Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Sie wollen nicht nur wählen, sondern sich auch aktiv bei der Wahl als Wahlhelferin oder Wahlhelfer betätigen? Dann sind Sie hier genau richtig!
Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer hat man die Möglichkeit verschiedene Ämter einzunehmen. Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus 8 Mitgliedern. Im Wahlvorstand gibt es den Wahlvorsteher, den Schriftführer, den jeweiligen Stellvertreter und die Beisitzer. Der Wahlvorstand bildet ein eigenständiges Wahlorgan, was gemeinsame Entscheidungen trifft, wenn z.B. nicht eindeutig ist, ob die Stimme gültig ist oder nicht.
Grundsätzlich kann jeder Wahlhelfer oder Wahlhelferin werden, wenn er zu der jeweiligen Wahl wahlberechtigt ist. Wenn es nicht genug freiwillige Wahlhelfer gibt, darf die Kommune grundsätzlich jeden Wahlberechtigten in die Wahlhilfe berufen.
Die verschiedenen Ämter haben unterschiedliche Aufgaben.
Meldung als Wahlhelfer/in
Hier können Sie sich als Wahlhelfer/in melden:
Wahlvorstand – Aufgaben der Mitglieder
Wahlvorsteher/in und Stellvertreter/in
• Verpflichtung der Wahlvorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit
• Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
• Aufsicht über die Wahlkabinen und Wahlurnen
• Leitung bei der Wahlhandlung und Stimmenauszählung
• Bekanntgabe des Wahlergebnisses
• Abgabe der Wahlunterlagen am Abend
Schriftführer/in und Stellvertreter/in
• Führung des Wählerverzeichnisses
• Ausfüllen der Niederschriften und Erfassen des Ergebnisses
• Aufnahme eventueller Vermerke während der Wahlhandlung und der Auszählung
Beisitzer/in
• Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen bzw. der Personalausweise
• Ausgabe der Stimmzettel
• Sortieren und Auszählen der Stimmzettel
• ordnen den Zutritt zum Wahlraum und zu den Wahlkabinen
Einteilung der Schichten
Der Wahltag in den Wahllokalen wird in zwei Schichten eingeteilt.
Um 07.30 Uhr treffen sich alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, auch die von der Spätschicht, um die letzten Vorbereitungen zu treffen.
Frühschicht: 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Spätschicht: 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Um 18.00 Uhr treffen sich alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer (Früh- und Spätschicht) um auszuzählen und aufzuräumen.
Wenn Sie für einen Briefwahlvorstand tätig sind, beginnt Ihr Dienst um 15.30 Uhr und dauert bis zum Ende der Auszählung bzw. des Aufräumens.