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Anmeldeverfahren für die Gesamtschulen ab 20. Januar

19.12.2022

Für Gymnasien und Realschulen im Februar.

Die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen erhalten am 20. Januar ihre Halbjahreszeugnisse, zu denen auch Empfehlungen für ihren weiteren Bildungsweg gehören. Am selben Tag beginnt das Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 für die drei Gütersloher Gesamtschulen – die Anne-Frank-Gesamtschule, die Janusz-Korczak-Gesamtschule und die 3. Gesamtschule. Genaue Informationen zum Anmeldeverfahren gibt es ab sofort auf den jeweiligen Schul-Homepages. In jedem Fall ist eine vorherige Terminvereinbarung für die persönliche Anmeldung des Kindes in der jeweiligen Schule erforderlich. Die Anmeldefrist endet eine Woche später, am Freitag, 27. Januar.

Die Reihenfolge der Anmeldungen hat keinen Einfluss auf eine Zu- oder Absage. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes treffen die Schulleitungen erst nach Ablauf des Anmeldezeitraums. Die Eltern der angemeldeten Kinder erhalten kurzfristig bis zum 3. Februar eine Mitteilung, ob ihr Kind an der jeweiligen Gesamtschule angenommen wurde oder nicht.

In der Zeit vom 6. Februar bis zum 3. März finden dann die Anmeldeverfahren für die übrigen weiterführenden Schulen statt – Elly-Heuss-Knapp-Realschule, Geschwister-Scholl-Realschule, Städtisches Gymnasium und Evangelisch Stiftisches Gymnasium. Diejenigen Kinder, die keinen Platz an einer Gesamtschule erhalten haben, können dann an einer dieser Schulen angemeldet werden. Diese Regelungen gelten nicht für zugewanderte Kinder, die seit weniger als zwei Jahren eine deutsche Schule besuchen. Die Eltern dieser Kinder erhalten eine schriftliche Information vom Fachbereich Schule der Stadt Gütersloh.

Die Bezirksregierung Detmold hat einem vorgezogenen Anmeldeverfahren für die Gesamtschulen zugestimmt, weil die Zahl der Anmeldungen zu den Gesamtschulen erfahrungsgemäß die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze übersteigt.