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Grundwasser

Das Grundwasser in Gütersloh ist ein kostbares und empfindliches Gut. Es dient der öffentlichen Wasserversorgung genauso wie den circa 3.000 privaten Nutzern von Hausbrunnen. Ebenso wichtig ist die Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Qualität der Gütersloher Bäche, die als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als Erholungsraum für die Menschen von Bedeutung sind.

Vorbeugender Grundwasserschutz:
Der Gütersloher Sandboden bietet einen relativ schlechten Schutz vor Einträgen von Schadstoffen ins Grundwasser. Diese können fast ungehindert und rasch einsickern, wenn sie in den Boden gelangen. Andererseits liefert Grundwasser das Trinkwasser, unser „Lebensmittel Nr. 1“. Die Stadt bemüht sich daher gemeinsam mit Kooperationspartnern darum, das Grundwasser in einem guten Zustand zu erhalten bzw. es wieder in diesen zu versetzen, so wie es auch die europäische Wasserrahmenrichtlinie verlangt. Denn gebietsweise ist der Nitratgehalt bereits so hoch, dass sich das Grundwasser nicht mehr als Trinkwasser eignet.

Nach dem Vorbild der Kooperationen der Wasserversorger mit der Landwirtschaft zum Schutz des Grundwassers in den Wasserschutzgebieten (kreisweite Kooperation im Wasserschutzgebiet Isselhorst, Kooperationen der Stadtwerke Gütersloh in den Wasserschutzgebieten Spexard und Nordrheda-Ems/Sudheide) hat auch die Stadt Gütersloh mit der Landwirtschaft eine stadtweite Kooperation im Jahr 2001 gegründet, um die landwirtschaftlichen Flächen außerhalb der Wasserschutzgebiete einzubeziehen. Die sehr gute Akzeptanz dieser Initiative belegt der Indikator Nr. 13 des Gütersloher Klima- und Ressourcenhaushaltes.

Auch die kreisweiten Bodenschutzaktionen für Gartenbesitzer dienen dem Grundwasserschutz. In diesem Rahmen bietet die städtische Umweltberatung für Gütersloher Gartenbesitzer regelmäßig die Nährstoffanalyse von Bodenproben und eine ausführliche Düngeberatung an. Denn auch Privatgärtner sind mitverantwortlich für Einträge überflüssiger Nährstoffe ins Grundwasser.

Renaturierung von Fließgewässern:
Die Renaturierung der Dalke dient dem Ziel, dem Bach wieder zu einem „guten ökologischen Zustand“ gemäß Wasserrahmenrichtlinie zu verhelfen. Denn dazu gehört nicht nur ein guter chemischer Zustand, der durch die Abwasserreinigung und die Vorklärung der Regenwassereinleitungen angestrebt wird, sondern auch eine naturnahe Struktur der Bachsohle, Ufer und der angrenzenden Aue. Eine naturnahe Strukturvielfalt ermöglicht ein artenreiches Wasserleben, das wiederum die Voraussetzung für eine hohe Selbstreinigungskraft des Gewässers auf biologischer Basis ist.
Und nicht nur nebenbei profitieren auch die Menschen von solchen naturnahen Gewässerstrukturen, die zugleich wichtige Gestaltungselemente für hochwertige stadtnahe Erholungsräume darstellen.

Kooperation Landwirtschaft / Stadtwerke

Die Kooperation Landwirtschaft / Wasserwirtschaft zum Grundwasserschutz in Wasserschutzgebieten dient vor allem dem Ziel, die Nitratkonzentration im Trinkwasser zu reduzieren bzw. auf einem niedrigen Niveau zu halten.

Desgleichen sollen auch Pflanzenschutzmittel aus dem Grundwasser ferngehalten werden. Kooperationspartner sind der flächenbewirtschaftende Landwirt und die Stadtwerke Gütersloh GmbH (SWG). Einzelheiten zu den Kooperationsvereinbarungen und Fördermöglichkeiten enthalten die Umweltdaten der Stadt Gütersloh im Kapitel G 15.

