Station 15: Flussbett-Hotel
Von der Wiesenstraße weiter stadtauswärts entlang der Dalkepromenade (Paul-Westerfrölke-Weg) gelangt man nach etwa 150 Metern zu dieser Station. Auf der anderen Seite der Dalke befindet sich das Flussbetthotel (früher: Jugendherberge bzw. Gästehaus für Jugend und Sport der Stadt Gütersloh).
Der Wassererlebnispfad Dalke befasst sich an dieser Station unter anderem mit der Bedeutung von Wasser als Lebensmittel und geht der Frage nach, wie es um die (Trink-)Wasserversorgung in Deutschland bestellt ist. Darüber hinaus gibt es Informationen über die Wasservorkommen auf der Erde und deren Verteilung. Und schließlich werden hier auch noch die Risiken, inwieweit künftig Kriege um Wasser geführt werden, beleuchtet.
Von der Jugendherberge zum Flussbett-Hotel
Vor 60 Jahren hat die Stadt Gütersloh damit begonnen, auf dem Grundstück an der Wiesenstraße in unmittelbarer Nähe zur Dalke eine Jugendherberge zu errichten.
Die Jugendherberge wurde im August 1952 offiziell eingeweiht und sollte eine Einrichtung sein, die „dem Wachstum und den Bedürfnissen der Stadt auf Jahrzehnte entspricht“.
War die Anzahl der zur Verfügung stehenden Betten in den 50er Jahren noch recht bescheiden (der Jahresbericht der Stadt Gütersloh von 1959 nennt 26 Betten), wurde die Übernachtungskapazität in den späteren Jahren auf 56 Betten ausgebaut.
Die Übernachtungszahlen gingen jedoch in den 80er Jahren immer weiter zurück und daher entschloss man sich, die Jugendherberge umfassend zu modernisieren, zu vergrößern und behindertengerecht auszubauen.
Mit den Arbeiten dazu wurde 1991 begonnen. Nachdem die Jugendherberge mitten in der Bauphase bei einem Brand im August desselben Jahres weitgehend zerstört wurde, konnte der Umbau erst Ende 1992 abgeschlossen werden.
Die neue Jugendherberge, die sich seitdem „Gästehaus für Jugend und Sport“ nannte, wurde dann im Januar 1993 feierlich eingeweiht.
Während sich das Gästehaus in den ersten Jahren noch eines regen Zuspruchs erfreute, gingen die Nutzerzahlen in den folgenden Jahren deutlich zurück. Ein wirtschaftlicher Betrieb war somit nicht mehr möglich.
2006 wurde dann von Stadt und Kreis Gütersloh beschlossen, das Jugendgästehaus in ein Integratives Hotel umzubauen. Ein Jahr später übernahm die gemeinnützige Werkstatt für behinderte Menschen im Kreis Gütersloh GmbH (heute: Wertkreis Gütersloh gGmbH) das Haus und eröffnete nach einem grundlegenden Umbau im März 2008 das Integrationshotel „Flussbett“. Insgesamt wurde barrierefrei gebaut, sodass auch Rollstuhlfahrern der Zugang zu allen Räumen offen ist. Über 15 behinderte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen finden hier einen Arbeitsplatz.
Das Flussbett-Hotel verfügt über 24 Zimmer mit 44 Betten, davon eine rollstuhlgerechte Suite und mehrere barrierefreie Zimmer. Jedes Zimmer ist mit Dusche, TV, Direktwahltelefon, Internetanschluss, Minibar und Zimmersafe ausgestattet. Tagungsräume und ein Restaurant vervollständigen die Ausstattung.
Konnte man das Gebäude bis 2009 nur über die Grundstückszufahrt von der Wiesenstraße aus erreichen, verbindet seitdem eine Fußgängerbrücke das Haus direkt mit der Dalkepromenade.
Kontakt:
Flussbett
Hotel – Restaurant
Wiesenstraße 40
33330 Gütersloh
Telefon 0 52 41 / 21 13 70
E-Mail: nfflssbtt-htld
Internet: www.flussbett-hotel.de
Barkeys Mühle, ehemals Schröders Mühle (Kurzfassung)
An der Ludwigstraße 2 zu Gütersloh - heute Wiesenstraße/Ecke Bultmannstraße - befand sich von circa 1851 bis 1940 eine Wassermühle. Im Juni 1843 hatte der Lohgerber Dietrich H. Schröder, wohnhaft zu Kattenstroth, erstmals einen Antrag gestellt, auf seinem Grund an der Dalke, direkt neben seiner Gerberei eine Lohmühle errichten zu dürfen.
Von der im Jahre 1845 erteilten landespolizeilichen Erlaubnis für den Mühlenbau machte der Lohgerber zunächst jedoch keinen Gebrauch. Stattdessen beantragte er 2 Jahre später, die geplante Lohmühle gut 450 Meter unterhalb der zunächst benannten Stelle erbauen zu dürfen. Nach weiteren Verzögerungen nahm die Lohmühle wahrscheinlich erst 1851 ihren Betrieb auf.
