18. März 2019
Verkaufsoffener Sonntag: Rat stimmt für Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
Sondersitzung schafft Klarheit: Zwei Worte - „vor“ und „bzw“ – werden gestrichen – Reaktion auf Verdi-Klage.
Der Rat hat heute in einer Sondersitzung einer „Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen der Veranstaltung „Gütersloh blüht auf“ mit großer Mehrheit bei einer Gegenstimme der LINKEN zugestimmt. Im Blickpunkt stand eine Konkretisierung des Termins: In der neu gefassten Verordnung steht nun, dass Verkaufsstellen in der Gütersloher Innenstadt anlässlich der Veranstaltung „Gütersloh blüht auf“ am Sonntag nach dem kalendarischen Frühlingsbeginn (21. März) in der Zeit von 13-18 Uhr geöffnet sein dürfen.
Der Rat beseitigte damit eine von der Gewerkschaft Verdi als zu unbestimmt erachtete Formulierung in der bisherigen Verordnung, wonach ein verkaufsoffener Sonntag „am Sonntag vor bzw. nach dem Frühlingsbeginn“ stattfinden darf. Verdi hat gegen die Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags Klage beim Verwaltungsgericht Minden eingereicht. Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus.