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Stadt Gütersloh sucht eine Schiedsperson

04.01.2019

Bewerbung bis zum 18. Januar möglich.

Von den beiden in der Stadt Gütersloh tätigen Schiedspersonen scheidet zum 31. März eine Schiedsperson nach langjähriger Tätigkeit in diesem Ehrenamt aus. Die Stadt Gütersloh sucht deshalb Interessenten im Alter zwischen 30 und 70 Jahren, die ab dem 1. April Schiedsmann beziehungsweise Schiedsfrau werden möchten.

Aufgabe der Schiedspersonen ist es, durch eine gütliche Schlichtung der Streitigkeiten, den Gang zum Gericht zu vermeiden. Gerade wenn es um Streitigkeiten des täglichen Lebens und nicht in erster Linie um die Durchsetzung eines Rechtsanspruchs geht, können sich Bürger und Bürgerinnen an die Schiedspersonen wenden. Sie beschäftigen sich hauptsächlich mit Nachbarschaftsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Einhaltung von Grundstücksgrenzen, Bepflanzung, Errichtung von Einfriedungen, Beschneiden von Hecken und Bäumen, Einwirkung von Lärm, Gerüchen etc. Daneben sind sie aber auch Vermittler bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, oder Mobbing.

Das Amt der Schiedsperson ist ein Ehrenamt. Dieses erfordert von den Schiedspersonen Verständnis, Mitgefühl und Verhandlungsgeschick; denn oft geht es bei Schlichtungen darum, durch Anteilnahme und die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, eine entspannte Atmosphäre zu schaffen, so dass zerstrittene Parteien wieder miteinander reden und der Friede wieder hergestellt wird. Die Schiedspersonen werden durch den Rat der Stadt für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Wer Interesse an der Tätigkeit einer Schiedsperson hat, kann seine Bewerbung schriftlich bis zum 18. Januar 2019 an den Fachbereich Recht der Stadt Gütersloh, Berliner Str. 70, 33330 Gütersloh, richten. Für weitere Auskünfte zu diesem Ehrenamt steht Ihnen unter der Rufnummer 05241 / 82 2369 Gabriele Bremhorst zur Verfügung.