Bereits im folgenden Jahr beantragte Dietrich Schröder, ihm neben der Lohmühle die Einrichtung von 2 Kornmahlgängen zu genehmigen. Der Magistrat der Stadt Gütersloh setzte sich beim Ministerium des Inneren zu Minden zugunsten des Gerbers ein. Wohl auch aufgrund des damals herrschenden Mehlmangels gestattete die Regierung zu Minden die Veränderung recht schnell. Im Herbst des Jahres wandelte Schröder die Mühle schließlich in eine reine Getreidemühle um. Ein Pachtvertrag aus dem Jahre 1865 weist darauf hin, dass er die Mühle nicht selbst betrieb, sondern einem Müller in Pacht übergeben hatte.
1869 plante der Gerber Schröder auf der gegenüberliegenden Straßenseite, jedoch auf derselben Uferseite der Dalke in einem weiteren Gebäude eine Sägemühle mit 2 Sägetischen einzurichten. Inwieweit er diese Pläne umsetzte, muss an dieser Stelle offen bleiben. Am 14. Dezember 1875 kaufte der Colon Heinrich Ludwig Barkey die Schröder'sche Getreidemühle. Barkey bzw. seine Witwe modernisierten die Mühle 1884 und 1887 jeweils durch eine leistungsstarke Lokomobile (Dampfmaschine) sowie 1895 durch den Einbau einer Turbine anstelle der bisherigen Wasserräder. 1900 wurde das Gebäude völlig neu gebaut. 1918 übernahm der Sohn Hermann Barkey die Getreidemühle, die er in Verbindung mit einem Futtermittelhandel bis 1940 führte. Im Dezember desselben Jahres wurde der Mühlenbetrieb endgültig stillgelegt und die Gebäude an die Bandweberei Güth & Wolf verkauft.
In den folgenden Kriegsjahren waren in dem Gebäude Zwangsarbeiter untergebracht. 1947 richtete die Firma Güth & Wolf dort zunächst ein Lehrlingswohnheim und wenig später zusätzlich eine Webschule ein. 1965 wurde die Dalke um 10 Meter nach Norden verlegt, sodass die Gebäude bei ihrem Abbruch im Jahre 1995 nicht mehr direkt an dem Fluss standen und schon lange nichts mehr an ihre frühere Nutzung als Wassermühle erinnerte.
Autorin und Bildredaktion: Elisabeth Sommer, Historikerin, Gütersloh
http://www.esommerhistorikerin.de/services/index.html
Barkeys Mühle, ehemals Schröders Mühle
Die folgenden Kapitel geben einen näheren Einblick in die Geschichte von Schröders oder Barkeys Mühle:
Quellen:
StA Gütersloh, B 688, B 726, C-409, D 1665, D 2288, E 6740
LA Detmold, M 1 BA, Nr. 1060, M 1 I G, Nr. 302, 393
WWA Dortmund, K3 10133
Autorin und Bildredaktion: Elisabeth Sommer, Historikerin, Gütersloh
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Die Schröder'sche Lohmühle, 1843-1847
Im Juni 1843 ersuchte der Lohgerber Dietrich H. Schröder zu Kattenstroth um die Genehmigung, auf seinem Grundstück an der Dalke eine Lohmühle anzulegen. Die Mühle sollte seine Gerberei mit einer ausreichenden Eichenlohe versorgen. Nach der öffentlichen Bekanntmachung seines Anliegens reichten gleich mehrere Personen und der Magistrat zu Gütersloh Widersprüche - sogenannte Protestationen - gegen sein Vorhaben ein. Die Witwe Rentmeister Thesing, der Lohgerber Hülsmann und der Küper (Kuper) Oester zu Gütersloh sowie der Böttcher Heumann zu Kattenstroth sahen ihre Interessen durch eine weitere Mühle an dem Fluss beeinträchtigt. Sie fürchteten eine Versandung des Flussbettes und einen möglichen Wassermangel, der ihre Geschäfte behindern könnte. Dietrich Schröder einigte sich mit dem Küper Oester und dem Böttcher Heumann, sodass sie ihre Einsprüche zurückzogen.
Die Stadt Gütersloh behielt sich das Recht vor, zukünftig einen Entwässerungskanal von der Blessenstätte kommend nahe der Schröder'schen Mühle anzulegen. Bereits am 2. September 1844 hatte sich der Colon Barkey verpflichtet, diesen Kanal über seine am Dalkebach und der Blessenstätte gelegene Wiese legen zu lassen. Und zwar so, dass derselbe unterhalb der Flutwerke der von dem Lohgerber Schröder zu erbauenden Mühle in den Bach münden sollte. Auf diese Weise sollte ein Rückstau durch die Mühle unmöglich sein. Sollte es trotzdem zu einer Behinderung des projektierten Regenwasserkanals kommen, hatte sich Dietrich Schröder zum Rückbau des Mühlenstaus verpflichtet.
