03. April 2018
Tempo 30 auch dort, wo Schulen und Kitas an überörtliche Straßen liegen
Tempo 30 vor der Grundschule Kattenstroth? – Das gibt es doch schon längst – Ja, aber nicht an der Diekstraße. Dort hatte die Straßenverkehrsordnung bisher hohe Hürden gesetzt, denn die Diekstraße ist eine „überörtliche“, eine Landstraße.

Um hier „Tempo 30“ zu erreichen, mussten die Kommunen als zuständige Behörden bisher nachweisen, dass die Stelle besonders gefährlich oder ein Unfallschwerpunkt ist. Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung fällt dieser Nachweis für Schulen, Kindertageseinrichtungen und soziale Einrichtungen nun weg. Die Stadt Gütersloh hat gehandelt und neben der Grundschule Kattenstroth auch Tempo 30 vor der Paul-Gerhardt-Schule am Südring, der Kita an der Isselhorster Straße und der Kita Villa Kunterbunt an der Carl-Miele-Straße angeordnet.
Beim Ortstermin an der Grundschule Kattenstroth zeigten sich besonders die Vertreter und Vertreterinnen der Schule, der Schulpflegschaft und der Stadtschulpflegschaft erleichtert über die neue Regelung. Die Stadtschulpflegschaft hatte erst kürzlich in einem Antrag an den Hauptausschuss Vorschläge für einen sicheren Schulweg gemacht – darunter auch die Einrichtung von Abhol- und Bringzonen“ im Umfeld der Schulen, um den Anfahrtverkehr durch „Elterntaxis“ zu entzerren. Auch die Ausweisung der Tempo-30-Zonen an überörtlichen Straßen war eine Forderung. Das Thema hatte sich die Verwaltung aber bereits selbst auf ihre Agenda geschrieben.