Landtagswahl

Alle 5 Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen einen neuen Landtag. Sie entscheiden, welche Abgeordneten und Fraktionen im Landesparlament vertreten sind.

Insgesamt können zwei Stimmen vergeben werden.
Mit der Erststimme wird die Direktkandidatin / der Direktkandidat aus dem entsprechenden Wahlkreis gewählt und mit der Zweitstimme die Partei. In den einzelnen Wahlkreisen gewinnt die Direktkandidatin / der Direktkandidat mit den meisten Stimmen und zieht automatisch in den Landtag ein. Die Parteien schicken – anteilig der Wahlstimmen – ihre Kandidaten von den Landeslisten in den Landtag.