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Stadtklima + Luft

Zu den Themen KLIMA und LUFT Gutachten wurden in den Jahren den Jahren 2000-2004 mehrere Gutachten erstellt. Insgesamt wurde die Analyse und Beurteilung von Klima und Lufthygiene in 3 Gutachtensteile gegliedert.

Teil 1: Klimagutachten Gütersloh (2002)
Teil 2: Gutachten Lufthygiene (2003)
Teil 3: Synthese Klima und Lufthygiene (2004)

Die Karten aus den Gutachten stehen als PDF-Dateien in den Umweltdaten der Stadt Gütersloh zur Verfügung.

Das Stadtklimagutachten wird seit Septemper 2020 aktualisiert und wird an dieser Stelle nach Fertigstellung präsentiert.

Weiterführende Informationen

Klimagutachten Gütersloh 2002

In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Umweltschutz wurde im Jahr 2002 von einem Fachgutachter ein Gutachten zum Stadtklima erarbeitet. Anschließend wurde darauf aufbauend die lufthygienische Situation im Stadtgebiet analysiert und bewertet.

Zur Klimasituation:
In Gütersloh treten erkennbare negative stadtklimatische Effekte (z.B. nächtliche Überwärmung ) in nur vergleichsweise geringem Ausmaß auf – und ohnehin nur in der Innenstadt. Dies liegt zum einen an dem hohen Durchgrünungsgrad großer Teile der Stadtrandquartiere sowie an dem Transport frischer Luft aus den umgebenden landwirtschaftlichen Flächen - nachts und im Sommer mit bedeutenden Anteilen aus östlichen Richtungen (Freiraumkeil Sundern mit Stadtpark, Dalke- und Schlangenbachniederung), ansonsten aus südwestlichen Richtungen (aus Kattenstroth und Pavenstädt). Insgesamt profitiert Gütersloh davon, dass der Wind nur zu knapp einem Viertel der Zeit sehr schwach ist bzw. ruht. So wird für eine ständige, wenn auch nur schwache Belüftung aus den umgebenden ausgleichsklimatisch wertvollen landwirtschaftlichen Flächen sorgt.

In bioklimatischer Hinsicht macht sich der hohe Durchgrünungsgrad mit einem sehr hohen Anteil von Privatgärten ebenso positiv bemerkbar. Besonders bedeutsam sind hier die – allerdings nur wenigen – Grün- und Parkanlagen wie auch die noch verbliebenen Frei- und Brachflächen im Stadtgebiet.

Gutachten Lufthygiene

Das Gutachten zur lufthygienischen Situation wurde im Jahr 2003 als Teil 2 eines dreiteiligen Gutachtens erstellt. Teil 1 ist das Klimagutachten, Teil 3 die Synthese von Klima und Lufthygiene.

Das Teilgutachten LUFTHYGIENE baut auf den Ergebnissen des Teil 1 KLIMA auf. Es wurden die Emissionen aus den 3 Quellgruppen Industrieanlagen, Hausbrand und Verkehr für die 3 Luftschadstoffe NOX (Stickoxide), PM10 (Feinstaub) und NMVOC (flüchtige organische Verbindungen außer Methan) aus den verfügbaren Daten des Landesumweltamtes in ihrer räumlichen Verteilung und den jeweiligen Anteilen an den Gesamtemissionen ermittelt und bewertet. Die Hauptemittenten sind in Gütersloh der Verkehr (überdurchschnittlicher Anteil im Landesvergleich) und der Hausbrand. Die räumlichen Schwerpunkte sind die Autobahn A 2 und die Innenstadt (hier vor allem der nordöstliche Teil mit zusätzlichen Emissionen aus gewerblichen Anlagen).

In Kenntnis der zeitlichen und räumlichen Emissionsverteilung und Windströmungen im Stadtgebiet wurden per Computersimulation die Immissionsbelastungen für die 3 Luftschadstoffe gemäß den Anforderungen der TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) als Kurzzeit- und als Langzeitbelastungen berechnet. Aufgrund der schwierigen Datenlage bei den Emissionen mussten einige Datenlücken bzw. –schwächen vom Gutachter durch Analogieschlüsse über Vergleichsdaten gezogen werden.

