Wählbar ist...
- wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetzes ist oder wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
- eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehat,
- das 23. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
- sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Jede Bürgerin und jeder Bürger, die nicht einer Partei angehören, die in einem Parlament vertreten ist oder als Einzelbewerber/in kandidieren wollen, müssen Unterstützungs-unterschiften sammeln. Die Anzahl der Unterschriften richtet sich nach der Einwohnerzahl derjeweiligen Stadt.
Bei einer Stadt über 10.000 Einwohner müssen die Bürgerinnen und Bürger die kandidieren wollen, die fünffache Anzahl der Ratsmitglieder an Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern besitzen. Die Formulare für die Unterstützungsunterschriften müssen persönlich und handschriftlich von den Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet werden.
Da die Stadt Gütersloh über 10.000 Einwohner und 56 Ratsmitglieder hat, benötigen die Bürgerinnen und Bürger die als Bürgermeister*in kandidieren wollen, 280 Unterstützungs-unterschriften.(§46d Abs.1 Kommunalwahlgesetz)