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Europawahl

Was ist eigentlich die Europawahl? Wen wählen wir dabei eigentlich?

Jemand wirft einen Umschlag mit der Europaflagge in eine braune Wahlurne

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden nach Verhältniswahlrecht auf nationalen Listen bzw. Landeslisten (Bundesländer) gewählt. In Gütersloh wählen wir die insgesamt 96 Mitglieder, die Deutschland im Parlament vertreten. An der Wahl dürfen nur die Länder teilnehmen, die Mitgliedstaat der Europäischen Union sind (siehe unten).

Die Wahl wird in jedem Land anders durchgeführt. In Deutschland werden die Abgeordneten gemäß Art. 38 GG in allgemeiner, freier, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl gewählt (vgl. auch § 1 Europawahlgesetz).

Die Europawahl findet in der Regel alle 5 Jahre statt. In 27 Mitgliedstaaten der EU wird vom 06.-09.Juni 2024 gewählt. Es werden rund 400 Millionen Wahlberechtigte EU-Bürgerinnen und Bürger zu der Wahl aufgerufen. Die Wahlbeteiligung lag im Jahr 2019 bei 50,66 %.

Im EU-Ausland lebende Wahlberechtigte können alternativ entweder am Ort ihres Wohnsitzes oder in ihrem Herkunftsland wählen. Das Wahlrecht steht auch dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu.

Egal ob es um Reisen ohne Grenzkontrollen, die Sicherheit im Internet oder besonders gekennzeichnete Lebensmittel geht. Europa hat Auswirkungen auf jeden einzelnen von uns. Viele Gesetze werden mittlerweile auf EU-Ebene beschlossen. Bereits zwei Drittel der in Deutschland gültigen Rechtsnormen gehen unmittelbar oder mittelbar auf Beschlüsse der EU zurück. Europa bestimmt unseren Alltag in hohem Maße. So sind etwa der Preisrahmen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, die Abgasgrenzwerte für Kraftfahrzeuge oder Verbraucherschutzstandards von der EU vorgegeben. Ob Herstellung und Verkauf gentechnisch veränderter oder bestrahlter Lebensmittel erlaubt sein sollen und ob solche Nahrungsmittel gekennzeichnet werden müssen, entscheiden letztlich die Organe der Europäischen Union.

Wählen als Unionsbürger*in in Gütersloh

Sie besitzen die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union und wohnen in Gütersloh? Dann können Sie frei entscheiden, ob Sie bei der Europawahl 2024 in Gütersloh oder in Ihrem Herkunftsland wählen. 

Sie erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung, wenn Sie

  • wahlberechtigt sind,
  • bei der Europawahl 2019 bereits in einem Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren,
  • zum Stichtag, 28. April 2024 Ihren Hauptwohnsitz in Gütersloh gemeldet haben.

Sollten Sie bisher noch nicht in einem Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen sein, müssen Sie einen förmlichen Antrag auf Eintragung stellen. Das gilt auch, wenn Sie nach der Europawahl 2019 aus Deutschland weg- und später wieder zugezogen sind. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben werden und das Original muss bis zum 19. Mai 2024 postalisch an die Stadt Gütersloh, Wahlbüro, Berliner Str. 70, 33330 Gütersloh geschickt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax reicht nicht aus.

Antrag für Unionsbürger*innen auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl

Wenn Sie in Ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat wählen möchten, aber im Wählerverzeichnis der Stadt Gütersloh eingetragen sind, dann müssen Sie einen Antrag stellen, um nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Den Antrag müssen Sie schriftlich bis zum 19. Mai 2024 bei uns einreichen. Die Austragung aus dem Wählerverzeichnis gilt für alle künftigen Europawahlen, bis Sie erneut bei uns einen Antrag auf Eintragung in der Wählerverzeichnis stellen.

Antrag für Unionsbürger*innen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden


Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Polen, Rumänien, Niederlande, Belgien, Griechenland, Portugal, Tschechien, Ungarn, Schweden, Österreich, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Slowakei, Irland, Litauen, Kroatien, Lettland, Slowenien, Luxemburg, Estland, Malta und Zypern (sortiert nach Anzahl der Abgeordneten im Europäischen Parlament).