Ein wassertechnisches Gutachten untersuchte die Auswirkungen der geplanten Stau- und Mühlenanlage auf Meiers Mühle. Am 25. Mai 1845 stellte der Gutachter Niermann folgendes fest: Voraussichtlich werde das Bachbett der Dalke versanden, wodurch sich einmal das Gefälle verringere und zugleich der Wasserspiegel ansteigen werde. Das hieße, die Rückstauweite werde größer und die Höhe der Ufer über dem Wasserspiegel verringere sich. Als Gegenmaßnahmen schlug Niermann folgendes Vorgehen vor: Der Wasserspiegel solle an der beabsichtigten Schröder'schen Mühlenbaustelle zum Betrieb der Mühle um einen Fuß, 11 Zoll und 5 Linien (0,61 Meter) gestaut werde. Der Fachbaum der Flutschützen solle noch um 9 Zoll (0,24 Meter) tiefer gelegt werden und die Durchflussöffnungen des Freigerinnes insgesamt 20 Fuß (6,28 Meter) lichte Weite erhalten. Auf diese Weise werde der Betrieb der Thesingschen Mühle nicht im Geringsten durch die Schröder'sche Mühlenanlage benachteiligt, sofern das Bachbett zwischen beiden Mühlen nicht durch Sand oder Grundeis aufgehöht werde. Auch 2 weitere Gutachten, die die Müller Schröder zu Avenwedde und Beuckmann zu Harsewinkel anfertigten, ergaben keine zwingenden Gründe, die gegen das Vorhaben sprachen.
In seinem Schreiben vom 25. Juli 1845 unterstützte Landrath von Trzebiatowski das Projekt des Kattenstrother Gerbermeisters. Er sah vor allem Vorteile in dem Vorhaben. Durch den Eintritt des sehr vermögenden Gütersloher Kaufmanns Wilhelm Bartels in das Schröder'sche Geschäft erwartete er eine Erweiterung desselben und damit neue Arbeitsplätze und gute Verdienstmöglichkeiten für eine "nicht unbeträchtliche Zahl arbeitsloser Individuen". Der zusätzliche Mühlenstau mindere die Gefahren des Frühjahr-Hochwassers für die Anwohner des Baches und sämtlicher Bürger von Gütersloh. Insbesondere werde dem Wassermangel abgeholfen, unter dem Lohgerber Hülsmann bei dem fast täglich vorkommenden Einweichen, Reinigen und Spülen der Häute häufig leide.
Am 13. November 1845 wurde dem Gerber Dietrich Schröder die gewünschte Genehmigung zur Anlage einer Lohmühle auf seinem Grundstück erteilt. Gegen diese Erlaubnis setzte sich nun die Witwe Thesing gerichtlich zur Wehr. Am 26. September 1846 entschieden das Ministerium des Inneren und das Finanzministerium zu Berlin über ihren Widerspruch. Die im Vorjahr erteilte Genehmigung wurde bestätigt, jedoch mussten 2 Bedingungen erfüllt werden: Die Flutschützen des Freigerinnes seien bei zu hohem Wasserstand zu ziehen und Schröder/Bartels müssten das Bachbett zwischen ihrer und Thesings Mühle auf eigene Kosten vor Versandung schützen. Mit dem Urteil war endlich der Weg frei, die Lohmühle zu errichten.
Quellennachweis:
StA Gütersloh, Nr. C-408
Standortänderung, 1847-1851
Von der im Jahre 1845 bzw. 1846 erteilten Erlaubnis zur Anlage einer Lohmühle machte der Lohgerber Diedrich Schröder zunächst keinen Gebrauch. Vielmehr beantragte er am 5. Mai 1847, jene Mühle 120 Ruthen (452 Meter) unterhalb der bisherigen Stelle errichten zu dürfen. Er hatte das Grundstück vom Kaufmann Plange gekauft. Es lag teilweise in der Katastralgemeinde Gütersloh und teilweise in der Katastralgemeinde Kattenstroth. Zuvor hatte es Meier Bultmann gehört. Der Lohgerber wollte auf diese Weise für seine Mühle an Gefälle gewinnen.
