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21. Oktober 2019

Pflichten für Nutzer von Elektro-Tretrollern

Stadt erlässt Fahrverbots- und Parkverbotszonen.

Das Unternehmen Tier Mobility bietet seit heute (21. Oktober) einen E-Scooter-Verleih in Gütersloh mit 100 Elektro-Tretrollern an. Eine Sondernutzungserlaubnis oder andere Genehmigung durch die Stadt Gütersloh ist für das Vorhaben des Unternehmens nicht erforderlich. E-Tretroller sind mit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15.06.2019 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und dürfen deshalb auch in Gütersloh fahren. Diese Verordnung gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und einer Straßenzulassung bzw. Betriebserlaubnis.

Fahrverbote in der Fußgängerzone

Die Stadt Gütersloh weist darauf hin, dass E-Scooter auf Gehwegen sowie in der Fußgängerzone nicht fahren dürfen (Berliner Straße einschließlich Berliner Platz, Vorplatz Martin-Luther-Kirche, Königstraße, Spiekergasse, Moltkestraße, Kolbeplatz, Feldstraße, Böttchergasse, Am Bachschemm, Christian-Heyden-Weg, Am Alten Kirchplatz sowie der Abschnitt des Dalke-Radwegs von der Dalkestraße bis zu den berufsbildenden Schulen an der Wiesenstraße). Bei einem Einfahren in die Fußgängerzone werden die Roller deshalb zusätzlich automatisch auf 5 km/h gedrosselt.

Über bestimmte Eckpunkte hat die Stadt eine Vereinbarung mit Tier Mobility geschlossen. Die tägliche Neuverteilung der Elektro-Roller durch das Unternehmen erfolgt in Abstimmung an 20 festgelegten Standorten. An diesen sogenannten Drop-Off-Points kann das Unternehmen jeweils bis zu fünf Roller platzieren. Tier Mobility muss die Nutzer darüber unterrichten, dass mit E-Tretrollern nur auf baulich angelegten Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen gefahren werden darf. Nur wenn diese nicht vorhanden sind, darf auf der Fahrbahn gefahren werden.

Roller dürfen nicht überall abgestellt werden

Abgestellt werden dürfen die E-Roller von ihren Benutzern am Straßenrand auf dem Gehweg. Das muss jedoch so geschehen, dass Fußgänger, Radfahrer und Rollstuhlfahrer nicht behindert oder gefährdet werden. Darüber hinaus hat die Stadt Gütersloh Parkverbotszonen erlassen. Die Roller dürfen unter anderem nicht in der Fußgängerzone, im Stadtpark und in Grünanlagen abgestellt werden. Nutzer können den Mietvorgang für das Fahrzeug in diesen Zonen deshalb auch nicht beenden. Für die Entfernung unerlaubt abgestellter sowie nicht mehr verkehrstüchtiger Fahrzeuge ist rund um die Uhr das Unternehmen Tier Mobility zuständig, das an jedem Roller eine Telefonnummer für Meldungen angebracht hat (Telefon 030-56837798).

Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektro-Tretroller liegt bei 14 Jahren. Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.

Zwischen der Stadt und dem Unternehmen Tier Mobility wurde vereinbart, dass innerhalb der nächsten vier Wochen eine gemeinsame Evaluation der Startphase stattfindet.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)