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Archiv

31. Oktober 2019

Keine Zustimmung des Bundeskartellamts zur beabsichtigten Fusion

Sichtweise des Kartellamts stößt bei den Beteiligten auf „völliges Unverständnis“.

Seit Dezember 2018 hat eine Sondierungsgruppe bestehend aus Vertretern der Sankt Elisabeth Hospital GmbH und der Klinikum Gütersloh gGmbH in zahlreichen Sitzungen ausgelotet, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kooperation zwischen den Häusern denkbar ist und wie eine solche aussehen könnte. Die Gespräche haben von Beginn an in einer konstruktiven, ernsthaften und ergebnisorientierten Atmosphäre stattgefunden. Im Laufe der Gespräche konnte zunehmend eine Vertrauensbasis geschaffen, gegenseitiges Verständnis für unterschiedliche Haltungen aufgebaut und ein Lösungsmodell für eine Partnerschaft erarbeitet werden.

Sondierungsgruppe: Fusion würde Patientenversorgung sichern

Die Sondierungsgruppe empfiehlt den Gesellschaftern beider Seiten einvernehmlich eine Kooperation der beteiligten Häuser in Form einer Fusion anzustreben. Damit würde die jahrzehntelange Konkurrenzsituation beendet. Die Stärken der Häuser könnten für die gemeinsame Zielsetzung gebündelt werden, um die optimale Versorgung der Patienten im Stadt- und Kreisgebiet langfristig sicher zu stellen. Doppelt vorgehaltene Abteilungen könnten nach einer gemeinsamen Strategie zusammengeführt werden. Es würden wirtschaftlich tragfähige Strukturen entstehen, die gleichermaßen attraktiv für Patienten und Beschäftigte wären. Die im Verbund höheren Fallzahlen für gleichartige Behandlungen und Operationen würden die Versorgungsqualität steigern und die Patientensicherheit verbessern. Das Angebotsspektrum in der regionalen Versorgung könnte erhalten bleiben und ggf. ausgebaut werden. Leistungsträger der beteiligten Häuser würden dauerhaft an das fusionierte Krankenhausunternehmen gebunden bzw. einfacher neue gewonnen werden. Die letztlich im Verbund eintretende Verbesserung der Wirtschaftlichkeit gegenüber dem Status Quo könnte in Zeiten der Unterfinanzierung der Krankenhäuser durch die Krankenkassen und das Land NRW dafür sorgen, dass in zeitgemäßen Versorgungsinfrastrukturen der Häuser und zukunftsfähige Medizintechnik investiert werden kann. Mit dieser Sichtweise befindet sich die Sondierungsgruppe im Einklang mit den Planungen des Gesundheitsministeriums in NRW und Expertenmeinungen, wie zuletzt in Studien der Bertelsmann Stiftung dargelegt.

Keine Zustimmung des Bundeskartellamtes

Leider teilt das Bundeskartellamt (BKartA) diese Sichtweise nicht. Eine informelle Voranfrage für einen Zusammenschluss der beiden Krankenhausunternehmen wurde vom Kartellamt negativ beurteilt. Ausgehend von der gängigen Sichtweise des Amtes, dass fehlende Konkurrenz bei Wirtschaftsunternehmen dafür sorgt, dass die Qualität nachlässt, unterstellt das Amt, dass dies auch bei gemeinnützigen Krankenhäusern der Fall wäre. Gegenteilige Empfehlungen von Gesundheitsfachleuten und die, Zusammenschlüsse fordernde Krankenhausplanung des Landes spielten bei der Einschätzung durch das BKartA keine Rolle.

Mögliche medizinische Ausweichangebote für Patienten durch die Bielefelder Krankenhäuser wurden im Rahmen der Marktbetrachtung durch das BKartA nicht berücksichtigt.

Die Vertreter der Sondierungsgruppe bedauern diese Sichtweise des Bundeskartellamtes sehr, die auch für andere Formen einer Kooperation zum Tragen käme. Damit kann eine weitreichende medizinische Kooperation zwischen dem St. Elisabeth Hospital und dem Klinikum Gütersloh zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verwirklicht werden. Wie es jetzt für die beteiligten Häuser weitergehen kann, muss mit den jeweiligen Trägergremien besprochen werden. Einstweilen lässt die Sichtweise des Bundeskartellamtes alle Beteiligten mit völligem Unverständnis zurück. Es besteht noch Hoffnung, dass der Bundesgesetzgeber diesen Widerspruch zwischen Anforderungen der Gesundheitspolitik und dem Kartellrecht lösen wird, damit die gewünschten trägerübergreifenden Kooperationen vor Ort zukünftig eine Chance haben.