Es lassen sich folgende Ergebnisse festhalten:

  • Die Belastungsschwerpunkte (Immission) für die 3 Luftschadstoffe liegen an der Autobahn (vor bzw. im Bereich der Autobahnauffahrt) sowie in der nordöstlichen Innenstadt. Die Innenstadt zeigt insgesamt relativ hohe Belastungen, im Außenbereich fallen sie stark ab. Diese Verteilung entspricht weitgehend auch der Verteilung der Emissionen, wobei bei den vorherrschend südwestlichen Winden eine Verdriftung der Schadstofffahne nach Nordost entsteht.
  • Beim Feinstaub (PM10) hat der Verkehr in Gütersloh den Hauptanteil an den Emissionen. Allerdings wird ein Großteil der Immissionsbelastung durch Einträge aus stadtfremden Quellen (Ferntransport) bewirkt. Insgesamt liegen die Belastungen unter den zukünftig (2010) geltenden verschärften Grenzwerten.
  • Beim Stickoxid (NOX) liegen die Minimal- und Mittelwerte der Langzeitbelastung auf vergleichsweise niedrigem Niveau, bei den Kurzzeitbelastungen werden die Grenzwerte nicht annähernd erreicht. Allerdings erreichen die Maximalwerte bei den Belastungsschwerpunkten (siehe oben) fast den ab 2010 gültigen Grenzwert. Verursacher sind hier vor allem Verkehr und Hausbrand. Bei einigen Straßenabschnitten (insbesondere bei innerstädtischen Kreuzungsbereichen) ist in der Überlagerung der Belastungen aus Hausbrand und Verkehr ein Überschreiten der Maximalwerte nicht ausgeschlossen.
  • Die Immissions-Belastungen beim NMVOC sind insgesamt als unkritisch einzustufen.

Synthese Klima und Lufthygiene

Auf Basis der Analysen und Ergebnisse der Teile 1 (Klima) und 2 (Lufthygiene) wurden verschiedene Planungsempfehlungen formuliert. Zum einen die so genannten "Allgemeinen Planungsempfehlungen", jeweils für KLIMA und für LUFTHYGIENE, zum anderen in gleicher Weise die konkreten Planungshinweise zu den städtebaulichen Entwicklungsflächen. Abschließend wurden die Ergebnisse überlagert.

Allgemeine Planungshinweise

Die allgemeinen Planungshinweise zum Stadtklima beruhen auf den Darstellungen der Klimatopkarte, die bezüglich der Lufthygiene ergänzt werden. Die Hinweise beziehen sich auf Nutzungsveränderungen durch bauliche Eingriffe, da die wesentlichen stadtklimatischen Veränderungen auf diese Weise entstehen. Darüber hinaus werden auch Bebauungsgrenzen zum Erhalt sowie Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung der vorhandenen Freiraumqualitäten dargelegt und räumlich abgegrenzt. In diesen Bereichen sollten aus der Bauleitplanung heraus keine weiteren baulichen Verdichtungen oder neue baulichen Nutzungen entwickelt werden, wenn die vorhandenen stadtklimatischen und lufthygienischen Qualitäten vor Ort und in der Kernstadt langfristig gesichert werden sollen. Die stadtklimatischen und lufthygienischen Zielrichtungen sind hier weitgehend identisch.

Konkrete Planungshinweise

Für die städtebaulichen Entwicklungsflächen wurden auf Basis der zu erwartenden (baulichen) Nutzungsveränderung die Auswirkungen auf die stadtklimatischen und lufthygienischen Verhältnisse vor Ort und für die Stadt analysiert. Die Flächen in Avenwedde und teilweise bei der Stadterweiterung West sind als problematisch einzustufen, einige Flächen imWesten sind aus stadtklimatologischer Sicht problematisch. Erwartungsgemäß positiv sind Erhalt und Entwicklung von Freiflächen mit Anbindung an die Kernstadt beurteilt.

