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Radfahrer auf der Fahrbahn genau richtig

08.03.2019

Entlang der Haller Straße in Isselhorst teilen sich Fahrrad und Auto die Straße.

Banner stellt klar: Die Straße gehört nicht alleine den Autos. Radfahrer sind auf der Haller Straße in Isselhorst auf der Fahrbahn genau richtig.
Banner stellt klar: Die Straße gehört nicht alleine den Autos. Radfahrer sind auf der Haller Straße in Isselhorst auf der Fahrbahn genau richtig.
Auf der Haller Straße in Isselhorst gibt es, so beobachten Anwohner, Verwaltung und Polizei, regelmäßig Konflikte zwischen Radfahrern, Fußgängern und Autofahrern. Uneinigkeit besteht vor allem darüber, welche Bereiche der Straße den Radfahrern zustehen und welche nicht. Durch zwei große Banner mit der Aufschrift „Radfahrer sind hier auf der Fahrbahn richtig! Für mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr“ weisen nun Stadtverwaltung und Kreispolizeibehörde auf die geltenden Regeln hin.

Auf der Haller Straße gilt eine Höchstgeschwindigkeit vom 30 km/h. Deshalb sei auf der Straße ein Mischverkehr aus Rad- und Autofahrern durchaus die Regel, teilen Kreispolizeibehörde, der Fachbereich Ordnung und die Radverkehrsbeauftragte der Stadt Gütersloh, Katharina Pulsfort, mit. Zudem läge die Verkehrsstärke auf der Haller Straße in einem Bereich, wo das Radfahren auf der Fahrbahn verträglich ist. Außerdem sei abgesehen von Bussen wenig Schwerverkehr in diesem Bereich unterwegs, erklären die Beteiligten aus Polizei und Verwaltung.

Vor diesem Hintergrund wurden bereits vor einem Jahr Radfahrerpiktogramme als Hinweis auf die Fahrbahn aufgetragen. Denn bei den Wegen entlang der Straße handelt es sich um reine Gehwege – nicht etwa Radwege. Um dies zu verdeutlichen, wurden die Gehwege mit Fußgängerpiktogrammen markiert. Eine Möglichkeit die Gehwege auch für Radfahrer freizugeben besteht nicht, da die Wege entlang der Straße nicht breit genug sind, um dort sowohl Geh- als auch –Radweg unterzubringen. Deshalb gehören Radfahrer an dieser Stelle nicht auf den Gehweg, sondern auf die Fahrbahn. Eine Ausnahmeregelung gibt es nach wie vor für Kinder: Sie fahren bis zum Alter von acht Jahren ausschließlich auf dem Gehweg. Kinder von acht bis zehn Jahren dürfen den Gehweg benutzen. Außerdem darf ein Elternteil oder eine andere Aufsichtsperson ab 16 Jahren das radfahrende Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten.

„Gib Radfahren 1,50 Meter“ mit diesem Hinweis, ermahnen Verwaltung und Polizei Autofahrer bereits an mehreren Stellen, Radfahrer nur mit ausreichendem und sicherem Abstand zu überholen. Kann der geforderte Mindestabstand aufgrund von Gegenverkehr nicht eingehalten werden, so muss der Autofahrer hinter dem Radfahrer bleiben. Die Kreispolizeibehörde wird in den kommenden Wochen vermehrt das Verhalten der Verkehrsteilnehmer überprüfen.
Egal ob Radfahrer, Fußgänger oder Autofahrer, die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung gelten nach wie vor für alle: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“ (§1 StVO).