Die öffentliche Bekanntmachung vom 30. April 1848 bezeichnete den Platz für die beantragte Anlage als “das linke Ufer der Dalke auf dem Grundstück Flur III Nummer 109 der Katastral-Gemeinde Kattenstroth”. Sogleich wurden mehrere Protestationen gegen das Vorhaben erhoben. Bultmann zog seine Einwendungen zurück, als Schröder sich bereit erklärte, “allen und jeden Schaden, der allenthalben dem oberhalb des Bauplatzes gelegenen Bultmannschen Grundstücke durch die projektierte Mühlen-Anlage über kurz oder lang zugefügt werden möchte, auf das Vollständigste zu ersetzen.” Daraufhin wurde Dietrich Schröder am 14. Mai 1850 die nachgesuchte Erlaubnis zur Mühlenanlage unter Beachtung verschiedener Bedingungen erteilt. Aufgrund eines Irrtums hinsichtlich der zulässigen Stauhöhe des Wassers wurde die Erlaubnis korrigiert und unter dem 28. Mai 1851 bestätigt. Außerdem wurde die Aufnahme der Haftungszusage an Bultmann in die Genehmigung aufgenommen. Zu welchem Zeitpunkt die Lohmühle ihren Betrieb aufnahm, lässt sich heute nicht mehr feststellen. Sicher ist aber, dass sie im Juli 1852 bestand, als der Gerber sie um 2 Kornmahlgänge erweitern wollte. Einen eindeutigen Hinweis darauf gibt ein Brief der Gütersloher Magistratsmitglieder, die die Inbetriebnahme der zusätzlich eingerichteten Getreidemahlgänge forderten.
Quellen:
LA Detmold, M 1 I U, Nr. 640
Stadtarchiv Gütersloh, C-409
Kornmühle
Die Lohmühle war erst kurze Zeit in Betrieb, als Amtmann Brüning am 19. Juli 1851 eine Veränderungsanzeige des Lohgerbers Dietrich Schröder an die Königliche Regierung zu Minden weiterreichte. Der Lohgerber beabsichtigte, mit dem bereits angelegten Lohmahlgang 2 Kornmahlgänge zu verbinden. Die notwendige Genehmigung wurde 6 Wochen später - am 1. September 1851 - erteilt. Auch in diesem Fall legten verschiedene Personen Widerspruch gegen die Genehmigung ein. Dazu gehörten Meier Bultmann, der Böttcher Heumann, der Raseur Bitting, der Kuper Oester und die Witwen Westmöller, Rassfeld und Thesing. Die Mehrzahl der Einsprüche wurde wegen Fristüberschreitung gleich abgewiesen. Lediglich die Widersprüche von Meier Bultmann und Witwe Thesing wurden näher geprüft. Da sich die genannten Protestationen jedoch gegen die bereits früher erteilte Erlaubnis für die Anlegung der Mühle überhaupt richteten und nicht gegen die zuletzt genehmigten beiden Kornmahlgänge, blieben sie bei der amtlichen Entscheidung unberücksichtigt.
Wider Erwarten hoben der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten sowie das Ministerium für landwirtschaftliche Angelegenheiten die Genehmigung vom September 1851 aus formalrechtlichen Gründen im Juni 1852 wieder auf. Jetzt wurden Bürger der Stadt Gütersloh aktiv. Mit Datum vom 15. Juli 1852 schrieben sie einen Brief an die Königliche Regierung zu Minden. Darin beantragten sie, die in unmittelbarer Nähe zur Stadt gelegene Schröder'sche Mühle in Betrieb zu setzen, um dem augenblicklichen Mangel an Mehl entgegenzutreten. Es unterzeichneten die Magistratsmitglieder Rüter, Zumwinkel, Niemöller, Langert und Vogt. Am 7. Februar 1853 erteilte die Königliche Regierung zu Minden dem Kattenstrother Lohgerber die landespolizeiliche Konzession, in seiner Lohmühle entsprechend den eingereichten Zeichnungen 2 Kornmahlgänge anzulegen.
Bereits im Oktober desselben Jahres beabsichtigte der Gerber und Mühlenbesitzer Schröder, das zweite Wechselwerk am linken Dalkeufer, welches zum Vermahlen der Lohe benutzt wurde, in einen weiteren Mahlgang umzuwandeln. Als Antrieb sollte ein weiteres Wasserrad dienen. Am Stauwerk sollte sich dadurch jedoch nichts ändern. Auch diese Veränderung wurde ihm genehmigt. Der Gerber betrieb seine Mühle nicht selbst. Ein Pachtvertrag aus dem Jahre 1865 belegt die Verpachtung der Mühle an einen Müller.
Quellen:
LA Detmold, M 1 I U, Handels- und Gewerbeaufsicht; Nummer 640
Stadtarchiv Gütersloh, C-408, C-409
Die Locomobile, 1884
Im Februar 1884 ersuchte der Mühlenbesitzer und Oekonom (Bauer) Heinrich Ludwig Barkey die "Wohllöbliche Orts-Polizei Behörde zu Kattenstroth" um die Genehmigung, einen Schuppen zu bauen und darin eine Locomobile (Dampfmaschine) aufstellen zu dürfen. Dem Schreiben fügte er Bauzeichnungen, Situationspläne sowie Dampfkesselzeichnungen nebst Beschreibungen bei. Amtmann Lümkemann leitete das Schreiben samt Anlagen an den Königlichen Landrat Dr. Osterrath zu Wiedenbrück weiter. In einer Randnotiz vermerkte er, dass die Locomobile zum Betrieb einer Mahlmühle mit benutzt und das Kessel-Gebäude auf Flur X, Parzelle 757a aufgerichtet werden solle. Weitere Gebäude fänden sich in der Nähe des vorgesehenen Standortes nicht
Am 14.März 1884 erteilte die Königlich Preußische Regierung zu Minden die erforderliche Konzession. Ludwig Barkey durfte eine P. & H. P. Gibbons Wantage-Locomobile, England, Shut 1883, Nummer 288, Open 4 atü, auf seinem Grundstück aufstellen. Dabei musste er verschiedene Auflagen beachten. Unter anderem musste er gegenüber der örtlichen Polizeibehörde durch ein Attest des Kreisbaubeamten die ordnungsgemäße Ausführung der Dampfmaschine vor Inbetriebnahme nachweisen.
