Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
 

Interessantes rund um das Pflegestärkungsgesetz

01.04.2019

Entspricht das neue Pflegestärkungsgesetz wirklich dem tatsächlichen Bedarf? Diese und andere Fragen beantwortete die Juristin und Referentin der BIVA Ulrike Kempchen aus Bonn sehr ausführlich.

Referentin Frau Ulrike während des Vortrags zum Pflegestärkungsgesetz am 29.3.2019

Eingeladen hatte der Seniorenbeirat der Stadt mit Unterstützung der Sparkassenstiftung um die Öffentlichkeit über ein Gesetz zu informieren, dass viele Fragen aufwirft. Dabei hatte es der Gesetzgeber noch gut gemeint, aber dann vergessen eine wirkliche Finanzierung sicherzustellen. Das mit Jung und Alt gut durchmischte Publikum stellte viele Fragen. Statt der alten drei Pflegstufen gibt es jetzt 5 Pflegegrade, die es in sich haben. Denn über die Pflegegrade entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK). Diese Prüfer beurteilen in einem sehr aufwendigen Verfahren die Selbständigkeit und Fähigkeiten der Betroffenen. Dabei spielt die Zeit zur Erfassung der vielen Fragen eine erhebliche Rolle. Das heißt, die Ansprüche sind sehr hoch, doch gehen sie auch in die richtige Richtung? Wichtig bleibt, dass hier die Angehörigen oder der Betreuer dieses Verfahren überwachen und nötigenfalls die vorhandenen Rechtsmittel ausschöpfen.

Kempchen: Wer sich nicht meldet, bekommt auch nichts. Dabei steht ambulant vor stationär. Die Betroffenen haben Anspruch auf Pflegeberatung. Individuell kann dort besprochen werden, wer welche Ansprüche hat. Dazu gehört u.a. auch eine entsprechende Wohnumfeldverbesserung, die mit 4.000 Euro gefördert werden kann. Dabei können weitere Förderungen je nach Notwendigkeit hinzukommen.

Interessant ist auch die Förderung von Wohngruppen. Das heißt, wenn sich mehrere Pflegende zusammenschließen, können sie mit 214 Euro pro Person und mit einer Anschubfinanzierung von 2.500 Euro rechnen. Das heißt, alle sind gefordert sich frühzeitig Gedanken zu den Pflegeleistungen zu machen. Denn Anträge können nur die Pflegebedürftigen bzw ihre Betreuer stellen.

Leider erhöht sich die Pflegeversicherung ständig ohne dass etwas bei den Betroffenen ankommt. Auch wird der Entlastungsbetrag nach Pflegegrad 1 zu wenig abgerufen, obwohl diese Unterstützung direkt mit den Pflegeeinrichtungen abgerechnet werden kann.

Interessant, so die Referentin sind die skandinavischen Länder: Hier zahlt der Staat alles. Nachteil der Vollversorgung: Der Mensch wird für alle gläsern. Leider haben wir in Deutschland immer noch eine zu starke Aufspaltung in arm und reich. Dabei sind wir nach der Alterung der Bewohner das zweitälteste Land der Erde. Neue Finanzierungskonzepte sind deshalb dringend notwendig. Dabei sollten insbesondere die ausländischen Investorentätigkeiten endlich eingeschränkt werden. Es kann nicht sein, dass die Pflegebedürftigkeit zu einem reinen Renditeobjekt verkommt.

Interessant waren auch die Fragen des Schonvermögens. Das heißt, die Anrechnung oder der Verbrauch des eigenen Vermögens, bzw. die Zuzahlungen durch die Angehörigen.

Insgesamt macht Ulrike Kempchen deutlich, dass weitere Pflegereformen dringend notwendig sind. So bleibt die gesellschaftlich gewollte Kurzzeitpflege schwierig und oft viel zu teuer. Hinzu kommt, dass die Nachfrage nach jeglichen Pflegeangeboten, ob ambulant oder stationär höher ist als das Angebot.

Als Fazit bleibt festzustellen: Die mehr als gelungene Veranstaltung lies keine Fragen offen, machte aber auch deutlich wie groß der Aufklärungsbedarf insgesamt ist.

Foto: Die Referentin Ulrike Kempchen