Der Rat der Stadt ist das oberste Beschlussgremium, das sämtliche kommunalpolitischen Belange diskutiert und nach bestem Wissen und Gewissen darüber entscheidet.
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Insgesamt 64 Mitglieder umfasst der Rat der Stadt Gütersloh. Der von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählte Bürgermeister ist Kraft des Gesetzes ebenfalls Mitglied des Rates.
Der Rat setzt sich wie folgt zusammen:
Der Rat wird von den wahlberechtigten Einwohnern und Einwohnerinnen - den Bürgerinnen und Bürgern - in allgemeiner, freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die auf die unterschiedlichen Themenbereiche bezogene Arbeit leisten die Fachausschüsse. Beiräte wie der Seniorenbeirat, der Gestaltungsbeirat, der Behindertenbeirat und das Jugendparlament ergänzen die Ausschuss-Arbeit in beratender Funktion.
Weitere Informationen finden Sie im auf der Seite des Ratsinformationssystems Gütersloh.