Die Bürgermeisterwahl ist eine wichtige Wahl für die Stadt Gütersloh!
Bei dieser Wahl wird der Bürgermeister / die Bürgermeisterin direkt von den Wählerinnen und Wählern der Stadt Gütersloh gewählt.
Für die Wahl gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erreicht.
Der gewählte Bürgermeister / die gewählte Bürgermeisterin ist dann Chef/in der Verwaltung und kommunaler Wahlbeamter auf Zeit. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Seit dem 1. November 2020 ist Norbert Morkes (BfGT) Bürgermeister der Stadt Gütersloh.
Wahlberechtigt für diese Wahl sind diejenigen, die am Tag der Hauptwahl
Pünktlich um 18 Uhr beginnt am Wahlsonntag in den Urnenwahllokalen und in den Briefwahlbezirken die Auszählung der Stimmen.
Als Bürgermeisterin bzw. als Bürgermeister ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält von mehreren Bewerbern keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmzahlen erhalten haben.
Wählbar ist...
Jede Bürgerin und jeder Bürger, die nicht einer Partei angehören, die in einem Parlament vertreten ist oder als Einzelbewerber/in kandidieren wollen, müssen Unterstützungs-unterschiften sammeln. Die Anzahl der Unterschriften richtet sich nach der Einwohnerzahl derjeweiligen Stadt.
Bei einer Stadt über 10.000 Einwohner müssen die Bürgerinnen und Bürger die kandidieren wollen, die fünffache Anzahl der Ratsmitglieder an Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern besitzen. Die Formulare für die Unterstützungsunterschriften müssen persönlich und handschriftlich von den Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet werden.
Da die Stadt Gütersloh über 10.000 Einwohner und 56 Ratsmitglieder hat, benötigen die Bürgerinnen und Bürger die als Bürgermeister*in kandidieren wollen, 280 Unterstützungs-unterschriften.(§46d Abs.1 Kommunalwahlgesetz)
Stadt Gütersloh
Der Bürgermeister
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
T: +49 5241 / 82-1
F: +49 5241 / 82-2044
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