Quellen:
LA Detmold, M 1 I G, Nr. 393.
StA Gütersloh, B 726,
Barkeys Mühle, 1875-1995
Am 14. Dezember 1875 kaufte Colon Heinrich Ludwig Barkey, wohnhaft Pavenstädt Nummer 14, die Schröder'sche Kornmahlmühle. 1884 ließ er eine Lokomobile - einen Dampfkessel - als Antrieb für die Mühlsteine einbauen. Die Maschine wurde außerhalb des Mühlengebäudes in einem Schuppen untergebracht. Zwischen Mai 1885 und Mai 1886 verstarb Colon Heinrich Ludwig Barkey. Zunächst führte seine Witwe Johanne Barkey, geborene Zurmühlen, die Mühle weiter. Sie tauschte 1895 die Wasserräder durch eine moderne Turbine aus. Zugleich wurde das alte Holzwehr durch ein steinernes Wehr ersetzt. Vor 1897 wurde das alte Mühlengebäude abgerissen und im November des Jahres die Genehmigung zum Neubau der Mühle erteilt.
Am 1. April 1900 gründete die Witwe Ludwig Barkey an der Ludwigstraße 1 bis 2 zu Gütersloh die Firma L. Barkey Wittwe mit dem Geschäftszweck "Getreidemühle". Bereits im gleichen Jahr erfolgte eine Aufstockung der Gebäude. Im Mai des Jahres 1900 erhielt sie die Genehmigung, anstelle des 4-Atmosphären-Überdruck Dampfkessels einen 6-Atmsphären-Überdruck-Kessel der Osnabrücker Dampfkessel-Fabrik Julius Meyer, Baujahr 1886, einzubauen. Für die Anlage wurde ebenfalls ein neuer Dampfschornstein von 25 Meter Höhe und mit einem oberen Außendurchmesser von 1,20 Meter errichtet. Neben dem Dampfantrieb verfügte die Mühle für ihre 3 Mahlgänge weiterhin über einen Wasserantrieb mittels Turbine. Um die Qualität des Mehles zu verbessern wurden französische Mahlsteine eingebaut. Witwe Barkey beschäftigte in der Getreidemühle 3 Arbeiter, deren tägliche Arbeitszeit sich von 6 Uhr vormittags bis 8 Uhr nachmittags erstreckte.
Im September 1902 nahm der Magistrat der Stadt Gütersloh die Planungen des Entwässerungsgrabens für Regenwasser mit Abfluss in die Dalke wieder auf. Bislang standen im Gütersloher Stadtgebiet bei größeren Regenfällen stets einige Straßenzüge unter Wasser. Um diesem Missstand abzuhelfen, sollte ein Kanal von der Blessenstätte über das Grundstück des Colons Barkey bis zur Dalke geführt werden. Bereits 1844 hatte der damalige Colon Barkey diesem Vorhaben zugestimmt. Auch der Bau der Schröder'schen Mühle wurde seinerzeit nur unter dem Vorbehalt gestattet, dass durch den Stau der Dalke keine Beeinträchtigung des zukünftigen Regenwasserkanals erfolgen durfte. Als im Jahre 1914 endlich der Kanal angelegt werden sollte, verlangte der Magistrat der Stadt Gütersloh die Beseitigung des Mühlenstaus bei Barkeys Mühle. Daraufhin entbrannte ein jahrelanger Rechtsstreit, der schließlich zugunsten des Mühlenbesitzers Barkey entschieden wurde.
1918 übernahm Hermann Barkey die Firma L. Barkey Wittwe von seiner Mutter. Unter seinem Namen führte er das Unternehmen als Getreidemühle und Getreide- und Futtermittelhandlung fort. Er betrieb die Mühle bis er sie im Jahre 1940 aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musste. Nach seinem Tod wurde der Betrieb Ende 1940 stillgelegt. Sein Sohn Gerhard Barkey leistete zu dieser Zeit Kriegsdienst und konnte deshalb und aufgrund der allgemein schwierigen wirtschaftlichen Lage den väterlichen Betrieb nicht übernehmen.
