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Keine Bändchen mehr im Gütersloher Einzelhandel

10.02.2022

Nur noch Stichprobenkontrollen des 2G-Status im Einzelhandel.

Seit Dezember konnten Kundinnen und Kunden nur unter strenger Kontrolle des 2G-Status (geimpft oder genesen) in den meisten Geschäften einkaufen. Daher hat die Gütersloh Marketing GmbH (gtm), mit der Stadt Gütersloh und der Werbegemeinschaft das Bändchen-System ins Leben gerufen. Das Bändchen hat den Einkauf vereinfacht, indem Kundinnen und Kunden nach einmaligem Nachweis ihres 2G-Status im Gegenzug ein Bändchen erhielten, welches ihnen in den weiteren Geschäften eine erneute Kontrolle ersparte.

Jetzt gibt es eine wesentliche Veränderung in der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW, die ab sofort in Kraft tritt. Einzelhändler und Einzelhändlerinnen müssen, wie in vielen anderen Bundesländern inzwischen auch, keine Einlasskontrollen mehr durchführen, sondern nur noch stichprobenartig den 2G-Status bei den Kundinnen und Kunden überprüfen. Somit brauchen Kundinnen und Kunden nicht mehr zwingend in jedem Geschäft ihren 2G-Status am Eingang nachweisen, außer die Inhaber und Inhaberinnen fragen danach. Auf dieser neuen Grundlage wird das Bändchen-System ab sofort nicht mehr benötigt. Aufgrund der Stichprobenkontrollen ist es jedoch weiterhin erforderlich, den Impf- oder Genesenennachweis sowie den Personalausweis mitzuführen.

Die gtm dankt allen Unterstützern und Beteiligten des Bändchen-Verfahrens, welches das Einkaufen in Gütersloh in den vergangenen Wochen sehr vereinfacht hat und wünscht den Kundinnen und Kunden viel Spaß beim Shoppen in Gütersloh - ohne Bändchen und Einlasskontrolle.