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10. Oktober 2019

Keine grundsätzliche Anmietung des Geländes der Mansergh Barracks

Einstimmiger Beschluss des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Immobilienwesen der Stadt Gütersloh.

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Immobilienwesen der Stadt Gütersloh hat am Donnerstagabend in nichtöffentlicher Sitzung einstimmig beschlossen, dass eine grundsätzliche Anmietung des gesamten Geländes der Mansergh Barracks ohne konkrete Nutzung und ohne planungsrechtliche Grundlage nicht angestrebt wird. Das gesamte Areal ist derzeit nach Paragraf 35 Baugesetzbuch als Außenbereich einzustufen. Ziel ist weiterhin der baldige Erwerb der Liegenschaft, die in Kürze von den Britischen Streitkräften an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zurückgegeben wird. Im Ausschuss bestand Konsens über die Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs zur Quartiersentwicklung (24.-29. November 2019) auf dem Gelände. Dazu sind entsprechende Vereinbarungen mit der BImA zu treffen.