Die Gütersloher Bandweberei Güth & Wolf erwarb daraufhin das Anwesen. Während der Kriegsjahre wurden in der ehemaligen Mühle Zwangsarbeiter untergebracht. 1947/48 wurden in den ehemaligen Mühlengebäuden an der Ludwigstraße ein Lehrlingswohnheim, eine Lehrwerkstatt und ein Webraum für schwere Gurte eingerichtet. In der Lehrwerkstatt beschäftigte die Bandweberei einen Meister und 12 männliche Lehrlinge. Später wurden die Räumlichkeiten in Barkeys Mühle von der Firma Güth & Wolf für die Produktion von Schrägbändern genutzt. Außerdem befanden sich in dem Gebäude 4 Wohnungen.1965 wurde die Dalke in diesem Flussabschnitt um 10 Meter nach Norden verlegt, sodass das Gebäude nicht mehr direkt am Wasser stand. Im Jahre 1995 wurde es vollständig abgerissen.
Wasser ist Lebensmittel Nr. 1
Wasser wird als Lebensmittel Nummer 1 bezeichnet, weil es der Grundstoff allen Lebens auf der Erde ist. Alle Lebensfunktionen unseres Körpers funktionieren mit und durch Wasser.
Unsere Zellen bestehen zum Teil aus Wasser und sind darin eingebettet. Der Wasseranteil in unserem Körper beträgt rund 70 Prozent. Eine ausreichende Versorgung unseres Körpers mit sauberem Wasser ist daher für unsere Gesundheit unerlässlich. Ohne Zufuhr von Wasser kann ein Mensch nur etwa 2 Tage überleben.
Da sich unsere Körperzellen nur flüssig ernähren können, müssen auch alle Nährstoffe in Wasser gelöst sein, bevor der Körper sie verarbeiten kann. Des Weiteren dient Wasser als Transportmittel, da es zum einen die Nahrung zur Zelle hin transportiert und zum anderen Schadstoffe und Ablagerungen aus der Zelle hinaus transportiert.
Auch unsere Körpertemperatur wird mithilfe von Wasser durch Schwitzen reguliert.
Eine ausreichende Flüssigkeitsversorgung ist deshalb Voraussetzung für die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit unseres Körpers. Sie wird umso wichtiger bei älteren Menschen, sowie bei erhöhter sportlicher Aktivität. Jeder Mensch sollte daher täglich mindestens 30 bis 40 Milliliter Wasser pro Kilogramm Körpergewicht zu sich nehmen, was bei einem Körpergewicht von 80 Kilogramm ungefähr 3 Liter täglich sind.
Am 28.07.2010 haben die Vereinten Nationen einen Anspruch auf sauberes Wasser in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aufgenommen. Die Resolution hat aber allenfalls symbolischen Charakter, da das Recht auf sauberes Trinkwasser nicht einklagbar ist.
Quellen:
http://www.grells.com/wasser.pdf
http://www.trzebin.eu/html/judo_wasseraufbereitung.html
Westfalen-Blatt vom 29.07.2010
Wasservorkommen auf der Erde
Fast drei Viertel der Erde (71 Prozent) sind mit Wasser bedeckt. Die Wasservorkommen belaufen sich dabei auf circa 1,386 Milliarden Kubikkilometer. Den größten Anteil daran hat das Salzwasser der Weltmeere mit 1,338 Milliarden Kubikkilometern (96,5 Prozent).
Die restlichen 48 Millionen Kubikkilometer (3,5 Prozent) Wasser sind Süßwasser. Davon ist wiederum die Hälfte, rund 24,4 Millionen Kubikkilometer, als Eis an den Polen, den Gletschern und anderen Dauerfrostböden gebunden und somit für den Menschen praktisch nicht nutzbar.
Lediglich 23,4 Millionen Kubikkilometer sind Oberflächenwasser und Grundwasser, von dem jedoch nur ein Teil dem Menschen als Trinkwasser zugänglich ist. Letztendlich können nur circa 0,03 Prozent des gesamten Wasservorkommens auf der Erde vom Menschen als Trinkwasser genutzt werden.
In seinen verschiedenen Formen zirkuliert Wasser durchgehend in einem globalen Wasserkreislauf und hat unterschiedliche Verweilzeiten. Die Gesamtwassermenge auf der Erde und in ihrer Atmosphäre ist immer konstant und befindet sich in einem ständigen Kreislauf:
Das Wasser in Feuchtböden und in Gewässern (Meere, Flüsse, Seen) wird von der Sonne erwärmt, verdunstet und steigt in Form kleinster Tröpfchen in die Atmosphäre auf. Dort bilden sich Wolken, die durch den Wind weitertransportiert werden und so immer mehr Wasserdampf aufnehmen. In höheren Luftschichten kondensiert der Dampf und bildet größere Tropfen, die zu schwer für die Luft sind und daher in Form von Regen wieder auf die Erde fallen. Wenn die Wolken auf zu kalte Luftschichten treffen, verändern sich die Wassertröpfchen direkt in Eiskristalle und fallen als Schneeflocken oder Hagel auf die Erde. Der größte Teil des Wassers fällt dabei wieder ins Meer. Weitere Niederschlagsmengen fließen direkt an der Erdoberfläche ab und gelangen in Flüsse und Seen. Nur ein kleiner Rest des Niederschlags versickert im Boden und führt dort zur Grundwasserneubildung.
