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Station 3: Strangmühle

Die Strangmühle befindet sich unmittelbar am Kreuzungspunkt Dalke/Spexarder Straße. Hier beginnt die etwa 10 Kilometer lange Dalkepromenade, die im Westen bei der Neuen Mühle endet. Die Promenade bildet die Hauptachse des Wassererlebnispfades.

Strangmühle, 2009
Strangmühle 2009 (Foto: Stadt Gütersloh)

Die Strangmühle - auch Markötters, Schierls oder Breimhorsts Mühle genannt – erbaute der Erbpächter Johann Otto Markötter im Jahre 1752. Um 1885 kaufte Müllermeister Hermann Schierl die Mühle. Über 4 Generationen hinweg führte seine Familie den Betrieb fort. 1969 wurde die kurz zuvor stillgelegte Mahlmühle versteigert. 1979 brannte das Gebäude bis auf die Grundmauern nieder. Die neuen Besitzer ließen an die Stelle der früheren Mühle das heute bekannte Wohnhaus bauen. Von der ursprünglichen Mühlenanlage ist nur noch die Francis-Turbine von 1893 im Original erhalten.

Neben der Geschichte der Strangmühle greift der Wassererlebnispfad an dieser Stelle auch die Umgestaltung des Menkebaches auf. Die Mündung dieses südlichen Seitenbaches lag vor dem Ausbau der Dalke zwischen 1966 und 1972 etwa 1,1 Kilometer unterhalb der Strangmühle, etwa zwischen den Höfen Amtenbrink und Rethage. Heute fließen die beiden Bäche bereits kurz unterhalb der Mühle zusammen.

Die Geschichte der Strangmühle (Kurzfassung)

Angeregt durch ein Angebot eines auswärtigen Müllermeisters namens Dyckman reifte seit dem Jahre 1739 der Plan, für die Avenwedder Bauern eine Mahlmühle zu errichten. Die Wassermühle sollte an Stranckmans Bach an der Landstraße von Gütersloh und Isselhorst nach Verl - später auch "Alte Osnabrücker Zollstraße" genannt - entstehen. Für den Mühlenbau wurde der Bachlauf mittels eines Mühlengrabens begradigt und an die heute bekannte Stelle an der Spexarder Straße verlegt.

Von der ersten Idee bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der Mühlenanlage im Jahre 1752 sollten 13 Jahre vergehen. Weitere 17 Jahre vergingen, ehe auch die Rechtsverhältnisse soweit geklärt waren, dass der Mühlenbetrieb durchgehend ohne Beeinträchtigungen geführt werden konnte. Ursprünglich hatte sich der fürstbischöfliche Droste des Amtes Reckenberg, Matthias Caspar von Kerssenbrock, bereit erklärt, die Mühle zu errichten. Schließlich erbaute sie der Bauer und spätere Erbpächter Johann Otto Markötter. Bis dahin bewirtschaftete Colon Markötter nur den Erbpachthof Markötter in Avenwedde (Nummer 15), gelegen zwischen den Höfen Schlickmann und Bettenworth. Die Mühle gab der Bauer von Anfang an einem Müllermeister für einige Jahre in Pacht.

Anfänglich war Colon Markötter dem Fürstbischof von Osnabrück und dem Osnabrücker Drosten Ferdinand von Kerssenbrock für die Mühle abgabenpflichtig. Aufgrund einer gerichtlichen Vereinbarung von 1769 ging die Mühle in das Eigentum der Herrschaft Rheda über. Graf Moritz Casimir II. zu Bentheim-Tecklenburg kaufte den Erben Markötter die Mühle gegen Erstattung der Baukosten ab. Im Gegenzug übertrug er sie ihnen wieder in Erbpacht. Erst 1848 kaufte der Erbpächter Peter Heinrich Markötter, ein Enkel des Gründers, die Mühle von dem Fürsten zu Bentheim-Tecklenburg und Herrn zu Rheda für 1445 Reichstaler Courant wieder zurück.

Strangmühle, Weg vor 1914
Weg zur Strangmühle, vor 1914 (heute: Spexarder Straße), Quelle: Stadtarchiv Gütersloh

Bis in die 1960er Jahre hinein war die Strangmühle in Betrieb. 1964 erschien sie als “Mühle Breimhorst” im Gütersloher Stadtplan. 1979 brannte das Mühlengebäude bis auf die Grundmauern ab. Danach entstand an dieser Stelle das heute bekannte Wohnhaus. Das ursprüngliche Wasserrad wurde bereits 1893 durch eine moderne Francis-Turbine ersetzt, die noch heute in Betrieb ist.

Autorin und Bildredaktion: Elisabeth Sommer, Historikerin, Gütersloh
http://www.esommerhistorikerin.de/services/index.html

Die Geschichte der Strangmühle

Die folgenden Kapitel zeichnen die mehr als 200-jährige Geschichte der Strangmühle etwas ausführlicher nach:

Bildquellen:
Fürstlich zu Bentheim-Tecklenburgische Kanzlei, Rheda-Wiedenbrück
Landesarchiv NRW, Abteilung W (früher: Staatsarchiv Münster), Münster
Landesarchiv NRW, Abteilung OWL, Detmold
Stadt Gütersloh
Stadtarchiv Gütersloh
Wikipedia

Autorin und Bildredaktion: Elisabeth Sommer, Historikerin, Gütersloh
http://www.esommerhistorikerin.de/services/index.html

Die ersten Planungen zur Strangmühle (1739)

Am 1. September 1739 verfassten der Osnabrücker Droste Matthias Caspar von Kerssenbrock und Rentmeister Ferdinand Harsewinkel gemeinsam ein Schreiben an Erzbischof Clemens August I. von Köln, Fürstbischof von Osnabrück. Sie teilten ihrem Landesherrn mit, dass bei ihnen ein Müllermeister namens Dyckman aus dem Amt Ravensberg vorstellig geworden sei. Dieser wolle auf eigene Kosten in der Bauernschaft Avenwedde am sogenannten Stranckmans Bache eine Mahlmühle errichten und unterhalten. Als jährlichen Canon (Regelmäßig zu zahlendes jährliches Pachtgeld) biete er der kurfürstlichen Rentei 10 Reichstaler an. Weiter berichteten der Droste und der Rentmeister ihrem Bischof, dass es in der Bauernschaft 94 Hausstätten gebe. Eine Mahlmühle sei noch nicht vorhanden. 48 Hausstätten würden als Mahlgenossen in fremdes Land zur gräflich-rhedaischen Mühle Avenstroth fahren. Dieser Mühle seien sie vor Zeiten zugewiesen worden. Die übrigen 46 Hausstätten seien keiner Mühle zugeteilt. Ihnen stehe es frei, ins Brandenburgische, Rietbergische oder Rhedaische zu fahren. Die weiten Wege seien den meisten aber sehr beschwerlich. Zusammenfassend sprachen sich die bischöflichen Beamten dahingehend aus, dass der Bauernschaft in der Wüste-Vogtei mit einer neuen Mühle gedient sei. Allerdings müssten die 48 Mahlgenossen von der Avenstrothschen Mühle an die neue Mühle überwiesen werden. Ein möglicher Standort für die Mühle habe sich schon gefunden. Bei Stranckmanns Hof könne in einer gemeinen Mark oder Heide ein Sandplatz von einer Müdde und einem Spind Größe für den Mühlenbau ausgewiesen werden. Jedoch müssten wohl 2 landesfürstliche Teiche - Johann Knechts Teich und Depenbrocks Teich - aufgegeben und in Weiden umgewandelt werden. Einen Interessenten für die beiden ehemaligen Teiche gebe es bereits.

Um den Hintergrund für die Verpflichtung von 48 Avenwedder Mahlgenossen gegenüber der Avenstrothschen Mühle abzuklären, suchte Rentmeister Ferdinand Harsewinckel (Rentmeister des Amtes Reckenberg) in seinem Archiv nach einem „Contract” (Lateinisch: Vertrag). Das gesuchte Dokument war unauffindbar. Auch die rhedaischen Beamten fanden in ihren alten Beständen lediglich ein Protokoll, das den Sachverhalt ausdrücklich festhielt. Eine Befragung der Eingesessenen führte zu der einhelligen Überzeugung, dass der Mahlzwang bezüglich Avenstroths Mühle mit der Leitung des Wassers aus Stranckmans Bach in 2 Teiche zusammenhängen würde. Da aber beide Teiche aufgegeben werden sollten, entfiele nach Meinung der fürstbischöflichen Seite die Grundlage für den Mahlzwang. Somit sei ein Prostest des Grafen zu Bentheim-Tecklenburg mit Aussicht auf Erfolg nach Einschätzung des Drosten und des Rentmeisters nicht zu befürchten.

Strangmühle,Situationsplan 1750
Situationsplan Strangmühle, 1750, Bestand Amt Reckenberg,
Osnabrücker Zentralbehörden Nr. 248
Landesarchiv NRW, Abteilung W (LAV NRW W), früher: Staatarchiv Münster

2 Monate später - am 3. November 1739 - versammelten sich neben Rentmeister Ferdinand Harsewinckel 21 Anlieger und Interessenten auf Stranckmans Mersch (Mersch = Feuchte Wiese, Weide). Die Plätze für Mühle und Garten wurden abgeschritten und abgestochen: 60 Fuß Länge (18,83 Meter), 30 Fuß Breite (9,42 Meter) für die Mühle (177,38 Quadratmeter), 96 Fuß in der Länge (30,13 Meter) und 45 Fuß in der Breite (14,12 Meter) für den Garten (425,44 Quadratmeter). Alle Anwesenden stimmten der Auswahl des Platzes ausdrücklich zu. Außerdem bestätigten sie, zukünftig ihr Getreide ausschließlich in der neuen Strangmühle mahlen lassen zu wollen. Die beim ersten Mal fehlenden Bauern wurden 4 Wochen später ebenfalls zu dem geplanten Vorhaben befragt. Auch diese erklärten sich schriftlich mit allen Punkten einverstanden. Diejenigen, die des Schreibens nicht mächtig waren, unterzeichneten neben ihrem Namen mit 3 Kreuzen. Die Ergebnisse der Ortsbesichtigungen fasste Notar Schirmeyer in 2 Schreiben an die erzbischöfliche Kanzlei zusammen.

Gegen die Person des Dyckman, der die Mühle zunächst errichten wollte, erhoben die Eingesessenen jedoch Einwände. Dyckman sei ein fremder Müller aus dem Ravensbergischen, der, wie ihnen zu Ohren gekommen sei, in üblem Rufe stehe. Deshalb baten sie ihren Fürstbischof, dem Drosten Matthias Caspar von Kerssenbrock das Recht zum Mühlenbau zu übertragen. Dieser habe viele Eigenbehörige unter ihnen, so dass er in ihrem Interesse dafür sorgen werde, stets einen ordentlichen Müller in der Mühle zu beschäftigen. Für die Eingesessenen der Bauernschaft Avenwedde unterzeichneten dieses Schreiben die Coloni Johan Otto Awenwedde, Henrich Hermann Schulte aufm Erley, Johan Otto Marckkötter und Clas Barckey.