Fazit

Die Stadt Gütersloh weist einen guten stadtklimatischen und lufthygienischen Zustand auf. Das ist zusammen mit anderen zu den positiven weichen Standortfaktoren zu zählen.

Es zeichnen sich jedoch einige Entwicklungen ab, durch die die langfristige, generationenübergreifende Sicherung des GUTEN ZUSTANDES gefährdet werden könnte. Durch das weitere Wachsen am Stadtrand mit einem gleichzeitigen Zuwachsen der Luftbahnen zum Zentrum wird die Kernstadt zunehmend von den umgebenden Ausgleichsräumen abgeschnitten.

Der Fachbereich Umweltschutz hat die Ergebnisse des vorliegenden Gutachtens aufgearbeitet und in eine Stellungnahme zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans einfliessen lassen. In diesem Rahmen besteht die Möglichkeit für Planung und Politik, frühzeitig und langfristig entsprechende Sicherungsmaßnahmen einzuleiten.

In lufthygienischer Hinsicht entstehen die größten Probleme durch den weiter zunehmenden Verkehr. Hier sind die lokalen Handlungsmöglichkeiten zwar eingeschränkt, aber durch eine Kombination fördernder (Anreize durch ÖPNV) und restriktiver (Einschränkungen, Verbote für Individualverkehr) Maßnahmen trotzdem vorhanden.

Bei der anderen großen Emittentengruppe, dem Hausbrand, sind nur über langfristig angelegte Förderkonzepte zur Energieeinsparung (Altbausanierung, Energieberatung) Erfolge zu erwarten.

Luftbelastung in Gütersloh 2004 und 2016

Im Auftrag der Stadtverwaltung Gütersloh wurde im Herbst 2016 eine standardisierte Kartierung von epiphytischen Moosen und Flechten im Stadtgebiet von Gütersloh durchgeführt. Ziel war die Ermittlung der Luftgüte anhand der räumlichen Variabilität der Diversität dieser empfindlichen Monitororganismen und ein Vergleich mit den Ergebnissen einer entsprechenden Erhebung im Jahr 2004.

Das Artenspektrum der an den nach strengen Kriterien ausgewählten Bäumen nachgewiesenen Moose und Flechten ist seit 2004 zwar reichhaltiger geworden, aber erheblich von eutrophierungstoleranten Arten geprägt. Die Erholung der Flechtenvegetation und auch die Zunahme von Flechtenarten, die vom aktuellen Klimawandel profitieren, folgen dem landesweiten Trend.

Das gesamte Gutachten und einige weitere ältere Untersuchungen finden Sie hier.

Feinstaub in Gütersloh (?)

Seit dem 1.1.2005 darf der Feinstaub in der Außenluft einen Tagesmittelwert von 50 µg/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter) nicht häufiger als 35 mal im Jahr überschreiten; der Grenzwert für das Jahresmittel beträgt 40 µg/m³ (Luftqualitätsrichtlinie der EU, 22. Bundesimmissionsschutzverordnung). Die Überschreitung dieser Grenzwerte in einigen großen Städten wirbelte in der Presse viel "Staub" auf. Wie sieht es in Gütersloh aus?
Feinstaub oder PM10 sind kleinste Teilchen in der Luft mit einem Durchmesser unter 10 Mikrometer (10 µm ist ein Hundertstel Millimeter). Das Zeichen „µ“ steht für „mikro“ und bedeutet ein Millionstel (also 0,000 001 Gramm oder 0,000 001 Meter). Aufgrund ihrer geringen Größe dringen diese Partikel leicht bis in die Lungenbläschen ein und können gesundheitliche Auswirkungen haben, von Beeinträchtigungen der Atemwege bis hin zu Atemwegserkrankungen oder Herz-Kreislauf-Problemen. Wichtige Quellen für Feinstaub sind Verbrennungsanlagen und der Straßenverkehr (vorrangig Dieselmotoren).