Wasserversorgung in Deutschland
Die öffentliche Wasserversorgung in Deutschland wurde im Jahr 2013 von 5.948 Unternehmen getragen. Dazu wurden mehr als 5 Milliarden Kubikmeter Rohwasser entnommen. Zur Gewinnung von Trinkwasser wird, mit einem Anteil von rund 70 Prozent (etwa 3,5 Milliarden Kubikmeter), überwiegend Grund- und Quellwasser genutzt, welches seinen Ursprung in unterirdischen und schadstoffgeschützten Reservoiren hat. Der Rest des Wasserbedarfs wird durch Oberflächenwasser und Uferfiltrat gedeckt, das aus Brunnen in unmittelbarer Nähe von Flüssen oder Seen gewonnen wird.
In den Jahren 1990 bis 2007 gelang es den Wasserversorgungsunternehmen, die Wasserverluste spürbar zu reduzieren. Während im Jahr 1998 rund 600 Millionen Kubikmeter Wasser durch Rohrbrüche und Undichtigkeiten verloren gingen, so sank der Verlust bis zum Jahr 2007 auf 462 Millionen Kubikmeter. Diese Zahlen klingen zunächst erschreckend hoch; in den meisten vergleichbaren Staaten sind die Wasserverluste aber zum Teil deutlich höher.
In dem gleichen Zeitraum ging die Wasserabgabe an Endverbraucher um rund 21 Prozent zurück. Betrug die Menge des genutzten Wassers im Jahr 1990 rund 147 Liter pro Einwohner und Tag, so waren es im Jahr 2007 nur noch rund 122 Liter pro Einwohner und Tag. Diese Werte lassen sich relativ genau bestimmen, da der Anschlussgrad der Bevölkerung an die öffentliche Wasserversorgung in Deutschland rund 99 Prozent beträgt. Es sind jedoch nur Durchschnittswerte, die sich in den einzelnen Bundesländern sehr deutlich unterscheiden. So liegen die Schwankungen in Deutschland im Wasserverbrauch zwischen 135 Litern und 88 Litern pro Kopf.
Wie auch beim Wasserverbrauch gibt es teils große Unterschiede im Wasservorkommen einzelner Gebiete Deutschlands. Obwohl Deutschland im internationalen Vergleich ein wasserreiches Land ist, gibt es auch hier regional begrenzt Wassermangelgebiete mit geringen nutzbaren Wasservorkommen. Bei der Bewirtschaftung der Wasserressourcen schaffen zum Teil kilometerlange Fernleitungssysteme, vor allem für die Trinkwasserversorgung, den Ausgleich zwischen solchen Wassermangelgebieten und Wasserüberschussgebieten. Diese Fernleitungssysteme sind beispielsweise in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, im Ruhrgebiet und im Raum Frankfurt/Main zu finden. Des Weiteren sichern in Deutschland über 300 Talsperren die Wasserversorgung. Deren Wasserressourcen werden sowohl für die Trinkwassernutzung, für den Hochwasserschutz, die Niedrigwassererhöhung und die Energieerzeugung genutzt.
In Deutschland ist das Trinkwasser das am intensivsten kontrollierte Lebensmittel. Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Trinkwassers sind in Deutschland durch die Trinkwasserverordnung geregelt. Die erste Trinkwasserverordnung ist am 15. Februar 1976 in Kraft getreten und wird seitdem in regelmäßigen Abständen überarbeitet. In der Trinkwasserverordnung werden unter anderem die zu prüfenden Stoffe im Trinkwasser und die dazugehörigen Grenzwerte, sowie die Häufigkeit der durchzuführenden Messungen, festgelegt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, dass das Trinkwasser bei solchen Messungen auf 200 Stoffe, die Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen haben können, überprüft wird. Die Prüfungen zur Einhaltung der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung durch die Wasserversorger werden von den jeweils zuständigen Gesundheitsämtern veranlasst. Dabei sind in Deutschland nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) über 99 Prozent des Trinkwassers ohne Beanstandungen. Ausnahmen, die regional begrenzt auftraten, wurden umgehend saniert.
Ausführliche Informationen zur Wasserversorgung in Gütersloh finden Sie in folgenden Beiträgen und auf den Seiten der Stadtwerke Gütersloh GmbH.
Die öffentliche Wasserversorgung in Gütersloh
Wasserversorgung in Gütersloh – ein historischer Überblick
Die Gütersloher Wasserwerke
Quellen:
http://www.dvgw.de/fileadmin/dvgw/wasser/organisation/haakh.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Trinkwasser
Krieg um Wasser ?
