Alle 5 Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen einen neuen Landtag. Sie entscheiden, welche Abgeordneten und Fraktionen im Landesparlament vertreten sind.
Insgesamt können zwei Stimmen vergeben werden.
Mit der Erststimme wird die Direktkandidatin / der Direktkandidat aus dem entsprechenden Wahlkreis gewählt und mit der Zweitstimme die Partei. In den einzelnen Wahlkreisen gewinnt die Direktkandidatin / der Direktkandidat mit den meisten Stimmen und zieht automatisch in den Landtag ein. Die Parteien schicken – anteilig der Wahlstimmen – ihre Kandidaten von den Landeslisten in den Landtag.
In der Bundesrepublik Deutschland beruht die demokratische Ordnung auf dem Recht des Volkes, durch Wahlen regelmäßig über die Machtverteilung im Staat zu entscheiden.
Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG): "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
In der Demokratie üben die mündigen Bürgerinnen und Bürger "Staatsgewalt" aus, wenn sie wählen gehen, also von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch machen.
Für die Bundesländer regelt Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG: „In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.“
In der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen ist hierzu in den Artikeln 30 und 31 festgelegt: „Der Landtag besteht aus den vom Volke gewählten Abgeordneten. … Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt.“
Das Wahlrecht steht mit Vollendung des 18. Lebensjahres jeder Staatsbürgerin und jedem Staatsbürger zu, der nicht entmündigt ist und nicht seine bürgerlichen Ehrenrechte durch ein Gerichtsurteil verloren hat.
Jede abgegebene Stimme hat das gleiche Gewicht für die Zusammensetzung des Landtages. Das Stimmgewicht der Wahlberechtigten darf nicht abhängig gemacht werden von Besitz, Einkommen, Steuerleistung, Bildung, Religion, Rasse, Geschlecht oder politischer Einstellung.
Die Wählerinnen und Wähler wählen ihre Landtagsabgeordneten direkt. Es werden bei der Wahl keine Wahlmänner und/oder Wahlfrauen zwischengeschaltet.
Niemand darf durch Kontrolle erfahren, wie ein anderer gewählt hat. Allenfalls dürfen Wählerinnen und Wähler selbst bekannt geben, wem sie ihre Stimme gegeben haben. Die geheime Wahl muss rechtlich und organisatorisch gewährleistet sein.
Es darf auf Wählerinnen und Wähler von keiner Seite ein Druck ausgeübt werden, zu Gunsten oder zu Ungunsten des einen oder des anderen Kandidaten, oder zu einer Wahlenthaltung.
Alle 4-5 Jahre findet in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahl statt. Die nächste Wahl des Landtages ist für Sonntag, den 15. Mai 2022 festgelegt.
Die Landtagswahl dient der Wahl und Bestimmung der Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags. Gewählt werden nicht der Ministerpräsident / die Ministerpräsidentin, sondern die Mitglieder des Landtages.
Ja, dies ist durch die Briefwahl möglich. Mehr zum Thema Briefwahl finden Sie auf der Seite zur Briefwahl.
Zur Landtagswahl wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag:
In welchem Wahllokal Sie am Wahltag wählen können, ist von Ihrem Wohnort abhängig. Ihr persönliches Wahllokal finden Sie auf der externen Karte "Wo befindet sich mein Wahllokal?"
Ja, sowohl das Briefwahlbüro im Rathaus als auch die Wahllokale sind allesamt barrierefrei. Weitere Informationen zum barrierefreien Wählen finden Sie auf der Seite Barrierefrei Wählen.
Mit der Erststimme wählt man den Abgeordneten / die Abgeordnete des Wahlkreises 95 Gütersloh II. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei, wodurch sich letztendlich die Anzahl der Sitze der verschiedenen Parteien im Landtag ergibt.
Alle Informationen, wie Sie bei einer Wahl selbst mithelfen können, finden Sie auf der Seite Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Die Tätigkeit als Wahlhelferin / Wahlhelfer wird mit einer einmaligen Zahlung von 50 € (Erfrischungsgeld) vergütet.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Ut commodo pretium nisl.Das „Wahlteam“ der Stadt Gütersloh können Sie unter folgenden Nummern telefonisch erreichen:
Zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag
Stadt Gütersloh
Der Bürgermeister
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33330 Gütersloh
T: +49 5241 / 82-1
F: +49 5241 / 82-2044
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