Briefwahl, das Wort haben Sie bestimmt schon einmal gehört! Aber was ist eigentlich die Briefwahl?
Die Briefwahl wurde in Deutschland zur Bundestagswahl 1957 eingeführt und soll u. a. die Wahlbeteiligung erhöhen.
Briefwahl ist die Möglichkeit, seine Wahl per Brief durchzuführen, anstatt am Wahltag ins Wahllokal zu gehen und dort seine Stimme abzugeben. Die Briefwahlunterlagen können vor der Wahl bei der Stadtverwaltung angefordert werden, wodurch der Wahlberechtigte seine Stimme von zuhause aus abgeben kann. Besonders kranke, behinderte oder anderweitig am Wahltag verhinderte Personen können so von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist noch bis zum 13.05.2022, 18 Uhr möglich.
Daneben bietet die Stadt Gütersloh zu den u.g. Öffnungszeiten "Briefwahl direkt" im Briefwahlbüro seitlich des Rathauses an.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro
Mo. - Mi.: 08:00 – 17:00 Uhr
Do.: 08:00 – 18:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 13:00 Uhr
Sa.: 09:00 – 13:00
Bitte beachten:
Am Samstag, 14.05.2022, bleibt das Briefwahlbüro geschlossen.
Am Freitag vor der Wahl, 13.05.2022, ist das Briefwahlbüro bis 18.00 Uhr geöffnet.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Eine Wahlbenachrichtigung erhält jede Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Möchte die wahlberechtigte Person die Wahlunterlagen schriftlich beantragen, muss sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt (mit Name, Vorname, Geburtstag und Wohnanschrift) und unterschrieben zurückschicken.
Sofern die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Adresse geschickt werden sollen, muss zusätzlich die gewünschte Adresse angegeben werden.
Eine weitere Möglichkeit, vor dem Wahltag per Briefwahl zu wählen, besteht darin, dass die wahlberechtige Person persönlich im Briefwahllokal vorspricht, die Briefwahlunterlagen anfordert und vor Ort in einer Wahlkabine direkt ausfüllt. Sie sollte, wenn möglich, ihre Wahlbenachrichtigung und zwingend ihren Personalausweis mitbringen. Der Antrag wird dort direkt bearbeitet.
Das Briefwahlbüro hat einen separaten Eingang am Hauptgebäude des Rathauses und befindet sich unmittelbar an der Berliner Straße zwischen den Schaukästen. Schilder zur Wegbeschreibung stehen gut sichtbar vor dem Rathaus. Es ist ab dem 12. April 2021 zu folgenden Zeiten geöffnet:
Mo. - Mi.: 08:00 - 17:00 Uhr
Do.: 08:00 - 18:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 13:00 Uhr
Sa.: 09:00 – 13:00
Bitte beachten:
Am Freitag vor der Wahl, 13.05.2022, ist das Briefwahlbüro bis 18.00 Uhr geöffnet. Am Samstag, 14.05.2022, bleibt das Briefwahlbüro geschlossen.
Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich!
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis 15:00 Uhr am Wahltage gestellt werden.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtige Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis 12:00 Uhr am Tag vor der Wahl ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wenn Sie den Wahlscheinantrag abgeschickt haben (siehe schriftliche Beantragung), dann bekommen Sie in den nächsten Tagen Ihre Briefwahlunterlagen. In der Post enthalten sind:
1 Stimmzettel, 1 blauer Stimmzettelumschlag, 1 Wahlschein, 1 hellroter Wahlbriefumschlag und 1 Merkblatt mit Infos zur Briefwahl.
So geht's:
Jetzt haben Sie gewählt!
Sie kommen aus einer anderen Gemeinde innerhalb Nordrhein-Westfalens und haben sich nach dem 03. April 2022 in Gütersloh angemeldet?
Sie kommen aus einer anderen Gemeinde außerhalb Nordrhein-Westfalens und haben sich in der Zeit vom 04. bis 29. April 2022 in Gütersloh angemeldet?
Sie sind innerhalb Güterslohs umgezogen und haben sich nach dem 03. April 2022 umgemeldet?
Nach dem 29. April 2022 sind grundsätzlich keine Veränderungen des Wählerverzeichnisses mehr möglich.
Stadt Gütersloh
Der Bürgermeister
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
T: +49 5241 / 82-1
F: +49 5241 / 82-2044
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