In den letzten 100 Jahren hat der weltweite Wasserbedarf um das sechsfache zugenommen. Der weitere Anstieg der Weltbevölkerung von momentan rund 7,4 Milliarden Menschen bis 2050 auf circa 9,7 Milliarden Menschen, wird den Bedarf nach (sauberem) Trinkwasser weiter ansteigen lassen mit der Folge, dass die schon heute in vielen Ländern bestehende Konkurrenz um den ohnehin knappen Rohstoff in den kommenden Jahren noch größer werden wird.
Bereits heute haben ungefähr 900 Millionen Menschen keinen, beziehungsweise nur eingeschränkten, Zugang zu sauberem Trinkwasser. Jährlich sterben 4 Millionen Menschen an Krankheiten, die durch verschmutztes Trinkwasser verursacht werden. Das entspricht etwa 10.000 Menschen täglich, von denen 4.000 Kinder sind. Im Vergleich dazu fordern alle Kriege weltweit jährlich weniger Todesopfer.
Ein freier Zugang zu Wasser als lebenswichtiges Gut, gehört aber zu den grundsätzlichen Menschenrechten. So erklärte der frühere UN-Generalsekretär Kofi Annan, dass sich mit keiner Maßnahme Krankheiten in Entwicklungsländern und somit die Anzahl von Todesfällen besser bekämpfen ließe, als mit sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen.
Während in vielen Entwicklungsländern viele Menschen aus Mangel an Trinkwasser oder durch verunreinigtes Wasser sterben, wird andererseits in den meisten Industrieländern nur allzu verschwenderisch mit der knappen Ressource Wasser umgegangen. Eine übermäßige Entnahme von Wasser führt zu sinkenden Grundwasserspiegeln und zum Austrocknen von Süßwasser-Seen. Gleichzeitig werden Flüsse in zunehmendem Maße durch Pestizide und Dünger verschmutzt.
So verwundert es kaum, dass es bereits heute Konflikte um (Trink-)Wasser gibt. Diese Konflikte entstehen vor allem dann, wenn mehrere Staaten Wasser aus demselben Gewässer entnehmen. Dies trifft auf weltweit 261 Gewässer zu, auf die 27 mehr Länder zugreifen bzw. von dessen Wasser abhängig sind. Auch wenn über 3800 Abkommen, von denen 286 Staatsverträge sind, die Zugriffe auf diese Gewässer regeln, gibt es dennoch nicht unerhebliches Konfliktpotenzial.
Einer dieser Konflikte bestand zwischen der Türkei, dem Irak und Syrien, die auf das Wasser der Flüsse Euphrat und Tigris angewiesen sind. Obwohl die Wassermenge der Flüsse bei gemeinsamer Planung für alle Parteien ausreichen würde, herrscht seit dem Beginn der intensiven Wassernutzung in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts ein Streit um die Wasserrechte an diesen Flüssen. Dieser Konflikt wurde vor allem durch eine Vielzahl unkoordinierter Aktivitäten an den Gewässern in den genannten Ländern ausgelöst. So standen im Jahr 1990 militärische Auseinandersetzungen kurz bevor, als die Türkei den Euphrat für fast einen Monat vollständig sperrte, um den türkischen Atatürk-Staudamm zum ersten Mal zu befüllen. Dadurch wurde klar, dass die Türkei jederzeit in der Lage ist, den Ländern Syrien und Irak den „Wasserhahn“ zuzudrehen.
Syrien erhält circa 80 Prozent und der Irak circa 60 Prozent seines Oberflächenwassers aus dem Ausland, überwiegend aus der Türkei. Damit ist ein kriegerischer Konflikt in dieser Region vor allem von dem Verhalten der Türkei abhängig.
Konflikte um sauberes Trinkwasser können aber nicht nur zwischen verschiedenen Ländern, sondern manchmal auch innerhalb eines Landes entstehen. Als Beispiel dafür sei hier die Volksrepublik China genannt. Durch den massiven Ausbau der Industrie in den vergangenen Jahrzehnten wurden zahlreiche große Flüsse, die aber auch für die Trinkwasserversorgung unerlässlich sind, massiv mit Chemikalien aller Art belastet. Gleichzeitig besteht aber gerade in den chinesischen Großstädten und Ballungszentren ein enormer Bedarf an sauberem Trinkwasser. Diesen Bedarf auf Dauer sicherzustellen, gehört zu den großen Herausforderungen, denen sich der Staat China stellen muss.
Es gibt aber auch positive Beispiele: Zwischen Bolivien und Peru, die beide Anteile am Titicaca-See haben und ohne dessen Wasser in beiden Ländern keine ausreichende Trinkwasserversorgung möglich wäre, findet eine erfolgreiche Zusammenarbeit statt. Das Wasser des Titicaca-Sees wird durch eine von beiden Ländern geschaffene autonome Institution gemeinsam bewirtschaftet.
Quellen:
http://ihp.bafg.de/servlet/is/15850/konflikte.html
http://www.scinexx.de/dossier-detail-86-9.html