Kooperation Landwirtschaft / Stadt Gütersloh

Die Kooperation Landwirtschaft / Stadt Gütersloh dient dem Grundwasserschutz auch außerhalb der Wasserschutzgebiete.
Sie folgt dem Vorbild der Kooperation der Stadtwerke Gütersloh GmbH mit der Landwirtschaft , die innerhalb der Wasserschutzgebiete wirkt und im Juni 2001 ins Leben gerufen wurde. Neben dem allgemeinen Grundwasserschutz steht hier insbesondere der Erhalt der Wasserqualität der zahlreichen Hausbrunnen in Gütersloh im Vordergrund. An die Stelle der Stadtwerke tritt in dieser Kooperation die Stadt Gütersloh.

Kooperation Landwirtschaft (Kreis Gütersloh)

Im Jahre 1992 wurde die Kooperation zwischen der Landwirtschaft und den Wasserwerken des Kreises Gütersloh unterzeichnet.
In der Stadt Gütersloh ist der Wasserbeschaffungsverband Isselhorst Mitglied dieser Kooperation, die auch hier vor allem dem Ziel dient, die Nitratkonzentrationen im Trinkwasser zu reduzieren bzw. auf einem niedrigen Niveau zu halten.

Nickelbelastung des Friedrichsdorfer Grundwassers: Bürgerinformation am 23.2.2015

Nach der Berichterstattung im Umweltausschuss am 16.1.2015 fand in Friedrichsdorf am 23.2.2015 eine öffentliche Informationsveranstaltung im kath. Gemeindehaus St. Friedrich zur Grundwasserbelastung durch Nickel im Raum Windflöte / Friedrichsdorf statt. Nahezu 150 Bürgerinnen und Bürger drängten sich im Gemeindesaal, um sich über die Herkunft und den Verlauf der Schadstofffahne zu informieren, die von den Rieselfeldern Windel unter der Siedlung Windflöte hindurchfließt und nun an der Grenze zu Friedrichsdorf angelangt ist. Ziel der Veranstaltung war eine möglichst frühzeitige Information vor allem der Hausbrunnenbesitzer über die voraussichtliche weitere Entwicklung in den nächsten Jahren und über Möglichkeiten für Vorsorgemaßnahmen.

Nach der Begrüßung durch die Umweltdezernentin und Erste Beigeordnete Christine Lang referierte der Diplomgeologe Thomas Grünz vom Bielefelder Büro für Geohydrologie und Umweltinformationssysteme (BGU) über die Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen, die auf Bielefelder Seite seit über 20 Jahren durchgeführt werden. Ein Kernpunkt der Erkenntnisse ist, dass Nickel nicht bei der früheren Verrieselung des Abwassers der Textilfirma Windel in den Boden oder das Grundwasser eingetragen worden ist, sondern im Untergrund natürlicherweise in geringen Mengen vorkommt. Erst nach Einstellung der Verrieselung und einem damit verbundenen Eintrag von Sauerstoff in den Untergrund wurde dieses naturbürtige Nickel in Lösung gebracht. Ob der Weitertransport mit dem Grundwasserstrom durch bestimmte Abwasserinhaltsstoffe (z.B. Komplexbildner) gefördert wird ist derzeit noch Gegenstand weiterer Untersuchungen. Die Vortragsfolien des BGU stehen rechts zum Download bereit und enthalten auch Ergebnisse von Modellberechnungen zur zukünftigen Ausbreitung der Nickelbelastung (Karten und Kurzfilm). Außerdem zeigen die Folien bestehende und zusätzliche Vorwarnmessstellen, die in Kürze eingerichtet und zukünftig weiter ergänzt und beprobt werden.

Über die auf Bielefelder Seite getroffenen Vorsorgemaßnahmen berichtete Thomas Werning von der Unteren Wasserbehörde der Stadt Bielefeld. Im Belastungsgebiet wird Nickel regelmäßig in mehreren Überwachungsbrunnen sowie in den Hausbrunnen untersucht. Bei Grenzwertüberschreitungen schließen sich die Haushalte in der Regel ans öffentliche Trinkwassernetz an, in einem Fall haben die Eigentümer auch eine Wasseraufbereitungsanlage installiert.

Die Vorwarnmessstellen auf Gütersloher Seite werden von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Gütersloh in Abstimmung mit dem Gutachter in Auftrag gegeben und zukünftig regelmäßig beprobt. Der damalige Leiter der Wasserbehörde Siegfried Gruber verdeutlichte, dass angesichts der geringen Fließgeschwindigkeit des Grundwassers von weniger als 150 Meter pro Jahr – die Nickelbelastung breitet sich noch etwas langsamer aus – ausreichend Reaktionszeit gegeben ist, um bei ansteigenden Messwerten die im Abstrom liegenden Hausbrunnen rechtzeitig warnen zu können.

