Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
 

Für Geflüchtete aus der Ukraine

04.03.2022

Zentrale Anlaufstelle und Hotline eingerichtet.

Die Stadt Gütersloh bereitet sich intensiv auf die Aufnahme von geflüchteten Menschen aus der Ukraine vor. Immer mehr Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, kommen nach Deutschland. Auch in Gütersloh haben bereits einige Zuflucht gefunden.

„Zwar gibt es aktuell noch keine verlässlichen Prognosen und wir wissen nicht, was auf Gütersloh zukommt, wir bereiten uns aber intensiv auf die Unterbringung und die Unterstützung von geflüchteten Menschen vor“, so Henning Matthes.

Dazu gehört auch der Appell an die Geflüchteten und ihre Freunde und Angehörigen, sich auf jeden Fall im Rathaus registrieren zu lassen, auch wenn eine private Unterkunft zur Verfügung gestellt wurde. „Wir wollen schnell und gezielt unterstützen,” sagt Henning Matthes. Dazu und auch um den Überblick zu behalten, ist eine Registrierung nötig.

Zentrale Ansprechstation

Betroffene, deren Freunde oder Angehörige melden sich am besten direkt unter der eingerichteten Hotline (05241/82 3355) oder E-Mail-Adresse (krn-hlfgtrslhd). Alle Informationen und auch Terminvorschläge erhalten Sie hier.

„Wir richten eine zentrale Ansprechstation im Eingangsbereich des Rathauses ein“, so Matthes. Wer direkt ins Rathaus kommen möchte, sollte nach Möglichkeit folgende Dokumente und Informationen mitbringen:

  • den Reisepass oder eine Kopie des Reisepasses, gegebenenfalls mit Kopie des Visums
  • Kopie der ID-Karten und sonstiger Dokumente, z. B. Heiratsurkunden
  • Informationen über das Einreisedatum und eine Kontaktadresse bzw. Telefonnummer, unter der die Geflüchteten bzw. ein Verwandter/ Freund erreichbar ist
  • Angabe, ob schulpflichtigen Kinder mit nach Gütersloh gekommen sind
  • Angabe, ob Kinder unter 6 Jahren ggf. in eine KiTa aufgenommen werden sollen
  • Impfnachweis

Auch eine Anmeldebescheinigung kann direkt und ohne Terminvereinbarung ausgestellt werden.

Die Vielzahl der Angebote von Hilfe und Unterstützung sind beeindruckend

„Es erreichen uns Dutzende Anrufe und E-Mails mit Unterstützungsangeboten“, sagt Matthes. Die Hilfsbereitschaft ist absolut beeindruckend. Wir nehmen alle Angebote auf und melden uns zurück, sobald es erforderlich wird, sie in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich gilt: Kleiderspenden werden bei den Wohlfahrtsverbänden aktuell nicht benötigt! Alle Kleiderkammern sind momentan gut gefüllt. Kleiderspenden werden aus diesem Grund derzeit nicht benötigt. Wenn Kleidung benötigt wird, wird es dazu einen separaten Aufruf geben.

Unterbringung von geflüchteten Menschen

Genauso melden sich aktuell sehr viele Gütersloherinnen und Gütersloh mit Angeboten, ukrainische Vertriebene bei sich aufzunehmen oder Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Auch diese Angebote werden erfasst und im konkreten Bedarfsfall wird der Kontakt zu den Unterstützern aufgenommen.

Städtische Unterbringungsmöglichkeiten werden derzeit mit Hochdruck hergerichtet, um auch hier aufnahmefähig zu sein. Dies wird noch einige Tage in Anspruch nehmen. Gleichzeitig laufen die konstruktiven Abstimmungen mit der BIMA auf Hochtouren, ob noch im Bundeseigentum befindliche ehemalige Britenwohnungen von dort zur Unterbringung zur Verfügung gestellt werden.

Aktuelle rechtliche Lage

Ukrainische Flüchtlinge können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Nach der Einreise können sie sich für 90 Tage in Deutschland aufhalten, nach Ablauf der 90 Tage können sie bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis für nochmals 90 Tage beantragen.

Dieses Verfahren soll vereinfacht werden. Auf europäischer Ebene wurde am 3. März 2022 die sogenannte „Massenzustrom-Richtlinie“ aktiviert. Das bedeutet: Ukrainische Flüchtlinge müssen in Deutschland und allen anderen EU-Ländern kein normales – üblicherweise langwieriges und bürokratisches – Asylverfahren durchlaufen. Stattdessen können sie einen vorübergehenden Schutzstatus erhalten. Mit diesem Schutzstatus ist dann auch der Zugang zu den Sozialsystemen möglich.

Sollte bereits ein Asylantrag gestellt worden sein, werden derzeit laufende Asylverfahren von Ukrainerinnen und Ukrainern zurzeit vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht entschieden, sondern „rückpriorisiert“.

Alle Informationen und nützliche Links finden Betroffene und Unterstützer auf unserer Themenseite