Der fürstbischöfliche Droste Matthias Caspar Freiherr von Kerssenbrock erklärte sich daraufhin zum Mühlenbau bereit. Den Bau selbst erlebte er jedoch nicht mehr, weil er bereits im Jahr 1746 verstarb. Sein Testamentsvollstrecker und Erbe, sein Bruder der Osnabrücker Domprobst Ferdinand von Kerssenbrock, führte dieses Projekt schließlich fort.

Ein neuer Bauherr findet sich (1749-1752)

10 Jahre nach der ersten kurfürstlichen Genehmigung des Baues der Strangmühle wurde die Sache langsam greifbarer. Am 24. August 1749 trat der Osnabrücker Domprobst und erzbischöfliche Statthalter Ferdinand von Kerssenbrock den Mühlenbau an den Avenwedder Eingesessenen Johann Otto Markötter ab. Der Domprobst überschrieb Colon Markötter die Erbauung der Mühle mit einem Wohnhaus für den Müller sowie die dazu erforderlichen Plätze „mit allen Rechten erblich und eigentümlich”. Der Bauer erklärte, diesen Bau unternehmen zu wollen, obwohl von gräflich-rhedaischer Seite eine Klage beim Kaiserlichen Kammer-Gericht vorliegen würde. Domprobst Ferdinand von Kerssenbrock und der Erbpächter Johan Otto Markötter vereinbarten einen Erbpachts-Vertrag. Demzufolge verpflichtete sich Johan Otto Markötter, dem Domprobst von Kerssenbrock oder seinen Erben 400 Reichtstaler in guter gängiger Münze zu entrichten. Alle 12 Jahre würden 12 Reichstaler in Louis d'ors zu 5 Reichstalern fällig werden. Markötter werde für die Summe persönlich mit seinem Hab und Gut haften. Solange die Geldsumme noch nicht beglichen sei, würde sie jährlich mit 4 Prozent verzinst werden. Des Weiteren verpflichtete sich Johan Otto Markötter, jährlich 30 Reichtstaler an das Hochfürstliche Amtshaus Reckenberg zu zahlen.

Der Bau der Wassermühle (1749-1752)

Im Herbst ließ Colon Markötter bereits zugeschnittenes Holz und anderes Baumaterial vor Ort bringen. Graf Wenzel Anton von Rietberg-Kaunitz reagierte daraufhin umgehend. Am 21. November 1749 ließ der Graf einen notariell beglaubigten Widerspruch gegen dieses Projekt verfassen. Sein Gegenargument lautete: Eine am Fluss liegende Weide wie auch 6 zu den Höfen Feuerborn und Steckling gehörende hochgräfliche Wiesen würden infolge des Mühlenbaues unter Wasser gesetzt werden. Daraus würde ihnen ein unersetzlicher Schaden entstehen, wogegen „Ihre hochgräfliche Excellenz der Graf von Kaunitz-Rietberg” protestiere. Am 22. November übergab der Notar im Beisein von 2 Zeugen dem Erbpächter Johan Otto Markötter persönlich ein Exemplar des Schriftstückes. Bauer Markötter verwies die Gesandtschaft zwar an den Domprobst, jedoch bestand der Notar darauf, ihm eine Ausfertigung zur Kenntnisnahme zu überreichen.

Der Platz für die neue Wassermühle lag circa 75 bis 150 Meter südlich der bisherigen Strangbach-Brücke in der Landstraße von Gütersloh nach Verl. Um die Mühle mit ausreichend Wasser zu versorgen, war es notwendig, einen Mühlengraben anzulegen. Ein gerader Graben von Wulffhorsts Schlagbaum im Osten bis hin zu Plasmanns Wiesen im Nordwesten wurde zu diesem Zweck bis zum Sommer 1750 ausgehoben. Mit nur einem geringen Winkel bei der Mühle wies der Mühlengraben eine Länge von 2395 Fuß 3 Zoll (759,50 Meter) auf.

Strangmühle, Grundriss Mühlengebäude
Strangmühle, Wasserräder
Grundriss und Wasserräder des Mühlengebäudes, April 1750, Bestand Fürstbistum Osnabrück, Osnabrückisches Amt Reckenberg, Nr. 248,2
Landesarchiv NRW, Abteilung W (LAV NRW W), früher: Staatarchiv Münster

1752 war der Mühlenbau abgeschlosssen, und die Strangmühle nahm ihren Betrieb auf. Sie verfügte über einen Schrot-, einen Mahl- und einen Grießgang. Insgesamt hatte der Bauer in den Mühlenbau wohl mehrere Tausend Reichstaler investiert. Mehr als 200 Jahre hinweg schmückte eine Inschrift den Balken über der Eingangstür der Getreidemühle. Sie lautete: „JOHAN OTTO MARKÖTTER - 1752 - ILSABEIN KIPPS - M. KORT. RECK. M.“ Die Inschrift nannte als Bauherren Johan Otto Markötter und seine Ehefrau Ilsabein Kipp sowie die Jahreszahl der Fertigstellung und abgekürzt den Namen des Baumeisters. Im unteren Balken des Lukenrahmens für den Getreide-Aufzug ermahnte eine zweite Inschrift zu einem redlichen Geschäftsverhalten: „TRACHT STETS DANACH WAS RECHT GETHAN - OB DICH SCHON NICHT LOBT JEDERMAN - ES KANN DOCH KEINER MACHEN SO - DAS JEDERMAN GEFALLEN THU”. Eine weitere Inschrift aus dem Jahre 1856 wies auf eine bauliche Erweiterung des Müller-Wohnhauses hin. Alle drei Inschriften gingen mit dem Brand der Mühle von 1979 verloren.

Quellennachweis:
Temme, J., Die „Maß- und Gewicht-Ordnung für die Preußischen Staaten” vom 16. Mai 1816, in: Gütersloher Beiträge 8, Juli 1967, S. 166-169
Schütte, Leopold, Wörter und Sachen aus Westfalen. 800 bis 1800, Veröffentlichungen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen 17, Münster 2007
Amtsverwaltung Avenwedde (Hg.), Amt Avenwedde einst und jetzt, Bielefeld 1952
Staatsarchiv Münster, Bestand Fürstbistum Osnabrück, Osnabrückisches Amt Reckenberg, Nr. 104, Nr. 248, 1+ 2

Der Bericht von Generalmajor Johann Conrad Schlaun (1750)

Offensichtlich strebten die benachbarten Grafen eine gerichtliche Auseinandersetzung um den Bau der Mühle an Strangmans Bach an. Um die fürstbischöfliche Position zu stärken, gab Domprobst Freiherr Ferdinand von Kerssenbrock deshalb frühzeitig einen gutachterlichen Bericht über die ökologischen Folgen des Vorhabens in Auftrag. Es bot sich für den Freiherrn von Kerssenbrock an, den bekannten Baumeister seines Fürstbischofs mit dieser Aufgabe zu betrauen. Für Generalmajor Johann Conrad Schlaun (1695-1773) war dieses Gutachten eines von vielen kleineren Alltagsgeschäften. 2 Tage nahm sich Baumeister Schlaun Zeit für Untersuchungen vor Ort.

 Johann Conrad Schlaun
Strangmühle:
Porträt des Generalmajors Johann Conrad Schlaun (1695 - 1773)
Westfälisches Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte, Inv. Nr. 723

Am 29. Juni 1750 traf der Baumeister im Amt Reckenberg ein. Rentmeister Schürman begleitete ihn am 30. Juni und ebenso am nächsten Tag zum Strangbach, um die Gegebenheiten vor Ort zu prüfen. Ein gewünschtes Gespräch mit den Mühlenbaumeistern Piper und Niemann aus Thenhausen im Sparrenbergischen kam zunächst nicht zustande. Meister Piper ließ sich wegen Krankheit entschuldigen. Meister Niemann arbeitete anderwärts und konnte so schnell nicht erreicht werden. Wider Erwarten traf Baumeister Schlaun am Abend vor seiner Abreise doch noch mit Mühlenbaumeister Hermann Niemann zusammen, so dass er technische Einzelheiten erfragen konnte.

Am 6. Juli 1750 verfasste Generalmajor Schlaun das gewünschte Gutachten. Anders als Graf Wenzel Anton von Rietberg-Kaunitz sah der Baumeister in der möglichen Überflutung der Wiesen einen Gewinn für den schlechten Boden. Sein Fazit lautete dahingehend, dass die Mühle letztlich für alle Vorteile biete, wenn auch die Grafen von Rietberg-Kaunitz und der Herr zu Rheda das nicht zugeben würden. Die größten Schwierigkeiten würden sich seines Erachtens nach vor allem aus den zu erwartenden Einnahme-Ausfällen für die Rhedaische Mühle Avenstroth und die nächstgelegene Rietberger Mühle ergeben. Deshalb sah er einen langwierigen Rechtsstreit auf höchster Ebene kommen. Eine Einschätzung, die sich nur zu bald bestätigen sollte. Erst 1769 sollte die gerichtliche Auseinandersetzung in einem Vergleich beigelegt werden.

Quelle: Akten des Staatsarchivs NRW Münster, Bestand Fürstbistum Osnabrück, Osnabrückisches Amt Reckenberg, Nr. 248.

Die Familie der Erbpächter Markötter (1749-1888)

Colon Johan Otto Markötter (1709-1763) besaß den Hof Nummer 15 zu Avenwedde in Erbpacht sowie die Wassermühle am Strangbach. Seit dem 11. Juli 1736 war er mit Maria Ilsabein Kipp aus Steinhagen verheiratet. Sie verstarb wahrscheinlich zwischen 1753 und 1755. Nach dem Tod seiner ersten Frau heiratete Bauer Markötter in zweiter Ehe Christine Elisabeth Wienstroth. Johan Otto Markötter verstarb am 16. Juli 1763. Somit erlebte er noch die ersten Jahre des Rechtsstreits mit dem Grafen zu Bentheim-Tecklenburg um die Strangmühle. Die Lösung des Konflikts durch den Verkauf der Mühle an den Grafen und die Wiederverpachtung an seine Erben fand sich dagegen erst 6 Jahre nach seinem Tod.

