrenzenberechnungen erstellen zu lassen (letztere seit 1997 bzw. 2020 auch durch die Düngeverordnung vorgeschrieben), Pflanzenschutzmittel fachgerecht anzuwenden und die anfallenden Wirtschaftsdünger inner- bzw. überbetrieblich nach guter fachlicher Praxis zu verwerten.
Die nachfolgende Karte zeigt das Kooperationsgebiet Landwirtschaft / Stadt Gütersloh sowie die Wasserschutzgebiete im Stadtgebiet Gütersloh.

Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
Nmin-Analysen
Um die dem Bedarf angepasste N-Düngermenge zu ermitteln, sind sogenannte Nmin-Analysen hilfreich. Dabei wird die im Boden vorhandene Menge an mineralischem Stickstoff (Nitrat und Ammonium) vor der Aussaat oder während der Vegetation analytisch bestimmt, um nachfolgend Düngeempfehlungen ableiten zu können.
Gerade für die im Herbst noch im Boden verbleibende Menge Stickstoff besteht die Gefahr der Auswaschung in das Grundwasser, da vor allem Nitrat – besonders bei den in Gütersloh vorherrschenden leichten Sandböden - schnell in tiefere und damit im Frühjahr nicht mehr für die Pflanzen erreichbare Bodenschichten verlagert werden kann. Regelmäßig werden daher in den Kooperationen mit der Landwirtschaft auch im Herbst Nmin Proben auf den Ackerflächen nach der Ernte vor Beginn der Auswaschungs- (Sickerwasser-) periode gezogen. Sie ermöglichen so eine Kontrolle, ob das gesteckte Ziel eines möglichst niedrigen Rest-Nitrat-Gehalts auf der beprobten Fläche erreicht werden konnte.
Die Erfolge lassen sich sehen: Lagen die Rest-Nitrat-Gehalte im Herbst nach dem Anbau von Mais in den ersten Jahren nach Gründung der Kooperationen mit über 100 kg Nmin/ha auf sehr hohem Niveau, sind diese im Laufe der Jahre um durchschnittlich ca. 40 – 50 % gesunken. Die Herbst-Nmin Ergebnisse schwanken jedoch von Jahr zu Jahr, was u. a. auf die jeweilige Jahreswitterung zurückzuführen ist. So führen lange Hitze- und Trockenphasen während der Wachstumsperiode aufgrund von Mindererträgen zu höheren Rest-Nitrat-Gehalten im Herbst.
Einen absoluten Schutz für das Grundwasser gibt es somit nicht. Mit Extensivierung von Ackerflächen und dem Anbau von grundwasserschonenden Fruchtarten (z. B. extensivem Feldgras oder Durchwachsende Silphie) auf besonders auswaschungsgefährdeten Standorten vor den Trinkwasserbrunnen fördern die Stadtwerke Gütersloh GmbH zusätzliche Maßnahmen, um das Grundwasser noch nachhaltiger zu schützen.
Den positiven Einfluss der Kooperation mit der Landwirtschaft zeigen die rückläufigen bzw. konstant niedrigen Nitratgehalte in den Trinkwässern der Wasserwerke Langer Weg, Nordrheda-Ems und Quenhorn. Weitere Informationen zur Gütersloher Trinkwasserqualität finden Sie unter:
www.stadtwerke-gt.de
*für 2002 keine Daten vorhanden; Quelle: SWG
Eine bedarfsgerechte und grundwasserschonende Stickstoff-Düngung wird immer wieder durch unvorhersehbare klimatische Schwankungen erschwert. Dies zeigen die stark schwankenden Nmin-Ergebnisse der einzelnen Jahre. Vollkommenen Schutz für das Grundwasser kann daher die Kooperation auch langfristig nicht bieten. Die Stadtwerke Gütersloh GmbH hat daher die besonders auswaschungsgefährdeten Standorte ermitteln lassen und fördert auf diesen Flächen schwerpunktmäßig Extensivierungen und den Anbau von grundwasserschonenden Fruchtarten. Den positiven Einfluss der Kooperation mit der Landwirtschaft zeigen die rückläufigen bzw. konstant niedrigen Nitratgehalte in den Trinkwässern der Wasserwerke Langer Weg, Nordrheda-Ems und Quenhorn (siehe unten stehende Abbildung).
Stickstoff-Verbrauch Bundesrepublik
Der Jahresverbrauch von Stickstoff-Mineraldünger in der Bundesrepublik Deutschland lag im Wirtschaftsjahr 2020/2021 bei rund 76 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und damit 25 kg/ha unter dem Verbrauch des WJ 2016/2017 (Statistisches Bundesamt, 2022).
Neben der mineralischen Düngung stammen N-Einträge aus Wirtschaftsdünger, Tierhaltung, atmosphärischer Deposition und anderen Quellen. Der N-Überschuss, der zum Teil von Bakterien denitrifiziert (d. h. zu gasförmigen Verbindungen abgebaut), zum anderen Teil aber ausgewaschen wird, betrug 2022 auf landwirtschaftlichen Nutzflächen der Bundesrepublik Deutschland rund 60 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr (2015 = 100 kg/ha und Jahr) (http://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/landwirtschaft/naehrstoffeintraege-aus-der-landwirtschaft).
Angestrebt werden laut Umweltbundesamt in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 70 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr als Mittel der Gesamtbilanz der Jahre 2028 bis 2032. Würde sich der Trend der letzten Jahre fortsetzen, würde dieses Ziel erreicht werden.
Weiterführende Informationen: Stickstoffeintrag aus der Landwirtschaft und Stickstoffüberschuss | Umweltbundesamt