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Archiv

19. Dezember 2019

Wohin mit dem Rest vom Fest?

So werden Geschenkpapier, defekte Lichterketten und Co. korrekt entsorgt.

Geschenkpapier darf in die Papiertonne – aber nur, wenn es nicht glitzert und glänzt. Mit Kunststofflacken oder Kunststofffolien beschichtete Papiere und Pappen gehören in die Restmülltonne, genauso wie Klebestreifen und Geschenkbänder.
Geschenkpapier darf in die Papiertonne – aber nur, wenn es nicht glitzert und glänzt. Mit Kunststofflacken oder Kunststofffolien beschichtete Papiere und Pappen gehören in die Restmülltonne, genauso wie Klebestreifen und Geschenkbänder.

Kugeln und Lichter am Christbaum, liebevoll verpackte Geschenke: Das gehört für die meisten Menschen zu einem schönen Weihnachtsfest dazu. Doch nach dem Feiern stellt sich die Frage: Wohin mit dem Rest, mit dem ganzen zerknüllten Geschenkpapier und vielleicht auch defekten Lichterketten und zerbrochenem Christbaumschmuck? Der Fachbereich Umweltschutz der Stadt Gütersloh erklärt, was in welche Tonne gehört.

Während normales Geschenkpapier ins Altpapier gehört, gilt das nicht für mit Kunststofflacken oder Kunststofffolien beschichtete Papiere und Pappen. Der Reißtest hilft bei der Entscheidung: Wird beim Einreißen eine hauchdünne Folie erkennbar, ist das Papier beschichtet und muss in der Restmülltonne entsorgt werden. Sind hingegen an der Risskante einzelne Fasern zu sehen, darf das Geschenkpapier ins Papierrecycling. In den Restmüll müssen Papiere mit Kleber, der sich nicht durch Wasser lösen lässt. Wer es genau nehmen möchte, trennt also Adressetiketten sowie Klebestreifen vom Papier ab und entsorgt diese Teile im Restabfall.

In die Hausmülltonne gehören Geschenkbänder, Thermopapier wie zum Beispiel der Kassenbon vom Geschenkekauf sowie gebrauchte Papierservietten, weil sich durch die Benutzung die Auflösung des Papiers erheblich verzögert. Ebenfalls in der schwarzen Tonne werden Kerzenreste, Porzellan und zerbrochene Christbaumkugeln entsorgt. Lichterketten, egal ob mit LEDs oder Glühlämpchen bestückt, gehören zum Elektroschrott.

Und wohin an Neujahr mit den Silvesterböllern? Gezündete Knallkörper aller Art wie auch abgebrannte Wunderkerzen gehören in den Restmüll. Nicht gezündete Blindgänger müssen zuerst gründlich gewässert und anschließend, in einer Plastiktüte verpackt, ebenfalls über die Hausmülltonne entsorgt werden.

In Anbetracht der Mengen an Abfall, die nach dem Weihnachtsfest nicht stofflich wiederverwertet werden können, lohnt sich die Suche nach Alternativen, findet Marion Grages, Abfallberaterin bei der Stadt Gütersloh. Sie selbst wickelt ihre Präsente alle Jahre wieder in denselben rotglänzenden Stoff ein und verwendet auch Geschenkbänder immer wieder. „Neues Geschenkpapier kommt bei uns zuhause nicht zum Einsatz.“

Weitere Fragen zur Entsorgung von Abfall beantwortet die Abfallberatung des Fachbereichs Umweltschutz, Telefon 05241/822122.