Im Jahre 1777 trat sein Sohn und Anerbe Henrich Adolph Markötter (*1751) das väterliche Erbe an. Als 18-Jähriger hatte er mit 2 weiteren Geschwistern an einer Gerichtsverhandlung um die Strangmühle teilgenommen. Damals wurde die Übertragung der Mühle an den Herrn zu Rheda vereinbart. Der junge Erbpächter war mit Anna Margarethe Dieckmann verheiratet. In den kommenden Jahrzehnten bewirtschaftete er seinen Erbpachthof. Die Mühle gab er an verschiedenen Müllermeistern in Pacht. Am 10. November 1826 übertrug Anna Margarethe Markötter, verwitwete Henrich Adolph Markötter, ihrem Sohn und Anerben Peter Heinrich Markötter sämtliche Rechte an dem Markötterschen Erbpachthof nebst Zubehör, darunter die sogenannte Strangmühle. Gleichzeitig stimmte sie der beabsichtigten Heirat ihres Sohnes mit Anna Marie Elisabeth Becker aus Brackwede zu. Bereits 3 Jahre später - 1829 - verstarb die junge Frau im Alter von erst 21 Jahren. Erbpächter Markötter heiratete vermutlich zunächst nicht erneut. Für das Jahr 1846 ist er in den Grundakten ausdrücklich als alleiniger Besitzer der Hofstelle aufgeführt.

Am 16. Februar 1848 trafen sich der Erbpächter Peter Heinrich Markötter und ein Vertreter des Fürsten zu Bentheim-Tecklenburg vor dem Fürstlichen Land- und Stadtgericht zu Rheda. Sie vereinbarten die Ablösung der Verpflichtungen des Erbpächters aus der Strangmühle gegenüber der Herrschaft Rheda. Für 1.445 Reichstaler Courant, dem 25-fachen Satz der jährlichen Pacht, kaufte Erbpächter Peter Heinrich Markötter die Strangmühle frei. Sogleich bezahlte er den vollen Betrag in bar. Fortan war er Eigentümer der Strangmühle.

In zweiter Ehe heiratete Colon Peter Heinrich Markötter Hanne Wilhelmine Riewe (*17. Mai 1831) aus Isselhorst. Am 8. Februar 1855 verstarb Peter Heinrich Markötter. Im August desselben Jahres gebar seine Witwe ihre gemeinsame Tochter Johanne Wilhelmine Markötter. Am 12. Dezember 1855 schloss die Witwe Markötter eine zweite Ehe mit Heinrich Christoph Jückemöller (*2. Mai 1823) aus der Bauernschaft Amshausen im Amt Halle. Zuvor hatten die Eheleute unter dem 11. Juni 1855 bereits einen Ehevertrag abgeschlossen, in dem sie eheliche Gütergemeinschaft vereinbart hatten. Gemeinsam mit ihrem zweiten Ehemann war Hanne Wilhelmine Jückemöller Rechtsnachfolgerin ihres verstorbenen ersten Gatten.

Aufgrund der Gewohnheit, die Menschen nach ihren Höfen zu nennen, ergab es sich, dass Heinrich Christoph Jückemöller auch Markötter genannt wurde. Für die Zeit von 1855 bis 1885 sprechen die Quellen daher einmal vom Erbpächter Markötter, ein anderes Mal von Jückemöller, ein drittes Mal von Jückemöller genannt Markötter. In allen Fällen ist in diesen Jahren Heinrich Christoph Jückemöller gemeint.

Strangmühle, Wohn- und Stallbereich, um 1920
Wohn- und Stallbereich der Strangmühle, um 1920, Stadtarchiv Gütersloh BB 17770

Am 21. Oktober 1885 wurde der Hof Markötter ohne die Strangmühle Johanne Wilhelmine Markötter, der Tochter von Peter Heinrich Markötter, aufgelassen. Sie hatte zuvor Johann Wilhelm Lücking geheiratet. Auch in diesem Fall lebten die Eheleute in Gütergemeinschaft. Dementsprechend hält das Grundbuch unter dem 1. März 1888 eine Last auf dem Grundbesitz des Wilhelm Lücking fest. Neben dem Erbpächter führt das Grundbuch an dieser Stelle den Müller Hermann Schierl (1836-1924) als Schuldner auf. Diesen Hinweisen folgend hatten die Eheleute Jückemöller die Mühle wahrscheinlich zwischen 1885 und 1888 - jedoch nicht vor 1879 - an Müllermeister Hermann Schierl verkauft. Damit war die Strangmühle fortan nicht mehr mit dem Hof und der Familie Markötter verbunden.

Quellennachweis:
Landesarchiv Detmold, D 23 B Nr. 56940, Nr. 57472
http://www.physiomagnus.de/amshausen.de/in/rw251/rw251.htm

Streitigkeiten mit dem Grafen zu Bentheim-Tecklenburg (1758-1769)

Bei den Vorplanungen zur Errichtung der Strangmühle zu Avenwedde hatten Beamte der Osnabrücker Hofkammer geprüft, ob der Graf von Rietberg-Kaunitz oder der Herr zu Rheda rechtswirksame Einsprüche würden geltend machen können. Sie glaubten seinerzeit, keinen ernstlichen Einwand von diesen Seiten her befürchten zu müssen. Selbstverständlich legte Graf Moritz Kasimir I. zu Bentheim-Tecklenburg und Herr zu Rheda Widerspruch gegen den Mühlenneubau ein. Er fürchtete vor allem um seine Einkünfte aus Avenstroths Mühle zu Sundern. Die neue Mühle sollte nur wenige Kilometer flussaufwärts liegen und würde für seine Avenwedder Mahlgenossen wesentlich schneller zu erreichen sein. Die Hälfte der Avenwedder Eingesessenen war seit 1618 seiner Mühle als Mahlgenossen zugeordnet. Damals hatten Fürstbischof Philipp Sigismund von Osnabrück und Graf Adolph zu Bentheim-Tecklenburg diese Regelung vor dem Kaiserlichen Kammergericht zu Wetzlar ausgehandelt. Diese Vereinbarung war auch jetzt - nach 140 Jahren - noch in Kraft.

Nachdem die Strangmühle den Mahlbetrieb 1752 aufgenommen hatte, spürte das gräfliche Rentamt in Rheda deutlich einen Rückgang der Einnahmen aus Avenstroths Mühle. Im September 1758 klagte Graf Moritz Kasimir I. zu Bentheim-Tecklenburg schließlich vor dem Kaiserlichen Kammergericht. Seine Klageschrift lautete auf Wegschaffung der Mühle und Schadenersatz. Der Graf verlangte eine Entschädigung für den Abgang der Avenwedder Mahlgenossen von Avenstroths Mühle sowie die Erstattung seiner in dem Streitfall bisher entstandenen Kosten. Sein Prozessgegner auf der anderen Seite war neben dem Kölner Erzbischof Clemens August I. Freiherr Friedrich Ferdinand von Korff-Schmising genannt Kerssenbrock. Der Neffe des bereits 1754 verstorbenen Osnabrücker Domprobstes und fürstbischöflichen Statthalters Ferdinand von Kerssenbrock hatte dessen Besitz geerbt. Des Weiteren standen auf dieser Seite der Erbauer und Erbpächter Johan Otto Markötter bzw. dessen Erben. Im weiteren Verlauf des Verfahrens machte Freiherr Friedrich Ferdinand von Kerssenbrock gegenüber dem Erbpächter Schadenersatzforderungen in Höhe von 400 Reichstalern geltend. Die Vormünder der Erben des Johan Otto Markötter wiesen diesen Anspruch zurück. Zum einen habe ihr Vorfahre die Mühle für einige tausend Taler auf eigene Kosten im guten Glauben an die obrigkeitliche Autorität erbaut. Zum anderen würde eine so hohe Summe ihren Ruin bedeuten.

Die Auseinandersetzung zog sich bereits über mehrere Jahre hin, als das Kaiserliche Kammergericht im Jahre 1767 auf einen einstweiligen Stillstand der Mühle entschied. Alternativ zum geforderten Abriss der Strangmühle unterbreitete Graf Moritz Kasimir I. seinen Prozessgegnern schließlich ein Angebot: Er wolle den Wert der Mühle von unparteiischen Leuten schätzen lassen, dem Inhaber den Wert erstatten und ihm die Mühle gegen einen jährlichen Zins verpachten. Erzbischof Clemens August I. von Köln hatte keinerlei Interesse an einer langwierigen und kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzung. Eine mehrköpfige Delegation sollte die Einzelheiten einer möglichen Einigung aushandeln. Auf fürstbischöflicher Seite verhandelten Rentmeister Franz Wilhelm Harsewinkel, auf Bentheim-Tecklenburgischer Seite Regierungsrat Wilhelm Krieger und Rentmeister Friedrich Conrad Stamler. Die Interessen des Freiherrn Friedrich Ferdinand von Korff-Schmising genannt Kerssenbrock vertrat der bevollmächtigte Wiedenbrücker Rats-Sekretär Caspar Joseph Boemcken. Für die minderjährigen Erben des verstorbenen Johan Otto Markötter nahmen der Gerichtsschreiber Ferdinand Schirmeyer zu Wiedenbrück und die Vormünder Johann König und Johann Henrich Kipp an den Verhandlungen teil.

Graf Moritz Casimir II.
Moritz Casimir II. zu Bentheim-Tecklenburg, u.a.
auch Herr zu Rheda, Regierungszeit 1768-1805.
Bildquelle: Fürstlich zu Bentheim-Tecklenburgische Kanzlei, Rheda-Wiedenbrück

Im Laufe der gerichtlichen Auseinandersetzung trat Graf Moritz Casimir II. zu Bentheim-Tecklenburg nach dem Tod seines Vaters das Erbe der Herrschaft Rheda an. Am 28. Oktober 1768 schlossen die Verhandlungsparteien einen Vergleich. Sie hatten sich auf den Vorschlag Graf Moritz Casimirs I. geeinigt. Graf Moritz Casimir II. zu Bentheim-Tecklenburg kaufte den Erben Markötter die Mühle für die Baukosten ab. Anschließend übertrug er die Strangmühle dem Colon Markötter „zu ewigen Zeiten” in Erbpacht. Der jährliche „Canon” sollte 75 Reichstaler betragen und alle 12 Jahre ein Gewinngeld (wingeld) von 12 Reichstalern an den Grafen gezahlt werden. Freiherr von Schmising - genannt Kerssenbrock - sollte mit einer Einmalzahlung von 200 Reichtstalern in Louis d'ors zu 5 Reichstalern entschädigt werden. An die Hochfürstliche Hofkammer zu Osnabrück würden zukünftig jährlich 15 Reichstaler Wasserfallsgeld zu entrichten sein. Des Weiteren wurde festgelegt, dass die Aufstauung des Wassers den Rhedaischen Eigenbehörigen Röbekamp und Wulffhorst weder auf ihren Höfen noch auf ihren „Gründen und Saatkämpen” Schaden zufügen dürfe. Am 18. Februar 1769 wurde der entsprechende Vertrag von allen anerkannt und unterzeichnet. An diesem Termin nahmen auch 3 der noch minderjährigen und nicht abgefundenen Kinder des verstorbenen Johan Otto Markötter teil: Anna Elsabein Markötter (*1745), Peter Henrich Markötter (*1749) und Henrich Adolph Markötter (*1751), der spätere Hoferbe.

