27. September 2018
Verkaufsoffener Sonntag: VG Minden lehnt Gewerkschaftsantrag ab
Das Verwaltungsgericht Minden hat mit Beschluss vom Donnerstag-Nachmittag den Antrag einer Gewerkschaft auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einen verkaufsoffenen Sonntag am 30.09. im Rahmen der Michaeliswoche abgelehnt.
Dabei hat es ausgeführt, dass der seitens der Stadt gewählte Bereich der Ladenöffnung nicht zu beanstanden ist und ist den von der Stadt vorgetragenen Argumenten in vollem Umfang gefolgt. Es bleibt aber abzuwarten, ob die Antragstellerin gegen diese eindeutige Entscheidung vorgeht und eine Beschwerde einlegt, über die das Oberverwaltungsgericht Münster zu entscheiden hätte. Eine solche Entscheidung würde eventuell erst am Wochenende fallen.