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Kommunalwahl 2025: Informationen zum Wahlrecht bei Zuzug nach Gütersloh oder Umzug innerhalb des Stadtgebietes

Dies müssen Wählerinnen und Wähler beachten.

Informationen zum Wahlrecht bei...

Zuzug nach Gütersloh (oder Umwandlung der Neben- in Hauptwohnung)

Bei Zuzug nach Gütersloh oder Umwandlung der Nebenwohnung zur Hauptwohnung zwischen dem 03.08.2025 und dem 29.08.2025:

- Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Gütersloh aufgenommen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung
- Ihre bisherige Gemeinde streicht Sie aus dem Wählerverzeichnis
- Sie können nur noch in Gütersloh wählen, in Ihrem neuen Wahllokal oder per Briefwahl
- bereits erhaltene Wahlscheine und abgegebene Briefwahlunterlagen aus der alten Gemeinde werden ungültig

Bei Zuzug nach Gütersloh aus einer anderen Kommune des Kreises Gütersloh zwischen dem 29.08.2025 und dem 12.09.2025:

- Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Gütersloh eingetragen, allerdings nur für die Kreiswahlen (Kreistagswahl, Landratswahl)
- es besteht kein Wahlrecht für die Gemeinderatswahl
- Sie können nur noch in Gütersloh wählen (genauere Informationen siehe oben)

Bei Zuzug nach Gütersloh aus einer anderen Kommune außerhalb des Kreises Gütersloh nach dem 29.08.2025:

- Sie sind nicht wahlberechtigt, weil Sie sich erst nach dem 16.Tag vor der Wahl angemeldet haben.

Umzug innerhalb des Stadtgebiets in einen anderen Wahlbezirk

Bei Umzug  innerhalb der Stadt Gütersloh zwischen dem 03.08.2025 und 29.08.2025:

- Sie werden in das Wählerverzeichnis unter Ihrer neuen Adresse eingetragen und erhalten eine neue Wahlbenachrichtigung (die bisherige Wahlbenachrichtigung verliert ihre Gültigkeit)
- bereits beantragte Wahlscheine oder abgegebene Briefwahlunterlagen werden ungültig.

Bei Umzug innerhalb des Stadtgebiets nach dem 29.08.2025:

- Sie bleiben im Wählerverzeichnis unter Ihrer alten Adresse eingetragen und können in dem dazugehörigen Wahllokal oder per Briefwahl wählen.