Infolge des Vergleichs konnte Graf Moritz Casimir II. zu Bentheim-Tecklenburg nach langem, aufwändigem Rechtsstreit die Mahlmühle am Strangbach zu Avenwedde, die eigentlich gar nicht zu seinem Herrschaftsbereich gehörte, seiner Herrschaft Rheda einverleiben. Weil die Mühle ihm fortan abgabepflichtig blieb, war die unwillkommene Konkurrenz zur gräflichen Mühle Avenstroth für ihn faktisch aufgehoben. Das gräfliche Rentamt zu Rheda verbuchte nachfolgend eine merkliche Einnahmesteigerung. Somit hatte der Graf sein Ziel, den an der Mühle Avenstroth erlittenen Schaden auszugleichen, mehr als erreicht.

Quellennachweis:
Archivamt Münster, Fürstliches Archiv zu Rheda, Bestand: E II, Nr. M 246; E III, Nr. M 200
Staatsarchiv Münster, Bestand Fürstbistum Osnabrück, Osnabrückisches Amt Reckenberg, Nr. 104

Minderung des Wasserfallsgeldes (1782)

Colonus Henrich Adolph Markötter, Erbpächter der Strangmühle zu Avenwedde und Sohn des Erbauers Johan Otto Markötter, wurde am 17. Januar 1782 im fürstbischöflichen Rentmeisteramt zu Wiedenbrück vorstellig. Er bat um Nachlass der vorjährigen Wasserfallsgelder (Gebühr an den Grundherrn für das Nutzungsrecht der Wasserkraft). Der Bauer begründete seine Bitte mit dem langen Stillstand der Mühle im vorausgegangenen Jahr.
Bereits im Jahre 1780 habe die Mühle wegen ihrer Schadhaftigkeit wenig Gewinn abgeworfen. Im Februar 1781 habe das Wasser eine Mauer eingerissen und das Flutwerk sei ebenfalls verdorben gewesen. Darüber hinaus habe man den Radstuhl und die Wasserräder erneuern müssen. Die Reparaturarbeiten hätten die Mühle von Februar bis Pfingsten mit einem Rad und von Pfingsten bis Michaelis (29. September) mit beiden Rädern stillgelegt. Darüber hinaus seien Reparaturkosten von 700 Reichstalern angefallen.
Erbpächter Markötter ließ sich den Sachverhalt von Baumeister Johan Henrich Berenpohl und Colon Plasman vor 2 glaubhaften Zeugen notariell bestätigten. Aufgrund des „schädlichen Zufalls”, so der Bauer, habe die Mühle nichts abgeworfen, womit er die jährlichen 15 Reichstaler Wasserfallsgelder an das Rentamt Reckenberg bestreiten könne. Deshalb bitte er um einen angemessenen Nachlass der Abgabe.

Bei einem Ortstermin fand der Rentmeister den vorgetragenen Sachverhalt bestätigt. Darüber hinaus stellte er aktuell noch Probleme mit der Versandung des Dalkebaches fest. Sein Bericht an den Fürstbischof zu Osnabrück führte jedoch nicht zu dem gewünschten Nachlass des Wasserfallsgeldes. Am 11. Februar 1782 ging ein Brief an das Rentamt zu Wiedenbrück. Darin wurde beschieden, dass aufgrund der geringen Höhe der Wasserfallsgelder ein Nachlass nicht möglich sei. Dieses sei „dem Supplicanten (Lateinisch: Bittsteller; jemand, der um die Gewährung von Gnaden bittet) von Amts wegen zu bedeuten”.

Quellennachweis:
Staatsarchiv Münster, Bestand Fürstbistum Osnabrück, Osnabrückisches Amt Reckenberg, Nr. 104

Falsche Maße und Abgaben (1782)

Einem Beamten des Fürstbischofs von Osnabrück namens Krußwald waren wiederholt Klagen zu Ohren gekommen, dass verschiedene Müller das fällige Multer (Abgabe auf das Mahlgut zugunsten des Landesherrn) nicht korrekt abnehmen würden. Diese Abgabe beinhaltete sowohl den Arbeitslohn des Müllers als auch dessen Verpflichtungen hinsichtlich der Mühlenpacht und des Wasserfallsgeldes. Krußwald ersuchte in einem Schreiben vom 27. März 1782 alle Ämter im Lande Reckenberg, diese Klagen zu prüfen.

Am 13. April 1782 antwortete Friedrich Wilhelm Herr von Boeselager und Harsewinkel, Droste und Rentmeister des Amtes Reckenberg zu Wiedenbrück auf die fürstbischöfliche Anfrage. Für die Strangmühle zu Avenwedde vermerkte er wegen der „in dießem Amte übliche Mahlmetzen” folgendes:
Der Colonus Markötter als Inhaber der Strangmühle habe angezeigt, dass „sein gemäß um deß willen größer seye, weil seine Mahlgenoßen von einem sack rocken (Roggen), so in 6 mütten bestände, mir fünff Metzen oder Becher zum mulder nehmen ließen, und die wenigere eintzelne Mütten soviel gringer an zugeben, mithin auch soviel weniger mulder davon nehmen zu laßen pflegten. In dießem verfahren steckt aber meines Erachtens viel unrichtiges und willkührliches: mithin, da deßen gemäß nun auch einem ordentlichen Wiedenbruckischen Becher gleich gemacht worden, so dörffe es am zuträglichsten seyn, das mulder dießer Mühle, gleich denen anderen hiesigen Mühlen, auf einen Becher von jedem Mütte Rocken, Waitzen, etc und auf einen halben Becher von jedem Mütte Maltzes zu setzen, und solches denen sämtlichen Mahlgenoßen der Bauerschafft Avenwedde kund zu thun: worüber Euer Excellenten Hochbeliebig zu Verordnen geruhen wollen.”

Wenig später traf die Antwort des fürstbischöflichen Beamten Krußwald beim Drosten und Rentmeister zu Wiedenbrück ein. Demnach sollte das Maß des Strangmüllers mit den anderen gleich gesetzt werden, damit die Armen und Geringen nicht leiden müssten. Wolle der Müller jedoch demjenigen seiner Mahlgenossen, der ihm 6 Müdde auf einmal zum Mahlen bringe, den sechsten Becher Multer erlassen, bliebe ihm solches unverwehrt.

Bei der Gelegenheit wurde noch einmal darauf hingewiesen, dass Mahlgenossen, die ihr Korn „außerhalb des Landes” mahlen ließen, auf eine Anzeige des Müllers hin vom Magistrat gehörig bestraft werden würden. Es war und blieb ein ständiges Ärgernis für die Müller, dass manche ihrer Mahlgenossen ihr Getreide lieber in einer fremden Mühle vermahlen ließen. Vielfach unterstellten sie dem ihnen zugewiesenen Müller Betrug oder erhofften sich bei einem anderen Müller einen Vorteil für sich.

Um das Maß der Sicherheit für Müller und Bauern zu erhöhen, sollte laut einer Verfügung vom 18. Mai 1782 in jeder Mühle eine Waage angeschafft werden. Die Magistrate der Städte sollten die Mühlenpächter daran erinnern. Wann diese Anordnung in der Strangmühle umgesetzt wurde, ist nicht bekannt. 1794 ergab die Ortsbesichtigung im Streitfall mit Müller Huvendieck zumindest, dass noch keine Waage vorhanden war.

Quellennachweis:
Staatsarchiv Münster, Bestand Fürstbistum Osnabrück, Osnabrückisches Amt Reckenberg, Nr. 108

Die Müller Huvendieck (1769-1794)

Von Anfang an stellten die Coloni Markötter in der Mühle einen fremden Müllermeister an, der in ihrem Auftrag arbeitete. Vermutlich war Philip Huvendick der dritte Müller in der Strangmühle seit der Inbetriebnahme im Jahre 1752. Sicher belegt ist er um das Jahr 1769. Über die Form des Arbeitsverhältnisses zwischen Müller und Erbpächter Markötter berichtete J. H. König, der Vogt der Wöste-Vogtei, in einer Mitteilung von 1780 an seinen Landesherrn. Darin stellte der Vogt fest, dass der Müller wie seine Vorgänger als Knecht des Erbpächters angesehen werde. Deshalb sei er vom Rauch- und Monatsschatz (Monatsschatz = monatliche Abgabe) sowie von der Landfolge (Pflicht zur Verfolgung von Verbrechern) befreit. Sobald in der Mühle eine besondere Feuerstätte eingerichtet werden würde, würden auch die entsprechenden Abgaben an den Landesherrn zu entrichten sein.

Eine andere Quelle nennt für das Jahr 1794 Johann Heinrich Huvendieck als Müller der Strangmühle. Nach eigenen Angaben hatte er die Mühle zu diesem Zeitpunkt erst einige Jahre gepachtet. Es scheint naheliegend, dass es sich bei ihm um einen Sohn von Philip Huvendick handelte.

Gegen Johann Heinrich Huvendieck wurde 1794 ein „fiscalischer Proceß“ vor dem Gogericht zu Wiedenbrück geführt. Die Anklage lautete auf Diebstahl von Mahlgut. Die Kläger machten ihre Aussagen vor dem Gogericht und der Beklagte gab eine schriftliche Stellungnahme zu den Vorwürfen ab. Am 17. September 1794 genehmigte Fürstbischof Friedrich von Osnabrück die Niederschlagung des fiscalischen Prozesses gegen Müller Huvendieck. Allerdings solle dieser die Mühle verlassen und ein anderer Müller angenommen werden. Außerdem solle der Besitzer der Mühle Colonus Henrich Adolph Markötter mit eingebunden werden. Der Erbpächter solle zukünftig darauf achten, dass „dergleichen Unterschleife nicht wieder eintreten, indem er sonst selbst dafür haften und nach Befinden seines Mühlenrechts verlustig erklärt werden solle.”

Müller Johann Heinrich Huvendieck wurde entlassen. Ihm folgte Müller Pähler als Pächter der Strangmühle nach. Darüber hinaus sollte die in dem Prozess vorgeschlagene Anlegung einer Waage zur Sicherstellung des Müllers wie auch der Mahlgenossen gutachterlich geprüft werden. Demnach war die Anordnung vom 18. Mai 1782, in jeder Mühle eine Waage anzuschaffen, noch nicht umgesetzt worden.