MILIS Messcontainer

Für die aufwändige Messung des Feinstaubgehaltes der Luft ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) zuständig, das bislang vorwiegend in den größeren Städten spezielle Mess-Stationen an besonders verkehrsbelasteten Straßen aufgestellt hat. Die nächsten Stationen liegen in Bielefeld (Stapenhorststraße und Bielefeld-Ost). Messergebnisse von diesen Stationen sowie die Überschreitungshäufigkeiten des oben genannten Tagesmittelwertes veröffentlicht das LANUV laufend auf seiner Internetseite . Die Städte und Gemeinden sind nicht verpflichtet, eigene Messungen durchführen zu lassen. In Gütersloh wurde PM10 bislang nicht direkt gemessen; daher ist derzeit eine ungefähre Abschätzung der Feinstaubbelastung nur indirekt möglich.
Eine Quelle für derartige Schätzdaten sind die Ergebnisse der mobilen Mess-Container des MILIS-Programms des LUA (vergleiche Umweltdaten Gütersloh). Bei der zuletzt 2001/2002 in Gütersloh durchgeführten dreimonatigen MILIS-Messung wurde allerdings nur der Gesamtschwebstaub gemessen und dessen PM10-Anteil aus Erfahrungswerten daraus abgeschätzt. Danach wurden am Standort Miele-Werke (Nähe Stadtring Nordhorn) weder der Jahresgrenzwert überschritten noch der Tagesgrenzwert mehr als 35 mal (hochgerechnet auf ein ganzes Jahr). Als Jahresmittelwert wurde circa 20 µg/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter) PM10 abgeleitet; ähnliche Werte wurden z.B. auch für Rheda-Wiedenbrück und Bad Lippspringe ermittelt.
Eine zweite Quelle für die Abschätzung der Feinstaubbelastung sind Rechenmodelle. 1995/96 wurde für die am stärksten befahrenen Straßen in Gütersloh ein sogenanntes „Grobscreening“ der verkehrsbedingten Schadstoffe berechnet (das ist eine vereinfachte Immissionsprognose auf der Basis von Verkehrsdaten und den erfahrungsgemäß damit verbundenen Schadstoffemissionen). Rechnet man (wiederum anhand von Erfahrungswerten) die damaligen Ergebnisse zur Rußbelastung in Feinstaub um, so erscheint eine Überschreitung der Grenzwerte nicht sehr wahrscheinlich. Ein ähnliches Ergebnis ergaben die Berechnungen beim Gütersloher Lufthygiene-Gutachten aus dem Jahr 2003; allerdings war das damals verfügbare Rechenmodell für PM10 offenbar nicht gut geeignet.
Somit ergibt sich derzeit kein konkreter Anhaltspunkt für Grenzwertüberschreitungen der Feinstaubimmissionen in Gütersloh. Dennoch wurde das LANUV gebeten, zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder einen Mess-Container in Gütersloh aufzustellen, um an einem verkehrsstarken Standort die Feinstaubbelastung direkt zu messen. Da das Land derartige Messungen zurzeit nur durchführt, wenn Anhaltspunkte für eine regelmäßige Überschreitung der Grenzwerte vorliegen, wird es in Gütersloh auf absehbare Zeit keine Feinstaubmessungen durch das LANUV geben.
Gleichwohl kann jeder vorbeugend etwas gegen Feinstaub unternehmen, z.B. Dieselmotoren nur mit Rußfilter betreiben, Autofahrten auf das Notwendigste reduzieren, Kamine und Osterfeuer (wenn überhaupt) nur mit trockenem Holz beschicken sowie Feuerwerkskörper zu Silvester (wenn überhaupt) nur in mäßiger Anzahl abbrennen. Die letztgenannten Empfehlungen gelten insbesondere für Inversions-Wetterlagen (z.B. in Nebelnächten). Übrigens: Die „dickste Luft“ herrscht oftmals in den eigenen vier Wänden, vor allem wenn dort geraucht wird!
Allgemeine Informationen und bundesweite Daten zu Feinstaub bietet das Umweltbundesamt.