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3G-Pflicht für Besuch des Gütersloher Rathauses

Geänderte Zugangsregelung.

Die allgemeine 3G-Pflicht gilt ab sofort für alle Besucherinnen und Besucher des Rathauses sowie die Außenstellen der Verwaltung zum Schutz der städtischen Mitarbeitenden. Zugang bekommt somit nur, wer einen Nachweis über seine Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen kann – jeweils in Verbindung mit einem Ausweisdokument.

„Die Maßnahme dient vor allem dem Schutz der städtischen Mitarbeitenden“, sagt Bürgermeister Norbert Morkes. Die 3G-Regel wird durch einen Sicherheitsdienst und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Eingang kontrolliert. Die neue Zugangsregelung gilt auch für die Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sind, zur Erledigung ihrer Verwaltungsangelegenheiten das Rathaus persönlich aufzusuchen, dazu zählen beispielsweise Ummeldungen, Meldepflichten, Ausländerrecht. In begründeten Ausnahmefällen kann von der Einhaltung der 3G-Regelung ausnahmsweise Abstand genommen werden.

Für einen Rathausbesuch muss weiterhin vorab ein Termin vereinbart werden, entweder online unter www.rathaus.guetersloh.de oder telefonisch unter 05241/82-1. Viele Serviceangebote sind außerdem online, ganz ohne Termin, über das Gütersloher Bürgerportal unter www.buergerportal.guetersloh.de erreichbar.