Quellennachweis:
Staatsarchiv Münster, Bestand Fürstbistum Osnabrück, Osnabrückisches Amt Reckenberg, Nr. 104

Müllermeister Hünink (1806-1812)

Von Oktober 1807 bis vor dem 24. März 1812 hatte Müller Henrich Christoph Hünink die Strangmühle in Pacht. Am 5. April 1806 schloss der Müller mit dem Erbpächter Henrich Adolph Markötter einen „Mühlen-Pacht- und Miet-Contract” ab. Darin legten sie die Pachtbedingungen detailliert fest. Der Vertrag sollte vom 7.Oktober 1807 bis 7. Oktober 1813 laufen. Innerhalb der sechsjährigen Laufzeit konnte jeder Vertragspartner den Vertrag mit einjähriger Kündigungsfrist kündigen. Die jährliche Pachtsumme sollte 325 Reichstaler in Gold betragen, die Pistole zu 5 Reichstalern gerechnet. Als Kaution wurde ein Betrag von 420 Reichstaler in Gold vereinbart, zahlbar an den vorhergehenden Mühlenpächter, Müller Pähler. Nach Vertragsablauf würde der Betrag zinsfrei fällig werden. Als Gegenleistung für die Kaution sollten Müller Hünink 2 Gärten und Schlagholz zur kostenlosen Nutzung überlassen werden. Jährlich würde ein Weinkauf von 10 Reichtstalern fällig, den der neue Pächter für die gesamten 6 Jahre gleich im voraus bar bezahlte. Reparaturen unter 4 Reichstaler sollten zu Lasten des Müllers gehen. Colonus Markötter hingegen verpflichtete sich, die „Hauptstücke” der Mühle soweit in Stand zu halten, dass die Mahllasten befriedigt werden könnten. Des Weiteren habe Müller Hünink dafür zu sorgen, dass das Wasser weder an der Mühle noch an den Ufern des Baches Schäden anrichte. Das gesamte Korn des Verpächters müsse der Müller stets kostenlos mahlen.

Henrich Christoph Hünink konnte die verlangte Kaution für die Mühle aus eigenen Mitteln nicht aufbringen. Untervogt Peter Henrich Poggenhans lieh dem neuen Mühlenpächter das Geld. Am 3. Oktober 1807, wenige Tage vor Beginn des neuen Pachtverhältnisses, übergab der Untervogt die Kaution an Henrich Adolph Markötter.

Viereinhalb Jahre später - am 24. März 1812 - erhielt der Untervogt in Anwesenheit des Notars Ehmke knapp ein Viertel der ausgelegten Kaution zurück. Eineinhalb Jahre vor dem regulären Ablauf war der Pacht- und Mietvertrag aufgelöst worden. Der Kündigungsgrund lässt sich anhand der vorliegenden Dokumente nicht eindeutig feststellen. Einen Hinweis bietet jedoch die geringe Höhe des zurückerstatteten Kautionsgeldes. Demnach scheint es naheliegend zu sein, dass der Müller die Pachtzahlungen nicht vereinbarungsgemäß geleistet hatte.

Quellennachweis:
Archivamt Münster, Fürstliches Archiv zu Rheda, Bestand: E II M Nr. 246; E III M Nr. 200

Aufhebung des Mahlzwanges (1810)

Seit dem frühen Mittelalter unterlagen die Bauern dem sogenannten Mahlzwang bzw. der Mühlenbanngerechtigkeit. Das heißt, sie durften ihr Getreide unter Androhung von Strafe nur in der Mühle vermahlen lassen, die ihnen ihr Grundherr zugewiesen hatte. Ein Edikt von Oktober 1810 hob diesen Mahlzwang ersatzlos auf. Für viele Mühlen bedeutete der Erlass naturgemäß ein Problem, da ihre früheren Mahlgenossen nun frei entscheiden konnten, sich an eine andere Mühle zu wenden. Wer mit seinem bisherigen Müller unzufrieden war, der suchte sich jetzt einen anderen Müller. Eine ergänzende Verordnung vom 15. September 1818 regelte mögliche Entschädigungsansprüche für Mühlenbesitzer. Sie betraf jedoch nur diejenigen unter ihnen, die in Ländern ansässig waren, die mit dem Preußischen Königreich verbundenen gewesen waren. Alle anderen hatten nach diesem Erlass keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

Obwohl das Amt Reckenberg zuvor zum Fürstbistum Osnabrück gehört hatte, versuchte Erbpächter Markötter, eine Entschädigung einzuklagen. Seine Klage wurde unter dem 19. November 1819 vom Ministerium des Inneren der Königlich Preußischen Regierung zu Berlin mit Verweis auf die geltende Rechtslage abgewiesen. Infolgedessen mussten Bauer Markötter und sein Müllermeister die Verluste vollständig selbst tragen.

Quelle:
Archivamt Münster, Fürstliches Archiv zu Rheda, E V Nr. 899

Ausstehende Pachtzahlungen (1817, 1834)

Auf der Strangmühle lasteten jährliche Abgabepflichten an den Fürstbischof zu Osnabrück und den Grafen zu Bentheim-Tecklenburg, dem Herrn zu Rheda. Die gräfliche Rentei erhielt 80 Reichstaler in Gold als Pachtzins, die Osnabrücker Rentei 15 Reichstaler in Gold als Wasserfallsgeld. Erbpächter Markötter hatte sich vertraglich zu den Zahlungen verpflichtet.

Immer mal wieder kam Colon Markötter seiner Zahlungspflicht nicht ausreichend nach. Eine Aufstellung vom Januar 1817 wies einen Zahlungsrückstand von mehr als 112 Reichstalern in Gold auf. Die Schulden summierten sich aus einem offenen Weinkauf aus dem Jahre 1804 und aus überfälligen Pachtzahlungen mehrerer vergangener Jahre. Dazu kamen Gerichtskosten. Graf Emil zu Bentheim-Tecklenburg verlangte die Vollstreckung des Betrages für rechtskräftig zu erklären. Per Dekret des Rentmeisters Harsewinkel zu Rheda wurde die Begleichung der Schuld innerhalb von 14 Tagen angeordnet. Andernfalls werde gepfändet. Offenbar wirkte die Drohung: In den folgenden Jahren kam Colon Markötter seinen Verpflichtungen gegenüber den Grafen zu Bentheim-Tecklenburg weitestgehend nach.

Im Jahre 1834 fand erneut ein Prozess wegen rückständiger Pachtgelder gegen den Erbpächter statt. Inzwischen war der Enkel des Gründers, Peter Heinrich Markötter, im Besitz der Mühle. Die von ihm geschuldete Summe belief sich auf 146 Reichstaler in Gold, 35 Mariengroschen und 3 ½ Pfennig. Klägerin war die Fürstlich Bentheim-Tecklenburgische Kanzlei zu Rheda. Der beklagte Erbpächter ging bis zum Königlichen Geheimen Obertribunal zu Berlin in Revision. Zuvor hatte er einen Prozess vor dem Königlichen Land- und Stadtgericht zu Bielefeld und dem Zweiten Senat des Königlichen Oberlandesgerichts zu Paderborn verloren. In Rheda hatte inzwischen Fürst Emil Friedrich I. zu Bentheim-Teckenburg die Herrschaft angetreten. Als Kläger konnte der Fürst seine Ansprüche gegen den Bauern am Königlichen Geheimen Obertribunal teilweise durchsetzen. Das Gericht anerkannte die Forderung als prinzipiell rechtmäßig. Jedoch wurde der Angeklagte Markötter verurteilt, den offenstehenden Betrag nicht in Gold, sondern in Courant zu leisten. Zusätzlich gingen die Gerichtskosten zu seinen Lasten.

Als Nebeneffekt des Prozesses wurde die Höhe des jährlichen Pachtzinses neu verhandelt. Statt wie bisher jährlich 80 Reichstaler in Gold abführen zu müssen, legten die Parteien in einem Vergleich aus dem Jahre 1835 den Betrag von 51 Reichstalern in Gold als Abgabe fest. Die Zahlung von 15 Reichstalern in Gold als Wasserfallsgeld an den Fürstbischof von Osnabrück blieb davon unberührt weiterhin bestehen. Der Nachlass des Pachtzinses lässt sich gewiss auf die Aufhebung des Mahlzwanges im Jahre 1810 in Verbindung mit der Neugründung der Mühle Ruthmann 1823 zurückführen. Hier war dem Strangmüller eine ernste Konkurrenz um die Mahlkunden entstanden, sodass die Mühle eine merkliche Gewinneinbuße hinnehmen musste.

Quellennachweis:
Archivamt Münster, Fürstliches Archiv zu Rheda, Bestand: E II M Nr. 246, E III M Nr. 200, E VII Nr. 61

Protest gegen Ruthmanns Mühle (1820)

Am 3. Januar 1820 erschien Peter Heinrich Markötter, Anerbe des Hofes Markötter, vor dem Stadt- und Landgericht zu Rheda und brachte seinen Widerspruch gegen ein Vorhaben des Colonus Ruthmann aus Avenwedde vor.

Colonus Ruthmann stehe im Begriff, eine Mahlmühle anzulegen, wodurch ihm Schaden zugefügt werde. Die anzulegende Ruthmannsche Mühle würde oberhalb der Strangmühle liegen, so dass das aufzuhaltende Wasser an den Dämmen zuviel einsöge, wodurch sich auch die Quellen verstopften oder anderwärts abfließen würden. Er habe bereits zuvor gegen den Mühlenneubau protestiert, jedoch habe er gehört, dass sein Widerspruch nicht zugelassen würde.

Von der zu Recht befürchteten Konkurrenz um die Mahlgäste, die ihr Getreide dann ebensogut in der neuen Mühle mahlen lassen konnten, spricht Colon Markötter nicht. Es ist aber wohl anzunehmen, dass darin der wirkliche Grund für seinen Widerspruch lag. Tatsächlich wurde sein Protest nicht weiter beachtet. Die Mühle Ruthmann wurde 1823 in Betrieb genommen.

Quellennachweis:
Archivamt Münster, Fürstliches Archiv zu Rheda, Bestand: E VII Nr. 118

Der erste Brückeneinsturz (1877)

Am 6. September 1877 stürzte die halbmassive Brücke über der Dalke direkt hinter dem Grießwerk der Strangmühle ein. Damit war der Weg über die Landstraße von Gütersloh Richtung Paderborn über Verl unterbrochen. Der linksseitige Bandpfeiler war eingestürzt, der andere Bandpfeiler befand sich ebenfalls in schlechtem Zustand. Überdies bedurfte der hölzerne Oberbau der Brücke einer Erneuerung. Deshalb wurde von der Königlichen Regierung zu Minden der Bau einer neuen massiven Brücke genehmigt und in Auftrag gegeben. Für die Bauarbeiten war die Gemeinde Avenwedde zu Hand- und Spanndiensten verpflichtet. Das heißt, Avenwedder Bürger hätten selbst bei den Bauarbeiten Hand anlegen und Transportdienste übernehmen müssen. Laut Protokoll vom 24. September 1877 verweigerte die Gemeindevertreterversammlung diese Dienste jedoch. Daraufhin erließ die Königliche Regierung zu Minden am 24. November des Jahres eine Verfügung, wonach die zusätzlich entstehenden Kosten dem Mühlenbesitzer in Rechnung zu stellen und von ihm einzutreiben seien.