Der Leiter des Kreisgesundheitsamtes Dr. Matthias Gubba wies darauf hin, dass in den nächsten Wochen alle Hausbrunnenbesitzer in Friedrichsdorf östlich der Landstraße L 791 (Paderborner / Brackweder Straße) ein Informationsschreiben erhalten, da sie von dem Nickelzustrom als erste betroffen sein werden. Er empfahl schon jetzt, bei zukünftigen Hausbrunnenanalysen auch Nickel mit untersuchen zu lassen. Die Zusatzkosten dafür können in Abhängigkeit von dem Labor zwischen 10 und 25 Euro liegen (Empfehlung: Preis beim Untersuchungslabor erfragen). Das Gesundheitsamt muss aus Vorsorgegründen bei Überschreitung des Grenzwerts von 20 Mikrogramm Nickel pro Liter tätig werden, auch wenn dann im Normalfall noch keine unmittelbare Gesundheitsgefahr besteht. Dieser Wert entspricht auch der EG Trinkwasserrichtlinie. Dabei wird von einer täglichen Aufnahme von circa 2 Liter Trinkwasser ausgegangen. Die Nickelbelastung erfolgt hauptsächlich über Lebensmittel, Modeschmuck, auch Kochgeschirr und kann bei allergisch vorbelasteten Menschen zu einer Verschlimmerung der Symptome führen.

Über Möglichkeiten und Bedingungen zum Anschluss von Haushalten an das öffentliche Trinkwassernetz in Friedrichsdorf informierten Dr. Mechthild Meier und Ralf Maaskerstingjost von den Stadtwerken und der Netzgesellschaft Gütersloh. Viele Häuser in Friedrichsdorf (jedoch nicht alle) liegen in günstiger Entfernung zu vorhandenen Trinkwasserleitungen. Angebote müssen im Einzelfall kalkuliert werden, im „Normalfall“ (bis 10 Meter Leitungslänge) liegen die Komplettkosten für einen Anschluss zwischen 2.000 und 3.000 Euro; längere Leitungen kosten circa 50 Euro pro Meter zusätzlich. Die Stadtwerke sind für die Leitung bis zur Übergabestelle im Haus verantwortlich, den Anschluss an die Hausinstallation führen Installateurbetriebe aus. Bei überlangen Leitungen kann die Übergabestelle auch an der Grundstücksgrenze eingerichtet werden und die Eigentümer können die Leitung auf dem Grundstück selbst verlegen (lassen), sind dann aber auch für deren Qualität und Unterhaltung ebenso verantwortlich wie für eventuelle Minderungen der Wasserqualität im Verlaufe der Privatleitung (z.B. durch Verkeimung). Im Vergleich mit Alternativen wie etwa einer eigenen Hauswasseraufbereitungsanlage dürften die genannten Anschlusskosten (einschließlich der jährlichen Verbrauchskosten) für normale Wohnhäuser eher günstig liegen, da für eigene Aufbereitungsanlagen neben der hohen Anfangsinvestition auch erhebliche Folgekosten z.B. für die regelmäßige Wartung, den regelmäßigen Austausch der Filtermaterialien sowie die regelmäßige Nickeluntersuchung entstehen.

Frau Lang stellte klar, dass es keine städtischen Zuschüsse für Anschlusskosten geben könne, da alle Anschlussnehmer gleich zu behandeln seien. Weiterhin besteht keine rechtliche Grundlage für Schadensersatzforderungen an den ehemaligen Betreiber der Rieselfelder oder die Bezirksregierung Detmold als seinerzeit genehmigende Behörde, da es keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Menge oder Beschaffenheit des Grundwassers gibt.

Ansprechpartner für weitere Fragen sind:
Gesundheitsamt (gesundheitliche Fragen, Hausbrunnen):
Telefon 85 16 69

Untere Wasserbehörde (Grundwasserüberwachung):
Telefon 85 26 02

Stadtwerke Gütersloh (öffentliche Wasserversorgung):
Telefon 82 26 42