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Weitere neue Online-Dienstleistungen im Bürgerportal

15.04.2019

Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug bequem von zuhause beantragen.

Geklickt. Erledigt. Über das Bürgerportal lassen sich bereits Anträge gänzlich online erledigen.
Geklickt. Erledigt. Über das Bürgerportal lassen sich bereits Anträge gänzlich online erledigen.

Geklickt. Erledigt. Zwei neue Online-Dienstleistungen erweitern seit kurzer Zeit das Angebot des Bürgerportals. Sowohl das Führungszeugnis, als auch die Selbstauskunft aus dem Gebewerbezentralregister für natürliche und juristische Personen können nun über die Internetplattform des Bürgerportals beantragt werden. Einige Zeit später liegen die Dokumente dann schon im Briefkasten.

Vor allem für Tätigkeiten im kinder- und jugendnahen Bereich müssen Arbeitnehmer oder auch Ehrenamtliche oftmals ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Auch das erweiterte Führungszeugnis kann ganz ohne den Gang ins Rathaus beantragt werden. Arbeitgeber und andere Empfänger stellen entsprechende Bescheinigungen aus, wenn ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist. Diese Bescheinigung kann bei der Online-Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses einfach als Formular beigelegt werden. Wer also Online ein erweitertes Zeugnis beantragen möchte, lässt sich zuerst die Bescheinigung durch die beantragende Stelle ausfüllen und scannt diese dann für den Online-Antrag ein.

Auch die anfallenden Gebühren werden bequem von zuhause bezahlt. Das Bürgerportal bietet mit Paypal oder per Lastschrift verschiedene digitale Zahlungsmethoden an. Im vergangenen Jahr wurden so bereits 2.200 Behördengänge gänzlich online erledigt. Rund 9.000 Bürgerinnen und Bürger haben bereits ein Bürgerportalkonto. Und auch für die Anträge, für die ein Besuch im Rathaus noch nötig ist, lohnt sich vorab ein Blick ins Bürgerportal – zur Information und zur Terminvergabe. Alle Online-Angebote und Dienste von A bis Z findet man hier.