Den Auftrag für den Brückenbau erhielt Maurermeister August Drüke aus Bielefeld. Der Maurermeister verpflichtete sich, die Brücke bis zum 15. Dezember desselben Jahres für einen Festpreis von 1.739 Mark 55 Pfennige wiederherzustellen. Wie die Abnahmeprotokolle belegen, hielt Maurermeister Drüke seinen Termin ein.

Strangmühle, Veränderung Straßenführung 1877
Veränderung der Straßenführung der Alten Osnabrücker Zollstraße anlässlich des Brückenneubaues 1877. Anstatt wie zuvor ein kleiner Linksbogen wurde der Straßenverlauf jetzt gerade geführt. Dadurch kommt die neue Brücke unmittelbar oberhalb der alten zu liegen.
Landesarchiv NRW, Abt. OWL - LAV NRW OWL M 1 RHK Nr. 153 fol. 753v

Auszug aus den Erläuterungen zur Skizze:
„... Die Fundmauerthale liegt 60 cm unter der Oberkante des Fachbaumes.
Das Gewölbe wird mit wohlgeformten glasharten Backsteinen (Normalformat) hergestellt.
Die Abdeckung der Brustmauer erfolgt mit dem gleichen Material in Zementmörtel mit Sandsteinquadern auf den Ecken.”

Der zweite Brückeneinsturz (1878)

Die neu errichtete „Brücke No. 4 an der Alten Osnabrücker Zollstraße” (heute Spexarder Straße) sollte jedoch nicht lange stehen. Bereits 4 Wochen später - am 23. Januar 1878 - zerbrach ein Hochwasser die Spundwand der Strangmühle, welche direkt unterhalb der Brücke lag. Daraufhin bildete sich ein tiefer Trichter im Bachbett vor dem Mittelpfeiler der Brücke. In diesen Trichter wurde ein Teil des Mittelpfeilers hineingerissen, woraufhin ein Teil des Brückengewölbes mit der Brustmauer ebenfalls abbrach und in das Bachbett sank. In Folge der Schäden verengte sich die Überfahrtbreite der Brücke um 1,25 Meter. Der übrige stehengebliebene Teil der Brücke war noch befahrbar. An der eingestürzten Seite ließ Amtmann Lümkemann von der Königlichen Bau-Inspektion zu Bielefeld sofort durch zusammengebundene Heuleitern ein provisorisches Seitengeländer herstellen, um die Passage zu sichern. Eine Begutachtung des Amtmannes ergab neben der Ufermauer des rechten Ufers eine starke Erdausspülung. Die Fundamentmauer des Mühlengebäudes drohte unterspült zu werden. Es bestand große Gefahr, dass die Mühle ebenfalls einstürzen würde.

Strangmühle, Brückenneubau 1877
Skizze der neuen massiven Brücke bei der Strangmühle in der Landstraße von
Gütersloh nach Paderborn von 1877.
Landesarchiv NRW, Abt. OWL - LAV NRW OWL M 1 RHK Nr. 153 fol. 753v

Ein Bericht über den Vorfall ging auch an die Polizeibehörde des Amtes Reckenberg, die in dem Fall naturgemäß einbezogen war. Zum Hergang berichtete der örtliche Fuß-Gendarm Westerfrölke am 25. Januar 1878 folgendes: „Die vermuthete Unterspülung der rechtsseitigen Ufermauer im Fundament der vorseitig genannten Brücke gewinnt an Wahrscheinlichkeit. Gestern sind bereits an dieser Mauer 4 Mauersteine unmittelbar unter dem rechtseitigen Bogengewölbe losgespült und eingestürzt und zwar an dem Eingangsende der Wasserströmung, so daß das Gewölbe speciell an dieser Stelle ungetragen hängt. Die Erdausspülung nahe am Mühlengebäude wurde heute durch den Mühlenbesitzer Jückemüller auszubessern angefangen und wird morgen vollendet werden.” In einem anderen Bericht wurde die Vermutung geäußert, dass mit fast absoluter Gewissheit anzunehmen sei, dass die Seitenmauer der alten Brücke auf dieselbe Weise zu Grunde gegangen sei (6. September 1877).

Bau-Inspektor Cramer aus Gütersloh schilderte in seinem Bericht an die Königliche Regierung zu Minden, Abteilung des Inneren, als Ursache für den Brückeneinsturz folgenden Sachverhalt: Am 6. Dezember 1877 habe der Königliche Bau-Inspector zum ersten Mal nach der weitestgehenden Fertigstellung den neuen Brückenbau an der Dalke besichtigt. Dabei habe er gefunden, dass der jetzige Mühlenpächter Schröder anstatt bis zu dem damaligen höchsten Stau von 1,2 Meter über den Fachbaum zu gehen, das Wasser dauernd etwa 2 Meter hoch gestaut habe. Dadurch tauche die Brücke noch etwa 50 Zentimeter über die Scheitel der Brückenöffnungen ins Wasser ein. Wasserstreifen auf dem Mauerwerk ließen erkennen, dass die Dalke zuvor noch höher gestaut gewesen sei. Sowohl dem Mühlenpächter Schröder als auch dem Mühlenbesitzer Jückemöller aus Amshausen sei im Beisein von Maurermeister Drüke erklärt worden, dass sie sich dieses enormen Staues zu enthalten hätten. Es dürfe höchstes bis in die Mitte des Gewölbebogens gestaut werden. Andernfalls würden sie für allen Schaden verantwortlich gemacht werden, der an dem Brückenbau aus dem unberechtigten Stau entstehe. Weiter berichtete der Bau-Inspector, dass Mühlenbesitzter Jückemöller eine bindende Erklärung bezüglich der künftigen Stauhöhe hinauszögere. Angeblich sei er durch Krankheit verhindert. Schließlich trat am 23. Januar 1878 das oben genannte Unglück ein, wodurch dieser selbst den meisten Schaden erlitten habe.

Weiter führte Bau-Inspektor Cramer aus, dass der Boden des Flussbettes oberhalb und unterhalb des Mühlengrießwerks aus klarem Sand bestehe, der durch den geringsten Wasserstrom ins Treiben gebracht werden könne. Offenbar habe ein gegenüber früher bedeutend erhöhter Wasserdruck irgendeine zuerst unmerkliche feine Wasserader unter die Spundwände getrieben. Eine besondere neue Spundmauer sei noch im Oktober angelegt worden. Die Wasserader habe zunächst etwas Sand mit ausgeführt, sei stärker geworden und gegen Ende reißend schnell angewachsen, so dass sie schließlich Flussbett und Sandstein mitgesogen habe. Gleichzeitig mit dem Durchbruch der Dalke unter dem Fachbaum der Mühle her, habe sich ein Trichter gebildet, dessen Material ebenfalls unter den Fundamenten des Mühlengebäudes her abgesogen worden sei. Wenn nicht bereits der erste Durchbruch erfolgt gewesen sei, würde die Saugkraft des Trichters nachts vermutlich das Haus und seine Bewohner gefährdet haben.

Strangmühle, Weg vor 1914
Landstraße von Gütersloh nach Paderborn über Verl mit Brücke und Strangmühle im Hintergund,
vor 1914, Quelle: Stadtarchiv Gütersloh BB 17767

Bau-Inspektor Cramer empfahl der Königlichen Regierung dringend, Landrath Schmitz zu beauftragen, eine Stauhöhe für die Dalke festzulegen. Diese sollte die früher eingehaltene Höhe, das heißt 1,2 Meter über dem Fachbaum der Mühle, nicht übersteigen. Nur so könne verhindert werden, dass ähnliche Vorkommnisse wieder eintreten würden.

Die zweite Reparatur der Brücke erfolgte in den Monaten Februar bis Juni 1878. Das alte Brückenmauerwerk, das etwas unterhalb der neuen Brücke stand, blieb weiterhin stehen. Mühlenbesitzer Jückemöller entnahm daraus wenig später 8 Kubikmeter Steine. Die Rechnung für die Steine erhielt er sehr schnell. Maurermeister Drüke zu Bielefeld verlangte dafür 69 Mark 84 Pfennig.

Quellennachweis:
Aufzeichnungen von Heinrich Schierl
Landesarchiv Detmold M 1 RHK Nr. 153

Die Setzung eines Merkpfahls (1878)

Nach den Brückeneinstürzen bei der Strangmühle von 1877 und '78 empfahl Bau-Inspektor Cramer zu Gütersloh die Errichtung eines Merkpfahles. Bis dahin hatte die Brücke über der Dalke in der Alten Osnabrücker Zollstraße als Richtschnur gedient. Die Abteilung des Inneren der Königlichen Regierung zu Minden ernannte am 15. April 1878 Landrat Schmitz und Bau-Inspektor Cramer zu Kommissaren in dieser Angelegenheit. Sie sollten für die umgehende Umsetzung der Anordnung sorgen. Mehrfache Terminverschiebungen und offene Fragen verzögerten jedoch die Durchführung des Vorhabens. Unter anderem hielt der Königliche Regierungs- und Baurat Eitner weiterhin das Brückenbauwerk selbst als Richtschnur für ausreichend. Außerdem stand über längere Zeit noch eine Entscheidung der Königlichen Regierung über eine Beschwerde des Mühlenbesitzers Jückemöller wegen der Festsetzung des Wasserstandes aus. Schließlich wurde der Merkpfahl ein Jahr später am 28. Februar 1879 gesetzt.

Dem Königlichen Landratsamt zu Wiedenbrück waren Kosten in Höhe von 24 Mark 82 Pfennig entstanden, darunter Portokosten und Inseratskosten der Amtsblattredaktion. Müller Friedrich Schröder von der Strangmühle stellte dem Königlichen Landrat Schmitz zu Wiedenbrück ebenfalls eine Rechnung aus. Für den erlittenen Arbeitsausfall aufgrund der Setzung des Merkpfahles errechnete er einen Betrag von 66 Mark. Die Mühle habe 2/3 Tage stillstehen müssen, der Mühlenkolk sei vollständig versandet gewesen, weil das Wasser habe abgelassen werden müssen. Es würde mindestens 3 Wochen dauern, bis der Sand auf die bisherige Tiefe des Kolkes wieder fortgespült sei. Sein Verpächter Jückemöller habe seine Forderung zurückgewiesen, da er die Setzung des Merkpfahles nicht veranlasst habe. So bliebe ihm nur, sich wegen der Entschädigung an den Königlichen Landrat zu wenden, denn er als Pächter könne den Schaden nicht tragen. Die benachbarten Mühlenbesitzer Amtenbrink in Sundern und Ruthmann in Avenwedde könnten als Gutachter die Angemessenheit seiner Forderung bestätigen.

