29. Juli 2026
Abkochgebot bleibt bestehen
Stadtwerke ermöglichen ab sofort kostenlose Dusch-Möglichkeit in Nordbad und „Welle“.
Nach der jüngsten Auswertung von Proben aus ihrem Trinkwassernetz können die Stadtwerke Gütersloh für das Gebiet, das seit einigen Tagen von einer Keimbelastung betroffen ist, eine gute Tendenz vermelden: Die ergriffenen Maßnahmen zeigen zunehmend ihre Wirkung, die Messwerte sind deutlich rückläufig. Das Abkochgebot bleibt jedoch voraussichtlich noch einige Zeit bestehen.
Kostenloses Duschen in „Welle“ und Nordbad
Deshalb haben die Stadtwerke Gütersloh für Menschen, die in dem betroffenen Gebiet zwischen Hülsbrockstraße (im Norden), Stadtring Nordhorn (im Westen), Carl-Bertelsmann-Straße (im Süden) und Umspannwerk Avenwedde / Efeuweg (im Osten) wohnen und zu den besonders gefährdeten Personengruppen gehören, ein unkompliziertes Angebot geschaffen: Sie können ab sofort und für die Dauer des Abkochgebots im Freizeitbad „Welle“, Stadtring Sundern 10, und im Nordbad-Freibad, Kahlertstraße 70, zu den regulären Öffnungszeiten kostenlos duschen. „Wir wissen, dass diese Situation insbesondere für gefährdete Menschen mit erheblichen Einschränkungen im Alltag auch bei der Körperpflege verbunden ist“, so die Stadtwerke.
Zu den besonders gefährdeten Personen gehören laut Gesundheitsamt des Kreises:
• Säuglinge
• Menschen mit einer geschwächten Immunabwehr
• Patientinnen und Patienten während einer Chemotherapie
• Organtransplantierte
• Menschen mit bestimmten chronischen Lungenerkrankungen
• Personen mit offenen oder schlecht heilenden Wunden
• Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen
Personen, die nicht zu den besonders gefährdeten Gruppen gehören, können das Leitungswasser zur Körperpflege verwenden.
Intensive Beprobung weiter notwendig
„Für coliforme Keime im Trinkwasser gilt laut Trinkwasserverordnung der Grenzwert 0“, heißt es von den Stadtwerken. Da dieser Wert noch nicht an jeder einzelnen Probenahmestelle erreicht sei, bleibe das Abkochgebot bestehen. Und auch, wenn die Werte flächendeckend bei 0 liegen, wird das Abkochgebot noch eine gewisse Zeit bestehen bleiben. „Zunächst müssen bei laufender Chlorung die entnommenen Proben mehrfach in Folge unauffällig sein“, erläutern die Stadtwerke. Erst dann könne die Chlorung abgeschaltet werden. Auch nach abgeschalteter Chlorung würden dann in regelmäßigen Abständen weitere Proben entnommen. Auch diese müssten über mehrere Tage ein unauffälliges Ergebnis zeigen. Erst dann bestehe die Möglichkeit, dass das Abkochgebot aufgehoben wird.
Hintergrund
Wie berichtet, hatten die die Stadtwerke Gütersloh in der vergangenen Woche in einem Teilbereich ihres Trinkwassernetzes eine Keimbelastung festgestellt. Seit dem 24. Juli gilt auf Anordnung des Gesundheitsamtes des Kreises ein Abkochgebot für das betroffene Gebiet. Seitdem muss dort das Trinkwasser vor Gebrauch abgekocht werden.
Das Abkochgebot gilt, bis es vom Gesundheitsamt des Kreises Güterslohs wieder aufgehoben wird. Zur Beseitigung der Keimbelastung spülen die Stadtwerke das Leitungsnetz. Zudem werden engmaschig an unterschiedlichen Punkten im betroffenen Bereich Wasser-Proben entnommen. Seit Freitagnachmittag (24. Juli) erfolgt auch noch eine Chlorung des Trinkwassers. Dadurch kann es vorübergehend zu Veränderungen im Geruch oder Geschmack kommen. Parallel dazu suchen Wasserversorger und Gesundheitsamt weiter nach der Ursache der Verunreinigung.
Weitere Informationen zum Thema stellen die Stadtwerke auf ihrer Webseite unter www.stadtwerke-gt.de/info-trinkwasser bereit.