Landrat Schmitz zeigte sich wenig beeindruckt von der Forderung des Müllermeisters. Er lehnte den Entschädigungsantrag des Mühlenpächters ab. Die gesetzlichen Bestimmungen würden jeden Mühlenbesitzer verpflichten, die anfallenden Kosten zu tragen und die notwendigen Maßnahmen - wie beispielsweise das Ziehen der Flutschleusen - zu dulden und mögliche Folgen in Kauf zu nehmen. So wird der Müller seine Kosten wohl selbst getragen haben. Dass er deswegen einen gerichtlichen Streit mit seinem Verpächter Jückemöller führte, ist wenig wahrscheinlich.

Quellennachweis:
Landesarchiv Detmold, M 1 RHK Nr. 153

Die Umflutbrücke (1887)

Bei einer Mühlenanlage wird zumeist ein Umflutgraben angelegt. Dieser dient zur Regulierung des Wasserstandes bei Hochwasser, um so Schäden an den Flutwerken und dem Wasserrad der Mühle vorzubeugen. Im Fall der Strangmühle wurde der alte Bachverlauf als Umflut genutzt. Im Jahre 1887 wurde an der Kreuzungsstelle der Umflut mit der Alten Osnabrücker Zollstraße eine Brücke mit eisernem Unterbau errichtet. Im Februar des Jahres hatte der Königliche Baurat Cramer zu Bielefeld einen Vertrag mit Maurermeister Voss zu Gütersloh abgeschlossen. Den Vertrag schloss der Baurat im Auftrag und, wie er betonte, unter Vorbehalt der Genehmigung der Königlichen Regierung zu Minden ab. Für einen Betrag von 924 Mark 27 Pfennig verpflichtete sich der Maurermeister, die Brücke bis zum 1. Juli 1887 auszuführen.

Wer in diesem Falle die Kosten zu tragen hatte, lässt sich heute nicht mehr sicher feststellen. Das Gericht Wiedenbrück soll nach einem unvollständig überlieferten Bericht in einem Urteil von 1865 die Unterhaltungspflicht dieser Umflutbrücke dem damaligen Mühlenbesitzer Markötter auferlegt haben. Die Abrechnung der aktuellen Kosten für die Brücke prüfte Baurat Cramer. Möglicherweise wurden sie dem Mühlenbesitzer in Rechnung gestellt.

Quellennachweis:
Landesarchiv Detmold, M 1 RHK Nr. 161

Müllerfamilie Schierl (1879/85-1956/57)

Seit ihrer Fertigstellung im Jahre 1752 war die Strangmühle an verschiedene Müllermeister verpachtet gewesen. Müllermeister Hermann Schierl (1836-1924) kaufte die Strangmühle zu Avenwedde zum ausgehenden 19. Jahrhundert von Heinrich Christoph Jückemöller. Der Kaufpreis betrug möglicherweise 17.000 Mark. Der genaue Kaufpreis und der Zeitpunkt des Verkaufs lassen sich heute nicht mehr feststellen. Der Zeitpunkt des Verkaufs lässt sich jedoch bis auf wenige Jahre eingrenzen. 1879 werden Müllermeister Friedrich Schröder als Pächter und Heinrich Christoph Jückemöller als Verpächter der Strangmühle genannt. Im Jahre 1885 übertrug der Hofbesitzer Jückemöller den Hof Markötter seiner Stieftochter Johanne Wilhelmine Markötter und ihrem Ehemann Johann Wilhelm Lücking. Die Auflassung geschah ausdrücklich ohne die Strangmühle. Für das Jahr 1888 hält das Grundbuch eine Last auf dem Grundbesitz des Müllers Hermann Schierl und des Bauern Wilhelm Lücking, dem Schwiegersohn von Heinrich Christoph Jückemöller, fest. Demnach hatte der Verkauf der Mühle an Müllermeister Hermann Schierl in den Jahren von 1885 bis spätestens 1888 stattgefunden, keinesfalls jedoch vor 1879.

Bereits 1893 ließ Hermann Schierl die Wasserräder durch eine Francis-Turbine ersetzen. Um 1900 verfügte die Strangmühle über einen Grieß-, einen Schrot- und einen Mahlgang. Die Arbeitszeit schwankte stark, im günstigsten Falle arbeitete der Müller täglich 12 Stunden. Gewerbeinspektor Trautwein erhob im Rahmen einer Visitation der Königlichen Gewerbeinspektion zu Bielefeld diese Angaben im September 1900.

Der gleichnamige Sohn des neuen Besitzers, Müllermeister Hermann Schierl (1861-1939), führte den Mühlenbetrieb wahrscheinlich ab 1911 selbstständig weiter. Er war ein Bruder von Müllermeister Heinrich Schierl (1865-1941), welcher die einige Kilometer oberhalb der Strangmühle gelegene Ruthmanns Mühle gepachtet hatte.

Strangmühle, Fuhrwerk, Müllermeister Schierl, um 1920
Ein Fuhrwerk vor der Strangmühle wird be- oder entladen; ganz rechts steht Müllermeister Hermann Schierl, um 1920, Quelle: Stadtarchiv Gütersloh BB 17765

Hermann Schierl übergab die Strangmühle seinem Sohn Heinrich (1894-1951), der ebenfalls das Müllerhandwerk erlernt hatte. Die Mitglieder der Müller-Innung im Bezirk des Kreises Wiedenbrück wählten Müllermeister Heinrich Schierl 1932 in das Amt des Obermeisters. Ohne Unterbrechung versah er dieses Amt bis zu seinem krankheitsbedingten Ausscheiden im Januar 1950. Neben seinen vielfältigen beruflichen Aufgaben war Heinrich Schierl privat ein engagierter Musiker. Als junger Mann gehörte er im Jahre 1911 zu den Gründungsmitgliedern des Musikvereins Avenwedde und war viele Jahrzehnte Erster Vorsitzender des Vereins. Die Mühle übernahm nach seinem Tod im Jahre 1951 seine Tochter. Als Müllermeisterin führte sie den Mühlenbetrieb in der Strangmühle noch einige Zeit fort, bis sie zu 1956 / 1957 die Mühle an Müllermeister Breimhorst verkaufte.

Quellennachweis:
Landesarchiv Detmold, M 1 I G Nr. 302
Familie Schierl
Aufzeichnungen Heinrich Schierl
http://www.musikverein-avenwedde.de/Chronik/Vorsitzende/vorsitzende.html
Westfälisches Wirtschaftsarchiv Dortmund, K 13 Nr. 192, Nr. 873

Die Strangmühle heute (1956/57-2011)

Müller Breimhorst betrieb die Strangmühle noch einige Jahre. Wann der Betrieb eingestellt wurde, lässt sich heute nicht mehr genau feststellen. 1968 stand die Mühle zur Versteigerung. Die Eheleute Stefan und Maria Alteilges sowie ihr Sohn Wolfgang Alteilges ersteigerten die Mühle. Zu dem eigentlichen Mühlengebäude gehörten ein Waschhäuschen und ein Räucherhaus am linken Dalkeufer. In den folgenden Jahren wurde die ehemalige Mühle als Wohnhaus und Lager genutzt.

1979 zerstörte ein Brand die Mühle bis auf die Grundmauern. Als Brandursache ließ sich ein Kabelschaden feststellen, den wahrscheinlich Mausfraß hervorgerufen hatte. Ein Kurzschluss löste dann das Feuer aus. Familie Alteilges baute das Gebäude anschließend als Wohnhaus wieder auf. Von der Mühle blieb lediglich die ursprüngliche Turbinenanlage von 1893 bestehen.

Strangmühle, 2010
Die Strangmühle im Jahr 2010 (Foto: Stadt Gütersloh)

Quellennachweis:
StA Gütersloh, ZAS, Bd. 167
Christian Alteilges, Gütersloh
Ursula Alteilges, Gütersloh

Die Menkebachmündung - früher und heute

Seit der Zeit nach 1750 ist die Mündung des Menkebaches in die Dalke immer wieder verlegt worden. Die vorhandenen Karten belegen, dass die Menkebachmündung bis zum Erreichen des heutigen Zustands mindestens dreimal verschoben wurde.

Gewässerverlauf und Mündung heute
Der Menkebach entspringt als Menkhauser Bach nordwestlich von Oerlinghausen im Teutoburger Wald auf einer Höhe von circa 208 Meter über NN.
Nach einigen hundert Metern durchfließt der Menkhauser Bach dann das Naturschutzgebiet „Schopketal und Menkhauser Bachtal“. Im unteren Teil dieses Naturschutzgebiets erreicht der Bach dann den rund 2 Hektar großen „Dalbker Teich“ und ändert seinen Namen ab dessen Durchfluss in Menkebach. Im weiteren Verlauf erreicht der Menkebach dann nordöstlich der Waldsiedlung in Spexard das Gütersloher Stadtgebiet. Nach einer Gesamtfließstrecke von etwa 20,1 Kilometer, davon circa 1.390 Meter auf Gütersloher Stadtgebiet, mündet er dann auf einer Höhe von circa 79 Meter über NN westlich der Strangmühle an der Spexarder Straße in die Dalke.

Die Dalke und der Menkebach um 1750
In einem Lageplan von 1750, der anlässlich des geplanten Baus der Strangmühle gezeichnet wurde (die Strangmühle wurde 1752 fertig gestellt), sind auch die Verläufe der Dalke und die Mündung des Menkebachs dargestellt. Bemerkenswert dabei ist, dass die Strangmühle etwa 50 Meter südlich des damaligen Dalkeverlaufes geplant wurde. Über einen „gegrabenen Canal“ wurde die Mühle an ein Gewässer angeschlossen. An dieser Stelle entspricht der Verlauf des „Canals“ im Ober- und Unterstrom der Mühle noch heute dem Dalkeverlauf. Aus dem vormaligen Verlauf der Dalke wurde die Mühlenumflut. Dieser Gewässerabschnitt ist in der Karte "Dalkeverlauf und Menkebachmündung um 1750" (unten im Downloadbereich) orange dargestellt. Der Menkebach mündet zu dieser Zeit weit im Oberstrom der Strangmühle in die Dalke. Dies dürfte die ursprüngliche Menkebachmündung sein. Dieser Mündungsbereich entspricht auch der Wiedergabe in einer Kartenskizze aus dem Jahr 1583.

In der Zeit um 1895
Die Karte der königlich-preussischen Landaufnahme im Maßstab 1 zu 25.000 von 1895 zeigt die wohl längste Fließstrecke des Menkebachs auf Gütersloher Stadtgebiet. Der Menkebach mündet um diese Zeit erst in Höhe des ehemaligen Wasserwerks Osthus Hof in die Dalke (vergleiche Karte "Menkebachmündung um 1895"). Ein Teil der Fließstrecke und der Mündungsbereich sind noch in dem Entwurfsplan des Kreises Wiedenbrück zur Regulierung der Dalke von 1962 als „Alter Menkebach“ zeichnerisch dargestellt. Wann der Menkebach derart verlängert wurde und welche Gründe es für diese Maßnahme gegeben hat, ist nicht bekannt. Die Karte der Preussischen Kartenaufnahme von 1837 (Uraufnahme im Maßstab 1 zu 25.000) gibt den Verlauf des Menkebaches nur unvollständig wieder. Es kann nur spekuliert werden, ob die Arbeiten zur Verlängerung des Menkebachs um diese Zeit ausgeführt wurden.
Später wurde die Menkebachmündung wieder zurückverlegt (siehe unten). Auch hierüber liegen keine weiteren Informationen vor, wann und zu welchem Zweck die Arbeiten durchgeführt wurden.

Die Menkebachmündung vor und nach dem Dalkeausbau
Die heutige Menkebachmündung ist erst Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts im Zuge des damaligen Ausbaus der Dalke künstlich angelegt worden (vergleiche Karte "Menkebachmündung vor 1970"). In dem Erläuterungsbericht des Landkreises Wiedenbrück (heute: Kreis Gütersloh) zur Regulierung der Dalke vom 20. März 1962 wird darin bezüglich des Menkebachs folgendes ausgeführt:
„Der Menkebach mündet unmittelbar oberhalb des Amtenbrinks Weg in die Dalke*. Der Entwurf sieht vor, den Menkebach rund 1.150 Meter oberhalb aus seinem bisherigen Lauf herauszunehmen und in die Dalke einzuleiten**. An der Abzweigstelle wird ein Kulturstau eingebaut, um den nunmehr entfallenden Unterlauf zu Bewässerungszwecken mit Wasser beschicken zu können. Die jetzt auszubauende Strecke hat damit eine Länge von
1976 – 1158 + 34 Meter = 852 Meter einschließlich des 34 Meter langen Durchstiches zur Dalke.
Der Menkebachausbau ist für SHW (Sommerhochwasser) + 50 Prozent mit 1,60 Meter Sohlenbreite, Böschung 1 zu 2, geplant.“
Im Zuge der Bauarbeiten wurde nur ein kleiner Teil des Bachbettes des Menkebachs zugeschüttet. Der überwiegende Teil wird auch heute noch als Be- und Entwässerungsgräben genutzt. Der erwähnte Kulturstau existiert nicht mehr.

* An dieser Stelle liegt heute die Station 4 (Dalkeaue Amtenbrink) des Wassererlebnispfades Dalke
** Circa 150 Meter unterhalb der Strangmühle, wo der Menkebach noch heute mündet.

Quellen:
Wikipedia
Landkreis Wiedenbrück, Erläuterungsbericht zur Regulierung der Dalke, 1962
Landesarchiv NRW, Abteilung W (LAV NRW W), früher: Staatarchiv Münster

Nutzung von Wasserkraft früher und heute

Die Wasserkraft gehört zu den ältesten Energiequellen der Menschheit. Ihre Nutzung mit Hilfe von Wasserrädern wurde vermutlich schon vor 5.000 Jahren in China praktiziert. Vor etwa 3.500 Jahren wurden die ersten, durch Wasserkraft angetriebenen Maschinen in Form von Wasserschöpfrädern zur Bewässerung für Felder eingesetzt.

Schon zu Zeiten der Griechen und Römer wurde die Kraft des Wassers als Antriebsmittel für verschiedene Maschinen genutzt. Die Römer bauten unter anderem Mühlen am Tiber, um das Getreide aus den Kolonien zu vermahlen. Wie schon die Araber bauten auch die Römer Staudämme, um die Wasserenergie für Sägemühlen zu nutzen.

Etwa im 2. Jahrhundert vor Christus wurde die Archimedische Schraube (1) erfunden. In den folgenden Jahrhunderten bis zum Mittelalter kamen viele weitere Anwendungen, bei denen die Kraft des Wassers genutzt wurde, hinzu: Hammerschmieden, Drahtziehereien und Gewürzstampfer. Etwa ab dem 9. Jahrhundert nach Christus wurde dann das unterschlächtige (2) Wasserrad eingesetzt. Die nächste entscheidende Entwicklung folgte 5 Jahrhunderte später mit der Nutzung des oberschlächtigen (3) Wasserrads.

1767 baute der englischen Ingenieur John Smeaton das erste Wasserrad aus Gusseisen. Durch die deutlich höhere Belastbarkeit gegenüber den bisher verwendeten Holzrädern konnten auch wesentlich größere Leistungen erbracht werden. Die damit verbundene Produktivitätssteigerung führte mit zum wirtschaftlichen Aufschwung und verschaffte dem Wasserrad bis zum 19. Jahrhundert eine herausragende Stellung als Antriebsquelle.

Mit der Erfindung der Dampfmaschine im 18. Jahrhundert wurde die Wasserkraft jedoch langsam aus dem Bereich der mechanischen Arbeiten verdrängt. So wurden ab der Zeit um 1830/1840 die Wasserräder nach und nach durch Turbinen ersetzt. Dadurch konnten größere Wassermengen und Fallhöhen sowie verstärkt auch Flüsse als Energiequellen genutzt werden.

Im Jahr 1866 erfand Werner von Siemens den elektrodynamischen Generator (4). Damit war es erstmals möglich, mit Hilfe der Wasserkraft elektrischen Strom zu erzeugen. Mit den Elektricitäts-Werken Reichenhall errichtete der Holzstoff-Fabrikant Konrad Fischer das erste Wasserkraftwerk Deutschlands in Bad Reichenhall, das am 15. Mai 1890 den Betrieb aufnahm.

„Auch im Deutschen Reich spielten Wasserkraftwerke bei der Elektrifizierung eine wichtige Rolle. Besonders in Süddeutschland, wo keine Kohle gefördert wurde, trug sie mit etwa 70 Prozent zur Stromversorgung bei. Erst durch die Konkurrenz billiger fossiler Energien wurden dann bis in die 1980er Jahre etwa 50.000 Kleinanlagen stillgelegt. Die großen Wasserkraftwerke blieben weiter in Betrieb. Seit 1990 begann in Deutschland durch die höhere Vergütung des eingespeisten Stroms aus erneuerbaren Energien und durch Förderprogramme eine Trendwende bei den Kleinanlagen. Aktuell gewinnen neue Konzepte zur Nutzung der Meeresenergie, z.B. in Form von Gezeiten -, Strömungs - und Wellenkraftwerken, eine immer größere Bedeutung.“ (DENA)

„Weltweit wurden im Jahr 2008 rund 18 Prozent der elektrischen Energie aus Wasserkraft gewonnen. In Deutschland wurden 2010 etwa 3 Prozent der elektrischen Energie bzw. 19,7 Terawattstunden (TWh) mit Hilfe von Wasserkraft erzeugt.

Während das Potenzial für große Wasserkraftwerke in Deutschland erschöpft ist, können Kleinwasserkraftwerke - die eine Leistung unter ein MW haben - noch errichtet werden. Interessant sind in diesem Zusammenhang alte Standorte von Wassermühlen. Dort sind die notwendigen natürlichen Voraussetzungen bereits gegeben.

Ende 2006 gab es in Deutschland etwa 7.300 kleine Wasserkraftwerke (< 1 MW), die etwa 8 bis 10 Prozent des Wasserkraftstroms erzeugten, und rund 350 mittlere oder große Anlagen.“ (DENA)

Strom aus Wasserkraftanlagen wird nach dem EEG (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien - Erneuerbare-Energien-Gesetz) vergütet. Im Interesse eines Einklangs von Klima-, Gewässer- und Naturschutz wird jedoch nur Strom aus solchen Anlagen nach dem EEG vergütet, die ökologisch vertretbar sind. So beschränkt § 23 EEG die Vergütung von Wasserkraftanlagen auf die Fälle, in denen die Anforderungen der §§ 33 bis 35 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erfüllt sind:

Nach § 33 WHG ist das Aufstauen, Entnehmen und Ableiten von Wasser nur zulässig, wenn eine ausreichende Mindestwasserführung gewährleistet wird. Gemäß § 34 WHG darf die Errichtung, wesentliche Änderung oder der Betrieb einer Stauanlage nur zugelassen werden, wenn die Durchgängigkeit des Gewässers erhalten oder wiederhergestellt wird, soweit dies für die Bewirtschaftungsziele des Gewässers erforderlich ist. § 35 WHG konkretisiert die ökologischen Anforderungen an Wasserkraftanlagen. Eine Nutzung darf demnach nur zugelassen werden, wenn auch geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation ergriffen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Fische bei ihrer Wanderung grundsätzlich unbeschadet an der Wasserkraftanlage vorbeikommen. (BMU)


1) Archimedische Schraube:
Eine archimedische Schraube ist eine Förderanlage, deren wesentliches Bauteil eine schraubenförmige „Schnecke“ ist. Die klassische Anwendung der Archimedischen Schraube ist der Transport von Wasser auf ein höheres Niveau zu Bewässerungs- und Entwässerungszwecken. Das Prinzip der archimedische Schraube kommt auch heute noch in modernen Förderanlagen zur Anwendung.

2) unterschlächtiges Wasserrad:
Antriebsform eines Wasserrades; das Wasser fällt unterhalb der Radachse in die Schaufel des Wasserrades und treibt es dadurch an.

3) oberschlächtiges Wasserrad:
bei dieser Antriebsform wird das Wasser über eine Zulaufrinne von oben in die Schaufeln des Wasserrades geleitet und bewegt dadurch das Rad. Dadurch wird nicht nur die Bewegungsenergie, sondern auch das Gewicht des Wassers genutzt.

4) elektrischer Generator
Ein elektrischer Generator ist eine elektrische Maschine, die Bewegungsenergie oder mechanische Energie in elektrische Energie wandelt.


Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wasserkraft
http://de.wikipedia.org/wiki/Archimedische_Schraube
http://www.thema-energie.de/energie-erzeugen/erneuerbare-energien/wasserkraft/grundlagen/geschichte-der-wasserkraftnutzung.html
http://www.thema-energie.de/energie-erzeugen/erneuerbare-energien/wasserkraft/grundlagen/leistung-von-wasserkraftwerken.html
http://www.erneuerbare-energien.de/die-themen/wasserkraft/kurzinfo/